Untersuchung des "Child Penalty" bei Lohnungleichheit

ShortId
23.3646
Id
20233646
Updated
26.03.2024 21:49
Language
de
Title
Untersuchung des "Child Penalty" bei Lohnungleichheit
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie Zahlen des Bundesamts für Statistik BFS zeigen, lassen sich Geschlechterungleichheiten beim Lohn von Frauen mit der Geburt eines Kindes erklären. Lohnunterschiede existieren offenbar nicht nur zwischen Männern und Frauen, sondern zwischen Müttern und allen anderen: Verheiratete Frauen erhalten im Schnitt 24 Prozent weniger Lohn als verheiratete Männer.</p><p>Die Schweiz ist eins von nur zwei Ländern in Europa, in denen die Lohndiskriminierung in den letzten zehn Jahren zugenommen hat. Obwohl es gesetzlich verboten ist, bekommen Frauen für dieselbe Arbeit oftmals weniger Lohn. Darüber hinaus werden Berufe, die mehrheitlich von Frauen ergriffen werden, deutlich schlechter bezahlt. Hinzu kommt, dass laut der Arbeitskräfteerhebung Frauen 50 Prozent mehr für Haushalt und Familie leisten als Männer. Ein strukturelles Problem braucht auch strukturelle Lösungen. Die Schweiz hinkt hier gerade auch im Vergleich mit europäischen Nachbarländern massiv hinterher. Lösungen können einerseits die stärkere Finanzierung und der Ausbau von familienergänzenden Tagesstrukturen oder eine paritätische Elternzeit sein. Gleichzeitig braucht es aber auch andere innovative Ansätze, um diese Form der Diskriminierung zu verhindern. Grundlage für die Erarbeitung zielgerichteter Massnahmen ist jedoch eine ausreichende Datenlage. Die Methoden zur Erfassung der Lohnungleichheit wurden seit 2015 (Postulat 14.3388) nicht mehr angepasst. Es ist Zeit, hier die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu integrieren.</p>
  • <p>1. bis 3. Um die Problematik der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern spezifisch zu behandeln, werden regelmässig im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS) gezielte Analysen basierend auf den Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) durchgeführt. Dieses Monitoring der Lohngleichheit entspricht den wissenschaftlichen Kriterien sowie den international anerkannten und validierten Anforderungen (ILO, OECD, Eurostat).</p><p>Alternative Methoden zur Analyse der Lohnunterschiede werden zurzeit im Sinne einer Ergänzung geprüft (Postulat 14.3388 Noser). Ein entsprechender Bericht wird dem Bundesrat im Laufe des Jahres 2024 vorgelegt.</p><p>4. Es liegen aktuell schon deskriptive Analysen zu den Teilzeit- und Vollzeitarbeitenden vor, jedoch ohne Angaben, ob die Arbeitnehmenden Kinder haben oder nicht. Diese Angaben könnten über eine Datenverknüpfung von Erhebungs- und Registerdaten (LSE und AHV) gewonnen werden. Das Postulat Dobler (22.4500) beantragt, den unerklärten Teil der Lohnunterschiede zu untersuchen. Dabei könnten mögliche Ursachen für Lohndifferenzen (Mutterschaft, Erwerbsunterbrüche usw.) berücksichtigt und die «Child Penalty» analysiert werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Variablen zwar einen informativen Mehrwert bieten können, um bestehende Lohnunterschiede zu beschreiben, aber nicht als Rechtfertigung von Lohnunterschieden verwendet werden dürfen. Gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) ist jegliche Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern unter Berufung auf den Zivilstand oder auf die familiäre Situation verboten. Angesichts der schwierigen Lage des Bundeshaushalts und der erwarteten Defizite ab 2025 wird jede neue Prüfung einer vertieften Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen.</p>
  • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die aktuelle Datengrundlage ausreichend ist, um effektive Massnahmen gegen Lohnungleichheit ergreifen zu können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine erneute Überprüfung der statistischen Methoden des Bundes betreffend Lohnungleichheit von Frau und Mann (Postulat 14.3388) zu veranlassen?</p><p>3. Wie soll die Datengrundlage aus Sicht des Bundesrates verbessert werden?</p><p>4. Plant der Bundesrat bei spezifischeren Untersuchungen die Unterschiede bei Teilzeitarbeitenden und bei Vollzeitarbeitenden Müttern zu analysieren</p>
