Datengrundlagen im Bereich des automatischen Informationsaustauschs veröffentlichen

ShortId
23.3664
Id
20233664
Updated
26.03.2024 21:43
Language
de
Title
Datengrundlagen im Bereich des automatischen Informationsaustauschs veröffentlichen
AdditionalIndexing
08;28;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der AIA-Standard ist ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und wird insbesondere von den kantonalen Steuerverwaltungen als Informationsquelle genutzt, um Steuernachforderungen gegen steuerpflichtige Personen zu stellen, die ihre Konten im Ausland nicht deklariert haben. Darüber hinaus hat der AIA eine präventive Wirkung, wie namentlich der Anstieg der straflosen Selbstanzeigen unmittelbar vor und nach der Einführung des AIA zeigt (vgl. <a href="https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/strafuntersuchungen.html">https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/strafuntersuchungen.html</a>). Obwohl statistisch nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, welcher Anteil des Anstiegs der Selbstanzeigen auf die Einführung des AIA zurückzuführen ist, so kann doch von einem Zusammenhang und damit verbunden von der Wirksamkeit des AIA ausgegangen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Beim Vollzug des AIA besteht eine Geheimhaltungspflicht (vgl. Art. 26 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen [AIAG, SR 653.1] und Art. 22 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen [SR 0.652.1]). Die Vertraulichkeit der Daten geniesst sowohl national als auch international hohe Priorität. So dürfen die veröffentlichten Statistiken keine Identifikation von meldepflichtigen Personen oder von Finanzinstituten erlauben, noch es ermöglichen, Rückschlüsse auf Informationen zu ziehen, die den gesetzlich geschützten Berufsgeheimnissen unterstehen (zum Beispiel Marktanteile oder Geschäftspraktiken).<a href="#_ftn1">[1]</a></p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Sinne übermittelt die ESTV dem Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) regelmässig die für seine Länderüberprüfung erforderlichen Informationen (vgl. Art. 27 Abs. 1 AIAG). Dazu zählen die Anzahl ausgehender Finanzkonten und die Anzahl meldender Finanzinstitute. Demgegenüber sind die Anzahl ausgehender Finanzkonten pro Partnerstaat, das Gesamtguthaben darauf sowie die darauf anfallenden Gesamteinkommen für die Länderprüfung des Global Forum nicht erforderlich. Entsprechend werden diese Informationen nicht erhoben und dem Global Forum auch nicht mitgeteilt. Auf den Zugang zu weitergehenden Informationen als denjenigen, die an das Global Forum übermittelt werden, besteht auch gemäss AIA-Gesetz kein Recht (vgl. Art. 27 Abs. 2 AIAG). Im Rahmen einer weiteren vom Global Forum jährlich durchgeführten, freiwilligen Umfrage gibt die ESTV die gesamte Anzahl eingehender Finanzkonten sowie die Gesamtguthaben darauf an (aktuellster verfügbarer Meldezeitraum 2020: knapp 650 Milliarden Schweizer Franken). In Bezug auf die Angaben pro Partnerstaat veröffentlicht die ESTV in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht überdies den prozentualen Anteil eingehender und ausgehender Finanzkonten der fünf grössten Partnerstaaten.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine weitergehende Aufschlüsselung der Daten wäre mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen IT-Kosten verbunden, müsste wohl mit den Partnerstaaten abgesprochen werden und könnte dem Ziel zuwiderlaufen, keine Rückschlüsse auf gesetzlich geschützte Berufsgeheimnisse zu ermöglichen.<br>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Botschaft zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen; BBl 2015 5437).</p>
  • <p>Die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) verfolgt das Ziel, die internationale Steuertransparenz zu erhöhen und somit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verringern. Über die Wirksamkeit des AIA bei der Erreichung dieses Ziels ist bislang jedoch wenig bekannt. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass es kaum öffentliche Statistiken bezüglich des AIA gibt, obwohl dieser zu einer immensen Menge an neuen Daten geführt hat, die der ESTV zur Verfügung stehen würde.</p><p>Die ausführlichsten Informationen bezüglich des Umfangs des AIA sind im Tätigkeitsbericht der ESTV zu finden (siehe z.B. S. 18 des Tätigkeitsberichts 2022), jedoch sind die dortigen Statistiken und Erläuterungen minimal und erlauben keine eingehende Analyse der Wirksamkeit des AIA. Insbesondere fehlen jährliche Angaben zu den aggregierten Kontenguthaben sowie den auf diesen Konten anfallenden Gesamteinkommen. Da die OECD diese Zahlen als Aggregat für alle Partnerstaaten veröffentlicht hat (1), sollten diese Statistiken der ESTV bereits vorliegen. Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten bzw. die folgenden aggregierten Informationen tabellarisch zu veröffentlichen. </p><p>1. Die Anzahl ausgehender Finanzkonten (pro Jahr und pro Partnerstaat, seit 2018),</p><p>2. Das Gesamtguthaben auf diesen ausgehenden Finanzkonten (pro Jahr und pro Partnerstaat, seit 2018)</p><p>3. Das auf diesen ausgehenden Finanzkonten anfallende Gesamteinkommen (Zinsen, Dividenden, etc.) (pro Jahr und pro Partnerstaat, seit 2018)</p><p>(1)<a href="https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/news/global-forum-reports-significant-progress-on-global-transparency-and-exchange-of-tax-information-while-noting-further-work-is-needed.htm">https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/news/global-forum-reports-significant-progress-on-global-transparency-and-exchange-of-tax-information-while-noting-further-work-is-needed.htm</a></p>
