Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf

ShortId
23.3668
Id
20233668
Updated
26.03.2024 21:39
Language
de
Title
Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Bahnverbindung zwischen Lausanne und Genf ist eine der am stärksten befahrenen und beanspruchten Strecken in der Schweiz. Bei einer Unterbrechung des Bahnverkehrs gibt es jedoch keine Alternative, um den Betrieb aufrecht zu erhalten (keine umgeleiteten Linien, kein Busersatz möglich). Die regelmässigen Unterbrechungen sind sehr problematisch und führen in der gesamten Westschweiz und darüber hinaus zu erheblichen Störungen, die sogar Städte wie Basel, Zürich und Luzern in Mitleidenschaft ziehen. Neben der Verbindung Lugano–Chiasso ist es die einzige Strecke von nationaler Bedeutung, für die es keine Notfalllösung gibt.&nbsp;</p><p>Ein Teil der Infrastruktur der Linie stammt aus den 1960er-Jahren. Die Erneuerungsarbeiten sind unerlässlich, und ihre Umsetzung wird zusätzliche Kapazität erfordern. Die Linie wird also noch stärker belastet, was die Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs der gesamten Linie St. Gallen–Bern–Genf noch weiter einschränkt. Alle noch nicht verbesserten Abschnitte dieser wichtigen Eisenbahnverbindung müssen daher unbedingt ausgebaut werden.</p><p>- Mit über 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern gehört die Westschweiz zu den 10 wohlhabendsten Regionen Europas. Jede Unterbrechung des Verkehrs – Personen- und Güterverkehr zwischen Lausanne und Genf – wirkt sich insbesondere auf die Wirtschaft und die Versorgung der Genferseeregion aus.&nbsp;</p><p>- Es muss ein kluger und genauer Aktionsplan entwickelt und umgesetzt werden, um die Redundanz der Bahnstrecke zu erhöhen. Dafür sollen insbesondere zusätzliche Gleise oder sogar eine neue Strecke und die Optimierung der bestehenden Infrastruktur geplant werden.&nbsp;</p><p>- Ziel ist, die Transportkapazität auf der Achse Genf–Lausanne zu erhöhen sowie einen zuverlässigen Betrieb in Richtung der übrigen Schweiz und die Beförderung von Reisenden und Fracht trotz Verkehrsunterbrechungen und Wartungsarbeiten zu gewährleisten.</p>
  • <p>Der Ausbau der Bahninfrastruktur ist in den Artikeln&nbsp;48<i>a</i>&nbsp;ff. des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957 geregelt. Ziel dieses Verfahrens ist es, in Zusammenarbeit mit allen Planungsregionen eine integrierte und harmonische Entwicklung des Bahnnetzes sicherzustellen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Zuge der Erarbeitung der Perspektive «Bahn&nbsp;2050» wurden die Stabilität und die Robustheit des Schienennetzes als Voraussetzungen für die Entwicklung des Angebots und der Infrastruktur identifiziert. Die Redundanz von Hauptlinien ist eine der Möglichkeiten, wie die Robustheit des Netzes verbessert werden kann.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Achse Lausanne–Genf wurde eine Prospektiv-Studie durchgeführt, die konkrete Vorschläge für die Verdoppelung der Spuren der bestehenden Bahnlinie enthält. Der Bundesrat hat am 16. August 2023 im Rahmen seiner Botschaft zum Bericht zum Stand der Ausbauprogramme der Bahninfrastruktur beantragt, eine erste Etappe der neuen Linie zwischen Morges und Perroy zu realisieren.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Motion in den eidgenössischen Räten hat der Bundesrat die genannte Botschaft bereits verabschiedet. Die Motion würde in Bezug auf diese am 16. August 2023 verabschiedete Botschaft keine Wirkung mehr erlangen können.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Berichts zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur und zur Perspektive BAHN 2050 Massnahmen zur Erhöhung der Redundanz und der Kapazität der Bahnlinie zwischen Lausanne und Genf festzulegen, die Massnahmen in die Ausbauprogramme zu integrieren und die nötigen Kredite bereitzustellen.</p>
  • Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20233725
