Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie

ShortId
23.3666
Id
20233666
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie
AdditionalIndexing
48;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der neue Fahrplan, den die SBB angekündigt haben, stört die Verbindung zwischen dem Jurabogen und dem Rest der Westschweiz. Der quasi komplette Ausfall der direkten Verbindung Genf–Zürich über Neuenburg wird eher als Strafe denn als Kompromiss angesehen, der zur Verbesserung der Pünktlichkeit notwendig ist. Dieser Entscheid läuft der Förderung des Langsamverkehrs und dem Kampf gegen die Klimaerwärmung zuwider. Und dies nur wenige Zeit nach einer Tariferhöhung. Während zahlreiche europäische Länder die Innovation und Entwicklung des Schienenverkehrs vorantreiben, scheint die Schweiz ihre Pendlerinnen und Pendler zu vernachlässigen. Die Städte des Jurabogens laufen in Gefahr, zu Randregionen degradiert zu werden. Die Pendlerinnen und Pendler warten seit Jahrzehnten auf eine Verbesserung der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs, die ihren Bedürfnissen entspricht. Die Antwort? Man belastet sie mit zehn Jahren voller Störungen, die einen negativen Einfluss auf die Mobilität haben. Die Tatsache, dass die Städte sowie die Bürgerinnen und Bürger des Jurabogens die Konsequenzen der verspäteten Investitionen tragen müssen, welche die gesamte Romandie betreffen, wirft Fragen auf. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Standpunkt klarzustellen und eine ÖV-Politik in Übereinstimmung mit den Zielen der Dekarbonisierung und der Attraktivität einzuführen, indem er die Störungen maximal reduziert und notwendige Arbeiten auf der Linie realisiert (Behindertengleichstellungsgesetz). Es ist von grösster Wichtigkeit, den Zugreisenden aus der Romandie, vor allem denjenigen aus dem Jurabogen, nicht schon wieder zu schaden.&nbsp;</p>
  • <p>4. Das Projekt der Direktverbindung zwischen Neuenburg und La&nbsp;Chaux-de-Fonds wurde vom Parlament im Rahmen des Ausbauschrittes&nbsp;2035 der Bahninfrastruktur verabschiedet. Demnach sind das Vorhaben und dessen Finanzierung beschlossene Sache und sowohl in Bezug auf das Angebot (geplanter Viertelstundentakt) als auch auf die Infrastruktur von der Jurasüdfusslinie unabhängig.</p><p>5.&nbsp;Das BAV leitet und koordiniert als Prozessführer die für die Ausbauschritte notwendigen Planungen. Es berücksichtigt die regionalen Planungen der Kantone und bezieht die betroffenen Eisenbahnunternehmen mit ein. Die Kantone sind für die regionale Angebotsplanung verantwortlich (Art.&nbsp;48<i>d</i> des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957). Mit einer rollenden Planung sorgt der Bund dafür, dass das nationale Angebotskonzept attraktiv bleibt. Allerdings ist es nicht möglich, jede Stadt direkt an die wichtigsten Flughäfen des Landes anzubinden. Es müssen jeweils Prioritäten gesetzt und dabei dem Fahrgastfluss, der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismässigkeit der erforderlichen Investitionen Rechnung getragen werden. Zu den Hauptverkehrszeiten werden aber weiterhin direkte Züge zwischen Neuenburg und Genf verkehren.</p><p>6./7. Der Fahrplan&nbsp;2025 der SBB ist ein mehrjähriger Baustellenfahrplan, der es ermöglicht, die anstehenden umfangreichen Unterhalts- und Ausbauarbeiten an der Bahninfrastruktur durchzuführen und gleichzeitig ein funktionierendes Bahnangebot aufrechtzuerhalten.&nbsp;</p><p>Damit wird die Grundlage für die geplanten Angebotsverbesserungen geschaffen, dank denen der Anteil des öffentlichen Verkehrs an der Mobilität erhöht werden soll.&nbsp;</p><p>Die Dekarbonisierung der Mobilität beruht auf mehreren Säulen; eine davon ist der Ausbau des Bahnangebots. Die Dekarbonisierung der Mobilität kann jedoch nicht alleine mit Ausbauprojekten im Schienennetz erreicht werden.</p><p>8. Die Planung des Bahnausbaus erfolgt gemäss dem gesetzlichen festgelegten Prozess unter Einbezug der Kantone, der Bahnen und der Güterverkehrsbranche mit dem Ziel, die Nachfrage und die raumplanerischen Vorgaben abzudecken. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament im Rahmen von Ausbauschritten mit Bundesbeschlüssen die zu realisierenden Projekte. Das Parlament hat den Anträgen des Bundesrates jeweils mit grosser Mehrheit aus allen Regionen zugestimmt, so dass das Kriterium einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Landesteile als erfüllt angesehen werden kann.</p>
