Covid-19-Hilfspaket Sport. Stand der Dinge?

ShortId
23.3692
Id
20233692
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Covid-19-Hilfspaket Sport. Stand der Dinge?
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Unterstützung des Profibereichs im Mannschaftssport, unter anderem im Fussball, hatte das Parlament die Ausrichtung von Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen Mannschaftssport nach Art. 12b und 13 Covid-19-Gesetz beschlossen. Diese wurden mit der Auflage an die Klubs der Swiss Football League (SFL) verbunden, die Nachwuchs-, Amateur- und Frauenförderung während mindestens fünf Jahren im gleichen Umfang wie vor der Pandemie aufrechtzuerhalten. Mehrere SFL-Klubs haben zudem Beiträge zur Deckung von Schäden im Nachwuchs-Amateur- oder Frauenbereich aus den Stabilisierungspaketen für den Breitensport geltend gemacht. Dies ist zulässig, soweit die gemeldeten Schäden tatsächlich in diesen Bereichen entstanden sind.</p><p>1. Ziel des Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass mit dem Stabilisierungspaket nicht Schäden gedeckt wurden, für welche die betreffenden Klubs selber, respektive mit Hilfe der Gelder für den Profibereich, hätten aufkommen müssen. Nicht zweckbestimmt ausgerichtete Beiträge werden zurückgefordert, die Prüfungen laufen.&nbsp;</p><p>2./3. Ausserhalb der Krise wird der Nachwuchs-/Amateur-/Frauenbereich eines Klubs regelmässig durch Gelder querfinanziert, die im Profibereich generiert werden. Bei einigen der SFL-Klubs wurde die ausgebliebene Querfinanzierung als Schaden berücksichtigt. Dies widerspricht den Vorgaben zur Schadensbemessung, wie sie bereits vor Eingabe der Gesuche der Klubs vorlagen. Damit wurde die klubinterne Querfinanzierung in den Nachwuchs- Amateur- und Frauenbereich substituiert und faktisch der Profibereich mit Geldern aus dem Stabilisierungspaket unterstützt. Dies entspricht nicht dessen Zweck. Der angewendete Schadensbegriff wurde nicht geändert. Eine Unterstützung des Profibereichs im Fussball und Eishockey wurde im Rahmen der Verträge zu den Stabilisierungspaketen explizit ausgeschlossen.&nbsp;</p><p>4. Vertragspartner des Bundes beim Stabilisierungspaket für den Breitensport ist Swiss Olympic. Entsprechend hat das BASPO Swiss Olympic aufgefordert, die Bemessung der Beiträge an die SFL-Klubs zu überprüfen und allfällige nicht zweckkonform ausgerichtete Mittel bis Ende 2023 an den Bund zurückzuerstatten.</p><p>5. Der Gesetzgeber hat zur Unterstützung des Profibereichs im Mannschaftssport eigenständige Hilfspakete beschlossen. Mit dem Stabilisierungspaket sollten die übrigen Akteure im Leistungs- und im Breitensport unterstützt werden. Die Prüfung der Umsetzung entspricht den rechtlichen Grundlagen und dem diesen zugrunde liegenden politischen Willen.</p><p>6. Die Umsetzung der mit den Massnahmen für den Profisport verbundenen Auflagen wurden von den SFL-Klubs vertraglich zugesichert, unbesehen von allfälligen Beiträgen aus dem Stabilisierungspaket für den Breitensport. Unter anderem dank den Covid-19-Finanzhilfen des Bundes konnte auch der Fussball und die Profiklubs gestützt und stabilisiert werden. Insofern erwartet der Bundesrat keine negativen Effekte aus allfälligen Rückforderungen und sieht seinerseits keinen Handlungsbedarf.&nbsp;</p><p>7. Der Schweizer Sport wurde im Rahmen der Covid-19-Finanzhilfen Sport mit rund 500 Millionen Franken unterstützt. Dabei richtete das BASPO rund 30 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen und rund 59 Millionen Franken in Form von Darlehen an die Klubs der Swiss Football League aus. Über Swiss Olympic wurden im Rahmen des Stabilisierungspakets 2020 und 2021 Beiträge im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Franken geleistet. Davon gingen rund 6.9 Millionen Franken für das Jahr 2020 und rund 4.5 Millionen Franken für das Jahr 2021 an insgesamt 12 SFL-Klubs. Insgesamt entsprechen die Finanzhilfen an die SFL-Klubs von insgesamt rund 100 Millionen Franken einem Anteil von rund 0.3% der Covid-19-bedingten Gesamtausgaben des Bundes in den Jahren 2020 bis 2022 von rund 33 Milliarden Franken.</p>
