Die Skalierung von bestehenden Plattformen für den Bevölkerungsschutz prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen

ShortId
23.3653
Id
20233653
Updated
26.03.2024 21:45
Language
de
Title
Die Skalierung von bestehenden Plattformen für den Bevölkerungsschutz prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen
AdditionalIndexing
09;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Als spezialisierte Einsatzorganisation des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist die Nationale Alarmzentrale (NAZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) 365 Tage pro Jahr rund um die Uhr erreichbar und stellt die Übersicht über die bevölkerungsschutzrelevante Lage sicher. Sie tauscht u.a. im Ereignisfall Informationen mit den zuständigen Stellen von Kantonen, Bund, Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie internationalen Organisationen aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dazu werden mehrere Systeme betrieben: Die Elektronischen Lagedarstellung (ELD NAZ), das Informationsmanagementsystem Ressourcen (iRES), Alert-swiss sowie das Informations- und Einsatzsystem Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD)&nbsp;zur Planung und Bewirtschaftung von zivilen und militärischen sanitätsdienstlichen Kapazitäten.</p><p>iRES dient der Koordination von personellen und materiellen Einsatzmitteln indem Begehren und verfügbare Ressourcen strukturiert erfasst und vermittelt werden. Die Kantone können das System im Rahmen interkantonaler Zusammenarbeit ebenfalls nutzen auch wenn die Einsatzorganisation NAZ nicht im Einsatz ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit bestehen nach aktueller Beurteilung die notwendigen Kommunikations- und Koordinationsmittel. Im Rahmen der Aufarbeitung des Krieges in der Ukraine wird aber kritisch zu hinterfragen sein, ob die vorhandenen Mittel tatsächlich alle massgeblichen Szenarien – auch solche, deren Eintretenswahrscheinlichkeit als gering eingestuft wird – abdecken.</p><p>&nbsp;</p><p>2-3. Zur Unterstützung der Vernetzung und Koordination der involvierten Akteure können die bestehenden Plattformen benutzt werden. Die bestehenden Systeme können im Bedarfsfall von der Einsatzorganisation NAZ angepasst werden; Die zeitnahe Umsetzung einer allfälligen Anpassungsnotwendigkeit ist von der Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel abhängig.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die genannten Systeme dienen den für die Ereignisbewältigung zuständigen Stellen und Organisationen. Zur Information der Bevölkerung im Ereignisfall dient Alertswiss und für Fragen wird je nach Situation eine Hotline eingerichtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>5. Das Informationsmanagementsystem Ressourcen (iRES) steht den Kantonen und Bundesstellen zur Verfügung. Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) sieht vor, dass Nichtregierungsorganisationen bei der Ereignisbewältigung beigezogen werden können. Ein Zugang für NGOs und Freiwillige zu iRES ist aktuell nicht vorgesehen. Auch diese Option wird jedoch aufgrund der Erfahrungen im Ukraine-Krieg zu überprüfen sein.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Verbindung zwischen dem BABS und den internationalen Katastrophenschutzbehörden z. B. dem Emergency Response Coordination Center (ERCC) der EU gewährleistet schon heute den Einbezug von ausländischen Stellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>7. Der Bundesrat sieht im Moment keine Anwendungsbereiche für weitere Plattformen. Die aufgeführten Systeme, die den für die Ereignisbewältigung zuständigen Stellen und Organisationen dienen, genügen nach aktueller Beurteilung. Im Rahmen der Aufarbeitung der Lehren aus dem Krieg in der Ukraine kann sich diese Einschätzung aber unter Umständen ändern.</p>
