Variable Maut für den Nord-Süd-Transit und flankierende Massnahmen für andere alpenquerende Übergänge

ShortId
23.3611
Id
20233611
Updated
05.09.2023 11:11
Language
de
Title
Variable Maut für den Nord-Süd-Transit und flankierende Massnahmen für andere alpenquerende Übergänge
AdditionalIndexing
48;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 82 Abs. 3 der Bundesverfassung ist die Benützung öffentlicher Strassen grundsätzlich gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann aber Ausnahmen bewilligen. Bereits im Jahr 2016 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motionen 16.3010, 16.3040 und 16.3045 darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht gute Gründe für die Einführung von Tunnelgebühren am Gotthard und allenfalls anderen Alpenübergängen gibt. </p><p>Mautsysteme an den alpenquerenden Übergängen sind in den Nachbarländern längst Realität. Beispielsweise in Österreich mit der Brennerautobahn (Sondermautstrecke) und dem Arlbergtunnel sowie in Frankreich mit den beiden Strassentunneln Mont Blanc und Fréjus. Auch im Grosser-St.-Bernhard-Strassentunnel zwischen der Schweiz und Frankreich kennen wir bereits eine Maut. </p><p>Die aktuelle Verkehrsbelastung ist insbesondere am Gotthard unbefriedigend. An Spitzentagen bilden sich kilometerlange Staus und der lokale Verkehr bricht zeitweilig zusammen. Einsatzkräfte bleiben im Ausweichverkehr stecken. Flankierende Massnahmen sind dringend nötig. </p><p>Eine Maut hat zwei zentrale Vorteile. Erstens leistet sie einen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur durch die Benutzenden und zweitens kann sie durch eine variable Ausgestaltung Belastungsspitzen glätten. Dabei darf sich aber eine Maut nicht negativ auf den lokalen Berufsverkehr auswirken. Angepasste Tarife für die lokale Bevölkerung sollen beispielsweise mit Mehrfahrtenkarten (wie beim Autoverlad), Pendler-Jahreskarten oder Anrainerkarten (wie das bei der Brennerautobahn oder auch beim Autoverlad "Vereina" für Einwohner der Gemeinde Silvaplana gilt) Teil der Umsetzung sein. </p><p>Im Gegensatz zu früheren Vorstössen, die auch am Argument der praktischen Umsetzbarkeit scheiterten, sind die technischen Möglichkeiten heute vielfältig. Dies zeigt sich an internationalen Beispielen, die insbesondere auf Digitalisierung setzen. Es ist auch finanzpolitisch nicht nachvollziehbar, warum im Ausland zum Teil hohe Gebühren für die Benützung von Autobahnen, Brücken und Tunnel bezahlt werden, während in der Schweiz sämtliche Benutzer von aufwendigen Bauwerken im Nationalstrassennetz vergleichsweise günstig fahren.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs entlang der Nationalstrassen auf den Nord-Süd-Achsen sowie der negativen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Ortschaften bewusst. Er hat daher das Postulat Stadler 22.4044 «Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» zur Annahme beantragt und der Nationalrat hat es am 16. Dezember 2022 überwiesen. In diesem Rahmen wird der Bundesrat eine umfassende Auslegeordnung über die verschiedenen Lösungsansätze erstellen und sie bewerten. Die mit der Motion geforderte variable Tunnelbenützungsgebühr für die im Nord-Süd-Transit relevanten Alpenübergänge wird Bestandteil der Auslegeordnung sein.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sollten die Ergebnisse der umfassenden Auslegeordnung abgewartet werden, bevor der Bundesrat mit der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung einer solchen Tunnelbenützungsgebühr beauftragt wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für die Einführung von Tunnelbenutzungsgebühren für die im Nord-Süd-Transit relevanten Alpenübergänge (im Nationalstrassennetz) mit folgenden Eckwerten:</p><p>1. Variables Preissystem zur besseren Auslastung der bestehenden Infrastruktur; </p><p>2. Die Bevölkerung und die Wirtschaft aus den lokal betroffenen Kantonen soll nach Vorbild vergleichbarer Gebührensysteme in Europa angemessen entlastet werden;</p><p>3. Flankierende Massnahmen zur Verhinderung von Ausweichverkehr auf anderen alpenquerenden Übergängen und in den Anwohnergemeinden.</p>
