Der neue Fahrplan zeigt die Probleme der Bahn in der Westschweiz

ShortId
23.3626
Id
20233626
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Der neue Fahrplan zeigt die Probleme der Bahn in der Westschweiz
AdditionalIndexing
48;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Unterhalt und Erneuerung werden mit allen Infrastrukturbetreibern (ISB) über jeweils 4-jährige Leistungsvereinbarungen (LV) vereinbart. In den LV werden die Ziele und Finanzierung geregelt. Im Rahmen der so abgeschlossenen LV sind die ISB für die Umsetzung und Priorisierung verantwortlich.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beurteilt den Zustand des schweizerischen Schienennetzes auf Basis der Angaben der ISB als ausreichend bis gut. In der Westschweiz ist der Zustand des Schienennetzes insgesamt gut. In den kommenden Jahren müssen indessen Anlagen erneuert werden, damit das Netz den vielfältigen künftigen Beanspruchungen gewachsen ist.&nbsp;</p><p>2.&nbsp;Im Rahmen des Programms ZEB und den Ausbauschritten&nbsp;2025 und 2035 wurden zahlreiche Massnahmen beschlossen, die namentlich die Kapazitäten der Infrastruktur in der Westschweiz erhöhen werden. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau der Bahnhöfe Lausanne, Genf, Freiburg, Nyon, Morges, Vevey und Renens, die Überwerfung zwischen Lausanne und Renens sowie die Überholgleise für den Güterverkehr bei Romont und Coppet. Der Bundesrat hat somit zahlreiche Projekte in der Westschweiz in die Wege geleitet.</p><p>3. Die finanzpolitischen Massnahmen haben auf den Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur und auf die Ausbauprojekte keinen wesentlichen Einfluss. Die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds ist aus heutiger Sicht ausreichend.&nbsp;</p><p>4. Der Bund kann sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich zu den Anträgen der CTSO äussern. Er wird im Zuge der üblichen Verfahren zur Fahrplanerstellung, zur Finanzierung des regionalen Personenverkehrs, zur Zuteilung der Schienenkapazitäten und zur Planung des Ausbaus der Bahninfrastruktur ausführlich dazu Stellung nehmen. Der Bund ist sich bewusst, dass diese Arbeiten ein wichtiges Anliegen der CTSO und der ganzen Westschweiz sind, und sieht deshalb im Rahmen der oben genannten Verfahren eine detaillierte Berichterstattung vor.</p><p>5. Für die Erstellung des Fahrplans ist die SBB zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe gemäss Artikel&nbsp;9<i>f</i> des Eisenbahngesetzes (EBG) im Auftrag der Trassenvergabestelle wahr.</p><p>Das BAV hat keine gesetzliche Befugnis und auch keine direkte Rolle in diesem Prozess. Das BAV hatte sich an den vorbereitenden Arbeiten beteiligt, denn eine Anpassung des Fahrplans kann verschiedene nachgelagerte Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Amtes tangieren. Das BAV kann in seinen folgenden Eigenschaften betroffen sein:</p><p>- als Konzessionsbehörde,&nbsp;</p><p>- als Organ, dem gemäss Artikel&nbsp;4 der Fahrplanverordnung (FPV) das Fernverkehrskonzept vorgelegt werden muss, welches den Unternehmen als Grundlage für die Erarbeitung des Fahrplans dient,</p><p>- als Genehmigungsbehörde der Netznutzungspläne (Art.&nbsp;9<i>b</i> Abs.&nbsp;3 EBG),</p><p>- als Mitbesteller von Leistungen des öffentlichen Regionalverkehrs sowie&nbsp;</p><p>- als zuständiges Organ für künftige Angebotskonzepte (im Zusammenhang mit der Planung und Steuerung des Ausbaus).</p><p>Die Einigung der SBB und der CTSO auf die Neugestaltung des Fahrplans macht gewisse Anpassungen an der Fernverkehrskonzession und den Netznutzungsplänen erforderlich. Zu diesen Aspekten wird sich das BAV als zuständige Behörde äussern.