Abschaffung der humanitären Visa

ShortId
23.3661
Id
20233661
Updated
29.09.2023 12:49
Language
de
Title
Abschaffung der humanitären Visa
AdditionalIndexing
2811;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Asylgesetzrevision von 2012 wurde die Möglichkeit zur Einreichung von Asylgesuchen bei den Schweizer Botschaften ("Botschaftsasyl") abgeschafft. Dies, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland zu senken und die Schweizer Vertretungen im Ausland, die zahlreiche Gesuche zu bearbeiten hatten zu entlasten, und ihnen wieder erlauben, sich auf die Erfüllung ihrer Kernaufgaben zu konzentrieren.</p><p>Weiterhin besteht jedoch die Möglichkeit in den Schweizer Auslandsvertretungen ein "humanitäres Visum" zu beantragen. In der Praxis bewirkt diese Art von Visum die Weiterführung des Botschaftsasyls, denn die meisten Inhaber eines solchen Visums werden in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Dies, zumal in den letzten Jahren die einfache Ankunft in der Schweiz zu einem faktischen Bleiberecht geworden ist. Aufgrund des starken Zustroms von Migranten und die Überlastung der Aufnahmestrukturen in der Schweiz soll diese Art von Visum abgeschafft werden. Zur Behandlung von medizinischen Notfällen in der Schweiz bestehen andere, legale Möglichkeiten für einen vorübergehenden Aufenthalt.</p>
  • <p>Als im Rahmen der erwähnten Asylgesetzrevision von 2012 das sog. Botschaftsasylverfahren aufgehoben worden war, hielt der Bundesrat fest, dass auch in Zukunft gefährdete Personen den Schutz der Schweiz erhalten sollen und die Schweiz damit weiterhin ihre humanitäre Tradition wahrt (vgl. Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes vom 26. Mai 2010; BBl 2010 4467). Das Volk hatte der entsprechenden Vorlage anlässlich der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2013 mit einem Ja-Anteil von 78.4% deutlich zugestimmt. Das Schweizer Recht sieht folglich vor, dass in begründeten Einzelfällen Personen, die konkret, unmittelbar und ernsthaft an Leib und Leben gefährdet sind, ein humanitäres Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz erhalten können. Dazu haben sie einen schriftlichen Visumantrag einzureichen, in dem sie die Gründe für eine Einreise in die Schweiz mittels eines Visumantragsformulars geltend machen. Eine formelle Anhörung muss nicht durchgeführt werden. Das Verfahren ist dadurch schlanker als das ehemalige Botschaftsasylverfahren.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die gesetzlichen Kriterien für die Erteilung eines humanitären Visums sind strikt (vgl. Art. 4 Abs.&nbsp;2 Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung; VEV, SR 142.204). Die betroffene Person muss sich in einer besonderen Notsituation befinden, die ein behördliches Eingreifen zwingend erforderlich macht und es rechtfertigt, ihr – im Gegensatz zu anderen Personen – ein Einreisevisum zu erteilen. Dies kann etwa bei akuten kriegerischen Ereignissen oder bei einer aufgrund der konkreten Situation individuellen Gefährdung gegeben sein, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.&nbsp;</p><p>Die Abläufe des Verfahrens werden aufgrund von neuen Anforderungen wie bspw. geopolitischen Veränderungen oder Sicherheitsanforderungen mit allen involvierten Stellen laufend überprüft und wenn nötig weiterentwickelt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der vom Motionär eingebrachten Begründung, das humanitäre Visum auf Grund des starken Zustroms von Migranten und der Überlastung der Aufnahmestrukturen in der Schweiz abzuschaffen, kann entgegengehalten werden, dass die Anzahl der erteilten humanitären Visa mit Blick auf die Asylgesuchszahlen kaum ins Gewicht fällt. So wurden im Jahr 2021 insgesamt 94 humanitäre Visa gemäss Art. 4 Abs. 2 VEV erteilt und 1'476 verweigert. Im nachfolgenden Jahr konnten 142 Personen mit einem humanitären Visum in die Schweiz einreisen. In 3'561 Fällen wurde ein humanitäres Visum verweigert. Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023 wurden 20 humanitäre Visa erteilt, währenddem 594 verweigert wurden. Es ist festzuhalten, dass sich das Instrument der humanitären Visa in der Praxis bewährt, da es den Personen zu Gute kommt, die sich in einer besonderen Notsituation befinden bzw. unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind und den Schutz durch die zuständigen Schweizer Behörden verdienen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die aktuell geltende Bestimmung zur Erteilung von humanitären Visa in den Schweizer Auslandsvertretungen mit dem Ziel, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen, abzuschaffen.</p>
