Werden die vom Bund geplanten Einsparungen den Verfall der Bahninfrastruktur in der Westschweiz beschleunigen?

ShortId
23.3683
Id
20233683
Updated
26.03.2024 22:01
Language
de
Title
Werden die vom Bund geplanten Einsparungen den Verfall der Bahninfrastruktur in der Westschweiz beschleunigen?
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 28.&nbsp;Juni&nbsp;2023 das Vernehmlassungsverfahren zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren&nbsp;2025–2028 eröffnet. Der vorgesehene Zahlungsrahmen von 15,1&nbsp;Milliarden Franken liegt um 0,7&nbsp;Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der laufenden Vierjahresperiode (2021–2024) und um 1,9&nbsp;Milliarden Franken über jenem der Periode&nbsp;2017–2020. Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht darlegt, ist die Abstimmung zwischen Bedarf und finanziellen Mitteln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) Teil des Verhandlungsprozesses in Bezug auf die Leistungsvereinbarungen, der derzeit im Gange ist. In diesem Zusammenhang setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Subventionsgesetz vom 5.&nbsp;Oktober&nbsp;1990 (SuG; SR&nbsp;<i>616.1</i>) um. Gemäss Artikel&nbsp;1&nbsp;SuG müssen alle Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes hinreichend begründet sein, ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen sowie nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet werden. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung dieser finanzpolitischen Grundsätze.</p><p>2. Ab 2024 wird der Bund mit erheblichen strukturellen Defiziten konfrontiert sein. Darum hat der Bundesrat im Februar&nbsp;2023 erste Massnahmen zur Entlastung des Haushalts für die kommenden Jahre beschlossen. Diese Massnahmen betreffen auch den BIF. So will der Bundesrat seine Einlage von 2025 bis 2027 um 150&nbsp;Millionen Franken pro Jahr kürzen. Dadurch soll aber weder der Substanzerhalt noch der geplante Ausbau der Infrastruktur infrage gestellt werden, da nach wie vor ausreichend Mittel vorhanden sind.</p><p>3. / 4. / 5. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Unterlagen der Vernehmlassung:&nbsp;<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96028.html">Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen&nbsp;2025–2028 für die Bahninfrastruktur (admin.ch)</a>. Die Netzzustandsberichte der Bahnen zeigen, dass der Zustand der Anlagen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte. Beim jetzigen Stand der Planung können allerdings keine Angaben zu den konkreten Auswirkungen auf den Kanton Freiburg gemacht werden.</p><p>6. Mit dem Fahrplan&nbsp;2025 will die SBB die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der erforderliche Substanzerhalt und die Ausbauprogramme fristgerecht realisiert werden können und die Fahrplanstabilität langfristig gewährleistet ist. Die Umsetzung der geplanten Substanzerhaltungsmassnahmen unter laufendem Betrieb und in Abstimmung mit dem Ausbau bleibt anspruchsvoll. Nach heutigem Kenntnisstand sind die finanziellen Mittel kein Grund für eine Verlängerung des Fahrplans&nbsp;2025: Mit zusätzlichen Mitteln könnten nicht mehr Bauarbeiten ausgeführt werden.</p>
  • <p>Die Neugestaltung des SBB-Fahrplans in der Westschweiz ab 2025 hat aufgezeigt, dass sich die Erneuerung und Anpassung der Eisenbahnanlagen verzögern und dass die Sparsamkeit beim Bau von Infrastrukturen problematisch ist. Die knappen Infrastrukturen bieten keine betriebliche Flexibilität und wirken sich auf die Stabilität und Pünktlichkeit aus. Dies führt zu längeren Fahrzeiten, da auf den verschiedenen Achsen mehrere Baustellen gleichzeitig zu bewältigen sind. Parallel dazu umfassen die Sparmassnahmen des Bundes eine Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 150&nbsp;Millionen Franken, da die Ausgaben nicht mit den Prognosen übereinstimmen.</p><p>Nun wurde durch mehrere Infrastrukturbetreiberinnen bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) in den ersten Verhandlungen über die nächsten Leistungsvereinbarungen 2025–2028 Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken fordert. Dies wird sich auf die rechtzeitige Erneuerung der Bahninfrastrukturen und eine neue Priorisierung der Baustellen auswirken und wird vor allem die Anpassung der Bahnanlagen, insbesondere des Zugangs für Personen mit eingeschränkter Mobilität, verzögern.</p><p>1. Wie werden die vom BAV von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen begründet?</p><p>2. Inwiefern wird der BIF von den Einsparungen, die der Bund von den Infrastrukturbetreiberinnen verlangt, beeinflusst?</p><p>3. Welche Auswirkungen haben die von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen auf die Fristen für die Anpassung der Bahnanlagen an die Vorschriften (BehiG, Sicherheitseinrichtungen usw.)?</p><p>4. Wird die Erneuerung von Bahnanlagen am Ende ihrer Lebensdauer in Frage gestellt? Wenn ja, wird dies Auswirkungen auf den Zugverkehr (Geschwindigkeitsreduktion, Wegfall von Funktionen usw.) bzw. die Sicherheit haben?</p><p>5. Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Auswirkungen haben die von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen auf die Westschweiz allgemein und insbesondere auf den Kanton Freiburg?</p><p>6. Besteht nicht die Gefahr, dass die von den Infrastrukturbetreiberinnen verlangten Einsparungen die Probleme des Fahrplans 2025 über mehrere Jahre hinweg ausdehnen werden oder dass sich die Situation sogar noch weiter verschlechtert?</p>