  • <p>Während der öffentliche Verkehr, insbesondere der Schienenverkehr, nicht nur eine blosse Alternative, sondern einen echten Anreiz darstellen müssten, ist der neue Fahrplan 2025, den die SBB präsentiert haben, in zahlreichen Regionen der Romandie heftig umstritten. Dies, weil er die Qualität der Verbindungen aufgrund des Umsteigens und fehlender Anschlüsse stark vermindert, insbesondere auf Linien des Jurabogens in Richtung Genf.</p><p>In diesem Kontext bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten (aufgeteilt auf drei einander ergänzende Interpellationen Hurni, Fivaz Fabien und Cottier):&nbsp;</p><p>4. Kann er bestätigen, dass die wichtigen Bauarbeiten, die für die Verbesserung dieser Verbindung geplant sind (insbesondere die künftige Direktverbindung Neuchâtel–La Chaux-de-Fonds–Le Locle) von diesen Entscheiden nicht betroffen sind?&nbsp;</p><p>5. Kann er sich dafür einsetzen, dass die Direktverbindungen zwischen den Städten des Jurasüdfusses und den wichtigen Flughäfen des Landes attraktiv bleiben?&nbsp;</p><p>6. Wie gedenkt er die Ziele der Dekarbonisierung zu erfüllen, wenn die Fahrplanänderungen das Risiko bergen, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu vermindern?&nbsp;</p><p>7. Wird er angesichts der Ereignisse seine Pläne in den Bereichen Dekarbonisierung und Mobilität konsequenterweise überarbeiten müssen?&nbsp;</p><p>8. Zieht er es vor diesem Hintergrund in Betracht, seine Politik der Gleichheit zwischen den verschiedenen Regionen in Bezug auf die Bahninfrastruktur zu überdenken?</p>
  • Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der neue Fahrplan, den die SBB angekündigt haben, stört die Verbindung zwischen dem Jurabogen und dem Rest der Westschweiz. Der quasi komplette Ausfall der direkten Verbindung Genf–Zürich über Neuenburg wird eher als Strafe denn als Kompromiss angesehen, der zur Verbesserung der Pünktlichkeit notwendig ist. Dieser Entscheid läuft der Förderung des Langsamverkehrs und dem Kampf gegen die Klimaerwärmung zuwider. Und dies nur wenige Zeit nach einer Tariferhöhung. Während zahlreiche europäische Länder die Innovation und Entwicklung des Schienenverkehrs vorantreiben, scheint die Schweiz ihre Pendlerinnen und Pendler zu vernachlässigen. Die Städte des Jurabogens laufen in Gefahr, zu Randregionen degradiert zu werden. Die Pendlerinnen und Pendler warten seit Jahrzehnten auf eine Verbesserung der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs, die ihren Bedürfnissen entspricht. Die Antwort? Man belastet sie mit zehn Jahren voller Störungen, die einen negativen Einfluss auf die Mobilität haben. Die Tatsache, dass die Städte sowie die Bürgerinnen und Bürger des Jurabogens die Konsequenzen der verspäteten Investitionen tragen müssen, welche die gesamte Romandie betreffen, wirft Fragen auf. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Standpunkt klarzustellen und eine ÖV-Politik in Übereinstimmung mit den Zielen der Dekarbonisierung und der Attraktivität einzuführen, indem er die Störungen maximal reduziert und notwendige Arbeiten auf der Linie realisiert (Behindertengleichstellungsgesetz). Es ist von grösster Wichtigkeit, den Zugreisenden aus der Romandie, vor allem denjenigen aus dem Jurabogen, nicht schon wieder zu schaden.&nbsp;</p>