  • <p>Eine Studie aus dem Frühjahr 2023, welche die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die ukrainische Bevölkerung und die daraus abzuleitenden Folgen für den schweizerischen Bevölkerungsschutz analysiert hat, zeigt Lücken im Bevölkerungsschutz auf. Die Studie ist unter <a href="https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz">https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz</a> zu finden. </p><p>Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat gezeigt, dass die Kapazitäten des ukrainischen Bevölkerungsschutzes an ihre Grenzen stossen. Der hohe Grad an Zerstörung lässt die bereits schwierige Abgrenzung zwischen Schutz/Rettung und humanitärer Hilfe weitgehend verschwimmen. Freiwillige und NGOs springen in die Lücke, welche sie teilweise zu füllen vermögen. Sie sind oft die ersten vor Ort und in der Ukraine zu einem wichtigen Faktor in der effektiven Evakuation und Versorgung der Zivilbevölkerung geworden.</p><p>Die schnelle Vernetzung der diversen Akteure ist im Falle eines Einsatzes zu Gunsten der geschädigten Zivilbevölkerung zentral. Nur so kann ein koordinierter, situationsgerechter und effektiver Einsatz der verfügbaren Kräfte erfolgen. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Sieht der Bundesrat die Notwendigkeit einer Plattform für die Vernetzung und Koordination des Einsatzes diverser Akteure, damit in einer Notlage oder einem Ereignisfall rasch informiert, kommuniziert und koordiniert werden kann (wer, wo, was und wann wird in welcher Qualität benötigt)?</p><p>2. Braucht es dafür eine neue Plattform oder könnte auf einer bestehenden Plattform aufgebaut werden?</p><p>3. Falls Anpassungen an einer bestehenden Plattform benötigt würden: Könnten diese zeitnah umgesetzt werden? Und falls ja, durch wen?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die Bevölkerung darüber informiert ist, dass sie sich über diese Plattform jederzeit in einem Ereignisfall austauschen kann?</p><p>5. Wie wird sichergestellt, dass Freiwillige und NGOs einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu einer Plattform bekommen?</p><p>6. Könnten auf der Plattform allenfalls auch Leistungen ausländischer staatlicher Akteure und diverser nicht-staatlicher Akteure vernetzt werden?</p><p>7. Sieht der Bundesrat noch weitere Anwendungsbereiche für solche Plattformen zwecks Vernetzung der Zivilgesellschaft/Zivilbevölkerung sowie weiteren Akteuren?</p>
  • Die Skalierung von bestehenden Plattformen für den Bevölkerungsschutz prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Als spezialisierte Einsatzorganisation des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist die Nationale Alarmzentrale (NAZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) 365 Tage pro Jahr rund um die Uhr erreichbar und stellt die Übersicht über die bevölkerungsschutzrelevante Lage sicher. Sie tauscht u.a. im Ereignisfall Informationen mit den zuständigen Stellen von Kantonen, Bund, Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie internationalen Organisationen aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dazu werden mehrere Systeme betrieben: Die Elektronischen Lagedarstellung (ELD NAZ), das Informationsmanagementsystem Ressourcen (iRES), Alert-swiss sowie das Informations- und Einsatzsystem Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD)&nbsp;zur Planung und Bewirtschaftung von zivilen und militärischen sanitätsdienstlichen Kapazitäten.</p><p>iRES dient der Koordination von personellen und materiellen Einsatzmitteln indem Begehren und verfügbare Ressourcen strukturiert erfasst und vermittelt werden. Die Kantone können das System im Rahmen interkantonaler Zusammenarbeit ebenfalls nutzen auch wenn die Einsatzorganisation NAZ nicht im Einsatz ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit bestehen nach aktueller Beurteilung die notwendigen Kommunikations- und Koordinationsmittel. Im Rahmen der Aufarbeitung des Krieges in der Ukraine wird aber kritisch zu hinterfragen sein, ob die vorhandenen Mittel tatsächlich alle massgeblichen Szenarien – auch solche, deren Eintretenswahrscheinlichkeit als gering eingestuft wird – abdecken.</p><p>&nbsp;</p><p>2-3. Zur Unterstützung der Vernetzung und Koordination der involvierten Akteure können die bestehenden Plattformen benutzt werden. Die bestehenden Systeme können im Bedarfsfall von der Einsatzorganisation NAZ angepasst werden; Die zeitnahe Umsetzung einer allfälligen Anpassungsnotwendigkeit ist von der Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel abhängig.