Wie stark sind Frauen in der Landwirtschaft vertreten?

ShortId
23.3710
Id
20233710
Updated
26.03.2024 21:49
Language
de
Title
Wie stark sind Frauen in der Landwirtschaft vertreten?
AdditionalIndexing
28;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Gleichstellungsgebot von Frau und Mann wird in den für die Schweizer Landwirtschaft relevanten Rechtsordnungen vollumfänglich umgesetzt (Landwirtschaftsgesetz, SR 910.1; Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, SR 211.412.11; Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht, SR 221.213.2). Dass es nicht mehr Betriebsleiterinnen gibt, liegt nicht an den rechtlichen Voraussetzungen, sondern beispielsweise an den besonders in ländlichen Regionen nach wie vor traditionellen Rollenbildern.</p><p>2022 waren insgesamt 149&nbsp;578 Personen in den landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt. Die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen stieg um 405 Personen im Vergleich zu 2021. Trotz des leichten Rückgangs aller Betriebe wurden 2022 110 Betriebe mehr von Frauen geführt als im Vorjahr: Das sind 7,2 Prozent bezogen auf das Total aller Betriebe. Diese Zahl nimmt seit Jahren langsam aber stetig zu.</p><p>1. Wie in der Stellungnahme zum Postulat 21.4581 bereits festgehalten: Die rechtlichen Voraussetzungen im bäuerlichen Bodenrecht stellen sicher, dass <i>jede</i> geeignete Person, ungeachtet des Geschlechts, Zugang zu Grundeigentum hat. Weder bezüglich Förderung durch den Bund noch bezüglich Bedingungen für die Bewirtschaftung und Leitung eines landwirtschaftlichen Gewerbes existiert eine Geschlechterdiskriminierung, da die Voraussetzungen für Frau und Mann genau dieselben sind.</p><p>Die noch relativ tiefe Anzahl Betriebsleiterinnen liegt also <i>nicht</i> an den rechtlichen Rahmenbedingungen – es ist Sache der Familie, der Eltern, ihrer Einstellung gegenüber dem landwirtschaftlichen Betrieb und den Kindern, wen sie zur Nachfolge bestimmen.</p><p>2. Der Bund setzt sich für die Gleichstellung der Frauen und Männer ein, auch in der Landwirtschaft: Etwa mit der nationalen Gleichstellungsstrategie 2030, bei der verschiedene Massnahmen die Landwirtschaft betreffen. Er ist in Plattformen und Arbeitsgruppen vertreten, die sich regelmässig treffen und sich für die Besserstellung der Frauen in der Landwirtschaft einsetzen, etwa mit Kampagnen oder Ausbildungsmodulen.</p><p>Der Bund unterstützt zudem ein Projekt, das die landwirtschaftlichen Grund- und&nbsp;Fachausbildungen untersucht und dabei der Frage nachgeht, ob diese allenfalls zu einer traditionellen Rollenaufteilung und zur Festschreibung von Rollen beitragen. Ziel des Projekts ist die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Landwirtschaft via geschlechtsneutrale landwirtschaftliche Bildung. Damit wird eine Handlungsempfehlung der Studie «Frauen in der Landwirtschaft 2022» umgesetzt.</p><p>Mit der Annahme der Motion WAK-S 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bis 2025 eine Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Mit der Vorlage soll namentlich die Position der Ehegattinnen und Ehegatten gestärkt werden.</p>
  • <p>In seiner Antwort auf mein Postulat 21.4581 erwähnt der Bundesrat die verschiedenen Schritte, die bereits unternommen wurden, um zu gewährleisten, dass Frauen in der Landwirtschaft besser vertreten sind. Diese Schritte sind natürlich zu begrüssen, bleiben aber weit hinter den Herausforderungen zurück. Wenn das so weitergeht, wird sich weder für unsere noch für die nächste Generation etwas Wesentliches ändern.</p><p>Im Bericht «Frauen in der Landwirtschaft 2022» von BLW/Agridea werden die «Gründe und Hindernisse für Frauen als Betriebsleiterinnen – Ergebnisse der Gruppendiskussionen» auf einer einzigen Seite abgehandelt und die komplexen Gesellschaftsstrukturen, die dazu führen, dass Töchter in Bauernbetrieben seit Jahrzehnten systematisch ausgeschlossen werden, werden verschwiegen. Während die Bäuerinnen im Grossen und Ganzen erfolgreich für einen besseren Versicherungsschutz gekämpft haben, wird den Fragen im Zusammenhang mit dem Status als Betriebsleiterin nicht viel Bedeutung beigemessen.</p><p>Und dies, obwohl 2019 54&nbsp;000 Frauen in der Schweizer Landwirtschaft tätig waren, 43&nbsp;000 von ihnen als Familienangehörige. Trotz dieses Anteils an Frauen, die in der Landwirtschaft tätig sind, werden nur 6 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe von einer Frau geleitet; das entspricht 3289 Frauen gegenüber 46&nbsp;749 Männern. Auch wenn dieser Anteil in der Betriebsleitung in den letzten Jahren gestiegen ist und das Projekt von Agridea «PFO – Partizipation von Frauen in landwirtschaftlichen Organisationen» zu begrüssen ist, ist er immer noch extrem niedrig. Am heutigen für Frauen wichtigen Tag (Feministischer Streik am 14. Juni 2023) können wir für die Landwirtinnen, die bereits einen Beitrag zu einem wichtigen Wirtschaftssektor und Gesellschaftsbereich leisten oder einen solchen Beitrag leisten wollen, ein starkes Zeichen setzen, indem wir ihnen offiziell eine gleichberechtigte Stellung zuerkennen.