Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie

ShortId
23.3667
Id
20233667
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie
AdditionalIndexing
48;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der neue Fahrplan, den die SBB angekündigt haben, stört die Verbindung zwischen dem Jurabogen und dem Rest der Westschweiz. Der quasi komplette Ausfall der direkten Verbindung Genf–Zürich über Neuenburg wird eher als Strafe denn als Kompromiss angesehen, der zur Verbesserung der Pünktlichkeit notwendig ist. Dieser Entscheid läuft der Förderung des Langsamverkehrs und dem Kampf gegen die Klimaerwärmung zuwider. Und dies nur wenige Zeit nach einer Tariferhöhung. Während zahlreiche europäische Länder die Innovation und Entwicklung des Schienenverkehrs vorantreiben, scheint die Schweiz ihre Pendlerinnen und Pendler zu vernachlässigen. Die Städte des Jurabogens laufen in Gefahr, zu Randregionen degradiert zu werden. Die Pendlerinnen und Pendler warten seit Jahrzehnten auf eine Verbesserung der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs, die ihren Bedürfnissen entspricht. Die Antwort? Man belastet sie mit zehn Jahren voller Störungen, die einen negativen Einfluss auf die Mobilität haben. Die Tatsache, dass die Städte sowie die Bürgerinnen und Bürger des Jurabogens die Konsequenzen der verspäteten Investitionen tragen müssen, welche die gesamte Romandie betreffen, wirft Fragen auf. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Standpunkt klarzustellen und eine ÖV-Politik in Übereinstimmung mit den Zielen der Dekarbonisierung und der Attraktivität einzuführen, indem er die Störungen maximal reduziert und notwendige Arbeiten auf der Linie realisiert (Behindertengleichstellungsgesetz). Es ist von grösster Wichtigkeit, den Zugreisenden aus der Romandie, vor allem denjenigen aus dem Jurabogen, nicht schon wieder zu schaden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>9. Für die Erstellung des Fahrplans ist die SBB zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe im Auftrag der Trassenvergabestelle wahr (Art.&nbsp;9<i>f</i> des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957 [EBG]). Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit und im Auftrag des Bundesrates überwacht das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Umsetzung der vom Parlament verabschiedeten Eisenbahnausbauprogramme. Ein Aufschub der Einführung des neuen Fahrplans würde nur die Inbetriebnahme der beschlossenen neuen Infrastrukturen verzögern. Allerdings muss die SBB laufend prüfen, welche Angebotsverbesserungen abhängig von der verfügbaren Infrastruktur eingeführt werden können.</p><p>10. Im Fernverkehr wird seit 2016 eine halbstündliche Verbindung zwischen Biel und Yverdon angeboten. Diese wird auch in Zukunft beibehalten. Im Regionalverkehr erfordert der Halbstundentakt neben der für Ende&nbsp;2026 geplanten Inbetriebnahme des Ligerztunnels den Einsatz von zusätzlichem Rollmaterial. Die SBB untersucht derzeit, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen dieses Material beschafft werden kann.</p><p>11. Der Fahrplan&nbsp;2025 ist ein mehrjähriger Baustellenfahrplan, der es ermöglicht, die anstehenden umfangreichen Unterhalts- und Ausbauarbeiten an der Bahninfrastruktur durchzuführen und gleichzeitig ein funktionierendes Bahnangebot aufrechtzuerhalten. Es liegt hingegen in der Verantwortung der Infrastrukturbetreiber, dafür zu sorgen, dass die Infrastrukturen den gesetzlichen Vorgaben und Standards entsprechen und dass die Arbeiten so priorisiert werden, dass die Bauintervalle optimal genutzt werden.</p><p>12. Die SBB hat zusammen mit den Kantonen Alternativen geprüft, doch leider konnte für den Fahrplan&nbsp;2025 keine Lösung für eine Direktverbindung Zürich–Jurasüdfuss–Genf gefunden werden. Ab dem Fahrplan&nbsp;2027 wird diese Option jedes Jahr erneut abgeklärt. Derzeit werden noch Baumassnahmen geprüft, die das Umsteigen in Renens ohne Ebenenwechsel ermöglichen würden. Der Bundesrat muss jedoch gemäss der geltenden Gesetzgebung die Gleichbehandlung der verschiedenen Akteure des Schienenverkehrs und insbesondere des Güterverkehrs gewährleisten.</p>
