Die Fähigkeitsanalyse zum Zivilschutz soll um die Szenarien "kriegerische Handlungen" und "Trümmerrettung" ergänzt werden

ShortId
23.3652
Id
20233652
Updated
26.03.2024 21:48
Language
de
Title
Die Fähigkeitsanalyse zum Zivilschutz soll um die Szenarien "kriegerische Handlungen" und "Trümmerrettung" ergänzt werden
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1., 2., 4. und 6. Der Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3007 SiK-N «Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren» wird in erster Linie auf die Fähigkeiten, die der Bevölkerungsschutz, die Armee und der Zivildienst zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren benötigen, eingehen. Als Grundlage für den Bericht wird jedoch eine umfassende Fähigkeitsanalyse für den Bevölkerungsschutz erarbeitet. Diese Analyse wird voraussichtlich anfangs 2024 vorliegen und sich auch mit dem Szenario bewaffneter Konflikt befassen. Der Postulatsbericht kann entsprechend mit einer Übersicht über die im Falle eines bewaffneten Konflikts benötigten Fähigkeiten ergänzt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Anliegen der Fragen 1, 2, 4 und 6 damit ohne separates Postulat Rechnung getragen wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Das Leistungsprofil des Zivilschutzes wurde in der Strategie Bevölkerungsschutz 2015+ (BBl 2012 5503) festgelegt. Demnach erbringt der Zivilschutz bei einem bewaffneten Konflikt die gleichen Leistungen wie im Falle von Katastrophen und Notlagen (Betreuung Schutzsuchender, Führungsunterstützung, technische Hilfe, Logistik, Kulturgüterschutz). Im Rahmen der erwähnten umfassenden Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz soll geklärt werden, inwieweit und in welchem Umfang der Zivilschutz zusätzliche Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erbringen müsste – auch bei einem bewaffneten Konflikt. Dies betrifft beispielsweise den Bereich des Sanitätsdienstes, die Trümmerrettung, die Brandbekämpfung und die Unterstützung der Bevölkerung bei einem Schutzraumbezug.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>5. Im Falle eines Erdbebens können die zuständigen Behörden auf die Unterstützung des Zivilschutzes und der militärischen Katastrophenhilfe (Rettungstruppen) zählen. Letztere verfügt auch über das entsprechend ausgebildete Personal und schwere Mittel (Werkzeuge und Maschinen). Bei einem Erdbeben kommt auch der internationalen Unterstützung eine wichtige Rolle zu, z.B. bei der Rettung und bei der Betreuung der vielen Verletzten; entsprechende Verbindungen zu internationalen Partnern bestehen. Somit kann mit dem aktuellen Leistungsprofil dieses Szenario bewältigt werden. Bei einem bewaffneten Konflikt ist davon auszugehen, dass die militärischen Rettungsmittel zumindest teilweise durch die Armee selber gebunden und die Unterstützungsleistungen der Armee je nach konkretem Ereignis nicht mehr in gleichem Umfang gegeben wären. Im Rahmen der Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz wird daher unter anderem geklärt, ob und inwieweit ein Ausbau der Leistungen des Zivilschutzes im Bereich der Trümmerrettung für den Fall eines bewaffneten Konfliktes nötig wäre.</p>
  • <p>Der Nationalrat hat das Postulat 22.3007 angenommen. Der verlangte Bericht soll eine Übersicht über die benötigten Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren aufzeigen, welche durch den Bevölkerungsschutz, die Armee oder den Zivildienst erbracht werden müssen. </p><p>Eine Studie aus dem Frühjahr 2023 analysiert die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die ukrainische Bevölkerung. Sie leitet Folgen für den schweizerischen Bevölkerungsschutz ab und zeigt Lücken im Konzept des aktuellen Bevölkerungsschutzes auf. Die Studie ist unter <a href="https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz">https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz</a> zu finden. </p><p>Die Rückkehr des Krieges auf europäischem Terrain legt nahe, die Konzepte, Fähigkeiten und Mengengerüste des Bevölkerungsschutzes wieder stärker auf das Szenario Kriegsgeschehen auszurichten. Insbesondere sollen die Aufgabenteilung bei der Trümmerrettung zwischen Armee, Zivilschutz, Feuerwehren und Gewerbe sowie die im Notfall effektiv verfügbaren Kapazitäten hinsichtlich eines Kriegsszenarios geprüft werden.</p><p>Zur Erarbeitung dieser Antworten rege ich den Bundesrat dazu an, den Bericht zum Postulat 22.3007 mit den nachfolgenden Aspekten zu ergänzen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat die eingangs beleuchteten Aspekte effektiv im Postulatsbericht 22.3007 aufzunehmen oder bedarf es dazu eines separaten Postulates? </p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes wieder vermehrt auf das Szenario Krieg auszurichten?</p><p>3. Verfügt der Zivilschutz nach Auffassung des Bundesrates über ausreichende Kompetenzen, um seine Aufgaben bei einem kriegerischen Ereignis bewältigen zu können?</p><p>4. Braucht es (wenn ja: welche?) allfällige Anpassungen bei der Aufgabenteilung zwischen Armee und Zivilschutz zur Bewältigung eines kriegerischen Ereignisses?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat das aktuelle Leistungsprofil des Zivilschutzes bezogen auf die Trümmerrettung?</p><p>6. Sind im Notfall ausreichende Kapazitäten effektiv verfügbar, einerseits im Bereich des ausgebildeten Personals, das schwere Maschinen führen kann, andererseits bei der Verfügbarkeit schwerer Mittel im Zusammenspiel zwischen Privaten (Bauunternehmen), Zivilschutz, Feuerwehren und Armee?</p>