    • <p>4. Das Projekt der Direktverbindung zwischen Neuenburg und La&nbsp;Chaux-de-Fonds wurde vom Parlament im Rahmen des Ausbauschrittes&nbsp;2035 der Bahninfrastruktur verabschiedet. Demnach sind das Vorhaben und dessen Finanzierung beschlossene Sache und sowohl in Bezug auf das Angebot (geplanter Viertelstundentakt) als auch auf die Infrastruktur von der Jurasüdfusslinie unabhängig.</p><p>5.&nbsp;Das BAV leitet und koordiniert als Prozessführer die für die Ausbauschritte notwendigen Planungen. Es berücksichtigt die regionalen Planungen der Kantone und bezieht die betroffenen Eisenbahnunternehmen mit ein. Die Kantone sind für die regionale Angebotsplanung verantwortlich (Art.&nbsp;48<i>d</i> des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957). Mit einer rollenden Planung sorgt der Bund dafür, dass das nationale Angebotskonzept attraktiv bleibt. Allerdings ist es nicht möglich, jede Stadt direkt an die wichtigsten Flughäfen des Landes anzubinden. Es müssen jeweils Prioritäten gesetzt und dabei dem Fahrgastfluss, der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismässigkeit der erforderlichen Investitionen Rechnung getragen werden. Zu den Hauptverkehrszeiten werden aber weiterhin direkte Züge zwischen Neuenburg und Genf verkehren.</p><p>6./7. Der Fahrplan&nbsp;2025 der SBB ist ein mehrjähriger Baustellenfahrplan, der es ermöglicht, die anstehenden umfangreichen Unterhalts- und Ausbauarbeiten an der Bahninfrastruktur durchzuführen und gleichzeitig ein funktionierendes Bahnangebot aufrechtzuerhalten.&nbsp;</p><p>Damit wird die Grundlage für die geplanten Angebotsverbesserungen geschaffen, dank denen der Anteil des öffentlichen Verkehrs an der Mobilität erhöht werden soll.&nbsp;</p><p>Die Dekarbonisierung der Mobilität beruht auf mehreren Säulen; eine davon ist der Ausbau des Bahnangebots. Die Dekarbonisierung der Mobilität kann jedoch nicht alleine mit Ausbauprojekten im Schienennetz erreicht werden.</p><p>8. Die Planung des Bahnausbaus erfolgt gemäss dem gesetzlichen festgelegten Prozess unter Einbezug der Kantone, der Bahnen und der Güterverkehrsbranche mit dem Ziel, die Nachfrage und die raumplanerischen Vorgaben abzudecken. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament im Rahmen von Ausbauschritten mit Bundesbeschlüssen die zu realisierenden Projekte. Das Parlament hat den Anträgen des Bundesrates jeweils mit grosser Mehrheit aus allen Regionen zugestimmt, so dass das Kriterium einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Landesteile als erfüllt angesehen werden kann.</p>
    • <p>Während der öffentliche Verkehr, insbesondere der Schienenverkehr, nicht nur eine blosse Alternative, sondern einen echten Anreiz darstellen müssten, ist der neue Fahrplan 2025, den die SBB präsentiert haben, in zahlreichen Regionen der Romandie heftig umstritten. Dies, weil er die Qualität der Verbindungen aufgrund des Umsteigens und fehlender Anschlüsse stark vermindert, insbesondere auf Linien des Jurabogens in Richtung Genf.</p><p>In diesem Kontext bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten (aufgeteilt auf drei einander ergänzende Interpellationen Hurni, Fivaz Fabien und Cottier):&nbsp;</p><p>4. Kann er bestätigen, dass die wichtigen Bauarbeiten, die für die Verbesserung dieser Verbindung geplant sind (insbesondere die künftige Direktverbindung Neuchâtel–La Chaux-de-Fonds–Le Locle) von diesen Entscheiden nicht betroffen sind?&nbsp;</p><p>5. Kann er sich dafür einsetzen, dass die Direktverbindungen zwischen den Städten des Jurasüdfusses und den wichtigen Flughäfen des Landes attraktiv bleiben?&nbsp;</p><p>6. Wie gedenkt er die Ziele der Dekarbonisierung zu erfüllen, wenn die Fahrplanänderungen das Risiko bergen, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu vermindern?&nbsp;</p><p>7. Wird er angesichts der Ereignisse seine Pläne in den Bereichen Dekarbonisierung und Mobilität konsequenterweise überarbeiten müssen?&nbsp;</p><p>8. Zieht er es vor diesem Hintergrund in Betracht, seine Politik der Gleichheit zwischen den verschiedenen Regionen in Bezug auf die Bahninfrastruktur zu überdenken?</p>
    • Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie

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