Die Roadmap 2025 der Arbeitsgruppe zum Gefahrguttransport am Simplonpass. Ein weiteres Verzögerungsmanöver oder verbindliche Zusagen?

ShortId
23.3685
Id
20233685
Updated
26.03.2024 21:59
Language
de
Title
Die Roadmap 2025 der Arbeitsgruppe zum Gefahrguttransport am Simplonpass. Ein weiteres Verzögerungsmanöver oder verbindliche Zusagen?
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Annahme des Postulats Amherd 14.4170 prüft der Bundesrat die Möglichkeit eines obligatorischen Bahnverlads für den Transport gefährlicher Güter durch den Simplon. Zur Erinnerung: Die Simplon-Passstrasse ist der einzige der vier Übergänge, auf dem gefährliche Güter ohne Sondergenehmigung auf der Strasse transportiert werden können.</p><p>2017 erklärte der Bundesrat, dass er grundsätzlich bereit sei, ein generelles Verbot umzusetzen, aber eine freiwillige Selbstverpflichtung bevorzuge. Diese Position wurde im Verlagerungsbericht 2019 bestätigt.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Reynard 19.4138 setzte der Bundesrat eine Frist von zwei Jahren für die Ausarbeitung einer freiwilligen Selbstverpflichtung.</p><p>Im Jahr 2021 gab der Bundesrat an, dass er bis Dezember 2022 eine Konsultation über die Ausgestaltung und Umsetzung des Verbots einleiten werde, da diese Anforderung nicht erfüllt worden sei. Im Dezember antwortete er auf meine Anfrage 22.7953, dass er im ersten Quartal 2023 entscheiden werde, ob ein Verbot angestrebt wird. Im Juni antwortete Bundesrat Rösti auf meine Frage, dass er im Verlagerungsbericht 2023 über den Stand der Arbeiten berichten und dann die nächsten Schritte festlegen werde.</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>1./ 4. Abgestimmt mit dem Kanton Wallis und den involvierten Wirtschaftsverbänden wird die Roadmap 2025 zu den Gefahrenguttransporten am Simplon veröffentlicht. Ebenfalls ist vorgesehen, dass der Kanton Wallis halbjährliche Statusberichte auf seiner Homepage publiziert. Der Bundesrat wird seine Einschätzung zum Stand der Arbeiten zur Reduktion der Gefahrguttransporte am Simplon-Strassenübergang im Verlagerungsbericht 2023 darlegen.&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Industrie ihrer Verantwortung inzwischen nachkommt. Er ist zuversichtlich, dass mit der Leitung der einzelnen Massnahmen der Roadmap 2025 durch den Kanton Wallis, die Fachverbände bzw. die Bundesverwaltung eine unvoreingenommene Steuerung der Umsetzung gewährleistet ist. Aus diesem Grund hat er darauf verzichtet, eine Vernehmlassung zu einem Gefahrgut-Verbot durchzuführen. Der Bundesrat begrüsst den Entscheid, dass der Kanton Wallis einen ersten Bericht zum Projektfortschritt zeitnah, noch vor Verabschiedung des Verlagerungsberichts 2023, veröffentlichen wird. Dies erhöht die Transparenz zum Fortgang der Arbeiten der Branche.</p><p>3. In ihrem Schreiben an den Kanton Wallis vom Dezember 2022 hatte die damalige Vorsteherin des UVEK den Kanton Wallis informiert, dass sie grundsätzlich mit den Zielen und Massnahmen einverstanden ist, jedoch erwartet, dass der Kanton bei der Umsetzung der Roadmap konkrete Ziele und Fristen verfolgt.