  • Die Fähigkeitsanalyse zum Zivilschutz soll um die Szenarien "kriegerische Handlungen" und "Trümmerrettung" ergänzt werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1., 2., 4. und 6. Der Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3007 SiK-N «Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren» wird in erster Linie auf die Fähigkeiten, die der Bevölkerungsschutz, die Armee und der Zivildienst zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren benötigen, eingehen. Als Grundlage für den Bericht wird jedoch eine umfassende Fähigkeitsanalyse für den Bevölkerungsschutz erarbeitet. Diese Analyse wird voraussichtlich anfangs 2024 vorliegen und sich auch mit dem Szenario bewaffneter Konflikt befassen. Der Postulatsbericht kann entsprechend mit einer Übersicht über die im Falle eines bewaffneten Konflikts benötigten Fähigkeiten ergänzt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Anliegen der Fragen 1, 2, 4 und 6 damit ohne separates Postulat Rechnung getragen wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Das Leistungsprofil des Zivilschutzes wurde in der Strategie Bevölkerungsschutz 2015+ (BBl 2012 5503) festgelegt. Demnach erbringt der Zivilschutz bei einem bewaffneten Konflikt die gleichen Leistungen wie im Falle von Katastrophen und Notlagen (Betreuung Schutzsuchender, Führungsunterstützung, technische Hilfe, Logistik, Kulturgüterschutz). Im Rahmen der erwähnten umfassenden Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz soll geklärt werden, inwieweit und in welchem Umfang der Zivilschutz zusätzliche Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erbringen müsste – auch bei einem bewaffneten Konflikt. Dies betrifft beispielsweise den Bereich des Sanitätsdienstes, die Trümmerrettung, die Brandbekämpfung und die Unterstützung der Bevölkerung bei einem Schutzraumbezug.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>5. Im Falle eines Erdbebens können die zuständigen Behörden auf die Unterstützung des Zivilschutzes und der militärischen Katastrophenhilfe (Rettungstruppen) zählen. Letztere verfügt auch über das entsprechend ausgebildete Personal und schwere Mittel (Werkzeuge und Maschinen). Bei einem Erdbeben kommt auch der internationalen Unterstützung eine wichtige Rolle zu, z.B. bei der Rettung und bei der Betreuung der vielen Verletzten; entsprechende Verbindungen zu internationalen Partnern bestehen. Somit kann mit dem aktuellen Leistungsprofil dieses Szenario bewältigt werden. Bei einem bewaffneten Konflikt ist davon auszugehen, dass die militärischen Rettungsmittel zumindest teilweise durch die Armee selber gebunden und die Unterstützungsleistungen der Armee je nach konkretem Ereignis nicht mehr in gleichem Umfang gegeben wären. Im Rahmen der Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz wird daher unter anderem geklärt, ob und inwieweit ein Ausbau der Leistungen des Zivilschutzes im Bereich der Trümmerrettung für den Fall eines bewaffneten Konfliktes nötig wäre.</p>
    • <p>Der Nationalrat hat das Postulat 22.3007 angenommen. Der verlangte Bericht soll eine Übersicht über die benötigten Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren aufzeigen, welche durch den Bevölkerungsschutz, die Armee oder den Zivildienst erbracht werden müssen. </p><p>Eine Studie aus dem Frühjahr 2023 analysiert die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die ukrainische Bevölkerung. Sie leitet Folgen für den schweizerischen Bevölkerungsschutz ab und zeigt Lücken im Konzept des aktuellen Bevölkerungsschutzes auf. Die Studie ist unter <a href="https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz">https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz</a> zu finden. </p><p>Die Rückkehr des Krieges auf europäischem Terrain legt nahe, die Konzepte, Fähigkeiten und Mengengerüste des Bevölkerungsschutzes wieder stärker auf das Szenario Kriegsgeschehen auszurichten. Insbesondere sollen die Aufgabenteilung bei der Trümmerrettung zwischen Armee, Zivilschutz, Feuerwehren und Gewerbe sowie die im Notfall effektiv verfügbaren Kapazitäten hinsichtlich eines Kriegsszenarios geprüft werden.</p><p>Zur Erarbeitung dieser Antworten rege ich den Bundesrat dazu an, den Bericht zum Postulat 22.3007 mit den nachfolgenden Aspekten zu ergänzen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat die eingangs beleuchteten Aspekte effektiv im Postulatsbericht 22.3007 aufzunehmen oder bedarf es dazu eines separaten Postulates? </p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes wieder vermehrt auf das Szenario Krieg auszurichten?</p><p>3. Verfügt der Zivilschutz nach Auffassung des Bundesrates über ausreichende Kompetenzen, um seine Aufgaben bei einem kriegerischen Ereignis bewältigen zu können?</p><p>4. Braucht es (wenn ja: welche?) allfällige Anpassungen bei der Aufgabenteilung zwischen Armee und Zivilschutz zur Bewältigung eines kriegerischen Ereignisses?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat das aktuelle Leistungsprofil des Zivilschutzes bezogen auf die Trümmerrettung?</p><p>6. Sind im Notfall ausreichende Kapazitäten effektiv verfügbar, einerseits im Bereich des ausgebildeten Personals, das schwere Maschinen führen kann, andererseits bei der Verfügbarkeit schwerer Mittel im Zusammenspiel zwischen Privaten (Bauunternehmen), Zivilschutz, Feuerwehren und Armee?</p>
    • Die Fähigkeitsanalyse zum Zivilschutz soll um die Szenarien "kriegerische Handlungen" und "Trümmerrettung" ergänzt werden

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