Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage

ShortId
23.3691
Id
20233691
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage
AdditionalIndexing
12;34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2.</p><p>Die Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) zeigt auf, dass sich Medienunternehmen und grosse Online-Plattformen in einem zweiseitigen Markt gegenüberstehen. Die eine Seite betrifft den Wettbewerb um Reichweite und die andere Seite denjenigen um Werbeeinnahmen. Die RFA stellt in Bezug auf die Reichweite fest, dass die Verwendung kurzer Snippets durch grosse Online-Plattformen die Medien-unternehmen höchstwahrscheinlich nicht schädigt. Eine Fokussierung auf die Snippetnutzung greift jedoch zu kurz. Da es sich vorliegend um einen zweiseitigen Markt handelt, ist auch die andere Seite, der Wettbewerb um Werbeeinnahmen, relevant. Hier hat die RFA gewisse Hinweise auf ein mögliches Marktversagen festgestellt. Die Überlegenheit der grossen Online-Plattformen im Werbemarkt könnte letztlich zu einer Schwächung des Schweizer Medienangebots und einer Verringerung der Medienvielfalt führen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen zum Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz einen Beitrag leisten kann. Er gewichtet damit ein zeitiges Eingreifen im öffentlichen Interesse an einer steten und garantierten Versorgung mit vielfältigen Medienerzeugnissen aus demokratiepolitischen Gründen höher, als ein Abwarten bis zu einem eindeutigen Nachweis eines Marktversagens.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3.</p><p>Medienunternehmen könnten die Nutzung von Snippets durch die grossen Online-Plattformen technisch verhindern. Da aber die Snippets gleichzeitig Reichweite zu Gunsten der Medienunternehmen generieren und damit ihre Position im Wettbewerb um Werbeeinnahmen stärken, hätte ein Verzicht auf Verlinkung – unter sonst gleichen Bedingungen – einzig zur Folge, dass sich die schwierige Situation der Medienunternehmen noch&nbsp;weiter verschlechtert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. und 5.</p><p>Der Bundesrat hat die Ergebnisse der RFA zur Kenntnis genommen. Die RFA hat gewisse Anzeichen für ein mögliches Marktversagen auf dem Online-Werbemarkt identifiziert. Sie stellt fest, dass die Verlagerung von Werbeeinnahmen von Medienunternehmen hin zu Online-Diensten zu einem Rückgang des Medien-angebots und damit zu einer unter demokratischen Gesichtspunkten proble-matischen Unterversorgung an journalistischen Inhalten führen kann. Die RFA empfiehlt zwar, noch zuzuwarten, um dank den Erfahrungen mit der von der EU eingeführten Regelung über ein breiteres Datenspektrum verfügen zu können. Wie bereits erwähnt, teilt der Bundesrat diese Meinung jedoch nicht. Er ist der Ansicht, dass es danach zu spät wäre, um die negativen Folgen abzuwenden. Das Risiko eines schwindenden journalistischen Angebots bewog den Bundesrat dazu, die Gesetzesvorlage weiterzuverfolgen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) eröffnet. Im Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts wurde eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) durchgeführt, die in der Synthese Folgendes festhält:</p><p>- Die Marktanalyse hat, insbesondere im spezifischen Kontext von Snippets, kein Marktversagen ergeben, das staatliches Handeln erfordert.</p><p>- Snippets generieren Traffic auf den Seiten der Medienunternehmen im Wert von geschätzten 12 bis 106 Millionen Schweizer Franken pro Jahr. Es sei somit bereits heute der Fall, dass Medienunternehmen eine geldwerte Vergütung für die Nutzung von Verlinkungen durch Online-Plattformen erhalten. Einen Schaden erleiden sie durch Snippets höchstwahrscheinlich nicht.</p><p>- Wünschen Medienunternehmen keine Verlinkungen durch Online-Plattformen, ist es ihnen technisch jederzeit möglich, diese zu unterbinden.</p><p>- Die Studie betont, dass eine allfällige Unterversorgung der Medienunternehmen kaum durch Snippets verursacht wird.</p><p>Im Ergebnis kommt die RFA zum Schluss, dass eine Regulierung über Snippets im Kontext des Urheberrechtes "nicht der systematisch direkte Anknüpfungspunkt" sei, und empfiehlt, die Entwicklungen in der EU abzuwarten. Entgegen dieser klaren Analyse hat sich der Bundesrat für eine Regulierung von Snippets entschieden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1.Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass im Kontext von Snippets kein Marktversagen vorliegt? Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die RFA?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Medienunternehmen "höchstwahrscheinlich keinen Schaden durch Snippets erleiden"? Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die RFA?</p><p>3. Hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass es Medienunternehmen technisch jederzeit möglich ist, Verlinkungen durch Online-Plattformen zu verhindern? Weshalb will der Bundesrat eine staatliche Regulierung, wenn Private die Sache selbst lösen können?</p><p>4. Warum hält der Bundesrat trotz der eindeutigen Synthese der RFA an der Vorlage fest?</p><p>5. Weshalb gibt der Bundesrat überhaupt eine RFA in Auftrag, wenn die Ergebnisse nicht berücksichtigt werden?</p>
  • Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2.</p><p>Die Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) zeigt auf, dass sich Medienunternehmen und grosse Online-Plattformen in einem zweiseitigen Markt gegenüberstehen. Die eine Seite betrifft den Wettbewerb um Reichweite und die andere Seite denjenigen um Werbeeinnahmen. Die RFA stellt in Bezug auf die Reichweite fest, dass die Verwendung kurzer Snippets durch grosse Online-Plattformen die Medien-unternehmen höchstwahrscheinlich nicht schädigt. Eine Fokussierung auf die Snippetnutzung greift jedoch zu kurz. Da es sich vorliegend um einen zweiseitigen Markt handelt, ist auch die andere Seite, der Wettbewerb um Werbeeinnahmen, relevant. Hier hat die RFA gewisse Hinweise auf ein mögliches Marktversagen festgestellt. Die Überlegenheit der grossen Online-Plattformen im Werbemarkt könnte letztlich zu einer Schwächung des Schweizer Medienangebots und einer Verringerung der Medienvielfalt führen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen zum Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz einen Beitrag leisten kann. Er gewichtet damit ein zeitiges Eingreifen im öffentlichen Interesse an einer steten und garantierten Versorgung mit vielfältigen Medienerzeugnissen aus demokratiepolitischen Gründen höher, als ein Abwarten bis zu einem eindeutigen Nachweis eines Marktversagens.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3.</p><p>Medienunternehmen könnten die Nutzung von Snippets durch die grossen Online-Plattformen technisch verhindern. Da aber die Snippets gleichzeitig Reichweite zu Gunsten der Medienunternehmen generieren und damit ihre Position im Wettbewerb um Werbeeinnahmen stärken, hätte ein Verzicht auf Verlinkung – unter sonst gleichen Bedingungen – einzig zur Folge, dass sich die schwierige Situation der Medienunternehmen noch&nbsp;weiter verschlechtert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. und 5.</p><p>Der Bundesrat hat die Ergebnisse der RFA zur Kenntnis genommen. Die RFA hat gewisse Anzeichen für ein mögliches Marktversagen auf dem Online-Werbemarkt identifiziert. Sie stellt fest, dass die Verlagerung von Werbeeinnahmen von Medienunternehmen hin zu Online-Diensten zu einem Rückgang des Medien-angebots und damit zu einer unter demokratischen Gesichtspunkten proble-matischen Unterversorgung an journalistischen Inhalten führen kann. Die RFA empfiehlt zwar, noch zuzuwarten, um dank den Erfahrungen mit der von der EU eingeführten Regelung über ein breiteres Datenspektrum verfügen zu können. Wie bereits erwähnt, teilt der Bundesrat diese Meinung jedoch nicht. Er ist der Ansicht, dass es danach zu spät wäre, um die negativen Folgen abzuwenden. Das Risiko eines schwindenden journalistischen Angebots bewog den Bundesrat dazu, die Gesetzesvorlage weiterzuverfolgen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) eröffnet. Im Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts wurde eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) durchgeführt, die in der Synthese Folgendes festhält:</p><p>- Die Marktanalyse hat, insbesondere im spezifischen Kontext von Snippets, kein Marktversagen ergeben, das staatliches Handeln erfordert.</p><p>- Snippets generieren Traffic auf den Seiten der Medienunternehmen im Wert von geschätzten 12 bis 106 Millionen Schweizer Franken pro Jahr. Es sei somit bereits heute der Fall, dass Medienunternehmen eine geldwerte Vergütung für die Nutzung von Verlinkungen durch Online-Plattformen erhalten. Einen Schaden erleiden sie durch Snippets höchstwahrscheinlich nicht.</p><p>- Wünschen Medienunternehmen keine Verlinkungen durch Online-Plattformen, ist es ihnen technisch jederzeit möglich, diese zu unterbinden.</p><p>- Die Studie betont, dass eine allfällige Unterversorgung der Medienunternehmen kaum durch Snippets verursacht wird.</p><p>Im Ergebnis kommt die RFA zum Schluss, dass eine Regulierung über Snippets im Kontext des Urheberrechtes "nicht der systematisch direkte Anknüpfungspunkt" sei, und empfiehlt, die Entwicklungen in der EU abzuwarten. Entgegen dieser klaren Analyse hat sich der Bundesrat für eine Regulierung von Snippets entschieden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1.Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass im Kontext von Snippets kein Marktversagen vorliegt? Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die RFA?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Medienunternehmen "höchstwahrscheinlich keinen Schaden durch Snippets erleiden"? Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die RFA?</p><p>3. Hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass es Medienunternehmen technisch jederzeit möglich ist, Verlinkungen durch Online-Plattformen zu verhindern? Weshalb will der Bundesrat eine staatliche Regulierung, wenn Private die Sache selbst lösen können?</p><p>4. Warum hält der Bundesrat trotz der eindeutigen Synthese der RFA an der Vorlage fest?</p><p>5. Weshalb gibt der Bundesrat überhaupt eine RFA in Auftrag, wenn die Ergebnisse nicht berücksichtigt werden?</p>
    • Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage

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