Die Biodiversität auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbindlich stärken und erhöhen

ShortId
23.3676
Id
20233676
Updated
26.03.2024 22:31
Language
de
Title
Die Biodiversität auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbindlich stärken und erhöhen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz muss wirksame Massnahmen gegen den Verlust der Artenvielfalt ergreifen. Es erfordert entschlossenes Handeln, Kraft, Willen und Kreativität. Die heute bestehenden rechtlichen Grundlagen für einen effizienten, umfassenden Biotop- und Artenschutz, aber auch für den Landschaftsschutz sind insgesamt als gut zu beurteilen.</p><p>Der Bund und viele Kantone, Städte und Gemeinden verfügen bereits über Strategien und Konzepte zur Biodiversität, zur ökologischen Infrastruktur, usw..</p><p>Studien zeigen aber, dass die Biodiversität in der Schweiz weiterhin abnimmt und bisherige Massnahmen unzureichend sind. Trotz umfangreicher gesetzlicher Grundlagen aber bestehen sehr grosse Vollzugsdefizite auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Die Vollzugs- und Umsetzungsprobleme zeigen sich einerseits beim Schutz und der Umsetzung der national bedeutenden Objekte (rechtliche Sicherung, Erhalt der Qualität, etc.), insbesondere aber auch bei den regional und lokal bedeutenden Schutzobjekten. Dem Vollzug muss daher die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden.</p><p>Beispielsweise könnte das mittels (verbindlicher) Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen geschehen. Gemäss Artikel 48 der Bundesverfassung können die Kantone Verträge miteinander abschliessen und gemeinsame Organisationen schaffen, während der Bund sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten beteiligen kann.</p><p>Das heisst jeder Kanton bestimmt auf seinem Gebiet, die zu ergreifenden Massnahmen zur Stärkung der Biodiversität. Eine solche Vereinbarung muss die Interessen der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen und einbeziehen und gleichzeitig den Schutz und Ausbau der Biodiversität gewährleisten.</p><p>Besonderes Augenmerk sollte auf die Vernetzung von Lebensräumen, die ökologische Infrastruktur und insbesondere auf die Berücksichtigung der Biodiversität in Siedlungsgebieten gelegt werden. Dabei muss gemäss dem Subsidiaritätsprinzip gearbeitet werden, um effektive Entscheidungen auf der richtigen staatlichen Ebene zu treffen. Dabei wäre auch angemessen zu berücksichtigen, welcher Zustand der Biodiversität in den einzelnen Kantonen hat. Je nachdem wären die Massnahmen dann auch unterschiedlich.</p><p>Die Vereinbarung könnte auch die Einbindung der lokalen Bevölkerung, der Zivilgesellschaft und NGOs, die Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Biodiversität, die Integration der Biodiversität in die Raumplanung und in die Baupolitik, finanzielle Anreize für private Landbesitzer (auch solche im Siedlungsgebiet), Partnerschaften z. B. auch zwischen Unternehmen und Naturschutzorganisationen, Wettbewerbe (Biodiversitätsaward) sowie die Minimierung negativer Auswirkungen auf die Biodiversität umfassen.</p><p>Ziel ist es, konkrete Ziele, Massnahmenpläne und Überwachungsmechanismen zu entwickeln, um den Fortschritt bei der Stärkung und dem Schutz der Biodiversität zu verfolgen. Der Bund soll angemessene finanzielle Unterstützung für Biodiversitätsprojekte auf kantonaler und kommunaler Ebene sicherstellen.</p><p>Eine solche Vereinbarung oder ein anderes vom Bundesrat vorzuschlagendes Instrument sollte eine umfassende und ausgewogene Betrachtung sowohl der positiven als auch der negativen Aspekte des Schutzes und der Förderung der Biodiversität ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat und die Kantone können weitere oder andere kreative Instrumente und Massnahmen ergreifen, die von den wichtigen Akteuren konsensual getragen werden, usw.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Biodiversität der Schweiz mit freiwilligen Vereinbarungen, Verträgen oder einem Memorandum of Understanding zwischen den 26 Kantonen, dem Bund und aIlenfalls weiteren Akteuren massgeblich verbessert werden kann. Der Bericht soll zielführende Wege aufzeigen, um das Ziel der Stärkung der Biodiversität (insbesondere mittels Vernetzung der wertvollen Flächen) auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu erreichen. lm Bericht ist auch aufzuzeigen, welche Flächen bereits heute die Biodiversität unterstützen.</p><p>In diesen Vereinbarungen ist vor allem Wert auf den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen zu legen und aufzuzeigen, wie genügende finanzielle und personelle Mittel bei Bund und Kantonen bereitgestellt werden.</p>
