Ein neuer, offizieller Standard zur Aufwertung nachhaltiger Unternehmen?

ShortId
23.3679
Id
20233679
Updated
26.03.2024 22:03
Language
de
Title
Ein neuer, offizieller Standard zur Aufwertung nachhaltiger Unternehmen?
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung&nbsp;2030 (SNE&nbsp;2030) misst der Bundesrat der Wirtschaft und dem Finanzmarkt eine grosse Bedeutung bei. Unternehmen spielen als Arbeitgeber und Steuerzahler sowie als treibende Kraft für Innovation und technologischen Fortschritt eine wichtige Rolle.</p><p>2. Es kann nicht auf eine repräsentative und verlässliche Datengrundlage zurückgegriffen werden, um den Beitrag der Wirtschaft zur Umsetzung der Agenda&nbsp;2030 für nachhaltige Entwicklung zu ermitteln. Die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen können diesbezüglich jedoch teilweise weiterhelfen. Die meisten Berichte gehen auf die Themen Klima, Arbeit, Energie und Gesundheit ein. Es wurden eine Studie zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht durch Schweizer Unternehmen gemäss dem OECD-Leitfaden und den UNO-Leitprinzipien sowie eine Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte&nbsp;2020–2023 durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit analysiert und werden in die Ausarbeitung des nächsten Aktionsplans einfliessen.</p><p>3. Der Bundesrat anerkennt das Bedürfnis zahlreicher Interessengruppen nach einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien. Die gesetzlichen Bestimmungen und der indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» enthalten zwei Regelungsbereiche: zum einen die «Transparenz bezüglich nichtfinanzieller Belange» und zum anderen die «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit». Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung <span style="background-color:white;">über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr)</span> geregelt. Der Gegenvorschlag und die Ausführungsbestimmungen sind am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2022 in Kraft getreten. Die neuen Pflichten finden ab dem Geschäftsjahr&nbsp;2023 Anwendung. Im November&nbsp;2022 hat der Bundesrat die Verordnung vom 23.&nbsp;November&nbsp;2022 über die Berichterstattung über Klimabelange verabschiedet und auf den 1.&nbsp;Januar&nbsp;2024 in Kraft gesetzt. Diese sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor. Zudem beteiligt sich der Bund aktiv an der Erarbeitung und Umsetzung von Standards im Bereich der Corporate Social Responsibility (CSR), die auf internationaler Ebene (z.&nbsp;B. OECD, UNO, IAO) breit abgestützt sind.&nbsp;</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die Realwirtschaft zwar als wichtigsten Hebel für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, doch die Finanzdienste spielen eine bedeutende Rolle als deren Wegbereiter. Ziel des erwähnten Berichts ist es, das weitere Vorgehen und die strategische Grundlage für die Arbeiten des Bundes im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft bis 2025 festzulegen, weshalb sich die geplanten Massnahmen in erster Linie an den Finanzsektor richten. Ferner anerkennt der Bundesrat, dass eine erhöhte Transparenz in der Realwirtschaft letztlich auch der Finanzwirtschaft zugute kommt, da sie Investitions- und Finanzierungsentscheidungen vereinfacht.</p><p>5. Ein nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen ist ein wesentlicher Faktor für die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) leitet einen Paradigmenwechsel im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ein. Vor diesem Hintergrund fördern der Bundesrat, die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) sowie die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die BKB und die KBOB entwickeln entsprechende Instrumente und Werkzeuge im Bereich des Bauwesens sowie der Güter und Dienstleistungen.</p><p>6. Der Bundesrat bevorzugt weiterhin international harmonisierte Regelungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zum Schutz von Mensch und Umwelt. Bei der Festlegung des weiteren Vorgehens stützte er sich auf einen Bericht des Bundes, in dem die Unterschiede zwischen dem schweizerischen Recht und den neuen, bereits verabschiedeten oder vorgeschlagenen EU-Standards aufgezeigt werden. Der Bundesrat setzt eine Kombination (sog. Smart Mix) aus rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen und nötigenfalls ergänzenden gesetzlichen Vorschriften um. Falls sich die Schweiz für eine eigene Form einer solchen Norm entscheidet, sollte diese so weit wie möglich auf einem internationalen Standard beruhen.