Konkrete Auswirkungen der vom Bund geplanten Einsparungen auf das Schienennetz in der Westschweiz

ShortId
23.3684
Id
20233684
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Konkrete Auswirkungen der vom Bund geplanten Einsparungen auf das Schienennetz in der Westschweiz
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF) beliefen sich am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2023 auf 1,4&nbsp;Milliarden Franken. Am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2024 dürften sie nach Schätzungen des Bundesamts für Verkehr (BAV) 1,7&nbsp;Milliarden Franken betragen. Gemäss aktuellen Berechnungen werden sie sich bis 2030 auf 0,5 Milliarden Franken reduzieren, was als angemessene Reserve gilt. Grund für diese Reduktion sind die geplanten Mittelentnahmen für Substanzerhalt und Ausbau sowie die Rückzahlung der Bevorschussung.&nbsp;</p><p>2. Gemäss Artikel 87<i>a</i> Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) werden dem BIF zur Finanzierung seiner Aufgaben zweckgebundene Mittel zugewiesen, unter anderem höchstens zwei Drittel des Reinertrages der Schwerverkehrsabgabe. Der Bundesrat kann diese Einlage steuern. In den Jahren 2025 bis 2027 werden zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushaltes pro Jahr 150 Millionen Franken weniger in den Fonds eingelegt. Dies erfordert keine Änderung der BV. Diese Mittel (total 450 Millionen Franken) bleiben im allgemeinen Bundeshaushalt. Sie werden gemäss Artikel&nbsp;85 Absatz&nbsp;2 BV zur Deckung der vom Bund getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Landverkehr verwendet bzw. können gestützt auf Artikel&nbsp;85 Absatz&nbsp;2 BV für die Deckung von durch den Schwerverkehr verursachten Kosten für die Allgemeinheit verwendet werden. Dies geschieht z.&nbsp;B. mittels einer individuellen Prämienverbilligung von Krankenkassenprämien.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 eröffnet. Der vorgesehene Zahlungsrahmen von 15,1 Milliarden Franken liegt um 0,7 Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der laufenden Vierjahresperiode (2021–2024) und um 1,9 Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der Periode 2017–2020. Der Bundesrat plant also, nicht weniger, sondern mehr Mittel für die nächste Periode zur Verfügung zu stellen. Wie der Bundesrat im erläuternden Bericht (BBl 2023 1643) ) darlegt, ist die Abstimmung zwischen Bedarf und finanziellen Mitteln des BIF ein Teil des aktuell laufenden Aushandlungsprozesses der Leistungsvereinbarungen. In diesem Zusammenhang setzt der Bund das Subventionsgesetz um, wonach alle Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes hinreichend begründet sein müssen und ein wirtschaftlicher und wirkungsvoller Einsatz gewährleistet ist (vgl. Art. 1 des Subventionsgesetzes). Zudem sind die Mittel des Bundes gemäss den finanzpolitischen Erfordernissen auszugestalten. Die voraussichtliche Entwicklung des BIF wird dort ebenfalls aufgezeigt.&nbsp;</p><p>Des Weiteren ist der Fonds gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes (BIFG) gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Reserve aufzubauen. Damit sollen Einnahme- und Ausgabenschwankungen ausgeglichen werden können. Der Fonds darf sich zudem gemäss Artikel 7 Absatz 1 BIFG nicht verschulden.</p><p>4. Der Bundesrat verweist auf die Unterlagen der Vernehmlassung&nbsp;(BBl 2023 1643) ). Die Netzzustandsberichte der SBB zeigen, dass sich der Zustand der Anlagen in den letzten Jahren verbessert hat und die durch die Infrastruktur verursachten Störungsminuten gesunken sind. Konkrete Auswirkungen auf den Kanton Waadt können zum jetzigen Stand der Planung nicht beschrieben werden.&nbsp;</p><p>5. Es liegt in der Zuständigkeit der SBB, die Projekte innerhalb des verfügbaren Zahlungsrahmens gemäss der Leistungsvereinbarung zu priorisieren. Beim Ausbau des Bahnhofs Nyon muss die Erneuerung des Stellwerks vorgezogen werden; ein Aufschub dieser Arbeiten würde zu einer Verzögerung des gesamten Projekts führen. Die Priorisierung der Erneuerungsinvestitionen ist jedoch Sache der SBB und wird in den nächsten Monaten konkretisiert.</p>
