Terrorismus nicht unterstützen

ShortId
23.3637
Id
20233637
Updated
26.03.2024 21:52
Language
de
Title
Terrorismus nicht unterstützen
AdditionalIndexing
09;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verurteilt mit Bestimmtheit jegliche Aufforderung oder Anstiftung zum Terrorismus, jegliche terroristische Aktivität und jegliche Finanzierung des Terrorismus, unabhängig von der Form und der Nationalität. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schweiz die Palästinensische Autonomiebehörde nicht finanziert.&nbsp;</p><p>Bezüglich der Völkerrechtsverletzungen durch die Palästinensische Autonomiebehörde, wie auch durch jede andere Behörde oder jeden anderen Staat, thematisiert die Schweiz diese regelmässig in ihren bilateralen Beziehungen wie auch in den multilateralen Organen, einschliesslich des UNO-Sicherheitsrats. Unser Land bekämpft die Geldwäscherei und beteiligt sich ebenfalls an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung dieser Aktivitäten.</p>
  • <p>Anscheinend verfolgt die Palästinensische Behörde (Palestinian Authority, PA) eine Praxis der «Zahlungen für Tötungen». Das heisst, es existiert ein formalisiertes System, wonach die Behörde monatliche Zahlungen leistet an die in Israel inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinenser (von denen viele verurteilt wurden aufgrund von Anklagen wegen Terrorismus oder weil sie unschuldige Israelis getötet haben), oder den Familien getöteter Palästinenserinnen und Palästinenser, einschliesslich bekannter Terroristinnen und Terroristen, Entschädigungen ausrichtet. Diese Praxis ist in der palästinensischen Gesetzgebung verankert, sie wird von Behördenmitgliedern betrieben und öffentlich als eine Frage des Nationalstolzes dargestellt. Gemäss den Zahlen des National Bureau for Counter Terror Financing für den Zeitraum 2019–2022 beläuft sich der Gesamtbetrag, der von der PA im Zusammenhang mit Terrorismus ausbezahlt wird, auf mindestens 167 Millionen Dollar pro Jahr. Das macht über die Jahre betrachtet 7 Prozent des Gesamthaushalts aus (womit dieser Anteil viel höher ist als der Anteil der ausländischen Hilfe, die die PA bekommt). In gewissen Jahren hat die PA mehr Geld für die Wohlfahrt der Terroristinnen und Terroristen ausgegeben als für die Unterstützung der palästinensischen Familien, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Diese Zahlungen sind in der palästinensischen Gesetzgebung und den Regierungsbeschlüssen verankert. Das System der Zahlungen für die Inhaftierten beruht auf dem Prinzip: «Je grösser das Verbrechen, desto höher die Belohnung». Durch diese Zahlungen werden terroristische Handlungen stark gefördert. Oft ist die Höhe der Zahlung direkt proportional zur Anzahl der beim Anschlag verletzten oder getöteten Personen. Es geht also nicht nur darum, zur Gewalt anzustacheln, sondern es soll ein terrorismusfreundliches Umfeld garantiert und finanziert werden. «Pay-for-Slay» steht in direktem Widerspruch zu den internationalen Regelungen betreffend die Terrorismusfinanzierung, etwa zum UNO-Übereinkommen von 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zu verschiedenen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates. Die wichtigste Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ist das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (abgeschlossen 1999 und in Kraft getreten 2002). Das Übereinkommen wurde im Anschluss an die Resolution 51/210 der UNO-Generalversammlung verfasst, die die Staaten dazu auffordert, Massnahmen zu ergreifen, um durch geeignete innerstaatliche Massnahmen die Finanzierung von Terroristinnen und Terroristen und terroristischen Organisationen zu verhindern und zu bekämpfen. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten dazu, die Terrorismusfinanzierung unter Strafe zu stellen. Gemäss Übereinkommen begeht die Straftat der Terrorismusfinanzierung, wer, mit welchen Mitteln auch immer, unmittelbar oder mittelbar, finanzielle Mittel zur Verfügung stellt oder sammelt im Wissen, dass sie ganz oder teilweise verwendet werden sollen, um terroristische Handlungen zu begehen. Das Übereinkommen definiert «finanzielle Mittel» umfassend als «Vermögenswerte jeder Art, materielle oder immaterielle, bewegliche oder unbewegliche». Zusätzlich zum Übereinkommen hat der Sicherheitsrat verschiedene Resolutionen zum Terrorismus und zur Terrorismusfinanzierung gemäss Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen verabschiedet. Beispiele dafür sind die Resolutionen 1373 und 2133, die die zentrale Rolle des Staates bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus betonen, und die Resolution 2462, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, die Finanzierung terroristischer Handlungen zu verhüten und zu bekämpfen, indem sie unter anderem wirksame Mechanismen einrichten, um finanzielle Mittel und Finanzdienstleistungen von am Terrorismus beteiligten Personen und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern einzufrieren oder den Zugang zu ihnen zu verhindern. Auch in der EU gibt es eine Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Ein Pfeiler dieser Gesetzgebung ist die Richtlinie (EU) 2015/849. Die EU hat überdies über den Europäischen Rat 2019 strategische Prioritäten festgelegt, um den Regelungsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung noch mehr zu verstärken. Im Mai 2020 legte die EU einen Aktionsplan mit Massnahmen für eine bessere Umsetzung, Überwachung und Koordination der entsprechenden EU-Vorschriften vor.&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang: Was unternimmt die Schweiz als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats und als Geberland der PA, damit diese nicht mit finanziellen Anreizen den Terrorismus fördert?&nbsp;</p><p>Welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegenüber der PA zu treffen, um die Einhaltung des Völkerrechts durchzusetzen?</p>
