Tardoc und Kostenneutralität

ShortId
23.3670
Id
20233670
Updated
26.03.2024 22:06
Language
de
Title
Tardoc und Kostenneutralität
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 3. Juni 2022 hinterlässt gewisse Zweifel, ob das Konzept zur Kostenneutralität bei TARDOC dereinst funktionieren wird. </p><p>In seiner Antwort während der Fragestunde des Nationalrates auf die Intervention 22.7515 sagte der Bundesrat, die Kostenneutralität von TARDOC sei weder statisch, noch dynamisch gegeben. Was die dynamische Kostenneutralität betreffe, sei zum einen die Bandbreite der Kostenentwicklung ohne Korrekturmassnahmen (minus 1 Prozent bis 3 Prozent) durch keinerlei Daten belegt. Zum anderen sei die Obergrenze von 3 Prozent nicht garantiert, weil im Falle einer Überschreitung keine automatische Korrektur vorgesehen sei. Die Tarifpartner müssten sich auf Korrekturmassnahmen sowie deren Umfang einigen. Zudem sei nicht klar, aus welchen Gründen eine Überschreitung gerechtfertigt ist. Somit werde auch die dynamische Kostenneutralität nicht eingehalten. Diese und weitere Aussagen und Indizien, nicht zuletzt das Postulat 22.3505 der SGK-N, lassen viele Fragen offen, ob die verlangte Kostenneutralität mit der notwendigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit verfolgt wird. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, alles Notwendige zu unternehmen, damit die Prämien- und letztlich auch Steuerzahler (via Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung) bei der Einführung von TARDOC keine Tariferhöhungen ohne Mehrwert berappen müssen. Sind solche tatsächlich notwendig, was da und dort durchaus der Fall sein dürfte, ist dies auf ordentlichem Weg auszuweisen und gehört nicht zum Wechsel des Tarifmodells.</p>
  • <p>1.&nbsp;<span style="color:windowtext;">Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Version 1.3 von TARDOC nicht zu genehmigen, da diese die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere an die Kostenneutralität, nicht erfüllt. Der Bundesrat stellte unter anderem fest, dass eine beträchtliche Anzahl von Tarifpositionen in den Kostensimulationen für TARDOC nicht berücksichtigt wurde und dass TARDOC daher mit grosser Wahrscheinlichkeit deutlich höhere Kosten verursacht, als dies bei einer kostenneutralen Umsetzung der Fall wäre. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) würden sich die Mehrkosten, die sich allein aus der Tarifposition zur Finanzierung der fixen Grundleistungen der Spitalnotaufnahme ergeben, auf rund 220 Millionen Franken belaufen. Die von curafutura und der FMH eingereichten Unterlagen lassen keine Berechnung der Mehrkosten zu, die aus den anderen neuen Positionen entstehen würden. Die finanziellen Auswirkungen von TARDOC lassen sich daher nicht vollständig abschätzen.</span></p><p>&nbsp;</p><p>2. und 5. Der Bundesrat richtet angesichts der in Antwort 1 genannten gesetzlichen Anforderung und der finanziellen Belastung für die Prämienzahlenden ein besonderes Augenmerk auf die möglichen finanziellen Auswirkungen von TARDOC. In seinem Schreiben, das er infolge seines Beschlusses zu TARDOC am 3. Juni 2022 an die Tarifpartner richtete, präzisierte der Bundesrat deshalb noch einmal die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit TARDOC genehmigt werden kann, dies insbesondere im Hinblick auf die Kostenneutralität&nbsp;(siehe dazu die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Lohr 23.3236). Der Bundesrat hat die Tarifpartner daher aufgefordert, ihm bis Ende 2023 eine neue Version von TARDOC zur Genehmigung vorzulegen. Bei der Prüfung dieser Version werden die Konzepte und Vereinbarungen zwischen