  • <p>Die Neugestaltung des SBB-Fahrplans in der Westschweiz ab 2025 hat aufgezeigt, dass sich die Erneuerung und Anpassung der Eisenbahnanlagen verzögern und dass die Sparsamkeit beim Bau von Infrastrukturen problematisch ist. Die knappen Infrastrukturen bieten keine betriebliche Flexibilität und wirken sich auf die Stabilität und Pünktlichkeit aus. Dies führt zu längeren Fahrzeiten, da auf den verschiedenen Achsen mehrere Baustellen gleichzeitig zu bewältigen sind. Parallel dazu umfassen die Sparmassnahmen des Bundes eine Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 150&nbsp;Millionen Franken, da die Ausgaben nicht mit den Prognosen übereinstimmen.</p><p>Nun wurde durch mehrere Infrastrukturbetreiberinnen bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) in den ersten Verhandlungen über die nächsten Leistungsvereinbarungen 2025–2028 Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken fordert. Dies wird sich auf die rechtzeitige Erneuerung der Bahninfrastrukturen und eine neue Priorisierung der Baustellen auswirken und wird vor allem die Anpassung der Bahnanlagen, insbesondere des Zugangs für Personen mit eingeschränkter Mobilität, verzögern.</p><p>1. Auf welchen Betrag belief sich die Reserve des BIF am 1.&nbsp;Januar 2023? Kann man bereits abschätzen, wie hoch die Reserve des BIF am 1.&nbsp;Januar 2024 sein wird?</p><p>2. In Artikel 87a Absatz 2 der Bundesverfassung werden die Mittel aufgelistet, die dem BIF zugewiesen werden. Wie wird der Bund seinen Beitrag zum BIF um 150&nbsp;Millionen Franken kürzen? Erfordert diese Kürzung um 150&nbsp;Millionen Franken eine Änderung der Bundesverfassung?</p><p>3. Ist es nicht paradox, von den Infrastrukturbetreiberinnen Einsparungen zu verlangen, obwohl der BIF über ausreichende Reserven verfügt?</p><p>4. Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Auswirkungen haben die von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen auf die Westschweiz allgemein und insbesondere auf den Kanton Waadt?</p><p>5. Wie wirken sich diese Einsparungen auf die geplanten Bauarbeiten am Bahnhof Nyon aus?</p>
  • Konkrete Auswirkungen der vom Bund geplanten Einsparungen auf das Schienennetz in der Westschweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF) beliefen sich am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2023 auf 1,4&nbsp;Milliarden Franken. Am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2024 dürften sie nach Schätzungen des Bundesamts für Verkehr (BAV) 1,7&nbsp;Milliarden Franken betragen. Gemäss aktuellen Berechnungen werden sie sich bis 2030 auf 0,5 Milliarden Franken reduzieren, was als angemessene Reserve gilt. Grund für diese Reduktion sind die geplanten Mittelentnahmen für Substanzerhalt und Ausbau sowie die Rückzahlung der Bevorschussung.&nbsp;</p><p>2. Gemäss Artikel 87<i>a</i> Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) werden dem BIF zur Finanzierung seiner Aufgaben zweckgebundene Mittel zugewiesen, unter anderem höchstens zwei Drittel des Reinertrages der Schwerverkehrsabgabe. Der Bundesrat kann diese Einlage steuern. In den Jahren 2025 bis 2027 werden zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushaltes pro Jahr 150 Millionen Franken weniger in den Fonds eingelegt. Dies erfordert keine Änderung der BV. Diese Mittel (total 450 Millionen Franken) bleiben im allgemeinen Bundeshaushalt. Sie werden gemäss Artikel&nbsp;85 Absatz&nbsp;2 BV zur Deckung der vom Bund getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Landverkehr verwendet bzw. können gestützt auf Artikel&nbsp;85 Absatz&nbsp;2 BV für die Deckung von durch den Schwerverkehr verursachten Kosten für die Allgemeinheit verwendet werden. Dies geschieht z.&nbsp;B. mittels einer individuellen Prämienverbilligung von Krankenkassenprämien.