Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie

ShortId
23.3665
Id
20233665
Updated
26.03.2024 21:40
Language
de
Title
Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie
AdditionalIndexing
48;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der neue Fahrplan, den die SBB angekündigt haben, stört die Verbindung zwischen dem Jurabogen und dem Rest der Westschweiz. Der quasi komplette Ausfall der direkten Verbindung Genf–Zürich über Neuenburg wird eher als Strafe denn als Kompromiss angesehen, der zur Verbesserung der Pünktlichkeit notwendig ist. Dieser Entscheid läuft der Förderung des Langsamverkehrs und dem Kampf gegen die Klimaerwärmung zuwider. Und dies nur wenige Zeit nach einer Tariferhöhung. Während zahlreiche europäische Länder die Innovation und Entwicklung des Schienenverkehrs vorantreiben, scheint die Schweiz ihre Pendlerinnen und Pendler zu vernachlässigen. Die Städte des Jurabogens laufen in Gefahr, zu Randregionen degradiert zu werden. Die Pendlerinnen und Pendler warten seit Jahrzehnten auf eine Verbesserung der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs, die ihren Bedürfnissen entspricht. Die Antwort? Man belastet sie mit zehn Jahren voller Störungen, die einen negativen Einfluss auf die Mobilität haben. Die Tatsache, dass die Städte sowie die Bürgerinnen und Bürger des Jurabogens die Konsequenzen der verspäteten Investitionen tragen müssen, welche die gesamte Romandie betreffen, wirft Fragen auf. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Standpunkt klarzustellen und eine ÖV-Politik in Übereinstimmung mit den Zielen der Dekarbonisierung und der Attraktivität einzuführen, indem er die Störungen maximal reduziert und notwendige Arbeiten auf der Linie realisiert (Behindertengleichstellungsgesetz). Es ist von grösster Wichtigkeit, den Zugreisenden aus der Romandie, vor allem denjenigen aus dem Jurabogen, nicht schon wieder zu schaden.&nbsp;</p>
  • <p>1. Für die Erstellung des Fahrplans ist die SBB im Auftrag der Trassenvergabestelle zuständig (Art.&nbsp;9<i>f</i> des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957). Der Bundesrat darf sich nicht in die Entscheide des Unternehmens einmischen. Die Änderungen, die der Fahrplan&nbsp;2025 mit sich bringt, werden bewusst in Kauf genommen, da sie einem übergeordneten Interesse dienen: dem notwendigen Unterhalt der Infrastruktur und ihrem Ausbau. Der Bundesrat hat jedoch Verständnis für die Enttäuschung, die der neue Fahrplan&nbsp;2025 hervorruft.&nbsp;</p><p>Der Bund engagiert sich sehr stark für die Romandie in denjenigen Bereichen, in denen er die Verantwortung trägt und Kompetenzen hat. Mit dem Programm ZEB sowie den Ausbauschritten&nbsp;2025 und 2035 wurden zahlreiche Massnahmen insbesondere zur Erhöhung der Infrastrukturkapazität in der Westschweiz beschlossen. Der Fahrplan&nbsp;2025 ist eine Übergangslösung und erlaubt es, die Arbeiten durchzuführen, die zur Bereitstellung des im Ausbauschritt&nbsp;2035 vorgesehenen Angebots nötig sind. Er wird noch weiterentwickelt und mit der Inbetriebnahme von Infrastrukturen (z.&nbsp;B. der Ligerzer Tunnel) laufend verbessert.</p><p>2. Die SBB hat ihren Entscheid auf der Grundlage des aktuellen Personenflusses getroffen. So entfallen 80&nbsp;Prozent der Nachfrage am Jurasüdfuss auf die Strecke Richtung Lausanne. Zwischen Yverdon und Lausanne verkehren die Züge deshalb künftig im Halbstundentakt. Dieser Entscheid ist das Ergebnis einer Interessenabwägung.<br>3. Zwischen Genf und Zürich wird weiterhin jede Stunde eine direkte Verbindung über Bern angeboten. Von Neuenburg aus werden alle dreissig Minuten direkte Züge nach Zürich und Lausanne verkehren. Statt einer stündlichen Direktverbindung zwischen Neuenburg und Genf wird es neu pro Stunde zwei Verbindungen mit Umsteigen in Renens und zu den Hauptverkehrszeiten eine Direktverbindung geben. Der Bundesrat anerkennt, dass der Bruch von Direktverbindungen speziell für Reisende mit eingeschränkter Mobilität eine Herausforderung darstellt. Allfällige Massnahmen beispielsweise in Bezug auf Umsteigezeiten und Umsteigewege liegen in der Verantwortung der SBB. Der Bundesrat erwartet von der SBB, dass diesem Umstand Rechnung getragen wird.</p>