den Partnern, welche die Kostenneutralität sicherstellen sollen, gründlich geprüft. TARDOC wird genehmigt, wenn die Bedingungen des Bundesrates erfüllt sind, was auch ausreichende Garantien für die Umsetzung der in den Konzepten vorgesehenen Massnahmen beinhaltet, beispielsweise durch die Einleitung von vorgängig festgelegten und innert nützlicher Frist aktivierbaren Mechanismen. Auf Wunsch der Tarifpartner hat das BAG bereits eine Vorprüfung der neuen Version von TARDOC (Version 1.3.1) vorgenommen und den Partnern mitgeteilt, welche Elemente noch verbessert werden müssen. Das Ziel ist, sie in ihren Bemühungen zu unterstützen, damit sie bis Ende 2023 eine Version von TARDOC einreichen, welche die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 4.&nbsp;Die letzte Version von TARDOC (1.3.1), die dem BAG zur Vorprüfung vorgelegt wurde, sieht vor, dass Korrekturentscheide infolge eines Kostenanstiegs nach einem Mehrheitsprinzip in der Monitoring-Expertengruppe getroffen werden, die von der Organisation ambulante Arzttarife AG begleitet wird.&nbsp;Dabei ist keine Rekursmöglichkeit gegen einen Verzicht auf Korrekturen vorgesehen.&nbsp;Im Analysebericht des BAG vom 19. November 2020 betr. die Tarifstruktur TARDOC 1.0 und 1.1 wird festgehalten, dass sich die Tarifpartner im Hinblick auf die dynamische Kostenneutralität auf ein Konzept einigen müssen, wonach Massnahmen zwingend greifen, sobald der Kostenkorridor überschritten wird.&nbsp;Die dynamische Kostenneutralität ist zudem beizubehalten, bis die bestehenden Lücken in der Tarifstruktur geschlossen sind.&nbsp;Einem Genehmigungsgesuch der Tarifpartner, das diese Bedingungen nicht erfüllt, kann daher nicht entsprochen werden. Um jegliche Entscheidungsblockaden zu vermeiden, erwartet der Bundesrat von den Tarifpartnern, dass sie sich nachdrücklich zur Einhaltung der im Kostenneutralitätskonzept vorgesehenen Massnahmen verpflichten&nbsp;(siehe Antworten 2 und 5).</p>
  • <p>Hinsichtlich der bevorstehenden Einführung des TARDOC wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass ein Teil der TARDOC-Positionen vom Konzept zur Kostenneutralität nicht erfasst sind? Wenn ja, welche und mit welchen Folgen für die Prämienzahlenden?</p><p>2. Was passiert aus Sicht der Prämienzahlenden in den ersten fünf Jahren nach der Einführung des TARDOC, wenn die Tarifpartner sich nicht darüber einigen können, ob höhere Kosten "berechtigt" sind oder nicht, auf Mengenausweitung oder auf "unbeeinflussbaren Umständen" basieren?</p><p>3. Ist es korrekt, dass gemäss TARDOC-Konzept einstimmige Entscheide des einschlägigen Gremiums der Tarifpartner nötig sind, um eine Korrektur nach unten zu bewirken und dass Letztere erst drei Jahre nach Einführung von TARDOC (sprich ca. ab 2028) erfolgen könnte?</p><p>4. Welche Rechtsmittel stehen den einzelnen Tarifpartnern zur Verfügung, falls das zuständige Gremium der Tarifpartner trotz überschrittenem Kostenkorridor kein Entscheid für Korrekturen nach unten fällen würde bzw. sich diesbezüglich nicht einig wäre? Welche Rechtsmittel stehen den Tarifpartnern generell zur Durchsetzung der Kostenneutralität zur Verfügung?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat die Kostenneutralität sicherzustellen? Wie beurteilt er die Forderung, dass spätestens nach dem zweiten Jahr nach Einführung des TARDOC bei einer Überschreitung des massgeblichen Kostenkorridors eine sofortige, automatische Korrektur nach unten stattfinden müsste, um die Kostenneutralität zu gewährleisten? (Im ersten Jahr nach Einführung dürfte es noch deutliche Rückstände bei der Einreichung der Rechnungen wegen diverser Systemanpassungen geben.)</p>