  • Abschaffung der humanitären Visa
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Asylgesetzrevision von 2012 wurde die Möglichkeit zur Einreichung von Asylgesuchen bei den Schweizer Botschaften ("Botschaftsasyl") abgeschafft. Dies, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland zu senken und die Schweizer Vertretungen im Ausland, die zahlreiche Gesuche zu bearbeiten hatten zu entlasten, und ihnen wieder erlauben, sich auf die Erfüllung ihrer Kernaufgaben zu konzentrieren.</p><p>Weiterhin besteht jedoch die Möglichkeit in den Schweizer Auslandsvertretungen ein "humanitäres Visum" zu beantragen. In der Praxis bewirkt diese Art von Visum die Weiterführung des Botschaftsasyls, denn die meisten Inhaber eines solchen Visums werden in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Dies, zumal in den letzten Jahren die einfache Ankunft in der Schweiz zu einem faktischen Bleiberecht geworden ist. Aufgrund des starken Zustroms von Migranten und die Überlastung der Aufnahmestrukturen in der Schweiz soll diese Art von Visum abgeschafft werden. Zur Behandlung von medizinischen Notfällen in der Schweiz bestehen andere, legale Möglichkeiten für einen vorübergehenden Aufenthalt.</p>
    • <p>Als im Rahmen der erwähnten Asylgesetzrevision von 2012 das sog. Botschaftsasylverfahren aufgehoben worden war, hielt der Bundesrat fest, dass auch in Zukunft gefährdete Personen den Schutz der Schweiz erhalten sollen und die Schweiz damit weiterhin ihre humanitäre Tradition wahrt (vgl. Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes vom 26. Mai 2010; BBl 2010 4467). Das Volk hatte der entsprechenden Vorlage anlässlich der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2013 mit einem Ja-Anteil von 78.4% deutlich zugestimmt. Das Schweizer Recht sieht folglich vor, dass in begründeten Einzelfällen Personen, die konkret, unmittelbar und ernsthaft an Leib und Leben gefährdet sind, ein humanitäres Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz erhalten können. Dazu haben sie einen schriftlichen Visumantrag einzureichen, in dem sie die Gründe für eine Einreise in die Schweiz mittels eines Visumantragsformulars geltend machen. Eine formelle Anhörung muss nicht durchgeführt werden. Das Verfahren ist dadurch schlanker als das ehemalige Botschaftsasylverfahren.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die gesetzlichen Kriterien für die Erteilung eines humanitären Visums sind strikt (vgl. Art. 4 Abs.&nbsp;2 Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung; VEV, SR 142.204). Die betroffene Person muss sich in einer besonderen Notsituation befinden, die ein behördliches Eingreifen zwingend erforderlich macht und es rechtfertigt, ihr – im Gegensatz zu anderen Personen – ein Einreisevisum zu erteilen. Dies kann etwa bei akuten kriegerischen Ereignissen oder bei einer aufgrund der konkreten Situation individuellen Gefährdung gegeben sein, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.&nbsp;</p><p>Die Abläufe des Verfahrens werden aufgrund von neuen Anforderungen wie bspw. geopolitischen Veränderungen oder Sicherheitsanforderungen mit allen involvierten Stellen laufend überprüft und wenn nötig weiterentwickelt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der vom Motionär eingebrachten Begründung, das humanitäre Visum auf Grund des starken Zustroms von Migranten und der Überlastung der Aufnahmestrukturen in der Schweiz abzuschaffen, kann entgegengehalten werden, dass die Anzahl der erteilten humanitären Visa mit Blick auf die Asylgesuchszahlen kaum ins Gewicht fällt. So wurden im Jahr 2021 insgesamt 94 humanitäre Visa gemäss Art. 4 Abs. 2 VEV erteilt und 1'476 verweigert. Im nachfolgenden Jahr konnten 142 Personen mit einem humanitären Visum in die Schweiz einreisen. In 3'561 Fällen wurde ein humanitäres Visum verweigert. Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023 wurden 20 humanitäre Visa erteilt, währenddem 594 verweigert wurden. Es ist festzuhalten, dass sich das Instrument der humanitären Visa in der Praxis bewährt, da es den Personen zu Gute kommt, die sich in einer besonderen Notsituation befinden bzw. unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind und den Schutz durch die zuständigen Schweizer Behörden verdienen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die aktuell geltende Bestimmung zur Erteilung von humanitären Visa in den Schweizer Auslandsvertretungen mit dem Ziel, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen, abzuschaffen.</p>
    • Abschaffung der humanitären Visa

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