  • <p>Während der öffentliche Verkehr, insbesondere der Schienenverkehr, nicht nur eine blosse Alternative, sondern einen echten Anreiz darstellen müssten, ist der neue Fahrplan 2025, den die SBB präsentiert haben, in zahlreichen Regionen der Romandie heftig umstritten. Dies, weil er die Qualität der Verbindungen aufgrund des Umsteigens und fehlender Anschlüsse stark vermindert, insbesondere auf Linien des Jurabogens in Richtung Genf.</p><p>In diesem Kontext bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten (aufgeteilt auf drei einander ergänzende Interpellationen Hurni, Fivaz Fabien und Cottier):&nbsp;</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass er das Gewicht eines solchen Entscheides, der mit Jahrzehnten verzögerter Investitionen zusammenhängt, auf Regionen abwälzt, die seit Langem auf eine Verbesserung der Infrastrukturen und des ÖV-Angebots warten?</p><p>2. Haben die Entscheide zum neuen Fahrplan die Logik der ÖV-Nutzung durch die Pendlerinnen und Pendler genügend berücksichtigt, deren Wahl des Reisemittels vor allem vom Wunsch nach möglichst direkten Verbindungen abhängt?&nbsp;</p><p>3. Welche Antworten hat er für die Zugreisenden, für die das Ende der direkten Verbindungen zwischen Genf und Zürich über den Jurasüdfuss ein richtiges Organisationsproblem darstellt, etwa für ältere Personen, die weniger schnell und beim Perronwechsel stärker Stress und Sturzgefahr ausgesetzt sind, für Menschen mit Behinderung oder für junge Familien, für die ein Zugwechsel zu kompliziert ist?</p>
  • Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der neue Fahrplan, den die SBB angekündigt haben, stört die Verbindung zwischen dem Jurabogen und dem Rest der Westschweiz. Der quasi komplette Ausfall der direkten Verbindung Genf–Zürich über Neuenburg wird eher als Strafe denn als Kompromiss angesehen, der zur Verbesserung der Pünktlichkeit notwendig ist. Dieser Entscheid läuft der Förderung des Langsamverkehrs und dem Kampf gegen die Klimaerwärmung zuwider. Und dies nur wenige Zeit nach einer Tariferhöhung. Während zahlreiche europäische Länder die Innovation und Entwicklung des Schienenverkehrs vorantreiben, scheint die Schweiz ihre Pendlerinnen und Pendler zu vernachlässigen. Die Städte des Jurabogens laufen in Gefahr, zu Randregionen degradiert zu werden. Die Pendlerinnen und Pendler warten seit Jahrzehnten auf eine Verbesserung der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs, die ihren Bedürfnissen entspricht. Die Antwort? Man belastet sie mit zehn Jahren voller Störungen, die einen negativen Einfluss auf die Mobilität haben. Die Tatsache, dass die Städte sowie die Bürgerinnen und Bürger des Jurabogens die Konsequenzen der verspäteten Investitionen tragen müssen, welche die gesamte Romandie betreffen, wirft Fragen auf. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Standpunkt klarzustellen und eine ÖV-Politik in Übereinstimmung mit den Zielen der Dekarbonisierung und der Attraktivität einzuführen, indem er die Störungen maximal reduziert und notwendige Arbeiten auf der Linie realisiert (Behindertengleichstellungsgesetz). Es ist von grösster Wichtigkeit, den Zugreisenden aus der Romandie, vor allem denjenigen aus dem Jurabogen, nicht schon wieder zu schaden.&nbsp;</p>