  • Tardoc und Kostenneutralität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 3. Juni 2022 hinterlässt gewisse Zweifel, ob das Konzept zur Kostenneutralität bei TARDOC dereinst funktionieren wird. </p><p>In seiner Antwort während der Fragestunde des Nationalrates auf die Intervention 22.7515 sagte der Bundesrat, die Kostenneutralität von TARDOC sei weder statisch, noch dynamisch gegeben. Was die dynamische Kostenneutralität betreffe, sei zum einen die Bandbreite der Kostenentwicklung ohne Korrekturmassnahmen (minus 1 Prozent bis 3 Prozent) durch keinerlei Daten belegt. Zum anderen sei die Obergrenze von 3 Prozent nicht garantiert, weil im Falle einer Überschreitung keine automatische Korrektur vorgesehen sei. Die Tarifpartner müssten sich auf Korrekturmassnahmen sowie deren Umfang einigen. Zudem sei nicht klar, aus welchen Gründen eine Überschreitung gerechtfertigt ist. Somit werde auch die dynamische Kostenneutralität nicht eingehalten. Diese und weitere Aussagen und Indizien, nicht zuletzt das Postulat 22.3505 der SGK-N, lassen viele Fragen offen, ob die verlangte Kostenneutralität mit der notwendigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit verfolgt wird. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, alles Notwendige zu unternehmen, damit die Prämien- und letztlich auch Steuerzahler (via Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung) bei der Einführung von TARDOC keine Tariferhöhungen ohne Mehrwert berappen müssen. Sind solche tatsächlich notwendig, was da und dort durchaus der Fall sein dürfte, ist dies auf ordentlichem Weg auszuweisen und gehört nicht zum Wechsel des Tarifmodells.</p>
    • <p>1.&nbsp;<span style="color:windowtext;">Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Version 1.3 von TARDOC nicht zu genehmigen, da diese die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere an die Kostenneutralität, nicht erfüllt. Der Bundesrat stellte unter anderem fest, dass eine beträchtliche Anzahl von Tarifpositionen in den Kostensimulationen für TARDOC nicht berücksichtigt wurde und dass TARDOC daher mit grosser Wahrscheinlichkeit deutlich höhere Kosten verursacht, als dies bei einer kostenneutralen Umsetzung der Fall wäre. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) würden sich die Mehrkosten, die sich allein aus der Tarifposition zur Finanzierung der fixen Grundleistungen der Spitalnotaufnahme ergeben, auf rund 220 Millionen Franken belaufen. Die von curafutura und der FMH eingereichten Unterlagen lassen keine Berechnung der Mehrkosten zu, die aus den anderen neuen Positionen entstehen würden. Die finanziellen Auswirkungen von TARDOC lassen sich daher nicht vollständig abschätzen.</span></p><p>&nbsp;</p><p>2. und 5. Der Bundesrat richtet angesichts der in Antwort 1 genannten gesetzlichen Anforderung und der finanziellen Belastung für die Prämienzahlenden ein besonderes Augenmerk auf die möglichen finanziellen Auswirkungen von TARDOC. In seinem Schreiben, das er infolge seines Beschlusses zu TARDOC am 3. Juni 2022 an die Tarifpartner richtete, präzisierte der Bundesrat deshalb noch einmal die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit TARDOC genehmigt werden kann, dies insbesondere im Hinblick auf die Kostenneutralität&nbsp;(siehe dazu die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Lohr 23.3236). Der Bundesrat hat die Tarifpartner daher aufgefordert, ihm bis Ende 2023 eine neue Version von TARDOC zur Genehmigung vorzulegen. Bei der Prüfung dieser Version werden die Konzepte und Vereinbarungen zwischen den Partnern, welche die Kostenneutralität sicherstellen sollen, gründlich geprüft. TARDOC wird