</p><p>6. Das ARE ist in die Planung der Bahn-Ausbauschritte eingebunden. Die Raumentwicklungsstrategie des Bundes ist ein Bestandteil der langfristigen Strategie Perspektive BAHN&nbsp;2050 und wird bei der Planung der künftigen Bahn-Ausbauschritte als Kriterium zur Beurteilung der Vorhaben herangezogen. Ein Beizug des ARE zur Ausarbeitung des Fahrplans&nbsp;2025 ist hingegen nicht vorgesehen, da es sich hierbei nicht um ein Infrastrukturprojekt handelt.</p><p>7. Der Bund tätigt umfangreiche Investitionen in die Westschweizer Bahninfrastruktur, dies insbesondere im Rahmen der Ausbauschritte&nbsp;2025 und 2035 und stärkt damit die Rolle der Bahn.</p><p>8. Neue Fernverkehrsverbindungen ab Genf werden möglich, sobald der Ausbau der Bahnhöfe Genf und Lausanne und der Kapazitätsausbau auf der Strecke Genf–Lausanne abgeschlossen sind. Dies dürfte zwischen 2035 und 2040 schrittweise der Fall sein.&nbsp;</p><p>9. Die Prospektiv-Studie für eine neue Bahnlinie zwischen Genf und Lausanne wird demnächst veröffentlicht werden. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Studie wird die Realisierung einer ersten Etappe dieser neuen Linie geprüft, und zwar als zweigleisiger Tunnel zwischen Morges und Perroy anstelle eines dritten Gleises entlang der bestehenden Strecke.</p>
  • <p>In Anbetracht der Verzögerungen bei der Erneuerung der Anlagen in der Westschweiz, der fehlenden Redundanz, der lückenhaften Ausbauten und der Arbeiten zur Erhöhung der Kapazität der Eisenbahnknoten Lausanne und Genf ist eine Anpassung des Fahrplans notwendig. Der vorliegende Fahrplanentwurf wirft jedoch verschiedene Fragen auf. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:<br>1. Unterhalts- und Erneuerungsvorhaben sind insbesondere in der Westschweiz oft verschoben worden. Erachtet der Bundesrat ein Monitoring für notwendig und will er verhindern, dass dies wieder vorkommt?</p><p>2. Laut den SBB ist die ungenügende Infrastruktur (Perronlänge, eingleisige Bahnstrecken, Weichen) in der Westschweiz vielerorts offensichtlich und erschwert ihre Arbeit. Ist sich der Bundesrat dieser Situation bewusst?&nbsp;</p><p>3. Wird das UVEK dafür sorgen, dass die Sparprogramme die rasche Realisierung der Projekte nicht behindern und den Ausbau der Infrastruktur nicht negativ beeinflussen?</p><p>4. Die Westschweizer Verkehrskonferenz (Conférence des transports en Suisse occidentale [CTSO]) hat den Bund aufgefordert, in fünf Bereichen Verpflichtungen einzugehen: bei der Finanzierung des notwendigen Bahnersatzes während der Bauarbeiten, der Zuteilung auf freigebliebenen Kapazitäten, der Bereitstellung notwendiger Finanzmittel für die geplanten Arbeiten und der stufenweisen Umsetzung des Fahrplans 2025. Hat der Bundesrat ein spezifisches Reporting bei den Kantonen und den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen vorgesehen, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden?</p><p>5. Gemäss der CTSO hat das Bundesamt für Verkehr beobachtend an den Diskussionen teilgenommen, sich aber nicht in die Überlegungen eingebracht. Sind für den Bundesrat Entscheide über solche Projekte nicht von nationaler politischer Dimension?</p><p>6. Die Bahninfrastruktur beeinflusst die Raumplanung entscheidend: Sollte das Bundesamt für Raumentwicklung nicht auch konsultiert werden?</p><p>7. Die Verschlechterung des Angebots wird laut mehreren Fachpersonen zu einer Verlagerung von der Schiene auf die Strasse führen, was im Widerspruch zu den erklärten Zielen steht. Plant der Bundesrat, dieser Verlagerung mit Vergünstigungen entgegenzuwirken?&nbsp;</p><p>8. Ab welchem Zeitpunkt rechnet der Bundesrat mit zusätzlichen Verbindungen ab Genf?</p><p>9. Wird das Projekt einer zusätzlichen Linie zur Gewährleistung einer Redundanz zwischen Genf und Lausanne geprüft?&nbsp;Wann würde es umgesetzt?</p><p>&nbsp;</p>