</p><p>7. Der Bund fördert insbesondere die Umsetzung internationaler CSR-Standards, die auch Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen enthalten. Die Aktionspläne des Bundesrates zu CSR sowie zu Wirtschaft und Menschenrechten sollen diese Umsetzung erleichtern. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt Reffnet.ch, ein Netzwerk, das Unternehmen hinsichtlich der Erkennung von Einsparpotenzialen und der Steigerung ihrer Ressourceneffizienz berät. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erarbeitet derzeit eine «Toolbox Agenda&nbsp;2030 für Unternehmen», die konkrete Ratschläge und Best Practices für Unternehmen bieten wird.</p><p>8. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene neue freiwillige Rechtsform für Unternehmen ein interessanter Ansatz sein könnte. Er wird die Entwicklungen in den Ländern, die solche freiwilligen Systeme kennen, weiterhin beobachten. Der Bundesrat kann sich erst dann zu einem solchen System äussern, wenn die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags bekannt ist. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen analysiert werden.</p>
  • <p>Die Organisation B Lab Schweiz hat gerade ein Whitepaper mit dem Titel «Nachhaltiges Unternehmertum in der Schweiz. Die Chance für einen neuen Rechtsrahmen» herausgegeben. Es handelt sich um eine multidisziplinäre Publikation, die in Zusammenarbeit mit rund 20&nbsp;Fachleuten aus Recht und Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaft entstand. Das Whitepaper unterstreicht die zentrale Rolle des Privatsektors bei der Umsetzung der Agenda 2030 und stellt fest, dass zahlreiche andere Länder, darunter Frankreich, Italien, Grossbritannien, Spanien, die USA und Kanada, Gesetze zu Nachhaltigkeitskriterien und -nachweisen für Unternehmen verabschiedet haben. In der Schweiz ist dies nicht der Fall.&nbsp;</p><p>Laut einer aktuellen Studie der Universität Genf, auf die sich das Whitepaper stützt, sind sich die Unternehmen aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage jedoch überhaupt nicht im Klaren darüber, welches Nachhaltigkeitsmodell sie übernehmen sollen. Da es keinen offiziellen Standard für Nachhaltigkeit gibt, befürchten einige Unternehmen Anschuldigungen wegen Greenwashing, wenn sie sich zu ihren Bestrebungen äussern. Ausserdem können sie die Glaubwürdigkeit sowie die Vor- und Nachteile der vielen Labels und Initiativen auf dem Markt schlecht beurteilen. Aus diesem Grund schliessen sich nur relativ wenige Unternehmen solchen privaten Initiativen an. Im Moment sind es laut öffentlichen Daten schweizweit nur etwa 1000. Ein offizieller Nachweis, den man freiwillig erbringen, oder ein Standard, an den man sich freiwillig halten könnte,&nbsp;würde ihnen die Arbeit erheblich erleichtern und ihre Bestrebungen aufwerten und anerkennen. Ein solcher Standard wäre auch für die verschiedenen Interessengruppen von Vorteil, namentlich für Investorinnen und Investoren, Konsumentinnen und Konsumenten, Kundinnen und Kunden oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere junge Talente, die immer häufiger verantwortungsbewussten Unternehmen den Vorzug geben wollen. B Lab Schweiz präsentiert sogar einen konkreten Vorschlag für eine Rechtsgrundlage, um diesen offiziellen Nachweis oder Standard umzusetzen. Der Vorschlag entstand auf der Grundlage einer umfassenden Befragung des Unternehmens-Ökosystems der Organisation, das aus 600&nbsp;Unternehmen besteht.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat somit die folgenden Fragen:&nbsp;</p><p>- Wie sieht er die Rolle der Unternehmen im Rahmen der Bestrebungen der Schweiz, die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen zu erreichen?&nbsp;</p><p>- Wie beurteilt er bislang den Beitrag der Schweizer Unternehmen zur Erreichung dieser Ziele? Welchen Handlungsspielraum haben die Unternehmen, und in welchen Bereichen besteht noch Handlungsbedarf?