Verschiebung der Einführung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau um ein Jahr

ShortId
23.3687
Id
20233687
Updated
26.03.2024 21:07
Language
de
Title
Verschiebung der Einführung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau um ein Jahr
AdditionalIndexing
55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einführung der 3.5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis per 1. Januar 2024 führt zu unnötigem Druck und dadurch schlechter Akzeptanz durch viele Betriebe. Sie verursacht absehbar unerwünschte Nebeneffekte und verunmöglicht, dass Massnahmen ergänzt und verbessert werden können. Im April dieses Jahres hat auch Bio Suisse erkannt, dass die Umsetzung der zusätzlichen 3.5 Prozent BFF auf Ackerflächen in dieser Form in der Praxis nicht umsetzbar sein wird. Mit dieser Erkenntnis hat Bio Suisse in der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung eine Verschiebung um ein Jahr beantragt. </p><p>Durch die Verschiebung um ein Jahr soll der Bundesrat zusätzliche Massnahmen prüfen und gegeben falls einführen. Unerwünschte Nebeneffekte könnten somit rechtzeitig analysiert und verbessert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 13.04.2022 im Rahmen des ersten «Verordnungspakets für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» die Einführung der neuen ÖLN-Anforderung von 3.5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerfläche beschlossen (Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»). Dabei wurde die Einführung aufgrund der unsicheren Versorgungslage wegen des Ukrainekriegs um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Damit haben die Betriebe zusätzliche Zeit für Vorbereitungen erhalten. Mit dem ablehnenden Entscheid vom 14.12.2022 zu den Motionen 22.3567 Chiesa «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen», 22.3578 SVP-Fraktion «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen» und 22.3610 Rieder «Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang» hat das Parlament die Einführung der Massnahme bestätigt.&nbsp;</p><p>Inzwischen haben sich die meisten Betriebe mit der neuen ÖLN-Anforderung auseinandergesetzt und Acker-BFF wie Buntbrachen oder den produktiven BFF-Typ «Getreide in weiter Reihe», der bis zur Hälfte der Mindestanforderung angerechnet werden kann, in die Fruchtfolgenplanung eingeplant und bereits BFF-Saatgut sowie Saatgut für Nützlingsstreifen eingekauft. Unterstützt werden sie dabei durch die Vollzugs- und Beratungsstellen, die sich ebenfalls auf die Einführung vorbereitet haben.&nbsp;</p><p>Die Massnahme wurde im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 nicht zur Diskussion gestellt. Trotzdem haben bäuerliche Organisationen wie die Bio Suisse und einige Kantone, welche die Massnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum «Verordnungspaket Pa. Iv. 19.475» unterstützt hatten, in der Vernehmlassung eine Verschiebung oder eine Anpassung der Massnahme gefordert. Eine Verschiebung der Einführung um ein weiteres Jahr und die Anpassungen der Bestimmungen würden gegen Treu und Glauben verstossen. Betriebe, die bereits gehandelt haben, würden bestraft.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken aus der Praxis jedoch ernst. Er wird die Umsetzung und Praxistauglichkeit der Massnahme im nächsten Jahr evaluieren, den Handlungsbedarf abklären und falls notwendig Anpassungen prüfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 zu verschieben. Für mehr Effizienz und Akzeptanz sollen sinnvolle zusätzliche bereits bestehende Massnahmen geprüft und angerechnet werden. Damit können unerwünschte Nebeneffekte vermieden werden.</p>
  • Verschiebung der Einführung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau um ein Jahr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung der 3.5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis per 1. Januar 2024 führt zu unnötigem Druck und dadurch schlechter Akzeptanz durch viele Betriebe. Sie verursacht absehbar unerwünschte Nebeneffekte und verunmöglicht, dass Massnahmen ergänzt und verbessert werden können. Im April dieses Jahres hat auch Bio Suisse erkannt, dass die Umsetzung der zusätzlichen 3.5 Prozent BFF auf Ackerflächen in dieser Form in der Praxis nicht umsetzbar sein wird. Mit dieser Erkenntnis hat Bio Suisse in der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung eine Verschiebung um ein Jahr beantragt. </p><p>Durch die Verschiebung um ein Jahr soll der Bundesrat zusätzliche Massnahmen prüfen und gegeben falls einführen. Unerwünschte Nebeneffekte könnten somit rechtzeitig analysiert und verbessert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 13.04.2022 im Rahmen des ersten «Verordnungspakets für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» die Einführung der neuen ÖLN-Anforderung von 3.5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerfläche beschlossen (Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»). Dabei wurde die Einführung aufgrund der unsicheren Versorgungslage wegen des Ukrainekriegs um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Damit haben die Betriebe zusätzliche Zeit für Vorbereitungen erhalten. Mit dem ablehnenden Entscheid vom 14.12.2022 zu den Motionen 22.3567 Chiesa «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen», 22.3578 SVP-Fraktion «Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen» und 22.3610 Rieder «Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang» hat das Parlament die Einführung der Massnahme bestätigt.&nbsp;</p><p>Inzwischen haben sich die meisten Betriebe mit der neuen ÖLN-Anforderung auseinandergesetzt und Acker-BFF wie Buntbrachen oder den produktiven BFF-Typ «Getreide in weiter Reihe», der bis zur Hälfte der Mindestanforderung angerechnet werden kann, in die Fruchtfolgenplanung eingeplant und bereits BFF-Saatgut sowie Saatgut für Nützlingsstreifen eingekauft. Unterstützt werden sie dabei durch die Vollzugs- und Beratungsstellen, die sich ebenfalls auf die Einführung vorbereitet haben.&nbsp;</p><p>Die Massnahme wurde im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 nicht zur Diskussion gestellt. Trotzdem haben bäuerliche Organisationen wie die Bio Suisse und einige Kantone, welche die Massnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum «Verordnungspaket Pa. Iv. 19.475» unterstützt hatten, in der Vernehmlassung eine Verschiebung oder eine Anpassung der Massnahme gefordert. Eine Verschiebung der Einführung um ein weiteres Jahr und die Anpassungen der Bestimmungen würden gegen Treu und Glauben verstossen. Betriebe, die bereits gehandelt haben, würden bestraft.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken aus der Praxis jedoch ernst. Er wird die Umsetzung und Praxistauglichkeit der Massnahme im nächsten Jahr evaluieren, den Handlungsbedarf abklären und falls notwendig Anpassungen prüfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 zu verschieben. Für mehr Effizienz und Akzeptanz sollen sinnvolle zusätzliche bereits bestehende Massnahmen geprüft und angerechnet werden. Damit können unerwünschte Nebeneffekte vermieden werden.</p>
    • Verschiebung der Einführung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau um ein Jahr

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