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 eröffnet. Der vorgesehene Zahlungsrahmen von 15,1 Milliarden Franken liegt um 0,7 Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der laufenden Vierjahresperiode (2021–2024) und um 1,9 Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der Periode 2017–2020. Der Bundesrat plant also, nicht weniger, sondern mehr Mittel für die nächste Periode zur Verfügung zu stellen. Wie der Bundesrat im erläuternden Bericht (BBl 2023 1643) ) darlegt, ist die Abstimmung zwischen Bedarf und finanziellen Mitteln des BIF ein Teil des aktuell laufenden Aushandlungsprozesses der Leistungsvereinbarungen. In diesem Zusammenhang setzt der Bund das Subventionsgesetz um, wonach alle Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes hinreichend begründet sein müssen und ein wirtschaftlicher und wirkungsvoller Einsatz gewährleistet ist (vgl. Art. 1 des Subventionsgesetzes). Zudem sind die Mittel des Bundes gemäss den finanzpolitischen Erfordernissen auszugestalten. Die voraussichtliche Entwicklung des BIF wird dort ebenfalls aufgezeigt.&nbsp;</p><p>Des Weiteren ist der Fonds gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes (BIFG) gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Reserve aufzubauen. Damit sollen Einnahme- und Ausgabenschwankungen ausgeglichen werden können. Der Fonds darf sich zudem gemäss Artikel 7 Absatz 1 BIFG nicht verschulden.</p><p>4. Der Bundesrat verweist auf die Unterlagen der Vernehmlassung&nbsp;(BBl 2023 1643) ). Die Netzzustandsberichte der SBB zeigen, dass sich der Zustand der Anlagen in den letzten Jahren verbessert hat und die durch die Infrastruktur verursachten Störungsminuten gesunken sind. Konkrete Auswirkungen auf den Kanton Waadt können zum jetzigen Stand der Planung nicht beschrieben werden.&nbsp;</p><p>5. Es liegt in der Zuständigkeit der SBB, die Projekte innerhalb des verfügbaren Zahlungsrahmens gemäss der Leistungsvereinbarung zu priorisieren. Beim Ausbau des Bahnhofs Nyon muss die Erneuerung des Stellwerks vorgezogen werden; ein Aufschub dieser Arbeiten würde zu einer Verzögerung des gesamten Projekts führen. Die Priorisierung der Erneuerungsinvestitionen ist jedoch Sache der SBB und wird in den nächsten Monaten konkretisiert.</p>
    • <p>Die Neugestaltung des SBB-Fahrplans in der Westschweiz ab 2025 hat aufgezeigt, dass sich die Erneuerung und Anpassung der Eisenbahnanlagen verzögern und dass die Sparsamkeit beim Bau von Infrastrukturen problematisch ist. Die knappen Infrastrukturen bieten keine betriebliche Flexibilität und wirken sich auf die Stabilität und Pünktlichkeit aus. Dies führt zu längeren Fahrzeiten, da auf den verschiedenen Achsen mehrere Baustellen gleichzeitig zu bewältigen sind. Parallel dazu umfassen die Sparmassnahmen des Bundes eine Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 150&nbsp;Millionen Franken, da die Ausgaben nicht mit den Prognosen übereinstimmen.</p><p>Nun wurde durch mehrere Infrastrukturbetreiberinnen bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) in den ersten Verhandlungen über die nächsten Leistungsvereinbarungen 2025–2028 Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken fordert. Dies wird sich auf die rechtzeitige Erneuerung der Bahninfrastrukturen und eine neue Priorisierung der Baustellen auswirken und wird vor allem die Anpassung der Bahnanlagen, insbesondere des Zugangs für Personen mit eingeschränkter Mobilität, verzögern.</p><p>1. Auf welchen Betrag belief sich die Reserve des BIF am 1.&nbsp;Januar 2023? Kann man bereits abschätzen, wie hoch die Reserve des BIF am 1.&nbsp;Januar 2024 sein wird?</p><p>2. In Artikel 87a Absatz 2 der Bundesverfassung werden die Mittel aufgelistet, die dem BIF zugewiesen werden. Wie wird der Bund seinen Beitrag zum BIF um 150&nbsp;Millionen Franken kürzen? Erfordert diese Kürzung um 150&nbsp;Millionen Franken eine Änderung der Bundesverfassung?</p><p>3. Ist es nicht paradox, von den Infrastrukturbetreiberinnen Einsparungen zu verlangen, obwohl der BIF über ausreichende Reserven verfügt?</p><p>4. Welche konkreten kurz- und mittelfristigen Auswirkungen haben die von den Infrastrukturbetreiberinnen geforderten Einsparungen auf die Westschweiz allgemein und insbesondere auf den Kanton Waadt?</p><p>5. Wie wirken sich diese Einsparungen auf die geplanten Bauarbeiten am Bahnhof Nyon aus?</p>
    • Konkrete Auswirkungen der vom Bund geplanten Einsparungen auf das Schienennetz in der Westschweiz

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