&nbsp;</p><p>- Ist sich der Bundesrat der Schwierigkeiten bewusst, mit denen Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten, Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konfrontiert sind, wenn es keinen anerkannten Standard für Unternehmensnachhaltigkeit gibt, während immer mehr Labels aus dem Boden schiessen, deren Glaubwürdigkeit schwer zu beurteilen ist?&nbsp;</p><p>- In seinem Bericht vom 16. Dezember 2022 «Sustainable-Finance Schweiz. Handlungsfelder 2022–2025 für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz» betont der Bundesrat Folgendes: «Um sich in diesem Wettbewerb behaupten zu können, muss die Schweiz proaktiv auftreten und in einzelnen Themen eine Führungsrolle einnehmen». Er vertritt insbesondere die Ansicht, dass sich der Schweizer Finanzplatz durch eine hohe Glaubwürdigkeit im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft auszeichnen muss, was namentlich die Verhinderung von Greenwashing voraussetzt. Warum sollte der Schutz von Interessengruppen, insbesondere von Kundinnen und Kunden, auf Finanzprodukte beschränkt sein? Sollte er nicht alle Güter und Dienstleistungen umfassen, die als nachhaltig bezeichnet werden?</p><p>- Ist die derzeit unklare Situation zudem nicht auch im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens problematisch, wo Nachhaltigkeitskriterien eine immer wichtigere Rolle spielen sollen?</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklungen in den Nachbarländern, die Gesetze erlassen, um aus offiziellen Nachweisen für nachhaltige Unternehmen Nutzen zu ziehen, und die eine solche Massnahme als vorteilhaft für ihre Wirtschaft erachten? Besteht nicht die Gefahr, dass sich die Schweiz in dieser Hinsicht einen Rückstand einhandelt?&nbsp;</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die Bestrebungen von Unternehmen zu fördern, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen und damit einen wertvollen Beitrag für die Schweizer Wirtschaft, aber auch für unsere Gesellschaft als Ganzes leisten?</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Entwicklung eines offiziellen Standards für nachhaltige Unternehmen, an den sich die Unternehmen freiwillig halten könnten, ein Schritt in die richtige Richtung ist und helfen könnte, seine Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen? Was hält er vom konkreten Vorschlag von B Lab Schweiz?</p>
  • Ein neuer, offizieller Standard zur Aufwertung nachhaltiger Unternehmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung&nbsp;2030 (SNE&nbsp;2030) misst der Bundesrat der Wirtschaft und dem Finanzmarkt eine grosse Bedeutung bei. Unternehmen spielen als Arbeitgeber und Steuerzahler sowie als treibende Kraft für Innovation und technologischen Fortschritt eine wichtige Rolle.</p><p>2. Es kann nicht auf eine repräsentative und verlässliche Datengrundlage zurückgegriffen werden, um den Beitrag der Wirtschaft zur Umsetzung der Agenda&nbsp;2030 für nachhaltige Entwicklung zu ermitteln. Die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen können diesbezüglich jedoch teilweise weiterhelfen. Die meisten Berichte gehen auf die Themen Klima, Arbeit, Energie und Gesundheit ein. Es wurden eine Studie zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht durch Schweizer Unternehmen gemäss dem OECD-Leitfaden und den UNO-Leitprinzipien sowie eine Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte&nbsp;2020–2023 durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit analysiert und werden in die Ausarbeitung des nächsten Aktionsplans einfliessen.</p><p>3. Der Bundesrat anerkennt das Bedürfnis zahlreicher Interessengruppen nach einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien. Die gesetzlichen Bestimmungen und der indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» enthalten zwei Regelungsbereiche: zum einen die «Transparenz bezüglich nichtfinanzieller Belange» und zum anderen die «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit». Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung <span style="background-color:white;">über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr)</span> geregelt. Der Gegenvorschlag und die Ausführungsbestimmungen sind am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2022 in Kraft getreten. Die neuen Pflichten finden ab dem Geschäftsjahr&nbsp;2023 Anwendung. Im November&nbsp;2022 hat der Bundesrat die Verordnung vom 23.&nbsp;November&nbsp;2022 über die Berichterstattung über Klimabelange verabschiedet und auf den 1.