    • <p>1. Für die Erstellung des Fahrplans ist die SBB im Auftrag der Trassenvergabestelle zuständig (Art.&nbsp;9<i>f</i> des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957). Der Bundesrat darf sich nicht in die Entscheide des Unternehmens einmischen. Die Änderungen, die der Fahrplan&nbsp;2025 mit sich bringt, werden bewusst in Kauf genommen, da sie einem übergeordneten Interesse dienen: dem notwendigen Unterhalt der Infrastruktur und ihrem Ausbau. Der Bundesrat hat jedoch Verständnis für die Enttäuschung, die der neue Fahrplan&nbsp;2025 hervorruft.&nbsp;</p><p>Der Bund engagiert sich sehr stark für die Romandie in denjenigen Bereichen, in denen er die Verantwortung trägt und Kompetenzen hat. Mit dem Programm ZEB sowie den Ausbauschritten&nbsp;2025 und 2035 wurden zahlreiche Massnahmen insbesondere zur Erhöhung der Infrastrukturkapazität in der Westschweiz beschlossen. Der Fahrplan&nbsp;2025 ist eine Übergangslösung und erlaubt es, die Arbeiten durchzuführen, die zur Bereitstellung des im Ausbauschritt&nbsp;2035 vorgesehenen Angebots nötig sind. Er wird noch weiterentwickelt und mit der Inbetriebnahme von Infrastrukturen (z.&nbsp;B. der Ligerzer Tunnel) laufend verbessert.</p><p>2. Die SBB hat ihren Entscheid auf der Grundlage des aktuellen Personenflusses getroffen. So entfallen 80&nbsp;Prozent der Nachfrage am Jurasüdfuss auf die Strecke Richtung Lausanne. Zwischen Yverdon und Lausanne verkehren die Züge deshalb künftig im Halbstundentakt. Dieser Entscheid ist das Ergebnis einer Interessenabwägung.<br>3. Zwischen Genf und Zürich wird weiterhin jede Stunde eine direkte Verbindung über Bern angeboten. Von Neuenburg aus werden alle dreissig Minuten direkte Züge nach Zürich und Lausanne verkehren. Statt einer stündlichen Direktverbindung zwischen Neuenburg und Genf wird es neu pro Stunde zwei Verbindungen mit Umsteigen in Renens und zu den Hauptverkehrszeiten eine Direktverbindung geben. Der Bundesrat anerkennt, dass der Bruch von Direktverbindungen speziell für Reisende mit eingeschränkter Mobilität eine Herausforderung darstellt. Allfällige Massnahmen beispielsweise in Bezug auf Umsteigezeiten und Umsteigewege liegen in der Verantwortung der SBB. Der Bundesrat erwartet von der SBB, dass diesem Umstand Rechnung getragen wird.</p>
    • <p>Während der öffentliche Verkehr, insbesondere der Schienenverkehr, nicht nur eine blosse Alternative, sondern einen echten Anreiz darstellen müssten, ist der neue Fahrplan 2025, den die SBB präsentiert haben, in zahlreichen Regionen der Romandie heftig umstritten. Dies, weil er die Qualität der Verbindungen aufgrund des Umsteigens und fehlender Anschlüsse stark vermindert, insbesondere auf Linien des Jurabogens in Richtung Genf.</p><p>In diesem Kontext bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten (aufgeteilt auf drei einander ergänzende Interpellationen Hurni, Fivaz Fabien und Cottier):&nbsp;</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass er das Gewicht eines solchen Entscheides, der mit Jahrzehnten verzögerter Investitionen zusammenhängt, auf Regionen abwälzt, die seit Langem auf eine Verbesserung der Infrastrukturen und des ÖV-Angebots warten?</p><p>2. Haben die Entscheide zum neuen Fahrplan die Logik der ÖV-Nutzung durch die Pendlerinnen und Pendler genügend berücksichtigt, deren Wahl des Reisemittels vor allem vom Wunsch nach möglichst direkten Verbindungen abhängt?&nbsp;</p><p>3. Welche Antworten hat er für die Zugreisenden, für die das Ende der direkten Verbindungen zwischen Genf und Zürich über den Jurasüdfuss ein richtiges Organisationsproblem darstellt, etwa für ältere Personen, die weniger schnell und beim Perronwechsel stärker Stress und Sturzgefahr ausgesetzt sind, für Menschen mit Behinderung oder für junge Familien, für die ein Zugwechsel zu kompliziert ist?</p>
    • Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie

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