  • Datengrundlagen im Bereich des automatischen Informationsaustauschs veröffentlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der AIA-Standard ist ein Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und wird insbesondere von den kantonalen Steuerverwaltungen als Informationsquelle genutzt, um Steuernachforderungen gegen steuerpflichtige Personen zu stellen, die ihre Konten im Ausland nicht deklariert haben. Darüber hinaus hat der AIA eine präventive Wirkung, wie namentlich der Anstieg der straflosen Selbstanzeigen unmittelbar vor und nach der Einführung des AIA zeigt (vgl. <a href="https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/strafuntersuchungen.html">https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/strafuntersuchungen.html</a>). Obwohl statistisch nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, welcher Anteil des Anstiegs der Selbstanzeigen auf die Einführung des AIA zurückzuführen ist, so kann doch von einem Zusammenhang und damit verbunden von der Wirksamkeit des AIA ausgegangen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Beim Vollzug des AIA besteht eine Geheimhaltungspflicht (vgl. Art. 26 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen [AIAG, SR 653.1] und Art. 22 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen [SR 0.652.1]). Die Vertraulichkeit der Daten geniesst sowohl national als auch international hohe Priorität. So dürfen die veröffentlichten Statistiken keine Identifikation von meldepflichtigen Personen oder von Finanzinstituten erlauben, noch es ermöglichen, Rückschlüsse auf Informationen zu ziehen, die den gesetzlich geschützten Berufsgeheimnissen unterstehen (zum Beispiel Marktanteile oder Geschäftspraktiken).<a href="#_ftn1">[1]</a></p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Sinne übermittelt die ESTV dem Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) regelmässig die für seine Länderüberprüfung erforderlichen Informationen (vgl. Art. 27 Abs. 1 AIAG). Dazu zählen die Anzahl ausgehender Finanzkonten und die Anzahl meldender Finanzinstitute. Demgegenüber sind die Anzahl ausgehender Finanzkonten pro Partnerstaat, das Gesamtguthaben darauf sowie die darauf anfallenden Gesamteinkommen für die Länderprüfung des Global Forum nicht erforderlich. Entsprechend werden diese Informationen nicht erhoben und dem Global Forum auch nicht mitgeteilt. Auf den Zugang zu weitergehenden Informationen als denjenigen, die an das Global Forum übermittelt werden, besteht auch gemäss AIA-Gesetz kein Recht (vgl. Art. 27 Abs. 2 AIAG). Im Rahmen einer weiteren vom Global Forum jährlich durchgeführten, freiwilligen Umfrage gibt die ESTV die gesamte Anzahl eingehender Finanzkonten sowie die Gesamtguthaben darauf an (aktuellster verfügbarer Meldezeitraum 2020: knapp 650 Milliarden Schweizer Franken). In Bezug auf die Angaben pro Partnerstaat veröffentlicht die ESTV in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht überdies den prozentualen Anteil eingehender und ausgehender Finanzkonten der fünf grössten Partnerstaaten.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine weitergehende Aufschlüsselung der Daten wäre mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen IT-Kosten verbunden, müsste wohl mit den Partnerstaaten abgesprochen werden und könnte dem Ziel zuwiderlaufen, keine Rückschlüsse auf gesetzlich geschützte Berufsgeheimnisse zu ermöglichen.<br>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Botschaft zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen; BBl 2015 5437).</p>
    • <p>Die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) verfolgt das Ziel, die internationale Steuertransparenz zu erhöhen und somit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verringern. Über die Wirksamkeit des AIA bei der Erreichung dieses Ziels ist bislang jedoch wenig bekannt. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass es kaum öffentliche Statistiken bezüglich des AIA gibt, obwohl dieser zu einer immensen Menge an neuen Daten geführt hat, die der ESTV zur Verfügung stehen würde.</p><p>Die ausführlichsten Informationen bezüglich des Umfangs des AIA sind im Tätigkeitsbericht der ESTV zu finden (siehe z.B. S. 18 des Tätigkeitsberichts 2022), jedoch sind die dortigen Statistiken und Erläuterungen minimal und erlauben keine eingehende Analyse der Wirksamkeit des AIA. Insbesondere fehlen jährliche Angaben zu den aggregierten Kontenguthaben sowie den auf diesen Konten anfallenden Gesamteinkommen. Da die OECD diese Zahlen als Aggregat für alle Partnerstaaten veröffentlicht hat (1), sollten diese Statistiken der ESTV bereits vorliegen. Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten bzw. die folgenden aggregierten Informationen tabellarisch zu veröffentlichen. </p><p>1. Die Anzahl ausgehender Finanzkonten (pro Jahr und pro Partnerstaat, seit 2018),</p><p>2. Das Gesamtguthaben auf diesen ausgehenden Finanzkonten (pro Jahr und pro Partnerstaat, seit 2018)</p><p>3. Das auf diesen ausgehenden Finanzkonten anfallende Gesamteinkommen (Zinsen, Dividenden, etc.) (pro Jahr und pro Partnerstaat, seit 2018)</p><p>(1)<a href="https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/news/global-forum-reports-significant-progress-on-global-transparency-and-exchange-of-tax-information-while-noting-further-work-is-needed.htm">https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/news/global-forum-reports-significant-progress-on-global-transparency-and-exchange-of-tax-information-while-noting-further-work-is-needed.htm</a></p>
    • Datengrundlagen im Bereich des automatischen Informationsaustauschs veröffentlichen

Back to List