&nbsp;Januar&nbsp;2024 in Kraft gesetzt. Diese sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor. Zudem beteiligt sich der Bund aktiv an der Erarbeitung und Umsetzung von Standards im Bereich der Corporate Social Responsibility (CSR), die auf internationaler Ebene (z.&nbsp;B. OECD, UNO, IAO) breit abgestützt sind.&nbsp;</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die Realwirtschaft zwar als wichtigsten Hebel für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, doch die Finanzdienste spielen eine bedeutende Rolle als deren Wegbereiter. Ziel des erwähnten Berichts ist es, das weitere Vorgehen und die strategische Grundlage für die Arbeiten des Bundes im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft bis 2025 festzulegen, weshalb sich die geplanten Massnahmen in erster Linie an den Finanzsektor richten. Ferner anerkennt der Bundesrat, dass eine erhöhte Transparenz in der Realwirtschaft letztlich auch der Finanzwirtschaft zugute kommt, da sie Investitions- und Finanzierungsentscheidungen vereinfacht.</p><p>5. Ein nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen ist ein wesentlicher Faktor für die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) leitet einen Paradigmenwechsel im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ein. Vor diesem Hintergrund fördern der Bundesrat, die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) sowie die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die BKB und die KBOB entwickeln entsprechende Instrumente und Werkzeuge im Bereich des Bauwesens sowie der Güter und Dienstleistungen.</p><p>6. Der Bundesrat bevorzugt weiterhin international harmonisierte Regelungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zum Schutz von Mensch und Umwelt. Bei der Festlegung des weiteren Vorgehens stützte er sich auf einen Bericht des Bundes, in dem die Unterschiede zwischen dem schweizerischen Recht und den neuen, bereits verabschiedeten oder vorgeschlagenen EU-Standards aufgezeigt werden. Der Bundesrat setzt eine Kombination (sog. Smart Mix) aus rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen und nötigenfalls ergänzenden gesetzlichen Vorschriften um. Falls sich die Schweiz für eine eigene Form einer solchen Norm entscheidet, sollte diese so weit wie möglich auf einem internationalen Standard beruhen.</p><p>7. Der Bund fördert insbesondere die Umsetzung internationaler CSR-Standards, die auch Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen enthalten. Die Aktionspläne des Bundesrates zu CSR sowie zu Wirtschaft und Menschenrechten sollen diese Umsetzung erleichtern. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt Reffnet.ch, ein Netzwerk, das Unternehmen hinsichtlich der Erkennung von Einsparpotenzialen und der Steigerung ihrer Ressourceneffizienz berät. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erarbeitet derzeit eine «Toolbox Agenda&nbsp;2030 für Unternehmen», die konkrete Ratschläge und Best Practices für Unternehmen bieten wird.</p><p>8. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene neue freiwillige Rechtsform für Unternehmen ein interessanter Ansatz sein könnte. Er wird die Entwicklungen in den Ländern, die solche freiwilligen Systeme kennen, weiterhin beobachten. Der Bundesrat kann sich erst dann zu einem solchen System äussern, wenn die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags bekannt ist. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen analysiert werden.</p>
    • <p>Die Organisation B Lab Schweiz hat gerade ein Whitepaper mit dem Titel «Nachhaltiges Unternehmertum in der Schweiz. Die Chance für einen neuen Rechtsrahmen» herausgegeben. Es handelt sich um eine multidisziplinäre Publikation, die in Zusammenarbeit mit rund 20&nbsp;Fachleuten aus Recht und Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaft entstand. Das Whitepaper unterstreicht die zentrale Rolle des Privatsektors bei der Umsetzung der Agenda 2030 und stellt fest, dass zahlreiche andere Länder, darunter Frankreich, Italien, Grossbritannien, Spanien, die USA und Kanada, Gesetze zu Nachhaltigkeitskriterien und -nachweisen für Unternehmen verabschiedet haben. In der Schweiz ist dies nicht der Fall.