  • <p>Während der öffentliche Verkehr, insbesondere der Schienenverkehr, nicht nur eine blosse Alternative, sondern einen echten Anreiz darstellen müssten, ist der neue Fahrplan 2025, den die SBB präsentiert haben, in zahlreichen Regionen der Romandie heftig umstritten. Dies, weil er die Qualität der Verbindungen aufgrund des Umsteigens und fehlender Anschlüsse stark vermindert, insbesondere auf Linien des Jurabogens in Richtung Genf.</p><p>In diesem Kontext bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten (aufgeteilt auf drei einander ergänzende Interpellationen Hurni, Fivaz Fabien und Cottier):&nbsp;</p><p>9. Wird er intervenieren, um die Einführung dieses neuen Fahrplans auf 2027 zu verschieben und seine Gültigkeitsdauer soweit wie möglich auf unter 10 Jahre zu verkürzen? Wenn nein, warum? Wird er alles daransetzen, damit die Verbesserungen so bald wie möglich und auf dynamische Weise eingeführt werden?&nbsp;</p><p>10. Kann er versichern, alles daran zu setzen, dass so schnell wie möglich der versprochene Halbstundentakt zwischen Biel und Yverdon eingeführt wird?&nbsp;</p><p>11. Wird er zu seinem Wort stehen und bestätigen, dass es sich um einen an Bauarbeiten orientierten Fahrplan handelt, indem er die erheblichen Auswirkungen auf die Jurasüdfusslinie nutzt, um während dieser Zeit die notwendigen Anpassungen an den Bahnhöfen der Linie gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes zu realisieren? Dies im Wissen, dass es sich um jene Region handelt, in die diesbezüglich am wenigsten investiert worden ist?</p><p>12. Existiert eine Alternative, die es erlaubt, die direkte Verbindung zwischen Genf und Zürich über den Jurasüdfuss beizubehalten oder wenigstens die verfügbaren Spuren dafür zu verwenden, beispielsweise am Wochenende?</p>
  • Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der neue Fahrplan, den die SBB angekündigt haben, stört die Verbindung zwischen dem Jurabogen und dem Rest der Westschweiz. Der quasi komplette Ausfall der direkten Verbindung Genf–Zürich über Neuenburg wird eher als Strafe denn als Kompromiss angesehen, der zur Verbesserung der Pünktlichkeit notwendig ist. Dieser Entscheid läuft der Förderung des Langsamverkehrs und dem Kampf gegen die Klimaerwärmung zuwider. Und dies nur wenige Zeit nach einer Tariferhöhung. Während zahlreiche europäische Länder die Innovation und Entwicklung des Schienenverkehrs vorantreiben, scheint die Schweiz ihre Pendlerinnen und Pendler zu vernachlässigen. Die Städte des Jurabogens laufen in Gefahr, zu Randregionen degradiert zu werden. Die Pendlerinnen und Pendler warten seit Jahrzehnten auf eine Verbesserung der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs, die ihren Bedürfnissen entspricht. Die Antwort? Man belastet sie mit zehn Jahren voller Störungen, die einen negativen Einfluss auf die Mobilität haben. Die Tatsache, dass die Städte sowie die Bürgerinnen und Bürger des Jurabogens die Konsequenzen der verspäteten Investitionen tragen müssen, welche die gesamte Romandie betreffen, wirft Fragen auf. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Standpunkt klarzustellen und eine ÖV-Politik in Übereinstimmung mit den Zielen der Dekarbonisierung und der Attraktivität einzuführen, indem er die Störungen maximal reduziert und notwendige Arbeiten auf der Linie realisiert (Behindertengleichstellungsgesetz). Es ist von grösster Wichtigkeit, den Zugreisenden aus der Romandie, vor allem denjenigen aus dem Jurabogen, nicht schon wieder zu schaden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>9. Für die Erstellung des Fahrplans ist die SBB zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe im Auftrag der Trassenvergabestelle wahr (Art.&nbsp;9<i>f</i> des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957 [EBG]). Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit und im Auftrag des Bundesrates überwacht das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Umsetzung der vom Parlament verabschiedeten Eisenbahnausbauprogramme. Ein Aufschub der Einführung des neuen Fahrplans würde nur die Inbetriebnahme der beschlossenen neuen Infrastrukturen verzögern. Allerdings muss die SBB laufend prüfen, welche Angebotsverbesserungen abhängig von der verfügbaren Infrastruktur eingeführt werden können.</p><p>10. Im Fernverkehr wird seit 2016 eine halbstündliche Verbindung zwischen Biel und Yverdon angeboten. Diese wird auch in Zukunft beibehalten. Im Regionalverkehr erfordert der Halbstundentakt neben der für Ende&nbsp;2026 geplanten Inbetriebnahme des Ligerztunnels den Einsatz von zusätzlichem Rollmaterial. Die SBB untersucht derzeit, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen dieses Material beschafft werden kann.</p><p>11. Der Fahrplan&nbsp;2025 ist ein mehrjähriger Baustellenfahrplan, der es ermöglicht, die anstehenden umfangreichen Unterhalts- und Ausbauarbeiten an der Bahninfrastruktur durchzuführen und gleichzeitig ein funktionierendes Bahnangebot aufrechtzuerhalten. Es liegt hingegen in der Verantwortung der Infrastrukturbetreiber, dafür zu sorgen, dass die Infrastrukturen den gesetzlichen Vorgaben und Standards entsprechen und dass die Arbeiten so priorisiert werden, dass die Bauintervalle optimal genutzt werden.</p><p>12. Die SBB hat zusammen mit den Kantonen Alternativen geprüft, doch leider konnte für den Fahrplan&nbsp;2025 keine Lösung für eine Direktverbindung Zürich–Jurasüdfuss–Genf gefunden werden. Ab dem Fahrplan&nbsp;2027 wird diese Option jedes Jahr erneut abgeklärt. Derzeit werden noch Baumassnahmen geprüft, die das Umsteigen in Renens ohne Ebenenwechsel ermöglichen würden. Der Bundesrat muss jedoch gemäss der geltenden Gesetzgebung die Gleichbehandlung der verschiedenen Akteure des Schienenverkehrs und insbesondere des Güterverkehrs gewährleisten.</p>
    • <p>Während der öffentliche Verkehr, insbesondere der Schienenverkehr, nicht nur eine blosse Alternative, sondern einen echten Anreiz darstellen müssten, ist der neue Fahrplan 2025, den die SBB präsentiert haben, in zahlreichen Regionen der Romandie heftig umstritten. Dies, weil er die Qualität der Verbindungen aufgrund des Umsteigens und fehlender Anschlüsse stark vermindert, insbesondere auf Linien des Jurabogens in Richtung Genf.</p><p>In diesem Kontext bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten (aufgeteilt auf drei einander ergänzende Interpellationen Hurni, Fivaz Fabien und Cottier):&nbsp;</p><p>9. Wird er intervenieren, um die Einführung dieses neuen Fahrplans auf 2027 zu verschieben und seine Gültigkeitsdauer soweit wie möglich auf unter 10 Jahre zu verkürzen? Wenn nein, warum? Wird er alles daransetzen, damit die Verbesserungen so bald wie möglich und auf dynamische Weise eingeführt werden?&nbsp;</p><p>10. Kann er versichern, alles daran zu setzen, dass so schnell wie möglich der versprochene Halbstundentakt zwischen Biel und Yverdon eingeführt wird?&nbsp;</p><p>11. Wird er zu seinem Wort stehen und bestätigen, dass es sich um einen an Bauarbeiten orientierten Fahrplan handelt, indem er die erheblichen Auswirkungen auf die Jurasüdfusslinie nutzt, um während dieser Zeit die notwendigen Anpassungen an den Bahnhöfen der Linie gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes zu realisieren? Dies im Wissen, dass es sich um jene Region handelt, in die diesbezüglich am wenigsten investiert worden ist?</p><p>12. Existiert eine Alternative, die es erlaubt, die direkte Verbindung zwischen Genf und Zürich über den Jurasüdfuss beizubehalten oder wenigstens die verfügbaren Spuren dafür zu verwenden, beispielsweise am Wochenende?</p>
    • Auswirkungen des neuen Fahrplans der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Regionen der Romandie

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