Aufrechterhaltung des Angebots und Ausbau des Schienennetzes. Wie können diese strategischen Ziele insbesondere in der Westschweiz erreicht werden?

ShortId
23.3702
Id
20233702
Updated
26.03.2024 22:21
Language
de
Title
Aufrechterhaltung des Angebots und Ausbau des Schienennetzes. Wie können diese strategischen Ziele insbesondere in der Westschweiz erreicht werden?
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 28.&nbsp;Juni&nbsp;2023 die Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren&nbsp;2025–2028 eröffnet. Der vorgesehene Zahlungsrahmen von 15,1&nbsp;Milliarden Franken liegt um 0,7&nbsp;Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der laufenden Vierjahresperiode (2021–2024) und um 1,9&nbsp;Milliarden Franken über jenem der Periode 2017–2020. Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht darlegt, ist die Abstimmung zwischen Bedarf und finanziellen Mitteln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) Teil des Verhandlungsprozesses in Bezug auf die Leistungsvereinbarungen, der derzeit im Gange ist. In diesem Zusammenhang setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Subventionsgesetz vom 5.&nbsp;Oktober&nbsp;1990 (SuG; SR&nbsp;<i>616.1</i>) um. Gemäss Artikel&nbsp;1&nbsp;SuG müssen alle Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes hinreichend begründet sein, ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen sowie nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet werden. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung dieser finanzpolitischen Grundsätze.</p><p>2. Ab&nbsp;2024 wird der Bund mit erheblichen strukturellen Defiziten konfrontiert sein. Darum hat der Bundesrat im Februar&nbsp;2023 erste Massnahmen vorgeschlagen, die auch den BIF betreffen. So will der Bundesrat seine Einlage von 2025 bis 2027 um 150&nbsp;Millionen&nbsp;Franken pro Jahr kürzen. Dadurch soll aber weder der Substanzerhalt noch der geplante Ausbau der Infrastruktur infrage gestellt werden, da nach wie vor ausreichend Mittel vorhanden sind.</p><p>3. / 4. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Vernehmlassungsunterlagen:&nbsp;<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96028.html"><span style="color:blue;">Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen 2025–2028 für die Bahninfrastruktur (admin.ch)</span></a>. Die Netzzustandsberichte der Bahnen zeigen, dass der Zustand der Anlagen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte.&nbsp;</p><p>5. Mit dem Fahrplan&nbsp;2025 werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der erforderliche Substanzerhalt und die Ausbauprogramme fristgerecht realisiert werden können und die Fahrplanstabilität langfristig gewährleistet ist. Die Umsetzung der geplanten Substanzerhaltungsmassnahmen unter laufendem Betrieb und in Abstimmung mit dem Ausbau bleibt anspruchsvoll. Nach heutigem Kenntnisstand sind die finanziellen Mittel kein Grund für eine Verlängerung des Fahrplans&nbsp;2025: Mit zusätzlichen Mitteln könnten nicht mehr Bauarbeiten ausgeführt werden.</p>
  • <p>Mit der Neugestaltung des Fahrplans 2025 in der Westschweiz haben sich zwei Probleme klar herausgestellt: Es besteht ein Rückstand bei der Erneuerung der Bahnanlagen und deren Anpassung an die Vorschriften, und die Infrastruktur ist sehr knapp bemessen, was den Betrieb unflexibel, weniger langlebig und weniger pünktlich macht. Die Folge sind längere Fahrzeiten, damit Bauarbeiten an mehreren Stellen auf den verschiedenen Achsen gleichzeitig bewältigt werden können. Parallel dazu zielen die Sparmassnahmen des Bundes auf eine Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 150&nbsp;Millionen Franken ab, da die Ausgaben nicht den Prognosen entsprechen.&nbsp;</p><p>Wir erfahren von mehreren Bahninfrastrukturbetreiberinnen, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) in den ersten Verhandlungen über die nächsten Leistungsvereinbarungen 2025–2028 Einsparungen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken fordert. Dies wird sich auf die rechtzeitige Umsetzung der Infrastrukturerneuerungen auswirken; die Bauarbeiten müssen neu priorisiert werden, und vor allem wird sich die Modernisierung der Infrastruktur verzögern, insbesondere bei Verbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.</p><p>Die Westschweizer Kantonsregierungen haben ihre Verantwortung wahrgenommen und eine Verschlechterung ihres Angebots akzeptiert, um ihre Infrastruktur zu sanieren. Vor diesem Hintergrund stehen die Einsparungen, die den Infrastrukturbetreiberinnen auferlegt werden, im Widerspruch zur Dringlichkeit der Situation.&nbsp;</p><p>1. Wie werden die Einsparungen begründet, die das BAV von den Bahninfrastrukturbetreiberinnen verlangt?</p><p>2. Inwiefern haben die vom Bund geforderten Einsparungen bei den Betriebskosten Einfluss auf den BIF?</p><p>3. Welches sind die Auswirkungen auf die Fristen für die Anpassung der Anlagen an die Vorschriften (Behindertengleichstellungsgesetz, Sicherheitsanlagen usw.)?</p><p>4. Wird die Erneuerung von Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer in Frage gestellt? Wenn ja, hat dies Auswirkungen auf den Bahnverkehr (Reduktion der Geschwindigkeiten, Streichung von Funktionen, Projekt des generellen Personenumschlags in Bern, das Bahn&nbsp;2000 grundlegend widerspricht usw.) und/oder die Sicherheit?</p><p>5. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Einsparungen der schlechtere Fahrplan 2025 über mehrere Jahre bestehen bleibt oder sich die Situation sogar noch verschlimmert?&nbsp;</p>