  • <p>Während der Covid-19-Pandemie hat das Parlament mehrmals im Covid-19-Gesetz die Bedingungen geschaffen, damit die Schweizer Fussballklubs der beiden höchsten Ligen der Männer - trotz der durch die behördlichen Einschränkungen bzw. die reduzierten Besuchszahlen bedingten Einnahmenverluste - die Krise unbeschadet überstehen konnten.</p><p>Anscheinend verlangt der Bund nun von den Fussballklubs weitere Erläuterungen zu den Beiträgen, die sie im Rahmen des Covid-19-Hilfspakets Sport erhalten haben: Es bestehe das Risiko, dass die Beiträge zu hoch gewesen seien, weil damit strukturelle Defizite von Frauen- und Nachwuchsteams finanziert wurden. Sicher ist es legitim, die Anwendung der damaligen Beschlüsse zu analysieren. Es steht aber klar fest, dass das Parlament damals verhindern wollte, dass es negative Auswirkungen auf den Frauen- und Nachwuchsfussball gibt. Vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen im Zusammenhang mit den damaligen Beschlüssen kann der "Verdacht", hier bestehe ein "Risiko", auf den ersten Blick also nicht eingeordnet werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was sind Ziel und Stand des genannten Überprüfungsverfahrens?</p><p>2. Welcher Schadensbegriff wird hier angewendet? </p><p>3. Wäre es aus Sicht des Bundesrats angemessen, im Nachhinein den angewendeten Schadensbegriff zu verändern und damit Klubs zur Rückzahlung von vor Jahren ausgerichteten Finanzhilfen zu zwingen, auf die sie gemäss dem bei der Gesuchstellung angewendeten Schadensbegriff Anspruch hatten?</p><p>4. Wie würde ein allfälliger Rückzahlungsprozess verlaufen?</p><p>5. Entspricht die Auslegung, die Deckung struktureller Defizite des Frauen- und Nachwuchsfussballs sei widerrechtlich, aus Sicht des Bundesrats dem politischen Willen des Parlaments bei den entsprechenden Beschlüssen?</p><p>6. Besteht durch allfällige Rückforderungen von Finanzhilfen ein Risiko negativer Effekte auf den Frauen- und Nachwuchsfussball? Wenn ja, welche Risiken sieht der Bundesrat, und wie gedenkt der Bundesrat diese Risiken zu beseitigen?</p><p>7. Welche Beträge wurden den Fussballklubs im Rahmen des Hilfspakets Sport zur Verfügung gestellt? Welchen Anteil an den Covid-Hilfen bzw. den Covid-bezogenen Bundesausgaben machen sie insgesamt aus?</p>
  • Covid-19-Hilfspaket Sport. Stand der Dinge?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Unterstützung des Profibereichs im Mannschaftssport, unter anderem im Fussball, hatte das Parlament die Ausrichtung von Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen Mannschaftssport nach Art. 12b und 13 Covid-19-Gesetz beschlossen. Diese wurden mit der Auflage an die Klubs der Swiss Football League (SFL) verbunden, die Nachwuchs-, Amateur- und Frauenförderung während mindestens fünf Jahren im gleichen Umfang wie vor der Pandemie aufrechtzuerhalten. Mehrere SFL-Klubs haben zudem Beiträge zur Deckung von Schäden im Nachwuchs-Amateur- oder Frauenbereich aus den Stabilisierungspaketen für den Breitensport geltend gemacht. Dies ist zulässig, soweit die gemeldeten Schäden tatsächlich in diesen Bereichen entstanden sind.</p><p>1. Ziel des Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass mit dem Stabilisierungspaket nicht Schäden gedeckt wurden, für welche die betreffenden Klubs selber, respektive mit Hilfe der Gelder für den Profibereich, hätten aufkommen müssen. Nicht zweckbestimmt ausgerichtete Beiträge werden zurückgefordert, die Prüfungen laufen.&nbsp;</p><p>2./3. Ausserhalb der Krise wird der Nachwuchs-/Amateur-/Frauenbereich eines Klubs regelmässig durch Gelder querfinanziert, die im Profibereich generiert werden. Bei einigen der SFL-Klubs wurde die ausgebliebene Querfinanzierung als Schaden berücksichtigt. Dies widerspricht den Vorgaben zur Schadensbemessung, wie sie bereits vor Eingabe der Gesuche der Klubs vorlagen. Damit wurde die klubinterne Querfinanzierung in den Nachwuchs- Amateur- und Frauenbereich substituiert und faktisch der Profibereich mit Geldern aus dem Stabilisierungspaket unterstützt. Dies entspricht nicht dessen Zweck. Der angewendete Schadensbegriff wurde nicht geändert. Eine Unterstützung des Profibereichs im Fussball und Eishockey wurde im Rahmen der Verträge zu den Stabilisierungspaketen explizit ausgeschlossen.