genehmigt, wenn die Bedingungen des Bundesrates erfüllt sind, was auch ausreichende Garantien für die Umsetzung der in den Konzepten vorgesehenen Massnahmen beinhaltet, beispielsweise durch die Einleitung von vorgängig festgelegten und innert nützlicher Frist aktivierbaren Mechanismen. Auf Wunsch der Tarifpartner hat das BAG bereits eine Vorprüfung der neuen Version von TARDOC (Version 1.3.1) vorgenommen und den Partnern mitgeteilt, welche Elemente noch verbessert werden müssen. Das Ziel ist, sie in ihren Bemühungen zu unterstützen, damit sie bis Ende 2023 eine Version von TARDOC einreichen, welche die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 4.&nbsp;Die letzte Version von TARDOC (1.3.1), die dem BAG zur Vorprüfung vorgelegt wurde, sieht vor, dass Korrekturentscheide infolge eines Kostenanstiegs nach einem Mehrheitsprinzip in der Monitoring-Expertengruppe getroffen werden, die von der Organisation ambulante Arzttarife AG begleitet wird.&nbsp;Dabei ist keine Rekursmöglichkeit gegen einen Verzicht auf Korrekturen vorgesehen.&nbsp;Im Analysebericht des BAG vom 19. November 2020 betr. die Tarifstruktur TARDOC 1.0 und 1.1 wird festgehalten, dass sich die Tarifpartner im Hinblick auf die dynamische Kostenneutralität auf ein Konzept einigen müssen, wonach Massnahmen zwingend greifen, sobald der Kostenkorridor überschritten wird.&nbsp;Die dynamische Kostenneutralität ist zudem beizubehalten, bis die bestehenden Lücken in der Tarifstruktur geschlossen sind.&nbsp;Einem Genehmigungsgesuch der Tarifpartner, das diese Bedingungen nicht erfüllt, kann daher nicht entsprochen werden. Um jegliche Entscheidungsblockaden zu vermeiden, erwartet der Bundesrat von den Tarifpartnern, dass sie sich nachdrücklich zur Einhaltung der im Kostenneutralitätskonzept vorgesehenen Massnahmen verpflichten&nbsp;(siehe Antworten 2 und 5).</p>
    • <p>Hinsichtlich der bevorstehenden Einführung des TARDOC wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass ein Teil der TARDOC-Positionen vom Konzept zur Kostenneutralität nicht erfasst sind? Wenn ja, welche und mit welchen Folgen für die Prämienzahlenden?</p><p>2. Was passiert aus Sicht der Prämienzahlenden in den ersten fünf Jahren nach der Einführung des TARDOC, wenn die Tarifpartner sich nicht darüber einigen können, ob höhere Kosten "berechtigt" sind oder nicht, auf Mengenausweitung oder auf "unbeeinflussbaren Umständen" basieren?</p><p>3. Ist es korrekt, dass gemäss TARDOC-Konzept einstimmige Entscheide des einschlägigen Gremiums der Tarifpartner nötig sind, um eine Korrektur nach unten zu bewirken und dass Letztere erst drei Jahre nach Einführung von TARDOC (sprich ca. ab 2028) erfolgen könnte?</p><p>4. Welche Rechtsmittel stehen den einzelnen Tarifpartnern zur Verfügung, falls das zuständige Gremium der Tarifpartner trotz überschrittenem Kostenkorridor kein Entscheid für Korrekturen nach unten fällen würde bzw. sich diesbezüglich nicht einig wäre? Welche Rechtsmittel stehen den Tarifpartnern generell zur Durchsetzung der Kostenneutralität zur Verfügung?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat die Kostenneutralität sicherzustellen? Wie beurteilt er die Forderung, dass spätestens nach dem zweiten Jahr nach Einführung des TARDOC bei einer Überschreitung des massgeblichen Kostenkorridors eine sofortige, automatische Korrektur nach unten stattfinden müsste, um die Kostenneutralität zu gewährleisten? (Im ersten Jahr nach Einführung dürfte es noch deutliche Rückstände bei der Einreichung der Rechnungen wegen diverser Systemanpassungen geben.)</p>
    • Tardoc und Kostenneutralität

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