  • Aufrechterhaltung des Angebots und Ausbau des Schienennetzes. Wie können diese strategischen Ziele insbesondere in der Westschweiz erreicht werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 28.&nbsp;Juni&nbsp;2023 die Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren&nbsp;2025–2028 eröffnet. Der vorgesehene Zahlungsrahmen von 15,1&nbsp;Milliarden Franken liegt um 0,7&nbsp;Milliarden Franken über dem Zahlungsrahmen der laufenden Vierjahresperiode (2021–2024) und um 1,9&nbsp;Milliarden Franken über jenem der Periode 2017–2020. Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht darlegt, ist die Abstimmung zwischen Bedarf und finanziellen Mitteln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) Teil des Verhandlungsprozesses in Bezug auf die Leistungsvereinbarungen, der derzeit im Gange ist. In diesem Zusammenhang setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Subventionsgesetz vom 5.&nbsp;Oktober&nbsp;1990 (SuG; SR&nbsp;<i>616.1</i>) um. Gemäss Artikel&nbsp;1&nbsp;SuG müssen alle Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes hinreichend begründet sein, ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen sowie nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet werden. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung dieser finanzpolitischen Grundsätze.</p><p>2. Ab&nbsp;2024 wird der Bund mit erheblichen strukturellen Defiziten konfrontiert sein. Darum hat der Bundesrat im Februar&nbsp;2023 erste Massnahmen vorgeschlagen, die auch den BIF betreffen. So will der Bundesrat seine Einlage von 2025 bis 2027 um 150&nbsp;Millionen&nbsp;Franken pro Jahr kürzen. Dadurch soll aber weder der Substanzerhalt noch der geplante Ausbau der Infrastruktur infrage gestellt werden, da nach wie vor ausreichend Mittel vorhanden sind.</p><p>3. / 4. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Vernehmlassungsunterlagen:&nbsp;<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96028.html"><span style="color:blue;">Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen 2025–2028 für die Bahninfrastruktur (admin.ch)</span></a>. Die Netzzustandsberichte der Bahnen zeigen, dass der Zustand der Anlagen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte.&nbsp;</p><p>5. Mit dem Fahrplan&nbsp;2025 werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der erforderliche Substanzerhalt und die Ausbauprogramme fristgerecht realisiert werden können und die Fahrplanstabilität langfristig gewährleistet ist. Die Umsetzung der geplanten Substanzerhaltungsmassnahmen unter laufendem Betrieb und in Abstimmung mit dem Ausbau bleibt anspruchsvoll. Nach heutigem Kenntnisstand sind die finanziellen Mittel kein Grund für eine Verlängerung des Fahrplans&nbsp;2025: Mit zusätzlichen Mitteln könnten nicht mehr Bauarbeiten ausgeführt werden.</p>
    • <p>Mit der Neugestaltung des Fahrplans 2025 in der Westschweiz haben sich zwei Probleme klar herausgestellt: Es besteht ein Rückstand bei der Erneuerung der Bahnanlagen und deren Anpassung an die Vorschriften, und die Infrastruktur ist sehr knapp bemessen, was den Betrieb unflexibel, weniger langlebig und weniger pünktlich macht. Die Folge sind längere Fahrzeiten, damit Bauarbeiten an mehreren Stellen auf den verschiedenen Achsen gleichzeitig bewältigt werden können. Parallel dazu zielen die Sparmassnahmen des Bundes auf eine Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 150&nbsp;Millionen Franken ab, da die Ausgaben nicht den Prognosen entsprechen.&nbsp;</p><p>Wir erfahren von mehreren Bahninfrastrukturbetreiberinnen, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) in den ersten Verhandlungen über die nächsten Leistungsvereinbarungen 2025–2028 Einsparungen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken fordert. Dies wird sich auf die rechtzeitige Umsetzung der Infrastrukturerneuerungen auswirken; die Bauarbeiten müssen neu priorisiert werden, und vor allem wird sich die Modernisierung der Infrastruktur verzögern, insbesondere bei Verbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.</p><p>Die Westschweizer Kantonsregierungen haben ihre Verantwortung wahrgenommen und eine Verschlechterung ihres Angebots akzeptiert, um ihre Infrastruktur zu sanieren. Vor diesem Hintergrund stehen die Einsparungen, die den Infrastrukturbetreiberinnen auferlegt werden, im Widerspruch zur Dringlichkeit der Situation.&nbsp;</p><p>1. Wie werden die Einsparungen begründet, die das BAV von den Bahninfrastrukturbetreiberinnen verlangt?</p><p>2. Inwiefern haben die vom Bund geforderten Einsparungen bei den Betriebskosten Einfluss auf den BIF?</p><p>3. Welches sind die Auswirkungen auf die Fristen für die Anpassung der Anlagen an die Vorschriften (Behindertengleichstellungsgesetz, Sicherheitsanlagen usw.)?</p><p>4. Wird die Erneuerung von Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer in Frage gestellt? Wenn ja, hat dies Auswirkungen auf den Bahnverkehr (Reduktion der Geschwindigkeiten, Streichung von Funktionen, Projekt des generellen Personenumschlags in Bern, das Bahn&nbsp;2000 grundlegend widerspricht usw.) und/oder die Sicherheit?</p><p>5. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Einsparungen der schlechtere Fahrplan 2025 über mehrere Jahre bestehen bleibt oder sich die Situation sogar noch verschlimmert?&nbsp;</p>
    • Aufrechterhaltung des Angebots und Ausbau des Schienennetzes. Wie können diese strategischen Ziele insbesondere in der Westschweiz erreicht werden?

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