&nbsp;</p><p>5. Im Verlagerungsbericht 2017 hatte der Bundesrat eine Selbstverpflichtung der Industrie als geeignetes Gefäss zur Vermeidung der von Gefahrguttransporten über die Simplon-Passstrasse ausgehenden Risiken angeregt. Die Roadmap stellt diese Selbstverpflichtung dar. In Umsetzung von Artikel&nbsp;4 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) überprüft der Bundesrat daher die Wirksamkeit. Er muss die vom Kanton Wallis in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem ASTRA erstellte Roadmap aber erst noch validieren. Die Kontrollen der Gefahrguttransporte über die Simplon-Passstrasse wurden durch die vorgesehenen Kontroll- und Monitoringmassnahmen intensiviert. Dabei soll die Entwicklung der Arten und Mengen von gefährlichen Gütern, die mit Lastwagen transportiert werden, überwacht werden. Die verstärkten Kontrollen und das eingeführte Zählsystem sind gezielte, ausreichende und angemessene Massnahmen. Der Bundesrat wird die Ergebnisse der gemäss Roadmap beschlossenen Massnahmen abwarten, bevor er weitere Schritte in Betracht zieht.</p><p>6. Im Jahr&nbsp;2022 führten die Schwerverkehrskontrollzentren (SVKZ) in Saint-Maurice und Gamsen mehr Kontrollen durch als noch 2021, während die Zahl der von der Walliser Kantonspolizei vorgenommenen mobilen Kontrollen zurückging. Insgesamt nahmen die mobilen Kontrollen allerdings zu. Schwankungen von einem Jahr zum anderen sind also insbesondere bei mobilen Kontrollen nichts Ungewöhnliches. Sie müssen im Kontext der übrigen Arbeitsbelastung und der Ressourcen der Kantonspolizei betrachtet werden.</p><p>7. Das BAV ist in der Projektorganisation vertreten.</p>
  • <p>Der Gefahrguttransport über den Simplonpass gefährdet sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Umwelt. Ein Entscheid über ein mögliches Verbot wird vom Bundesrat bereits seit 2017 erwartet, jedoch zögert er diesen immer wieder heraus. Am 5. Juni 2023 antwortete Bundesrat Albert Rösti auf meine Frage 23.7306, dass das UVEK die Roadmap der vom Kanton Wallis geleiteten Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen habe.</p><p>Aus der Roadmap geht allerdings hervor, dass ein Grossteil der vorgeschlagenen Massnahmen weder neu noch verbindlich ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Kanton Wallis und die Wirtschaftsverbände haben eine «Roadmap 2025» erstellt, die auf den 22. November 2022 datiert ist. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Roadmap veröffentlicht werden sollte? Wird er sie allenfalls auf seiner Webseite über den Schwerverkehr am Simplonpass veröffentlichen?</p><p>2. Der Bundesrat antwortete auf die Interpellation 19.4138, dass die Industrie mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung damit die Verantwortung übernähme. Vier der sieben vorgeschlagenen Massnahmen fallen in die Zuständigkeit des Bundes, während die Industrie nur für eine Massnahme zuständig ist. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Industrie ihre Verantwortung wahrnimmt?</p><p>3. Die Roadmap schlägt Massnahmen vor, um die Risiken zu verringern und die Transparenz zu erhöhen, wie es auf Seite 4 heisst. Wäre es nicht an der Zeit, unter Verwendung der SMART-Methode zu quantifizierten Zielen und verbindlichen Fristen überzugehen?</p><p>4. Die Massnahmen werden verschiedenen Akteuren zugewiesen. Ist eine Gesamtbewertung durch den Bund vorgesehen? Werden die aus dem Monitoring am Simplonpass resultierenden Berichte veröffentlicht?</p><p>5. Es gibt bereits Anforderungen an Kontrollen und Monitoring. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Massnahmen 3, 4 und 6 Fortschritte im Vergleich zu dem, was bereits eingeführt wurde, bringen?</p><p>6. Gemäss der «Statistik Schwerverkehrskontrollen 2022» wurden im Wallis im Jahr 2022 weniger Kontrollen als im Jahr 2021 durchgeführt. Wie kommt es, dass es im Wallis keine Zunahme der Kontrollen gibt, obwohl zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen zwei neue Schwerverkehrskontrollzentren eröffnet wurden (siehe Antwort auf die Interpellation 18.4208)?</p><p>7. Ist das BAV auch in die Arbeitsgruppe integriert?</p>