  • Der neue Fahrplan zeigt die Probleme der Bahn in der Westschweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Unterhalt und Erneuerung werden mit allen Infrastrukturbetreibern (ISB) über jeweils 4-jährige Leistungsvereinbarungen (LV) vereinbart. In den LV werden die Ziele und Finanzierung geregelt. Im Rahmen der so abgeschlossenen LV sind die ISB für die Umsetzung und Priorisierung verantwortlich.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beurteilt den Zustand des schweizerischen Schienennetzes auf Basis der Angaben der ISB als ausreichend bis gut. In der Westschweiz ist der Zustand des Schienennetzes insgesamt gut. In den kommenden Jahren müssen indessen Anlagen erneuert werden, damit das Netz den vielfältigen künftigen Beanspruchungen gewachsen ist.&nbsp;</p><p>2.&nbsp;Im Rahmen des Programms ZEB und den Ausbauschritten&nbsp;2025 und 2035 wurden zahlreiche Massnahmen beschlossen, die namentlich die Kapazitäten der Infrastruktur in der Westschweiz erhöhen werden. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau der Bahnhöfe Lausanne, Genf, Freiburg, Nyon, Morges, Vevey und Renens, die Überwerfung zwischen Lausanne und Renens sowie die Überholgleise für den Güterverkehr bei Romont und Coppet. Der Bundesrat hat somit zahlreiche Projekte in der Westschweiz in die Wege geleitet.</p><p>3. Die finanzpolitischen Massnahmen haben auf den Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur und auf die Ausbauprojekte keinen wesentlichen Einfluss. Die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds ist aus heutiger Sicht ausreichend.&nbsp;</p><p>4. Der Bund kann sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich zu den Anträgen der CTSO äussern. Er wird im Zuge der üblichen Verfahren zur Fahrplanerstellung, zur Finanzierung des regionalen Personenverkehrs, zur Zuteilung der Schienenkapazitäten und zur Planung des Ausbaus der Bahninfrastruktur ausführlich dazu Stellung nehmen. Der Bund ist sich bewusst, dass diese Arbeiten ein wichtiges Anliegen der CTSO und der ganzen Westschweiz sind, und sieht deshalb im Rahmen der oben genannten Verfahren eine detaillierte Berichterstattung vor.</p><p>5. Für die Erstellung des Fahrplans ist die SBB zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe gemäss Artikel&nbsp;9<i>f</i> des Eisenbahngesetzes (EBG) im Auftrag der Trassenvergabestelle wahr.</p><p>Das BAV hat keine gesetzliche Befugnis und auch keine direkte Rolle in diesem Prozess. Das BAV hatte sich an den vorbereitenden Arbeiten beteiligt, denn eine Anpassung des Fahrplans kann verschiedene nachgelagerte Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Amtes tangieren. Das BAV kann in seinen folgenden Eigenschaften betroffen sein:</p><p>- als Konzessionsbehörde,&nbsp;</p><p>- als Organ, dem gemäss Artikel&nbsp;4 der Fahrplanverordnung (FPV) das Fernverkehrskonzept vorgelegt werden muss, welches den Unternehmen als Grundlage für die Erarbeitung des Fahrplans dient,</p><p>- als Genehmigungsbehörde der Netznutzungspläne (Art.&nbsp;9<i>b</i> Abs.&nbsp;3 EBG),</p><p>- als Mitbesteller von Leistungen des öffentlichen Regionalverkehrs sowie&nbsp;</p><p>- als zuständiges Organ für künftige Angebotskonzepte (im Zusammenhang mit der Planung und Steuerung des Ausbaus).</p><p>Die Einigung der SBB und der CTSO auf die Neugestaltung des Fahrplans macht gewisse Anpassungen an der Fernverkehrskonzession und den Netznutzungsplänen erforderlich. Zu diesen Aspekten wird sich das BAV als zuständige Behörde äussern.