Arzneimittel. Massnahmen des Bundesrates zur Dämpfung der OKP-Kosten

ShortId
23.3707
Id
20233707
Updated
26.03.2024 21:51
Language
de
Title
Arzneimittel. Massnahmen des Bundesrates zur Dämpfung der OKP-Kosten
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat vom 3. Juni 2022 bis am 30. September 2022 Verordnungsanpassungen im Arzneimittelbereich in die Vernehmlassung gegeben. Nach Abschluss der Vernehmlassung erfolgten Empfehlungen der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Diesen ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nachgekommen und hat in der Folge verschiedene Gespräche mit den betroffenen Akteuren geführt. Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerungen konnten die Anpassungen nicht, wie ursprünglich geplant, bereits im 1. Halbjahr 2023 in Kraft treten.</p><p>&nbsp;</p><p>Das grösste Einsparpotential der Vorlage besteht im patentabgelaufenen Bereich dank der Förderung der Abgabe von Generika und Biosimilars anstelle von Originalpräparaten. Der Bundesrat schätzte in der Vernehmlassungsvorlage aufgrund von Berechnungen des BAG, dass sich die Einsparungen in diesem Bereich auf maximal 250 Millionen Franken belaufen. Die Vorlage soll in diesem Bereich zwar leicht angepasst, Massnahmen zur Förderung der Abgabe von Generika und Biosimilars (z.B. höherer Selbstbehalt beim Bezug teurer Originalpräparate, einheitlicher Vertriebsanteil bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln) jedoch beibehalten werden. Daher erwartet der Bundesrat nicht, dass das gesamte Einsparpotenzial massgeblich reduziert wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass die Vorlage zu einem höheren Verwaltungsaufwand für die betroffenen Akteure führt. Die vorgeschlagenen Massnahmen für die Einzelfallvergütung (wie der bindende Experteneinbezug bei der Entwicklung der Nutzenbewertungstools und vor der allfälligen Ablehnung von Kostengutsprachegesuchen für die Behandlung von seltenen Krankheiten sowie die bindend transparente, nutzenbasierte Begründung von Ablehnungen), dürften für Krankenversicherer zwar zu einem gewissen Mehraufwand führen. Andererseits werden die geplanten fixen Preisabschläge bei der Einzelfallvergütung und die einheitliche und gemeinsame Nutzenbewertungen den Aufwand für Preisverhandlungen und für die Nutzenbewertung für Krankenversicherer und Vertrauensärzteschaft auch erheblich senken. Während sich Mehr- und Minderaufwand bei den Krankenversicherern die Waage halten dürften, kann für die Pharmaindustrie und für die Ärzteschaft von einem erheblichen Minderaufwand ausgegangen werden, da Preisverhandlungen und Schriftenwechsel aufgrund unzureichend begründeter Ablehnungen entfallen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Anstelle von verhandelten Rabatten werden neu definierte Preisabstände in vergleichbarer Höhe vorgeschlagen. Im Rahmen der Gespräche mit den Akteuren wurden die potenziellen Mehrkosten von Krankenversicherern im Vergleich zur bestehenden Praxis berechnet. Der Bundesrat geht auf Basis dieser Berechnungen nicht von Kostensteigerungen für die Vergütung im Einzelfall aus.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Anpassung der KVV und der KLV durchgeführt (vom 3. Juni bis zum 30. September 2022). Insbesondere sollen bei den Generika und Biosimilars die Einsparungen nochmals erhöht werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Anpassungen am 1. Juni 2023 in Kraft treten sollten. Der Bundesrat hat jedoch bis anhin noch keine Entscheide getroffen.</p><p>Zudem hat das BAG neue Vorschläge mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens besprochen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Wie hoch war das Sparpotenzial der ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates?</p><p>- Wie hoch ist das Einsparungspotenzial gemäss den neuen Vorschlägen des BAG?</p><p>- Wie wirken sich die neuen Vorschläge des BAG auf den Verwaltungsaufwand der verschiedenen Akteure aus?</p><p>- Ist es möglich, dass die neuen Vorschläge des BAG zu Kostensteigerungen führen könnten, da die ausgehandelten Rabatte für die Kostenübernahme von Arzneimitteln in besonderen Fällen (Art. 71a bis d KVV) nicht mehr gewährt werden? Welche Auswirkungen sind auf die Kosten zu erwarten und wie ist dies zu rechtfertigen?</p>