  • Die Biodiversität auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbindlich stärken und erhöhen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz muss wirksame Massnahmen gegen den Verlust der Artenvielfalt ergreifen. Es erfordert entschlossenes Handeln, Kraft, Willen und Kreativität. Die heute bestehenden rechtlichen Grundlagen für einen effizienten, umfassenden Biotop- und Artenschutz, aber auch für den Landschaftsschutz sind insgesamt als gut zu beurteilen.</p><p>Der Bund und viele Kantone, Städte und Gemeinden verfügen bereits über Strategien und Konzepte zur Biodiversität, zur ökologischen Infrastruktur, usw..</p><p>Studien zeigen aber, dass die Biodiversität in der Schweiz weiterhin abnimmt und bisherige Massnahmen unzureichend sind. Trotz umfangreicher gesetzlicher Grundlagen aber bestehen sehr grosse Vollzugsdefizite auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Die Vollzugs- und Umsetzungsprobleme zeigen sich einerseits beim Schutz und der Umsetzung der national bedeutenden Objekte (rechtliche Sicherung, Erhalt der Qualität, etc.), insbesondere aber auch bei den regional und lokal bedeutenden Schutzobjekten. Dem Vollzug muss daher die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden.</p><p>Beispielsweise könnte das mittels (verbindlicher) Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen geschehen. Gemäss Artikel 48 der Bundesverfassung können die Kantone Verträge miteinander abschliessen und gemeinsame Organisationen schaffen, während der Bund sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten beteiligen kann.</p><p>Das heisst jeder Kanton bestimmt auf seinem Gebiet, die zu ergreifenden Massnahmen zur Stärkung der Biodiversität. Eine solche Vereinbarung muss die Interessen der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen und einbeziehen und gleichzeitig den Schutz und Ausbau der Biodiversität gewährleisten.</p><p>Besonderes Augenmerk sollte auf die Vernetzung von Lebensräumen, die ökologische Infrastruktur und insbesondere auf die Berücksichtigung der Biodiversität in Siedlungsgebieten gelegt werden. Dabei muss gemäss dem Subsidiaritätsprinzip gearbeitet werden, um effektive Entscheidungen auf der richtigen staatlichen Ebene zu treffen. Dabei wäre auch angemessen zu berücksichtigen, welcher Zustand der Biodiversität in den einzelnen Kantonen hat. Je nachdem wären die Massnahmen dann auch unterschiedlich.</p><p>Die Vereinbarung könnte auch die Einbindung der lokalen Bevölkerung, der Zivilgesellschaft und NGOs, die Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Biodiversität, die Integration der Biodiversität in die Raumplanung und in die Baupolitik, finanzielle Anreize für private Landbesitzer (auch solche im Siedlungsgebiet), Partnerschaften z. B. auch zwischen Unternehmen und Naturschutzorganisationen, Wettbewerbe (Biodiversitätsaward) sowie die Minimierung negativer Auswirkungen auf die Biodiversität umfassen.</p><p>Ziel ist es, konkrete Ziele, Massnahmenpläne und Überwachungsmechanismen zu entwickeln, um den Fortschritt bei der Stärkung und dem Schutz der Biodiversität zu verfolgen. Der Bund soll angemessene finanzielle Unterstützung für Biodiversitätsprojekte auf kantonaler und kommunaler Ebene sicherstellen.</p><p>Eine solche Vereinbarung oder ein anderes vom Bundesrat vorzuschlagendes Instrument sollte eine umfassende und ausgewogene Betrachtung sowohl der positiven als auch der negativen Aspekte des Schutzes und der Förderung der Biodiversität ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat und die Kantone können weitere oder andere kreative Instrumente und Massnahmen ergreifen, die von den wichtigen Akteuren konsensual getragen werden, usw.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Biodiversität der Schweiz mit freiwilligen Vereinbarungen, Verträgen oder einem Memorandum of Understanding zwischen den 26 Kantonen, dem Bund und aIlenfalls weiteren Akteuren massgeblich verbessert werden kann. Der Bericht soll zielführende Wege aufzeigen, um das Ziel der Stärkung der Biodiversität (insbesondere mittels Vernetzung der wertvollen Flächen) auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu erreichen. lm Bericht ist auch aufzuzeigen, welche Flächen bereits heute die Biodiversität unterstützen.</p><p>In diesen Vereinbarungen ist vor allem Wert auf den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen zu legen und aufzuzeigen, wie genügende finanzielle und personelle Mittel bei Bund und Kantonen bereitgestellt werden.</p>
    • Die Biodiversität auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbindlich stärken und erhöhen

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