  • Variable Maut für den Nord-Süd-Transit und flankierende Massnahmen für andere alpenquerende Übergänge
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20233610
  • 20233612
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 82 Abs. 3 der Bundesverfassung ist die Benützung öffentlicher Strassen grundsätzlich gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann aber Ausnahmen bewilligen. Bereits im Jahr 2016 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motionen 16.3010, 16.3040 und 16.3045 darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht gute Gründe für die Einführung von Tunnelgebühren am Gotthard und allenfalls anderen Alpenübergängen gibt. </p><p>Mautsysteme an den alpenquerenden Übergängen sind in den Nachbarländern längst Realität. Beispielsweise in Österreich mit der Brennerautobahn (Sondermautstrecke) und dem Arlbergtunnel sowie in Frankreich mit den beiden Strassentunneln Mont Blanc und Fréjus. Auch im Grosser-St.-Bernhard-Strassentunnel zwischen der Schweiz und Frankreich kennen wir bereits eine Maut. </p><p>Die aktuelle Verkehrsbelastung ist insbesondere am Gotthard unbefriedigend. An Spitzentagen bilden sich kilometerlange Staus und der lokale Verkehr bricht zeitweilig zusammen. Einsatzkräfte bleiben im Ausweichverkehr stecken. Flankierende Massnahmen sind dringend nötig. </p><p>Eine Maut hat zwei zentrale Vorteile. Erstens leistet sie einen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur durch die Benutzenden und zweitens kann sie durch eine variable Ausgestaltung Belastungsspitzen glätten. Dabei darf sich aber eine Maut nicht negativ auf den lokalen Berufsverkehr auswirken. Angepasste Tarife für die lokale Bevölkerung sollen beispielsweise mit Mehrfahrtenkarten (wie beim Autoverlad), Pendler-Jahreskarten oder Anrainerkarten (wie das bei der Brennerautobahn oder auch beim Autoverlad "Vereina" für Einwohner der Gemeinde Silvaplana gilt) Teil der Umsetzung sein. </p><p>Im Gegensatz zu früheren Vorstössen, die auch am Argument der praktischen Umsetzbarkeit scheiterten, sind die technischen Möglichkeiten heute vielfältig. Dies zeigt sich an internationalen Beispielen, die insbesondere auf Digitalisierung setzen. Es ist auch finanzpolitisch nicht nachvollziehbar, warum im Ausland zum Teil hohe Gebühren für die Benützung von Autobahnen, Brücken und Tunnel bezahlt werden, während in der Schweiz sämtliche Benutzer von aufwendigen Bauwerken im Nationalstrassennetz vergleichsweise günstig fahren.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs entlang der Nationalstrassen auf den Nord-Süd-Achsen sowie der negativen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Ortschaften bewusst. Er hat daher das Postulat Stadler 22.4044 «Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» zur Annahme beantragt und der Nationalrat hat es am 16. Dezember 2022 überwiesen. In diesem Rahmen wird der Bundesrat eine umfassende Auslegeordnung über die verschiedenen Lösungsansätze erstellen und sie bewerten. Die mit der Motion geforderte variable Tunnelbenützungsgebühr für die im Nord-Süd-Transit relevanten Alpenübergänge wird Bestandteil der Auslegeordnung sein.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sollten die Ergebnisse der umfassenden Auslegeordnung abgewartet werden, bevor der Bundesrat mit der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung einer solchen Tunnelbenützungsgebühr beauftragt wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für die Einführung von Tunnelbenutzungsgebühren für die im Nord-Süd-Transit relevanten Alpenübergänge (im Nationalstrassennetz) mit folgenden Eckwerten:</p><p>1. Variables Preissystem zur besseren Auslastung der bestehenden Infrastruktur; </p><p>2. Die Bevölkerung und die Wirtschaft aus den lokal betroffenen Kantonen soll nach Vorbild vergleichbarer Gebührensysteme in Europa angemessen entlastet werden;</p><p>3. Flankierende Massnahmen zur Verhinderung von Ausweichverkehr auf anderen alpenquerenden Übergängen und in den Anwohnergemeinden.</p>
    • Variable Maut für den Nord-Süd-Transit und flankierende Massnahmen für andere alpenquerende Übergänge

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