  • Die Roadmap 2025 der Arbeitsgruppe zum Gefahrguttransport am Simplonpass. Ein weiteres Verzögerungsmanöver oder verbindliche Zusagen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Annahme des Postulats Amherd 14.4170 prüft der Bundesrat die Möglichkeit eines obligatorischen Bahnverlads für den Transport gefährlicher Güter durch den Simplon. Zur Erinnerung: Die Simplon-Passstrasse ist der einzige der vier Übergänge, auf dem gefährliche Güter ohne Sondergenehmigung auf der Strasse transportiert werden können.</p><p>2017 erklärte der Bundesrat, dass er grundsätzlich bereit sei, ein generelles Verbot umzusetzen, aber eine freiwillige Selbstverpflichtung bevorzuge. Diese Position wurde im Verlagerungsbericht 2019 bestätigt.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Reynard 19.4138 setzte der Bundesrat eine Frist von zwei Jahren für die Ausarbeitung einer freiwilligen Selbstverpflichtung.</p><p>Im Jahr 2021 gab der Bundesrat an, dass er bis Dezember 2022 eine Konsultation über die Ausgestaltung und Umsetzung des Verbots einleiten werde, da diese Anforderung nicht erfüllt worden sei. Im Dezember antwortete er auf meine Anfrage 22.7953, dass er im ersten Quartal 2023 entscheiden werde, ob ein Verbot angestrebt wird. Im Juni antwortete Bundesrat Rösti auf meine Frage, dass er im Verlagerungsbericht 2023 über den Stand der Arbeiten berichten und dann die nächsten Schritte festlegen werde.</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>1./ 4. Abgestimmt mit dem Kanton Wallis und den involvierten Wirtschaftsverbänden wird die Roadmap 2025 zu den Gefahrenguttransporten am Simplon veröffentlicht. Ebenfalls ist vorgesehen, dass der Kanton Wallis halbjährliche Statusberichte auf seiner Homepage publiziert. Der Bundesrat wird seine Einschätzung zum Stand der Arbeiten zur Reduktion der Gefahrguttransporte am Simplon-Strassenübergang im Verlagerungsbericht 2023 darlegen.&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Industrie ihrer Verantwortung inzwischen nachkommt. Er ist zuversichtlich, dass mit der Leitung der einzelnen Massnahmen der Roadmap 2025 durch den Kanton Wallis, die Fachverbände bzw. die Bundesverwaltung eine unvoreingenommene Steuerung der Umsetzung gewährleistet ist. Aus diesem Grund hat er darauf verzichtet, eine Vernehmlassung zu einem Gefahrgut-Verbot durchzuführen. Der Bundesrat begrüsst den Entscheid, dass der Kanton Wallis einen ersten Bericht zum Projektfortschritt zeitnah, noch vor Verabschiedung des Verlagerungsberichts 2023, veröffentlichen wird. Dies erhöht die Transparenz zum Fortgang der Arbeiten der Branche.</p><p>3. In ihrem Schreiben an den Kanton Wallis vom Dezember 2022 hatte die damalige Vorsteherin des UVEK den Kanton Wallis informiert, dass sie grundsätzlich mit den Zielen und Massnahmen einverstanden ist, jedoch erwartet, dass der Kanton bei der Umsetzung der Roadmap konkrete Ziele und Fristen verfolgt.&nbsp;</p><p>5. Im Verlagerungsbericht 2017 hatte der Bundesrat eine Selbstverpflichtung der Industrie als geeignetes Gefäss zur Vermeidung der von Gefahrguttransporten über die Simplon-Passstrasse ausgehenden Risiken angeregt. Die Roadmap stellt diese Selbstverpflichtung dar. In Umsetzung von Artikel&nbsp;4 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) überprüft der Bundesrat daher die Wirksamkeit. Er muss die vom Kanton Wallis in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem ASTRA erstellte Roadmap aber erst noch validieren. Die Kontrollen der Gefahrguttransporte über die Simplon-Passstrasse wurden durch die vorgesehenen Kontroll- und Monitoringmassnahmen intensiviert. Dabei soll die Entwicklung der Arten und Mengen von gefährlichen Gütern, die mit Lastwagen transportiert werden, überwacht werden. Die verstärkten Kontrollen und das eingeführte Zählsystem sind gezielte, ausreichende und angemessene Massnahmen. Der Bundesrat wird die Ergebnisse der gemäss Roadmap beschlossenen Massnahmen abwarten, bevor er weitere Schritte in Betracht zieht.