Systemrelevante "Frauenberufe" endlich aufwerten!

ShortId
23.3650
Id
20233650
Updated
05.09.2023 11:27
Language
de
Title
Systemrelevante "Frauenberufe" endlich aufwerten!
AdditionalIndexing
44;28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Arbeit in Pflege und Betreuung ist systemrelevant, Teil des unverzichtbaren Service public und mit einer hohen Verantwortung verbunden. Trotzdem sind die Careberufe deutlich unterbezahlt, oft nur knapp existenzsichernd und die Arbeitsbedingungen ungenügend. Die hohe psychische und physische (Arbeits-)Belastung, familienunfreundliche Arbeitszeiten, dazu die unbezahlte Care-Arbeit zuhause verunmöglichen ein 100 Prozent-Pensum und verschlimmern die finanzielle Situation zusätzlich. 86 Prozent der Pflegefachpersonen in Spitälern und Heimen sind Frauen, in den Kitas sind es gar 92 Prozent.</p><p>Über 300 Pflegefachkräfte steigen monatlich aus dem Beruf aus. Bis 2029 dürften wegen der demographischen Entwicklung gegen 100 000 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen im Pflege- und Betreuungsbereich fehlen. Über 10 000 Stellen in der Pflege sind aktuell unbesetzt. Überstunden sind an der Tagesordnung. Der Druck ist durch den Personalmangel und die zunehmende Administration riesig - viele haben nicht mehr genügend Zeit für die Patient*innen. Die Umsetzung der Pflege-Initiative wird Verbesserungen bringen, schliesst aber nicht den ganzen Pflegebereich ein, der ebenfalls dringend eine Aufwertung erfahren muss.</p><p>Frühkindliche Bildung und Betreuung haben eine hohe gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung. Dazu ist genügend qualifiziertes Personal unabdingbar. Doch die Arbeitsbedingungen werden den hohen Anforderungen an den Beruf nicht gerecht. Die Löhne in der familien- und schulergänzenden Betreuung sind oft viel zu tief. Es mangelt an Personal, der Betreuungsschlüssel ist zu knapp, die Institutionen sind finanziell ungenügend ausgestattet. Viele Fachpersonen steigen nach wenigen Jahren aus dem Beruf aus.</p><p>Die Aufwertung der "Frauenbranchen" in Pflege und Betreuung, welche die hohe Verantwortung, das Fachwissen und die Relevanz für die Gesellschaft endlich adäquat bewertet und honoriert, ist ein längst fälliger Schritt zur Gleichberechtigung von Frau und Mann. Zudem wirkt eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel und dem drohenden "Pflexit" effektiv entgegen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3082 Prelicz-Huber «Aufwertung der ‘Frauenberufe’ in Pflege und Betreuung» ausgeführt hat, ist er sich der Herausforderungen in den klassischen Frauenbranchen wie im Pflege- und Be­treu­ungsbereich bewusst. Gute Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass genug Pflege- und Betreuungspersonal zur Verfügung steht, da sie ein wichti­ges Element zur Verbesserung der Berufsverweildauer sind.</p><p>Sowohl für die familienergänzende Kinderbetreuung als auch für den Bereich der Hilfe und Pflege sind in erster Linie die Kantone zuständig. Die Vereinbarung von arbeitsrechtlichen Bedingungen liegt indessen in der Autonomie der Vertragsparteien bzw. der Sozialpartner einer Branche. Zusätzlich zu den bereits in seiner Stellung­nah­me zur Motion 21.3082 Prelicz-Huber&nbsp;aufgeführten verschiedenen Massnahmen hat der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen in den vergangenen Jahren weitere Massnahmen zur Verbesserung der Attraktivität dieser Berufe ergriffen.</p><p>So will der Bundesrat die Pflege als wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung stärken und die Pflegeinitiative rasch umsetzen. Nach Verabschiedung der 1. Etappe durch das Parlament im Dezember 2022 wird im zweiten Halbjahr 2023 die Ver­nehm­lassung zum zugehörigen Ausführungsrecht gestartet. An seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 hat der Bundesrat die Stossrichtung der 2. Etappe festgelegt und die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes sowie weitere Massnahmen in Auf­trag gegeben. Mit diesem Massnahmenpaket sollen insbesondere die Arbeitsbedin­gungen im Bereich der Pflege verbessert und damit die Zahl der frühzeitigen Berufs­austritte reduziert werden.</p><p>Weiter konzentriert sich die vom Bundesrat im 2021 verabschiedete Gleichstellungs­strategie 2030 (<a href="http://www.gleichstellung2030.ch">www.gleichstellung2030.ch</a>) auf eine Stärkung der wirtschaftlichen Autonomie von Frauen und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben. Der Aktionsplan Gleichstellungsstrategie 2030 enthält hierzu eine Reihe von Massnahmen, unter anderem betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann, die Stärkung der Charta für Lohngleichheit. Überdies stellt der Bund neu allen Arbeitgebenden kostenlos das Webtool «Logib Lohnsystem» zur Verfügung. Dieses Webtool ermöglicht den Arbeitgebenden die Erstellung einer geschlechtsneutralen und klaren Lohnsystematik, mit der die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann noch einfacher eingehalten werden kann.</p><p>Auch die Finanzhilfen gestützt auf Artikel 14 Gleichstellungsgesetz (SR 151.1) wer­den vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann prioritär für Programme zur Förderung der Lohngleichheit von Frau und Mann, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der gleichwertigen Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen mit Fachkräftemangel vergeben.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen als nicht angezeigt.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in klassischen "Frauenbranchen" wie im Pflege- und Betreuungsbereich aufzuwerten. Die Vorlage soll eine deutliche Lohnerhöhung bewirken und die Arbeitsbedingungen verbessern.</p>