&nbsp;</p><p>4. Vertragspartner des Bundes beim Stabilisierungspaket für den Breitensport ist Swiss Olympic. Entsprechend hat das BASPO Swiss Olympic aufgefordert, die Bemessung der Beiträge an die SFL-Klubs zu überprüfen und allfällige nicht zweckkonform ausgerichtete Mittel bis Ende 2023 an den Bund zurückzuerstatten.</p><p>5. Der Gesetzgeber hat zur Unterstützung des Profibereichs im Mannschaftssport eigenständige Hilfspakete beschlossen. Mit dem Stabilisierungspaket sollten die übrigen Akteure im Leistungs- und im Breitensport unterstützt werden. Die Prüfung der Umsetzung entspricht den rechtlichen Grundlagen und dem diesen zugrunde liegenden politischen Willen.</p><p>6. Die Umsetzung der mit den Massnahmen für den Profisport verbundenen Auflagen wurden von den SFL-Klubs vertraglich zugesichert, unbesehen von allfälligen Beiträgen aus dem Stabilisierungspaket für den Breitensport. Unter anderem dank den Covid-19-Finanzhilfen des Bundes konnte auch der Fussball und die Profiklubs gestützt und stabilisiert werden. Insofern erwartet der Bundesrat keine negativen Effekte aus allfälligen Rückforderungen und sieht seinerseits keinen Handlungsbedarf.&nbsp;</p><p>7. Der Schweizer Sport wurde im Rahmen der Covid-19-Finanzhilfen Sport mit rund 500 Millionen Franken unterstützt. Dabei richtete das BASPO rund 30 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen und rund 59 Millionen Franken in Form von Darlehen an die Klubs der Swiss Football League aus. Über Swiss Olympic wurden im Rahmen des Stabilisierungspakets 2020 und 2021 Beiträge im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Franken geleistet. Davon gingen rund 6.9 Millionen Franken für das Jahr 2020 und rund 4.5 Millionen Franken für das Jahr 2021 an insgesamt 12 SFL-Klubs. Insgesamt entsprechen die Finanzhilfen an die SFL-Klubs von insgesamt rund 100 Millionen Franken einem Anteil von rund 0.3% der Covid-19-bedingten Gesamtausgaben des Bundes in den Jahren 2020 bis 2022 von rund 33 Milliarden Franken.</p>
    • <p>Während der Covid-19-Pandemie hat das Parlament mehrmals im Covid-19-Gesetz die Bedingungen geschaffen, damit die Schweizer Fussballklubs der beiden höchsten Ligen der Männer - trotz der durch die behördlichen Einschränkungen bzw. die reduzierten Besuchszahlen bedingten Einnahmenverluste - die Krise unbeschadet überstehen konnten.</p><p>Anscheinend verlangt der Bund nun von den Fussballklubs weitere Erläuterungen zu den Beiträgen, die sie im Rahmen des Covid-19-Hilfspakets Sport erhalten haben: Es bestehe das Risiko, dass die Beiträge zu hoch gewesen seien, weil damit strukturelle Defizite von Frauen- und Nachwuchsteams finanziert wurden. Sicher ist es legitim, die Anwendung der damaligen Beschlüsse zu analysieren. Es steht aber klar fest, dass das Parlament damals verhindern wollte, dass es negative Auswirkungen auf den Frauen- und Nachwuchsfussball gibt. Vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen im Zusammenhang mit den damaligen Beschlüssen kann der "Verdacht", hier bestehe ein "Risiko", auf den ersten Blick also nicht eingeordnet werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was sind Ziel und Stand des genannten Überprüfungsverfahrens?</p><p>2. Welcher Schadensbegriff wird hier angewendet? </p><p>3. Wäre es aus Sicht des Bundesrats angemessen, im Nachhinein den angewendeten Schadensbegriff zu verändern und damit Klubs zur Rückzahlung von vor Jahren ausgerichteten Finanzhilfen zu zwingen, auf die sie gemäss dem bei der Gesuchstellung angewendeten Schadensbegriff Anspruch hatten?</p><p>4. Wie würde ein allfälliger Rückzahlungsprozess verlaufen?</p><p>5. Entspricht die Auslegung, die Deckung struktureller Defizite des Frauen- und Nachwuchsfussballs sei widerrechtlich, aus Sicht des Bundesrats dem politischen Willen des Parlaments bei den entsprechenden Beschlüssen?</p><p>6. Besteht durch allfällige Rückforderungen von Finanzhilfen ein Risiko negativer Effekte auf den Frauen- und Nachwuchsfussball? Wenn ja, welche Risiken sieht der Bundesrat, und wie gedenkt der Bundesrat diese Risiken zu beseitigen?</p><p>7. Welche Beträge wurden den Fussballklubs im Rahmen des Hilfspakets Sport zur Verfügung gestellt? Welchen Anteil an den Covid-Hilfen bzw. den Covid-bezogenen Bundesausgaben machen sie insgesamt aus?</p>
    • Covid-19-Hilfspaket Sport. Stand der Dinge?

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