Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder

ShortId
23.3620
Id
20233620
Updated
26.03.2024 21:32
Language
de
Title
Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder
AdditionalIndexing
34;28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ziel: In Werbeanzeigen vor allem in den sozialen Medien sollen weniger idealisierte Körper dargestellt werden, um vor allem auch junge Menschen zu schützen und ungesundem Körperdruck entgegen zu wirken.</p><p>Idealisierte und bearbeitete Bilder sind in Social-Media Kanälen weit verbreitet. Die negativen Auswirkungen auf das Körperbild insbesondere bei jungen Menschen, gehen gemäss Fachleuten einher mit negativen Auswirkungen auf die gesunde psychische und physische Entwicklung junger Menschen. </p><p>Seit Kurzem ist in Norwegen ein Gesetz in Kraft, welches vor allem Influencerinnen und Influencer sowie anderer Werbeschaffende betrifft. Demnach müssen seit dem 1. Juli 2022 retuschierte und anderweitig manipulierte Personenbilder in Anzeigen mit einem einheitlichen Hinweis deutlich gekennzeichnet werden.</p><p>Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3916 daraufhin, dass im Rahmen der Nationalen Plattform Jugend und Medien gerade in der Rubrik "Fake und Manipulation" sowie "Selbstdarstellung &amp; Schönheitsideale" auf die Wichtigkeit eines positiven Körperbilds hingewiesen wird. Weiter zeigt der Bundesrat in der Antwort auf, dass aktuell keine gesetzliche Grundlage für eine Kennzeichnungspflicht von retuschierten Fotos besteht, und er kommt zum Schluss, dass die mit einer Kennzeichnungspflicht von retuschierten Bildern verbundenen Fragen zu vielschichtig und divers seien, um ein bereits bestehendes Gesetz zu ergänzen. Mit dem Postulat können diese Fragen in einem ersten Schritt fundiert geklärt werden.</p>
  • <p>Es existieren verschiedene Studien die zeigen, dass retuschierte Körperbilder in den klassischen und insbesondere in den sozialen Medien einen negativen Einfluss auf das Körperbild und das Selbstwertgefühl von Jugendlichen haben können. Hingegen ist bei solchen Studien die Feststellung eines kausalen Zusammenhangs generell schwierig. Welcher Anteil einer negativen physischen oder psychischen Entwicklung eines jungen Menschen auf retuschierte Körperbilder zurückzuführen ist, ist nicht feststellbar.&nbsp;</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Locher Benguerel&nbsp;</p><p>(22.3916 «Kennzeichnungspflicht für retuschierte Fotos auch in der Schweiz») ausgeführt hat, ist er der Ansicht, dass es noch zu früh ist, um die in anderen europäischen Ländern (Norwegen, Frankreich) teilweise erst kürzlich eingeführten Regelungen in diesem Bereich einer kritischen Würdigung zu unterziehen.&nbsp;</p><p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist mit der nationalen Plattform Jugend und Medien zur Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen aktiv in der Präventionsarbeit (www.jugendundmedien.ch). Die Erhöhung der Bekanntheit und Reichweite wird mit verschiedenen Massnahmen wie beispielsweise regelmässigem Veröffentlichen von Blog-Artikeln, Auftritte an Tagungen, Medienarbeit sowie erhöhte Präsenz in den sozialen Medien bereits angegangen. Weiter setzt sich auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, unter anderem im Rahmen der kantonalen Aktionsprogramme, für Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit ein. In diesem Kontext fördert die Stiftung die Vermittlung eines positiven Körperbildes - auch "Healthy Body Image" genannt. Dieses umfasst die Sensibilisierung für unrealistische Idealbilder, welche häufig in den Medien, in der Modewelt und der Werbung vermittelt werden. Auf der Website www.healthybodyimage.ch sind zahlreiche Initiativen dazu aufgeführt.&nbsp;</p><p>Auf die Erarbeitung eines Berichts kann somit im Moment verzichtet werden. Im Zentrum des Engagements des Bundesrates in diesem Thema steht die Sensibilisierungsarbeit.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassische und in den sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll in einem Überblick aufgezeigt werden, welche Regelungen diesbezüglich andere, insbesondere europäische Länder kennen.</p><p>Im Weiteren soll der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen, wie der zunehmenden Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann, insbesondere mit:</p><p>- präventiven Massnahmen</p><p>- Sensibilisierung- und Aufklärungsmassnahmen, als Beispiel die nationale Plattform Jugend &amp; Medien breiter bekannter gemacht werden könnte.</p><p>- regulatorischen Massnahmen: Welche (gesetzlichen) Grundlagen geschaffen werden müssen, damit in der Schweiz eine Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder eingeführt werden kann.</p>
  • Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ziel: In Werbeanzeigen vor allem in den sozialen Medien sollen weniger idealisierte Körper dargestellt werden, um vor allem auch junge Menschen zu schützen und ungesundem Körperdruck entgegen zu wirken.</p><p>Idealisierte und bearbeitete Bilder sind in Social-Media Kanälen weit verbreitet. Die negativen Auswirkungen auf das Körperbild insbesondere bei jungen Menschen, gehen gemäss Fachleuten einher mit negativen Auswirkungen auf die gesunde psychische und physische Entwicklung junger Menschen. </p><p>Seit Kurzem ist in Norwegen ein Gesetz in Kraft, welches vor allem Influencerinnen und Influencer sowie anderer Werbeschaffende betrifft. Demnach müssen seit dem 1. Juli 2022 retuschierte und anderweitig manipulierte Personenbilder in Anzeigen mit einem einheitlichen Hinweis deutlich gekennzeichnet werden.</p><p>Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3916 daraufhin, dass im Rahmen der Nationalen Plattform Jugend und Medien gerade in der Rubrik "Fake und Manipulation" sowie "Selbstdarstellung &amp; Schönheitsideale" auf die Wichtigkeit eines positiven Körperbilds hingewiesen wird. Weiter zeigt der Bundesrat in der Antwort auf, dass aktuell keine gesetzliche Grundlage für eine Kennzeichnungspflicht von retuschierten Fotos besteht, und er kommt zum Schluss, dass die mit einer Kennzeichnungspflicht von retuschierten Bildern verbundenen Fragen zu vielschichtig und divers seien, um ein bereits bestehendes Gesetz zu ergänzen. Mit dem Postulat können diese Fragen in einem ersten Schritt fundiert geklärt werden.</p>
    • <p>Es existieren verschiedene Studien die zeigen, dass retuschierte Körperbilder in den klassischen und insbesondere in den sozialen Medien einen negativen Einfluss auf das Körperbild und das Selbstwertgefühl von Jugendlichen haben können. Hingegen ist bei solchen Studien die Feststellung eines kausalen Zusammenhangs generell schwierig. Welcher Anteil einer negativen physischen oder psychischen Entwicklung eines jungen Menschen auf retuschierte Körperbilder zurückzuführen ist, ist nicht feststellbar.&nbsp;</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Locher Benguerel&nbsp;</p><p>(22.3916 «Kennzeichnungspflicht für retuschierte Fotos auch in der Schweiz») ausgeführt hat, ist er der Ansicht, dass es noch zu früh ist, um die in anderen europäischen Ländern (Norwegen, Frankreich) teilweise erst kürzlich eingeführten Regelungen in diesem Bereich einer kritischen Würdigung zu unterziehen.&nbsp;</p><p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist mit der nationalen Plattform Jugend und Medien zur Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen aktiv in der Präventionsarbeit (www.jugendundmedien.ch). Die Erhöhung der Bekanntheit und Reichweite wird mit verschiedenen Massnahmen wie beispielsweise regelmässigem Veröffentlichen von Blog-Artikeln, Auftritte an Tagungen, Medienarbeit sowie erhöhte Präsenz in den sozialen Medien bereits angegangen. Weiter setzt sich auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, unter anderem im Rahmen der kantonalen Aktionsprogramme, für Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit ein. In diesem Kontext fördert die Stiftung die Vermittlung eines positiven Körperbildes - auch "Healthy Body Image" genannt. Dieses umfasst die Sensibilisierung für unrealistische Idealbilder, welche häufig in den Medien, in der Modewelt und der Werbung vermittelt werden. Auf der Website www.healthybodyimage.ch sind zahlreiche Initiativen dazu aufgeführt.&nbsp;</p><p>Auf die Erarbeitung eines Berichts kann somit im Moment verzichtet werden. Im Zentrum des Engagements des Bundesrates in diesem Thema steht die Sensibilisierungsarbeit.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassische und in den sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll in einem Überblick aufgezeigt werden, welche Regelungen diesbezüglich andere, insbesondere europäische Länder kennen.</p><p>Im Weiteren soll der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen, wie der zunehmenden Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann, insbesondere mit:</p><p>- präventiven Massnahmen</p><p>- Sensibilisierung- und Aufklärungsmassnahmen, als Beispiel die nationale Plattform Jugend &amp; Medien breiter bekannter gemacht werden könnte.</p><p>- regulatorischen Massnahmen: Welche (gesetzlichen) Grundlagen geschaffen werden müssen, damit in der Schweiz eine Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder eingeführt werden kann.</p>
    • Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder

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