</p><p>6. Im Jahr&nbsp;2022 führten die Schwerverkehrskontrollzentren (SVKZ) in Saint-Maurice und Gamsen mehr Kontrollen durch als noch 2021, während die Zahl der von der Walliser Kantonspolizei vorgenommenen mobilen Kontrollen zurückging. Insgesamt nahmen die mobilen Kontrollen allerdings zu. Schwankungen von einem Jahr zum anderen sind also insbesondere bei mobilen Kontrollen nichts Ungewöhnliches. Sie müssen im Kontext der übrigen Arbeitsbelastung und der Ressourcen der Kantonspolizei betrachtet werden.</p><p>7. Das BAV ist in der Projektorganisation vertreten.</p>
    • <p>Der Gefahrguttransport über den Simplonpass gefährdet sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Umwelt. Ein Entscheid über ein mögliches Verbot wird vom Bundesrat bereits seit 2017 erwartet, jedoch zögert er diesen immer wieder heraus. Am 5. Juni 2023 antwortete Bundesrat Albert Rösti auf meine Frage 23.7306, dass das UVEK die Roadmap der vom Kanton Wallis geleiteten Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen habe.</p><p>Aus der Roadmap geht allerdings hervor, dass ein Grossteil der vorgeschlagenen Massnahmen weder neu noch verbindlich ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Kanton Wallis und die Wirtschaftsverbände haben eine «Roadmap 2025» erstellt, die auf den 22. November 2022 datiert ist. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Roadmap veröffentlicht werden sollte? Wird er sie allenfalls auf seiner Webseite über den Schwerverkehr am Simplonpass veröffentlichen?</p><p>2. Der Bundesrat antwortete auf die Interpellation 19.4138, dass die Industrie mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung damit die Verantwortung übernähme. Vier der sieben vorgeschlagenen Massnahmen fallen in die Zuständigkeit des Bundes, während die Industrie nur für eine Massnahme zuständig ist. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Industrie ihre Verantwortung wahrnimmt?</p><p>3. Die Roadmap schlägt Massnahmen vor, um die Risiken zu verringern und die Transparenz zu erhöhen, wie es auf Seite 4 heisst. Wäre es nicht an der Zeit, unter Verwendung der SMART-Methode zu quantifizierten Zielen und verbindlichen Fristen überzugehen?</p><p>4. Die Massnahmen werden verschiedenen Akteuren zugewiesen. Ist eine Gesamtbewertung durch den Bund vorgesehen? Werden die aus dem Monitoring am Simplonpass resultierenden Berichte veröffentlicht?</p><p>5. Es gibt bereits Anforderungen an Kontrollen und Monitoring. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Massnahmen 3, 4 und 6 Fortschritte im Vergleich zu dem, was bereits eingeführt wurde, bringen?</p><p>6. Gemäss der «Statistik Schwerverkehrskontrollen 2022» wurden im Wallis im Jahr 2022 weniger Kontrollen als im Jahr 2021 durchgeführt. Wie kommt es, dass es im Wallis keine Zunahme der Kontrollen gibt, obwohl zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen zwei neue Schwerverkehrskontrollzentren eröffnet wurden (siehe Antwort auf die Interpellation 18.4208)?</p><p>7. Ist das BAV auch in die Arbeitsgruppe integriert?</p>
    • Die Roadmap 2025 der Arbeitsgruppe zum Gefahrguttransport am Simplonpass. Ein weiteres Verzögerungsmanöver oder verbindliche Zusagen?

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