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die genannten Systeme dienen den für die Ereignisbewältigung zuständigen Stellen und Organisationen. Zur Information der Bevölkerung im Ereignisfall dient Alertswiss und für Fragen wird je nach Situation eine Hotline eingerichtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>5. Das Informationsmanagementsystem Ressourcen (iRES) steht den Kantonen und Bundesstellen zur Verfügung. Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) sieht vor, dass Nichtregierungsorganisationen bei der Ereignisbewältigung beigezogen werden können. Ein Zugang für NGOs und Freiwillige zu iRES ist aktuell nicht vorgesehen. Auch diese Option wird jedoch aufgrund der Erfahrungen im Ukraine-Krieg zu überprüfen sein.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Verbindung zwischen dem BABS und den internationalen Katastrophenschutzbehörden z. B. dem Emergency Response Coordination Center (ERCC) der EU gewährleistet schon heute den Einbezug von ausländischen Stellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>7. Der Bundesrat sieht im Moment keine Anwendungsbereiche für weitere Plattformen. Die aufgeführten Systeme, die den für die Ereignisbewältigung zuständigen Stellen und Organisationen dienen, genügen nach aktueller Beurteilung. Im Rahmen der Aufarbeitung der Lehren aus dem Krieg in der Ukraine kann sich diese Einschätzung aber unter Umständen ändern.</p>
    • <p>Eine Studie aus dem Frühjahr 2023, welche die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die ukrainische Bevölkerung und die daraus abzuleitenden Folgen für den schweizerischen Bevölkerungsschutz analysiert hat, zeigt Lücken im Bevölkerungsschutz auf. Die Studie ist unter <a href="https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz">https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz</a> zu finden. </p><p>Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat gezeigt, dass die Kapazitäten des ukrainischen Bevölkerungsschutzes an ihre Grenzen stossen. Der hohe Grad an Zerstörung lässt die bereits schwierige Abgrenzung zwischen Schutz/Rettung und humanitärer Hilfe weitgehend verschwimmen. Freiwillige und NGOs springen in die Lücke, welche sie teilweise zu füllen vermögen. Sie sind oft die ersten vor Ort und in der Ukraine zu einem wichtigen Faktor in der effektiven Evakuation und Versorgung der Zivilbevölkerung geworden.</p><p>Die schnelle Vernetzung der diversen Akteure ist im Falle eines Einsatzes zu Gunsten der geschädigten Zivilbevölkerung zentral. Nur so kann ein koordinierter, situationsgerechter und effektiver Einsatz der verfügbaren Kräfte erfolgen. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Sieht der Bundesrat die Notwendigkeit einer Plattform für die Vernetzung und Koordination des Einsatzes diverser Akteure, damit in einer Notlage oder einem Ereignisfall rasch informiert, kommuniziert und koordiniert werden kann (wer, wo, was und wann wird in welcher Qualität benötigt)?</p><p>2. Braucht es dafür eine neue Plattform oder könnte auf einer bestehenden Plattform aufgebaut werden?</p><p>3. Falls Anpassungen an einer bestehenden Plattform benötigt würden: Könnten diese zeitnah umgesetzt werden? Und falls ja, durch wen?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die Bevölkerung darüber informiert ist, dass sie sich über diese Plattform jederzeit in einem Ereignisfall austauschen kann?</p><p>5. Wie wird sichergestellt, dass Freiwillige und NGOs einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu einer Plattform bekommen?</p><p>6. Könnten auf der Plattform allenfalls auch Leistungen ausländischer staatlicher Akteure und diverser nicht-staatlicher Akteure vernetzt werden?</p><p>7. Sieht der Bundesrat noch weitere Anwendungsbereiche für solche Plattformen zwecks Vernetzung der Zivilgesellschaft/Zivilbevölkerung sowie weiteren Akteuren?</p>
    • Die Skalierung von bestehenden Plattformen für den Bevölkerungsschutz prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen

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