Fragen zum Covid-19-Impfstoff

ShortId
23.3642
Id
20233642
Updated
26.03.2024 21:51
Language
de
Title
Fragen zum Covid-19-Impfstoff
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der temporäre Einsatz des Covid-19-Zertifikats im Inland ermöglichte es, besonders in Phasen in denen das Gesundheitssystem stark belastet war, dass frühzeitig wieder wirtschaftliche Aktivitäten und mehr Kontakte zwischen Menschen stattfinden konnten. Nach einem negativen Test ist das Ansteckungsrisiko für Dritte für eine beschränkte Zeit reduziert. Bei Personen mit einer Impfung oder Genesung besteht eine Schutzwirkung insbesondere gegen schwere Erkrankungen. Das Hauptziel bestand darin, das Risiko schwerer Krankheitsverläufe – und damit den Druck auf die Spitäler – zu verringern. Die auf Zertifikaten basierenden Schutzmassnahmen wurden am 17. Februar 2022 aufgehoben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2.<strong>&nbsp;</strong>Es gibt keinen Anlass, sich aus den Verträgen mit den Impfstoffherstellern zurückzuziehen. Die in der Schweiz eingesetzten Covid-19-Impfstoffe werden durch die zuständige Arzneimittelbehörde Swissmedic als sicher, wirksam und qualitativ hochwertig beurteilt. Die Sicherheit der Impfstoffe wird kontinuierlich überwacht.&nbsp;Die Covid-19-Impfstoffe gehören zu den weltweit meistuntersuchten neuen aktiven Substanzen. Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19-Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.</p><p>&nbsp;</p><p>3.&nbsp;Das Meldewesen von Swissmedic zu unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) ermöglicht es, den Umfang von Impfnebenwirkungen in der Schweiz einzuschätzen. Zudem verfolgen die zuständigen Behörden die internationale wissenschaftliche Literatur und ein Austausch mit ausländischen Behörden findet kontinuierlich statt. UAW der Covid-19-Impfung sind in den Impfempfehlungen, den Arzneimittelinformationen, sowie in diversen Informationsmaterialien für medizinische Fachpersonen beschrieben.&nbsp;Diese basieren jeweils auf dem aktuellsten Wissensstand und verweisen auf diverse Grundlagendokumente. Geprüft wird ferner, die Hausärztinnen und Hausärzte mittels Hinweise zu Behandlung bzw. Behandlungsstellen,&nbsp;<span style="color:black;">an welche sich Betroffene wenden können, oder Hinweise zur Meldepflicht von Nebenwirkungen an Swissmedic, noch besser zu sensibilisieren.</span></p><p>&nbsp;</p><p>4.<strong>&nbsp;</strong>Behandlungs- und andere Folgekosten von UAW werden grundsätzlich durch die Sozialversicherungen gedeckt.&nbsp;Allfällige privatversicherungsrechtliche Ansprüche ergänzen die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche.&nbsp;Basierend auf dem Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpG; SR 818.101) existiert zudem ein Entschädigungsverfahren bei Impfschäden. Dieses sieht vor, dass der Bund subsidiär Entschädigungen leisten kann,&nbsp;insofern nicht der Impfstoffhersteller oder die impfende Person haftpflichtig sind, und insofern die Kosten nicht durch die Sozial- oder Privatversicherungen gedeckt werden. Die notwendigen Rechtsansprüche zur finanziellen Absicherung von Betroffenen von Impfnebenwirkungen werden somit gewährt. Während Massnahmen in der Rechtsetzung folglich nicht notwendig sind, wird hingegen die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen für Betroffene verbessert werden.</p>
  • <p>Die Pfizer-Managerin Janine Small hat vor dem Europa-Parlament ausgesagt, dass die Impfstoffe vor der Vermarktung weder auf die Wirksamkeit gegen Ansteckung, noch gegen diejenige der Weitergabe geprüft worden seien. </p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat noch immer die damalige Zertifikatspflicht?</p><p>2. Sollten sich die betrügerischen Machenschaften der Impfstoffhersteller als wahr erweisen, erwägt der Bundesrat, sich von den Verträgen einseitig zurückzuziehen und die Bestellung weiterer Impfdosen zu stornieren?</p><p>In der Zwischenzeit existieren über 3000 Publikationen, die belegen, dass die Covid-Impfstoffe nicht sicher sind und die Anzahl der Impfgeschädigten geht in die Millionen, längerfristige Folgen sind noch immer nicht erforscht, Impfgeschädigte kämpfen um Anerkennung.</p><p>3. Welche Massnahmen erwägen der Bundesrat und das BAG, um die Impffolgen besser zu erforschen? Was wird unternommen, um die Ärzteschaft für Impfschäden zu sensibilisieren?</p><p>4. Welche Massnahmen erwägt der Bundesrat, um die rechtliche Stellung der Impfgeschädigten in der Schweiz zu verbessern und deren Entschädigung zu sichern?</p>