&nbsp;</p><p>Laut einer aktuellen Studie der Universität Genf, auf die sich das Whitepaper stützt, sind sich die Unternehmen aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage jedoch überhaupt nicht im Klaren darüber, welches Nachhaltigkeitsmodell sie übernehmen sollen. Da es keinen offiziellen Standard für Nachhaltigkeit gibt, befürchten einige Unternehmen Anschuldigungen wegen Greenwashing, wenn sie sich zu ihren Bestrebungen äussern. Ausserdem können sie die Glaubwürdigkeit sowie die Vor- und Nachteile der vielen Labels und Initiativen auf dem Markt schlecht beurteilen. Aus diesem Grund schliessen sich nur relativ wenige Unternehmen solchen privaten Initiativen an. Im Moment sind es laut öffentlichen Daten schweizweit nur etwa 1000. Ein offizieller Nachweis, den man freiwillig erbringen, oder ein Standard, an den man sich freiwillig halten könnte,&nbsp;würde ihnen die Arbeit erheblich erleichtern und ihre Bestrebungen aufwerten und anerkennen. Ein solcher Standard wäre auch für die verschiedenen Interessengruppen von Vorteil, namentlich für Investorinnen und Investoren, Konsumentinnen und Konsumenten, Kundinnen und Kunden oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere junge Talente, die immer häufiger verantwortungsbewussten Unternehmen den Vorzug geben wollen. B Lab Schweiz präsentiert sogar einen konkreten Vorschlag für eine Rechtsgrundlage, um diesen offiziellen Nachweis oder Standard umzusetzen. Der Vorschlag entstand auf der Grundlage einer umfassenden Befragung des Unternehmens-Ökosystems der Organisation, das aus 600&nbsp;Unternehmen besteht.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat somit die folgenden Fragen:&nbsp;</p><p>- Wie sieht er die Rolle der Unternehmen im Rahmen der Bestrebungen der Schweiz, die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen zu erreichen?&nbsp;</p><p>- Wie beurteilt er bislang den Beitrag der Schweizer Unternehmen zur Erreichung dieser Ziele? Welchen Handlungsspielraum haben die Unternehmen, und in welchen Bereichen besteht noch Handlungsbedarf?&nbsp;</p><p>- Ist sich der Bundesrat der Schwierigkeiten bewusst, mit denen Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten, Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konfrontiert sind, wenn es keinen anerkannten Standard für Unternehmensnachhaltigkeit gibt, während immer mehr Labels aus dem Boden schiessen, deren Glaubwürdigkeit schwer zu beurteilen ist?&nbsp;</p><p>- In seinem Bericht vom 16. Dezember 2022 «Sustainable-Finance Schweiz. Handlungsfelder 2022–2025 für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz» betont der Bundesrat Folgendes: «Um sich in diesem Wettbewerb behaupten zu können, muss die Schweiz proaktiv auftreten und in einzelnen Themen eine Führungsrolle einnehmen». Er vertritt insbesondere die Ansicht, dass sich der Schweizer Finanzplatz durch eine hohe Glaubwürdigkeit im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft auszeichnen muss, was namentlich die Verhinderung von Greenwashing voraussetzt. Warum sollte der Schutz von Interessengruppen, insbesondere von Kundinnen und Kunden, auf Finanzprodukte beschränkt sein? Sollte er nicht alle Güter und Dienstleistungen umfassen, die als nachhaltig bezeichnet werden?</p><p>- Ist die derzeit unklare Situation zudem nicht auch im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens problematisch, wo Nachhaltigkeitskriterien eine immer wichtigere Rolle spielen sollen?</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklungen in den Nachbarländern, die Gesetze erlassen, um aus offiziellen Nachweisen für nachhaltige Unternehmen Nutzen zu ziehen, und die eine solche Massnahme als vorteilhaft für ihre Wirtschaft erachten? Besteht nicht die Gefahr, dass sich die Schweiz in dieser Hinsicht einen Rückstand einhandelt?&nbsp;</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die Bestrebungen von Unternehmen zu fördern, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen und damit einen wertvollen Beitrag für die Schweizer Wirtschaft, aber auch für unsere Gesellschaft als Ganzes leisten?</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Entwicklung eines offiziellen Standards für nachhaltige Unternehmen, an den sich die Unternehmen freiwillig halten könnten, ein Schritt in die richtige Richtung ist und helfen könnte, seine Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen? Was hält er vom konkreten Vorschlag von B Lab Schweiz?</p>
    • Ein neuer, offizieller Standard zur Aufwertung nachhaltiger Unternehmen?

Back to List