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bahnverbindung zwischen Lausanne und Genf ist eine der am stärksten befahrenen und beanspruchten Strecken in der Schweiz. Bei einer Unterbrechung des Bahnverkehrs gibt es jedoch keine Alternative, um den Betrieb aufrecht zu erhalten (keine umgeleiteten Linien, kein Busersatz möglich). Die regelmässigen Unterbrechungen sind sehr problematisch und führen in der gesamten Westschweiz und darüber hinaus zu erheblichen Störungen, die sogar Städte wie Basel, Zürich und Luzern in Mitleidenschaft ziehen. Neben der Verbindung Lugano–Chiasso ist es die einzige Strecke von nationaler Bedeutung, für die es keine Notfalllösung gibt.&nbsp;</p><p>Ein Teil der Infrastruktur der Linie stammt aus den 1960er-Jahren. Die Erneuerungsarbeiten sind unerlässlich, und ihre Umsetzung wird zusätzliche Kapazität erfordern. Die Linie wird also noch stärker belastet, was die Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs der gesamten Linie St. Gallen–Bern–Genf noch weiter einschränkt. Alle noch nicht verbesserten Abschnitte dieser wichtigen Eisenbahnverbindung müssen daher unbedingt ausgebaut werden.</p><p>- Mit über 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern gehört die Westschweiz zu den 10 wohlhabendsten Regionen Europas. Jede Unterbrechung des Verkehrs – Personen- und Güterverkehr zwischen Lausanne und Genf – wirkt sich insbesondere auf die Wirtschaft und die Versorgung der Genferseeregion aus.&nbsp;</p><p>- Es muss ein kluger und genauer Aktionsplan entwickelt und umgesetzt werden, um die Redundanz der Bahnstrecke zu erhöhen. Dafür sollen insbesondere zusätzliche Gleise oder sogar eine neue Strecke und die Optimierung der bestehenden Infrastruktur geplant werden.&nbsp;</p><p>- Ziel ist, die Transportkapazität auf der Achse Genf–Lausanne zu erhöhen sowie einen zuverlässigen Betrieb in Richtung der übrigen Schweiz und die Beförderung von Reisenden und Fracht trotz Verkehrsunterbrechungen und Wartungsarbeiten zu gewährleisten.</p>
    • <p>Der Ausbau der Bahninfrastruktur ist in den Artikeln&nbsp;48<i>a</i>&nbsp;ff. des Eisenbahngesetzes vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;1957 geregelt. Ziel dieses Verfahrens ist es, in Zusammenarbeit mit allen Planungsregionen eine integrierte und harmonische Entwicklung des Bahnnetzes sicherzustellen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Zuge der Erarbeitung der Perspektive «Bahn&nbsp;2050» wurden die Stabilität und die Robustheit des Schienennetzes als Voraussetzungen für die Entwicklung des Angebots und der Infrastruktur identifiziert. Die Redundanz von Hauptlinien ist eine der Möglichkeiten, wie die Robustheit des Netzes verbessert werden kann.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Achse Lausanne–Genf wurde eine Prospektiv-Studie durchgeführt, die konkrete Vorschläge für die Verdoppelung der Spuren der bestehenden Bahnlinie enthält. Der Bundesrat hat am 16. August 2023 im Rahmen seiner Botschaft zum Bericht zum Stand der Ausbauprogramme der Bahninfrastruktur beantragt, eine erste Etappe der neuen Linie zwischen Morges und Perroy zu realisieren.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Motion in den eidgenössischen Räten hat der Bundesrat die genannte Botschaft bereits verabschiedet. Die Motion würde in Bezug auf diese am 16. August 2023 verabschiedete Botschaft keine Wirkung mehr erlangen können.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Berichts zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur und zur Perspektive BAHN 2050 Massnahmen zur Erhöhung der Redundanz und der Kapazität der Bahnlinie zwischen Lausanne und Genf festzulegen, die Massnahmen in die Ausbauprogramme zu integrieren und die nötigen Kredite bereitzustellen.</p>
    • Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne–Genf

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