  • Fragen zum Covid-19-Impfstoff
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der temporäre Einsatz des Covid-19-Zertifikats im Inland ermöglichte es, besonders in Phasen in denen das Gesundheitssystem stark belastet war, dass frühzeitig wieder wirtschaftliche Aktivitäten und mehr Kontakte zwischen Menschen stattfinden konnten. Nach einem negativen Test ist das Ansteckungsrisiko für Dritte für eine beschränkte Zeit reduziert. Bei Personen mit einer Impfung oder Genesung besteht eine Schutzwirkung insbesondere gegen schwere Erkrankungen. Das Hauptziel bestand darin, das Risiko schwerer Krankheitsverläufe – und damit den Druck auf die Spitäler – zu verringern. Die auf Zertifikaten basierenden Schutzmassnahmen wurden am 17. Februar 2022 aufgehoben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2.<strong>&nbsp;</strong>Es gibt keinen Anlass, sich aus den Verträgen mit den Impfstoffherstellern zurückzuziehen. Die in der Schweiz eingesetzten Covid-19-Impfstoffe werden durch die zuständige Arzneimittelbehörde Swissmedic als sicher, wirksam und qualitativ hochwertig beurteilt. Die Sicherheit der Impfstoffe wird kontinuierlich überwacht.&nbsp;Die Covid-19-Impfstoffe gehören zu den weltweit meistuntersuchten neuen aktiven Substanzen. Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19-Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.</p><p>&nbsp;</p><p>3.&nbsp;Das Meldewesen von Swissmedic zu unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) ermöglicht es, den Umfang von Impfnebenwirkungen in der Schweiz einzuschätzen. Zudem verfolgen die zuständigen Behörden die internationale wissenschaftliche Literatur und ein Austausch mit ausländischen Behörden findet kontinuierlich statt. UAW der Covid-19-Impfung sind in den Impfempfehlungen, den Arzneimittelinformationen, sowie in diversen Informationsmaterialien für medizinische Fachpersonen beschrieben.&nbsp;Diese basieren jeweils auf dem aktuellsten Wissensstand und verweisen auf diverse Grundlagendokumente. Geprüft wird ferner, die Hausärztinnen und Hausärzte mittels Hinweise zu Behandlung bzw. Behandlungsstellen,&nbsp;<span style="color:black;">an welche sich Betroffene wenden können, oder Hinweise zur Meldepflicht von Nebenwirkungen an Swissmedic, noch besser zu sensibilisieren.</span></p><p>&nbsp;</p><p>4.<strong>&nbsp;</strong>Behandlungs- und andere Folgekosten von UAW werden grundsätzlich durch die Sozialversicherungen gedeckt.&nbsp;Allfällige privatversicherungsrechtliche Ansprüche ergänzen die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche.&nbsp;Basierend auf dem Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpG; SR 818.101) existiert zudem ein Entschädigungsverfahren bei Impfschäden. Dieses sieht vor, dass der Bund subsidiär Entschädigungen leisten kann,&nbsp;insofern nicht der Impfstoffhersteller oder die impfende Person haftpflichtig sind, und insofern die Kosten nicht durch die Sozial- oder Privatversicherungen gedeckt werden. Die notwendigen Rechtsansprüche zur finanziellen Absicherung von Betroffenen von Impfnebenwirkungen werden somit gewährt. Während Massnahmen in der Rechtsetzung folglich nicht notwendig sind, wird hingegen die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen für Betroffene verbessert werden.</p>
    • <p>Die Pfizer-Managerin Janine Small hat vor dem Europa-Parlament ausgesagt, dass die Impfstoffe vor der Vermarktung weder auf die Wirksamkeit gegen Ansteckung, noch gegen diejenige der Weitergabe geprüft worden seien. </p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat noch immer die damalige Zertifikatspflicht?</p><p>2. Sollten sich die betrügerischen Machenschaften der Impfstoffhersteller als wahr erweisen, erwägt der Bundesrat, sich von den Verträgen einseitig zurückzuziehen und die Bestellung weiterer Impfdosen zu stornieren?</p><p>In der Zwischenzeit existieren über 3000 Publikationen, die belegen, dass die Covid-Impfstoffe nicht sicher sind und die Anzahl der Impfgeschädigten geht in die Millionen, längerfristige Folgen sind noch immer nicht erforscht, Impfgeschädigte kämpfen um Anerkennung.</p><p>3. Welche Massnahmen erwägen der Bundesrat und das BAG, um die Impffolgen besser zu erforschen? Was wird unternommen, um die Ärzteschaft für Impfschäden zu sensibilisieren?</p><p>4. Welche Massnahmen erwägt der Bundesrat, um die rechtliche Stellung der Impfgeschädigten in der Schweiz zu verbessern und deren Entschädigung zu sichern?</p>
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