  • Arzneimittel. Massnahmen des Bundesrates zur Dämpfung der OKP-Kosten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat vom 3. Juni 2022 bis am 30. September 2022 Verordnungsanpassungen im Arzneimittelbereich in die Vernehmlassung gegeben. Nach Abschluss der Vernehmlassung erfolgten Empfehlungen der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Diesen ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nachgekommen und hat in der Folge verschiedene Gespräche mit den betroffenen Akteuren geführt. Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerungen konnten die Anpassungen nicht, wie ursprünglich geplant, bereits im 1. Halbjahr 2023 in Kraft treten.</p><p>&nbsp;</p><p>Das grösste Einsparpotential der Vorlage besteht im patentabgelaufenen Bereich dank der Förderung der Abgabe von Generika und Biosimilars anstelle von Originalpräparaten. Der Bundesrat schätzte in der Vernehmlassungsvorlage aufgrund von Berechnungen des BAG, dass sich die Einsparungen in diesem Bereich auf maximal 250 Millionen Franken belaufen. Die Vorlage soll in diesem Bereich zwar leicht angepasst, Massnahmen zur Förderung der Abgabe von Generika und Biosimilars (z.B. höherer Selbstbehalt beim Bezug teurer Originalpräparate, einheitlicher Vertriebsanteil bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln) jedoch beibehalten werden. Daher erwartet der Bundesrat nicht, dass das gesamte Einsparpotenzial massgeblich reduziert wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass die Vorlage zu einem höheren Verwaltungsaufwand für die betroffenen Akteure führt. Die vorgeschlagenen Massnahmen für die Einzelfallvergütung (wie der bindende Experteneinbezug bei der Entwicklung der Nutzenbewertungstools und vor der allfälligen Ablehnung von Kostengutsprachegesuchen für die Behandlung von seltenen Krankheiten sowie die bindend transparente, nutzenbasierte Begründung von Ablehnungen), dürften für Krankenversicherer zwar zu einem gewissen Mehraufwand führen. Andererseits werden die geplanten fixen Preisabschläge bei der Einzelfallvergütung und die einheitliche und gemeinsame Nutzenbewertungen den Aufwand für Preisverhandlungen und für die Nutzenbewertung für Krankenversicherer und Vertrauensärzteschaft auch erheblich senken. Während sich Mehr- und Minderaufwand bei den Krankenversicherern die Waage halten dürften, kann für die Pharmaindustrie und für die Ärzteschaft von einem erheblichen Minderaufwand ausgegangen werden, da Preisverhandlungen und Schriftenwechsel aufgrund unzureichend begründeter Ablehnungen entfallen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Anstelle von verhandelten Rabatten werden neu definierte Preisabstände in vergleichbarer Höhe vorgeschlagen. Im Rahmen der Gespräche mit den Akteuren wurden die potenziellen Mehrkosten von Krankenversicherern im Vergleich zur bestehenden Praxis berechnet. Der Bundesrat geht auf Basis dieser Berechnungen nicht von Kostensteigerungen für die Vergütung im Einzelfall aus.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Anpassung der KVV und der KLV durchgeführt (vom 3. Juni bis zum 30. September 2022). Insbesondere sollen bei den Generika und Biosimilars die Einsparungen nochmals erhöht werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Anpassungen am 1. Juni 2023 in Kraft treten sollten. Der Bundesrat hat jedoch bis anhin noch keine Entscheide getroffen.</p><p>Zudem hat das BAG neue Vorschläge mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens besprochen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Wie hoch war das Sparpotenzial der ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates?</p><p>- Wie hoch ist das Einsparungspotenzial gemäss den neuen Vorschlägen des BAG?</p><p>- Wie wirken sich die neuen Vorschläge des BAG auf den Verwaltungsaufwand der verschiedenen Akteure aus?</p><p>- Ist es möglich, dass die neuen Vorschläge des BAG zu Kostensteigerungen führen könnten, da die ausgehandelten Rabatte für die Kostenübernahme von Arzneimitteln in besonderen Fällen (Art. 71a bis d KVV) nicht mehr gewährt werden? Welche Auswirkungen sind auf die Kosten zu erwarten und wie ist dies zu rechtfertigen?</p>
    • Arzneimittel. Massnahmen des Bundesrates zur Dämpfung der OKP-Kosten

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