  • Werden die vom Bund geplanten Einsparungen den Verfall der Bahninfrastruktur in der Westschweiz beschleunigen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 28.&nbsp;Juni&nbsp;2023 das Vernehmlassungsverfahren zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren&nbsp;2025–2028 eröffnet. Der vorgesehene Zahlungsrahmen von 15,1&nbsp;Milliarden Franken liegt um 0,7&nbsp;Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der laufenden Vierjahresperiode (2021–2024) und um 1,9&nbsp;Milliarden Franken über jenem der Periode&nbsp;2017–2020. Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht darlegt, ist die Abstimmung zwischen Bedarf und finanziellen Mitteln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) Teil des Verhandlungsprozesses in Bezug auf die Leistungsvereinbarungen, der derzeit im Gange ist. In diesem Zusammenhang setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Subventionsgesetz vom 5.&nbsp;Oktober&nbsp;1990 (SuG; SR&nbsp;<i>616.1</i>) um. Gemäss Artikel&nbsp;1&nbsp;SuG müssen alle Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes hinreichend begründet sein, ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen sowie nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet werden. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung dieser finanzpolitischen Grundsätze.</p><p>2. Ab 2024 wird der Bund mit erheblichen strukturellen Defiziten konfrontiert sein. Darum hat der Bundesrat im Februar&nbsp;2023 erste Massnahmen zur Entlastung des Haushalts für die kommenden Jahre beschlossen. Diese Massnahmen betreffen auch den BIF. So will der Bundesrat seine Einlage von 2025 bis 2027 um 150&nbsp;Millionen Franken pro Jahr kürzen. Dadurch soll aber weder der Substanzerhalt noch der geplante Ausbau der Infrastruktur infrage gestellt werden, da nach wie vor ausreichend Mittel vorhanden sind.</p><p>3. / 4. / 5. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Unterlagen der Vernehmlassung:&nbsp;<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96028.html">Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen&nbsp;2025–2028 für die Bahninfrastruktur (admin.ch)</a>. Die Netzzustandsberichte der Bahnen zeigen, dass der Zustand der Anlagen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte. Beim jetzigen Stand der Planung können allerdings keine Angaben zu den konkreten Auswirkungen auf den Kanton Freiburg gemacht werden.</p><p>6. Mit dem Fahrplan&nbsp;2025 will die SBB die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der erforderliche Substanzerhalt und die Ausbauprogramme fristgerecht realisiert werden können und die Fahrplanstabilität langfristig gewährleistet ist. Die Umsetzung der geplanten Substanzerhaltungsmassnahmen unter laufendem Betrieb und in Abstimmung mit dem Ausbau bleibt anspruchsvoll. Nach heutigem Kenntnisstand sind die finanziellen Mittel kein Grund für eine Verlängerung des Fahrplans&nbsp;2025: Mit zusätzlichen Mitteln könnten nicht mehr Bauarbeiten ausgeführt werden.</p>
    • <p>Die Neugestaltung des SBB-Fahrplans in der Westschweiz ab 2025 hat aufgezeigt, dass sich die Erneuerung und Anpassung der Eisenbahnanlagen verzögern und dass die Sparsamkeit beim Bau von Infrastrukturen problematisch ist. Die knappen Infrastrukturen bieten keine betriebliche Flexibilität und wirken sich auf die Stabilität und Pünktlichkeit aus. Dies führt zu längeren Fahrzeiten, da auf den verschiedenen Achsen mehrere Baustellen gleichzeitig zu bewältigen sind. Parallel dazu umfassen die Sparmassnahmen des Bundes eine Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 150&nbsp;Millionen Franken, da die Ausgaben nicht mit den Prognosen übereinstimmen.</p><p>Nun wurde durch mehrere Infrastrukturbetreiberinnen bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) in den ersten Verhandlungen über die nächsten Leistungsvereinbarungen 2025–2028 Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken fordert. Dies wird sich auf die rechtzeitige Erneuerung der Bahninfrastrukturen und eine neue Priorisierung der Baustellen auswirken und wird vor allem die Anpassung der Bahnanlagen, insbesondere des Zugangs für Personen mit eingeschränkter Mobilität, verzögern.</p><p>1. Wie werden die vom BAV von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen begründet?</p><p>2. Inwiefern wird der BIF von den Einsparungen, die der Bund von den Infrastrukturbetreiberinnen verlangt, beeinflusst?</p><p>3. Welche Auswirkungen haben die von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen auf die Fristen für die Anpassung der Bahnanlagen an die Vorschriften (BehiG, Sicherheitseinrichtungen usw.)?</p><p>4. Wird die Erneuerung von Bahnanlagen am Ende ihrer Lebensdauer in Frage gestellt? Wenn ja, wird dies Auswirkungen auf den Zugverkehr (Geschwindigkeitsreduktion, Wegfall von Funktionen usw.) bzw. die Sicherheit haben?</p><p>5. Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Auswirkungen haben die von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen auf die Westschweiz allgemein und insbesondere auf den Kanton Freiburg?</p><p>6. Besteht nicht die Gefahr, dass die von den Infrastrukturbetreiberinnen verlangten Einsparungen die Probleme des Fahrplans 2025 über mehrere Jahre hinweg ausdehnen werden oder dass sich die Situation sogar noch weiter verschlechtert?</p>
    • Werden die vom Bund geplanten Einsparungen den Verfall der Bahninfrastruktur in der Westschweiz beschleunigen?

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