</p><p>6. Das ARE ist in die Planung der Bahn-Ausbauschritte eingebunden. Die Raumentwicklungsstrategie des Bundes ist ein Bestandteil der langfristigen Strategie Perspektive BAHN&nbsp;2050 und wird bei der Planung der künftigen Bahn-Ausbauschritte als Kriterium zur Beurteilung der Vorhaben herangezogen. Ein Beizug des ARE zur Ausarbeitung des Fahrplans&nbsp;2025 ist hingegen nicht vorgesehen, da es sich hierbei nicht um ein Infrastrukturprojekt handelt.</p><p>7. Der Bund tätigt umfangreiche Investitionen in die Westschweizer Bahninfrastruktur, dies insbesondere im Rahmen der Ausbauschritte&nbsp;2025 und 2035 und stärkt damit die Rolle der Bahn.</p><p>8. Neue Fernverkehrsverbindungen ab Genf werden möglich, sobald der Ausbau der Bahnhöfe Genf und Lausanne und der Kapazitätsausbau auf der Strecke Genf–Lausanne abgeschlossen sind. Dies dürfte zwischen 2035 und 2040 schrittweise der Fall sein.&nbsp;</p><p>9. Die Prospektiv-Studie für eine neue Bahnlinie zwischen Genf und Lausanne wird demnächst veröffentlicht werden. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Studie wird die Realisierung einer ersten Etappe dieser neuen Linie geprüft, und zwar als zweigleisiger Tunnel zwischen Morges und Perroy anstelle eines dritten Gleises entlang der bestehenden Strecke.</p>
    • <p>In Anbetracht der Verzögerungen bei der Erneuerung der Anlagen in der Westschweiz, der fehlenden Redundanz, der lückenhaften Ausbauten und der Arbeiten zur Erhöhung der Kapazität der Eisenbahnknoten Lausanne und Genf ist eine Anpassung des Fahrplans notwendig. Der vorliegende Fahrplanentwurf wirft jedoch verschiedene Fragen auf. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:<br>1. Unterhalts- und Erneuerungsvorhaben sind insbesondere in der Westschweiz oft verschoben worden. Erachtet der Bundesrat ein Monitoring für notwendig und will er verhindern, dass dies wieder vorkommt?</p><p>2. Laut den SBB ist die ungenügende Infrastruktur (Perronlänge, eingleisige Bahnstrecken, Weichen) in der Westschweiz vielerorts offensichtlich und erschwert ihre Arbeit. Ist sich der Bundesrat dieser Situation bewusst?&nbsp;</p><p>3. Wird das UVEK dafür sorgen, dass die Sparprogramme die rasche Realisierung der Projekte nicht behindern und den Ausbau der Infrastruktur nicht negativ beeinflussen?</p><p>4. Die Westschweizer Verkehrskonferenz (Conférence des transports en Suisse occidentale [CTSO]) hat den Bund aufgefordert, in fünf Bereichen Verpflichtungen einzugehen: bei der Finanzierung des notwendigen Bahnersatzes während der Bauarbeiten, der Zuteilung auf freigebliebenen Kapazitäten, der Bereitstellung notwendiger Finanzmittel für die geplanten Arbeiten und der stufenweisen Umsetzung des Fahrplans 2025. Hat der Bundesrat ein spezifisches Reporting bei den Kantonen und den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen vorgesehen, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden?</p><p>5. Gemäss der CTSO hat das Bundesamt für Verkehr beobachtend an den Diskussionen teilgenommen, sich aber nicht in die Überlegungen eingebracht. Sind für den Bundesrat Entscheide über solche Projekte nicht von nationaler politischer Dimension?</p><p>6. Die Bahninfrastruktur beeinflusst die Raumplanung entscheidend: Sollte das Bundesamt für Raumentwicklung nicht auch konsultiert werden?</p><p>7. Die Verschlechterung des Angebots wird laut mehreren Fachpersonen zu einer Verlagerung von der Schiene auf die Strasse führen, was im Widerspruch zu den erklärten Zielen steht. Plant der Bundesrat, dieser Verlagerung mit Vergünstigungen entgegenzuwirken?&nbsp;</p><p>8. Ab welchem Zeitpunkt rechnet der Bundesrat mit zusätzlichen Verbindungen ab Genf?</p><p>9. Wird das Projekt einer zusätzlichen Linie zur Gewährleistung einer Redundanz zwischen Genf und Lausanne geprüft?&nbsp;Wann würde es umgesetzt?</p><p>&nbsp;</p>
    • Der neue Fahrplan zeigt die Probleme der Bahn in der Westschweiz

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