  • Untersuchung des "Child Penalty" bei Lohnungleichheit
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie Zahlen des Bundesamts für Statistik BFS zeigen, lassen sich Geschlechterungleichheiten beim Lohn von Frauen mit der Geburt eines Kindes erklären. Lohnunterschiede existieren offenbar nicht nur zwischen Männern und Frauen, sondern zwischen Müttern und allen anderen: Verheiratete Frauen erhalten im Schnitt 24 Prozent weniger Lohn als verheiratete Männer.</p><p>Die Schweiz ist eins von nur zwei Ländern in Europa, in denen die Lohndiskriminierung in den letzten zehn Jahren zugenommen hat. Obwohl es gesetzlich verboten ist, bekommen Frauen für dieselbe Arbeit oftmals weniger Lohn. Darüber hinaus werden Berufe, die mehrheitlich von Frauen ergriffen werden, deutlich schlechter bezahlt. Hinzu kommt, dass laut der Arbeitskräfteerhebung Frauen 50 Prozent mehr für Haushalt und Familie leisten als Männer. Ein strukturelles Problem braucht auch strukturelle Lösungen. Die Schweiz hinkt hier gerade auch im Vergleich mit europäischen Nachbarländern massiv hinterher. Lösungen können einerseits die stärkere Finanzierung und der Ausbau von familienergänzenden Tagesstrukturen oder eine paritätische Elternzeit sein. Gleichzeitig braucht es aber auch andere innovative Ansätze, um diese Form der Diskriminierung zu verhindern. Grundlage für die Erarbeitung zielgerichteter Massnahmen ist jedoch eine ausreichende Datenlage. Die Methoden zur Erfassung der Lohnungleichheit wurden seit 2015 (Postulat 14.3388) nicht mehr angepasst. Es ist Zeit, hier die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu integrieren.</p>
    • <p>1. bis 3. Um die Problematik der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern spezifisch zu behandeln, werden regelmässig im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS) gezielte Analysen basierend auf den Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) durchgeführt. Dieses Monitoring der Lohngleichheit entspricht den wissenschaftlichen Kriterien sowie den international anerkannten und validierten Anforderungen (ILO, OECD, Eurostat).</p><p>Alternative Methoden zur Analyse der Lohnunterschiede werden zurzeit im Sinne einer Ergänzung geprüft (Postulat 14.3388 Noser). Ein entsprechender Bericht wird dem Bundesrat im Laufe des Jahres 2024 vorgelegt.</p><p>4. Es liegen aktuell schon deskriptive Analysen zu den Teilzeit- und Vollzeitarbeitenden vor, jedoch ohne Angaben, ob die Arbeitnehmenden Kinder haben oder nicht. Diese Angaben könnten über eine Datenverknüpfung von Erhebungs- und Registerdaten (LSE und AHV) gewonnen werden. Das Postulat Dobler (22.4500) beantragt, den unerklärten Teil der Lohnunterschiede zu untersuchen. Dabei könnten mögliche Ursachen für Lohndifferenzen (Mutterschaft, Erwerbsunterbrüche usw.) berücksichtigt und die «Child Penalty» analysiert werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Variablen zwar einen informativen Mehrwert bieten können, um bestehende Lohnunterschiede zu beschreiben, aber nicht als Rechtfertigung von Lohnunterschieden verwendet werden dürfen. Gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) ist jegliche Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern unter Berufung auf den Zivilstand oder auf die familiäre Situation verboten. Angesichts der schwierigen Lage des Bundeshaushalts und der erwarteten Defizite ab 2025 wird jede neue Prüfung einer vertieften Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen.</p>
    • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die aktuelle Datengrundlage ausreichend ist, um effektive Massnahmen gegen Lohnungleichheit ergreifen zu können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine erneute Überprüfung der statistischen Methoden des Bundes betreffend Lohnungleichheit von Frau und Mann (Postulat 14.3388) zu veranlassen?</p><p>3. Wie soll die Datengrundlage aus Sicht des Bundesrates verbessert werden?</p><p>4. Plant der Bundesrat bei spezifischeren Untersuchungen die Unterschiede bei Teilzeitarbeitenden und bei Vollzeitarbeitenden Müttern zu analysieren</p>
    • Untersuchung des "Child Penalty" bei Lohnungleichheit

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