Serafe. Entlastung von AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezügern durch eine Senkung um 50 Prozent der Abgabe für Radio und Fernsehen

ShortId
23.3688
Id
20233688
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Serafe. Entlastung von AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezügern durch eine Senkung um 50 Prozent der Abgabe für Radio und Fernsehen
AdditionalIndexing
34;2836;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Radio- und Fernsehabgabe für gewisse Haushalte eine spürbare finanzielle Belastung darstellen kann. Der Wille des Gesetzgebers war es allerdings, ein einfaches und gerechtes System zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe einzuführen. In der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die Teilrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen hat sich das Stimmvolk für das heutige Erhebungssystem entschieden. Sämtliche Befreiungsmöglichkeiten sind bereits im Gesetz vorgesehen, wie dies schon unter dem alten, bis zum 31. Dezember 2018 geltenden System der Fall war.</p><p>Mit einer Senkung der Abgabehöhe um 50 Prozent für Haushalte mit Bezügerinnen und Bezügern einer AHV- oder IV-Rente würde das vom Gesetzgeber gewollte System der einfachen Erhebung aufgegeben, wonach alle Haushalte (einschliesslich z. B. Haushalte mit Studierenden, Arbeitslosen, Menschen mit Sinnesbehinderungen) die gleiche Abgabe zahlen müssen. Die Gleichbehandlung mit Haushalten, die über ähnliche finanzielle Möglichkeiten verfügen, wäre ebenfalls gefährdet. Zudem kann Serafe anhand der von den Einwohnerkontrollen für die Rechnungsstellung der Abgabe gelieferten Daten nicht feststellen, wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht. Die Lieferung dieser sensiblen Daten durch die betroffenen Stellen würde eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung bedingen.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, Anspruch auf Ergänzungsleistungen des Bundes haben. Diese Personen werden auf Gesuch hin von der Zahlung der Radio- und Fernsehabgabe befreit.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht gerechtfertigt, dieses Anliegen zu unterstützen.</p>
  • <p>Viele laufende Kosten, wie z.&nbsp;B. die Energiepreise für Wohnungen und Fahrzeuge, die Lebensmittelpreise oder die Krankenversicherungsprämien, steigen. Dadurch haben viele Haushalte in der Schweiz Schwierigkeiten, ihr Budget einzuhalten und über die Runden zu kommen.&nbsp;</p><p>Da die grosse Mehrheit der AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger von diesen zahlreichen Kostenerhöhungen stark betroffen ist, bitte ich den Bundesrat um eine konkrete Antwort auf die folgende Frage:&nbsp;</p><p>– In welchem Rahmen könnte der Bundesrat die Abgabe für Radio und Fernsehen gezielt um 50&nbsp;Prozent senken, um die AHV- und lV-Bezügerinnen und -Bezüger entlasten?&nbsp;</p>
  • Serafe. Entlastung von AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezügern durch eine Senkung um 50 Prozent der Abgabe für Radio und Fernsehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Radio- und Fernsehabgabe für gewisse Haushalte eine spürbare finanzielle Belastung darstellen kann. Der Wille des Gesetzgebers war es allerdings, ein einfaches und gerechtes System zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe einzuführen. In der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die Teilrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen hat sich das Stimmvolk für das heutige Erhebungssystem entschieden. Sämtliche Befreiungsmöglichkeiten sind bereits im Gesetz vorgesehen, wie dies schon unter dem alten, bis zum 31. Dezember 2018 geltenden System der Fall war.</p><p>Mit einer Senkung der Abgabehöhe um 50 Prozent für Haushalte mit Bezügerinnen und Bezügern einer AHV- oder IV-Rente würde das vom Gesetzgeber gewollte System der einfachen Erhebung aufgegeben, wonach alle Haushalte (einschliesslich z. B. Haushalte mit Studierenden, Arbeitslosen, Menschen mit Sinnesbehinderungen) die gleiche Abgabe zahlen müssen. Die Gleichbehandlung mit Haushalten, die über ähnliche finanzielle Möglichkeiten verfügen, wäre ebenfalls gefährdet. Zudem kann Serafe anhand der von den Einwohnerkontrollen für die Rechnungsstellung der Abgabe gelieferten Daten nicht feststellen, wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht. Die Lieferung dieser sensiblen Daten durch die betroffenen Stellen würde eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung bedingen.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, Anspruch auf Ergänzungsleistungen des Bundes haben. Diese Personen werden auf Gesuch hin von der Zahlung der Radio- und Fernsehabgabe befreit.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht gerechtfertigt, dieses Anliegen zu unterstützen.</p>
    • <p>Viele laufende Kosten, wie z.&nbsp;B. die Energiepreise für Wohnungen und Fahrzeuge, die Lebensmittelpreise oder die Krankenversicherungsprämien, steigen. Dadurch haben viele Haushalte in der Schweiz Schwierigkeiten, ihr Budget einzuhalten und über die Runden zu kommen.&nbsp;</p><p>Da die grosse Mehrheit der AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger von diesen zahlreichen Kostenerhöhungen stark betroffen ist, bitte ich den Bundesrat um eine konkrete Antwort auf die folgende Frage:&nbsp;</p><p>– In welchem Rahmen könnte der Bundesrat die Abgabe für Radio und Fernsehen gezielt um 50&nbsp;Prozent senken, um die AHV- und lV-Bezügerinnen und -Bezüger entlasten?&nbsp;</p>
    • Serafe. Entlastung von AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezügern durch eine Senkung um 50 Prozent der Abgabe für Radio und Fernsehen

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