  • Systemrelevante "Frauenberufe" endlich aufwerten!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Arbeit in Pflege und Betreuung ist systemrelevant, Teil des unverzichtbaren Service public und mit einer hohen Verantwortung verbunden. Trotzdem sind die Careberufe deutlich unterbezahlt, oft nur knapp existenzsichernd und die Arbeitsbedingungen ungenügend. Die hohe psychische und physische (Arbeits-)Belastung, familienunfreundliche Arbeitszeiten, dazu die unbezahlte Care-Arbeit zuhause verunmöglichen ein 100 Prozent-Pensum und verschlimmern die finanzielle Situation zusätzlich. 86 Prozent der Pflegefachpersonen in Spitälern und Heimen sind Frauen, in den Kitas sind es gar 92 Prozent.</p><p>Über 300 Pflegefachkräfte steigen monatlich aus dem Beruf aus. Bis 2029 dürften wegen der demographischen Entwicklung gegen 100 000 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen im Pflege- und Betreuungsbereich fehlen. Über 10 000 Stellen in der Pflege sind aktuell unbesetzt. Überstunden sind an der Tagesordnung. Der Druck ist durch den Personalmangel und die zunehmende Administration riesig - viele haben nicht mehr genügend Zeit für die Patient*innen. Die Umsetzung der Pflege-Initiative wird Verbesserungen bringen, schliesst aber nicht den ganzen Pflegebereich ein, der ebenfalls dringend eine Aufwertung erfahren muss.</p><p>Frühkindliche Bildung und Betreuung haben eine hohe gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung. Dazu ist genügend qualifiziertes Personal unabdingbar. Doch die Arbeitsbedingungen werden den hohen Anforderungen an den Beruf nicht gerecht. Die Löhne in der familien- und schulergänzenden Betreuung sind oft viel zu tief. Es mangelt an Personal, der Betreuungsschlüssel ist zu knapp, die Institutionen sind finanziell ungenügend ausgestattet. Viele Fachpersonen steigen nach wenigen Jahren aus dem Beruf aus.</p><p>Die Aufwertung der "Frauenbranchen" in Pflege und Betreuung, welche die hohe Verantwortung, das Fachwissen und die Relevanz für die Gesellschaft endlich adäquat bewertet und honoriert, ist ein längst fälliger Schritt zur Gleichberechtigung von Frau und Mann. Zudem wirkt eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel und dem drohenden "Pflexit" effektiv entgegen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3082 Prelicz-Huber «Aufwertung der ‘Frauenberufe’ in Pflege und Betreuung» ausgeführt hat, ist er sich der Herausforderungen in den klassischen Frauenbranchen wie im Pflege- und Be­treu­ungsbereich bewusst. Gute Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass genug Pflege- und Betreuungspersonal zur Verfügung steht, da sie ein wichti­ges Element zur Verbesserung der Berufsverweildauer sind.</p><p>Sowohl für die familienergänzende Kinderbetreuung als auch für den Bereich der Hilfe und Pflege sind in erster Linie die Kantone zuständig. Die Vereinbarung von arbeitsrechtlichen Bedingungen liegt indessen in der Autonomie der Vertragsparteien bzw. der Sozialpartner einer Branche. Zusätzlich zu den bereits in seiner Stellung­nah­me zur Motion 21.3082 Prelicz-Huber&nbsp;aufgeführten verschiedenen Massnahmen hat der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen in den vergangenen Jahren weitere Massnahmen zur Verbesserung der Attraktivität dieser Berufe ergriffen.</p><p>So will der Bundesrat die Pflege als wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung stärken und die Pflegeinitiative rasch umsetzen. Nach Verabschiedung der 1. Etappe durch das Parlament im Dezember 2022 wird im zweiten Halbjahr 2023 die Ver­nehm­lassung zum zugehörigen Ausführungsrecht gestartet. An seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 hat der Bundesrat die Stossrichtung der 2. Etappe festgelegt und die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes sowie weitere Massnahmen in Auf­trag gegeben. Mit diesem Massnahmenpaket sollen insbesondere die Arbeitsbedin­gungen im Bereich der Pflege verbessert und damit die Zahl der frühzeitigen Berufs­austritte reduziert werden.</p><p>Weiter konzentriert sich die vom Bundesrat im 2021 verabschiedete Gleichstellungs­strategie 2030 (<a href="http://www.gleichstellung2030.ch">www.gleichstellung2030.ch</a>) auf eine Stärkung der wirtschaftlichen Autonomie von Frauen und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben. Der Aktionsplan Gleichstellungsstrategie 2030 enthält hierzu eine Reihe von Massnahmen, unter anderem betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann, die Stärkung der Charta für Lohngleichheit. Überdies stellt der Bund neu allen Arbeitgebenden kostenlos das Webtool «Logib Lohnsystem» zur Verfügung. Dieses Webtool ermöglicht den Arbeitgebenden die Erstellung einer geschlechtsneutralen und klaren Lohnsystematik, mit der die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann noch einfacher eingehalten werden kann.</p><p>Auch die Finanzhilfen gestützt auf Artikel 14 Gleichstellungsgesetz (SR 151.1) wer­den vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann prioritär für Programme zur Förderung der Lohngleichheit von Frau und Mann, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der gleichwertigen Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen mit Fachkräftemangel vergeben.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen als nicht angezeigt.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in klassischen "Frauenbranchen" wie im Pflege- und Betreuungsbereich aufzuwerten. Die Vorlage soll eine deutliche Lohnerhöhung bewirken und die Arbeitsbedingungen verbessern.</p>
    • Systemrelevante "Frauenberufe" endlich aufwerten!

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