  • Terrorismus nicht unterstützen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verurteilt mit Bestimmtheit jegliche Aufforderung oder Anstiftung zum Terrorismus, jegliche terroristische Aktivität und jegliche Finanzierung des Terrorismus, unabhängig von der Form und der Nationalität. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schweiz die Palästinensische Autonomiebehörde nicht finanziert.&nbsp;</p><p>Bezüglich der Völkerrechtsverletzungen durch die Palästinensische Autonomiebehörde, wie auch durch jede andere Behörde oder jeden anderen Staat, thematisiert die Schweiz diese regelmässig in ihren bilateralen Beziehungen wie auch in den multilateralen Organen, einschliesslich des UNO-Sicherheitsrats. Unser Land bekämpft die Geldwäscherei und beteiligt sich ebenfalls an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung dieser Aktivitäten.</p>
    • <p>Anscheinend verfolgt die Palästinensische Behörde (Palestinian Authority, PA) eine Praxis der «Zahlungen für Tötungen». Das heisst, es existiert ein formalisiertes System, wonach die Behörde monatliche Zahlungen leistet an die in Israel inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinenser (von denen viele verurteilt wurden aufgrund von Anklagen wegen Terrorismus oder weil sie unschuldige Israelis getötet haben), oder den Familien getöteter Palästinenserinnen und Palästinenser, einschliesslich bekannter Terroristinnen und Terroristen, Entschädigungen ausrichtet. Diese Praxis ist in der palästinensischen Gesetzgebung verankert, sie wird von Behördenmitgliedern betrieben und öffentlich als eine Frage des Nationalstolzes dargestellt. Gemäss den Zahlen des National Bureau for Counter Terror Financing für den Zeitraum 2019–2022 beläuft sich der Gesamtbetrag, der von der PA im Zusammenhang mit Terrorismus ausbezahlt wird, auf mindestens 167 Millionen Dollar pro Jahr. Das macht über die Jahre betrachtet 7 Prozent des Gesamthaushalts aus (womit dieser Anteil viel höher ist als der Anteil der ausländischen Hilfe, die die PA bekommt). In gewissen Jahren hat die PA mehr Geld für die Wohlfahrt der Terroristinnen und Terroristen ausgegeben als für die Unterstützung der palästinensischen Familien, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Diese Zahlungen sind in der palästinensischen Gesetzgebung und den Regierungsbeschlüssen verankert. Das System der Zahlungen für die Inhaftierten beruht auf dem Prinzip: «Je grösser das Verbrechen, desto höher die Belohnung». Durch diese Zahlungen werden terroristische Handlungen stark gefördert. Oft ist die Höhe der Zahlung direkt proportional zur Anzahl der beim Anschlag verletzten oder getöteten Personen. Es geht also nicht nur darum, zur Gewalt anzustacheln, sondern es soll ein terrorismusfreundliches Umfeld garantiert und finanziert werden. «Pay-for-Slay» steht in direktem Widerspruch zu den internationalen Regelungen betreffend die Terrorismusfinanzierung, etwa zum UNO-Übereinkommen von 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zu verschiedenen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates. Die wichtigste Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ist das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (abgeschlossen 1999 und in Kraft getreten 2002). Das Übereinkommen wurde im Anschluss an die Resolution 51/210 der UNO-Generalversammlung verfasst, die die Staaten dazu auffordert, Massnahmen zu ergreifen, um durch geeignete innerstaatliche Massnahmen die Finanzierung von Terroristinnen und Terroristen und terroristischen Organisationen zu verhindern und zu bekämpfen. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten dazu, die Terrorismusfinanzierung unter Strafe zu stellen. Gemäss Übereinkommen begeht die Straftat der Terrorismusfinanzierung, wer, mit welchen Mitteln auch immer, unmittelbar oder mittelbar, finanzielle Mittel zur Verfügung stellt oder sammelt im Wissen, dass sie ganz oder teilweise verwendet werden sollen, um terroristische Handlungen zu begehen. Das Übereinkommen definiert «finanzielle Mittel» umfassend als «Vermögenswerte jeder Art, materielle oder immaterielle, bewegliche oder unbewegliche». Zusätzlich zum Übereinkommen hat der Sicherheitsrat verschiedene Resolutionen zum Terrorismus und zur Terrorismusfinanzierung gemäss Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen verabschiedet. Beispiele dafür sind die Resolutionen 1373 und 2133, die die zentrale Rolle des Staates bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus betonen, und die Resolution 2462, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, die Finanzierung terroristischer Handlungen zu verhüten und zu bekämpfen, indem sie unter anderem wirksame Mechanismen einrichten, um finanzielle Mittel und Finanzdienstleistungen von am Terrorismus beteiligten Personen und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern einzufrieren oder den Zugang zu ihnen zu verhindern. Auch in der EU gibt es eine Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Ein Pfeiler dieser Gesetzgebung ist die Richtlinie (EU) 2015/849. Die EU hat überdies über den Europäischen Rat 2019 strategische Prioritäten festgelegt, um den Regelungsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung noch mehr zu verstärken. Im Mai 2020 legte die EU einen Aktionsplan mit Massnahmen für eine bessere Umsetzung, Überwachung und Koordination der entsprechenden EU-Vorschriften vor.&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang: Was unternimmt die Schweiz als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats und als Geberland der PA, damit diese nicht mit finanziellen Anreizen den Terrorismus fördert?&nbsp;</p><p>Welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegenüber der PA zu treffen, um die Einhaltung des Völkerrechts durchzusetzen?</p>
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