</p><p>– Laut dem bäuerlichen Bodenrecht ist «für die Selbstbewirtschaftung geeignet [...], wer die Fähigkeiten besitzt, die nach landesüblicher Vorstellung notwendig sind, um den landwirtschaftlichen Boden selber zu bearbeiten und ein landwirtschaftliches Gewerbe persönlich zu leiten». Kann gewährleistet werden, dass sich diese restriktive Formulierung nicht diskriminierend auf Ehefrauen und Töchter von Landwirten auswirkt?</p><p>– Welche Massnahmen wird der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass 94 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz in Männerhand sind, ergreifen, um die Gleichstellung zu erreichen?</p>
  • Wie stark sind Frauen in der Landwirtschaft vertreten?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Gleichstellungsgebot von Frau und Mann wird in den für die Schweizer Landwirtschaft relevanten Rechtsordnungen vollumfänglich umgesetzt (Landwirtschaftsgesetz, SR 910.1; Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, SR 211.412.11; Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht, SR 221.213.2). Dass es nicht mehr Betriebsleiterinnen gibt, liegt nicht an den rechtlichen Voraussetzungen, sondern beispielsweise an den besonders in ländlichen Regionen nach wie vor traditionellen Rollenbildern.</p><p>2022 waren insgesamt 149&nbsp;578 Personen in den landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt. Die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen stieg um 405 Personen im Vergleich zu 2021. Trotz des leichten Rückgangs aller Betriebe wurden 2022 110 Betriebe mehr von Frauen geführt als im Vorjahr: Das sind 7,2 Prozent bezogen auf das Total aller Betriebe. Diese Zahl nimmt seit Jahren langsam aber stetig zu.</p><p>1. Wie in der Stellungnahme zum Postulat 21.4581 bereits festgehalten: Die rechtlichen Voraussetzungen im bäuerlichen Bodenrecht stellen sicher, dass <i>jede</i> geeignete Person, ungeachtet des Geschlechts, Zugang zu Grundeigentum hat. Weder bezüglich Förderung durch den Bund noch bezüglich Bedingungen für die Bewirtschaftung und Leitung eines landwirtschaftlichen Gewerbes existiert eine Geschlechterdiskriminierung, da die Voraussetzungen für Frau und Mann genau dieselben sind.</p><p>Die noch relativ tiefe Anzahl Betriebsleiterinnen liegt also <i>nicht</i> an den rechtlichen Rahmenbedingungen – es ist Sache der Familie, der Eltern, ihrer Einstellung gegenüber dem landwirtschaftlichen Betrieb und den Kindern, wen sie zur Nachfolge bestimmen.</p><p>2. Der Bund setzt sich für die Gleichstellung der Frauen und Männer ein, auch in der Landwirtschaft: Etwa mit der nationalen Gleichstellungsstrategie 2030, bei der verschiedene Massnahmen die Landwirtschaft betreffen. Er ist in Plattformen und Arbeitsgruppen vertreten, die sich regelmässig treffen und sich für die Besserstellung der Frauen in der Landwirtschaft einsetzen, etwa mit Kampagnen oder Ausbildungsmodulen.</p><p>Der Bund unterstützt zudem ein Projekt, das die landwirtschaftlichen Grund- und&nbsp;Fachausbildungen untersucht und dabei der Frage nachgeht, ob diese allenfalls zu einer traditionellen Rollenaufteilung und zur Festschreibung von Rollen beitragen. Ziel des Projekts ist die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Landwirtschaft via geschlechtsneutrale landwirtschaftliche Bildung. Damit wird eine Handlungsempfehlung der Studie «Frauen in der Landwirtschaft 2022» umgesetzt.</p><p>Mit der Annahme der Motion WAK-S 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bis 2025 eine Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Mit der Vorlage soll namentlich die Position der Ehegattinnen und Ehegatten gestärkt werden.</p>
    • <p>In seiner Antwort auf mein Postulat 21.4581 erwähnt der Bundesrat die verschiedenen Schritte, die bereits unternommen wurden, um zu gewährleisten, dass Frauen in der Landwirtschaft besser vertreten sind. Diese Schritte sind natürlich zu begrüssen, bleiben aber weit hinter den Herausforderungen zurück. Wenn das so weitergeht, wird sich weder für unsere noch für die nächste Generation etwas Wesentliches ändern.</p><p>Im Bericht «Frauen in der Landwirtschaft 2022» von BLW/Agridea werden die «Gründe und Hindernisse für Frauen als Betriebsleiterinnen – Ergebnisse der Gruppendiskussionen» auf einer einzigen Seite abgehandelt und die komplexen Gesellschaftsstrukturen, die dazu führen, dass Töchter in Bauernbetrieben seit Jahrzehnten systematisch ausgeschlossen werden, werden verschwiegen. Während die Bäuerinnen im Grossen und Ganzen erfolgreich für einen besseren Versicherungsschutz gekämpft haben, wird den Fragen im Zusammenhang mit dem Status als Betriebsleiterin nicht viel Bedeutung beigemessen.</p><p>Und dies, obwohl 2019 54&nbsp;000 Frauen in der Schweizer Landwirtschaft tätig waren, 43&nbsp;000 von ihnen als Familienangehörige. Trotz dieses Anteils an Frauen, die in der Landwirtschaft tätig sind, werden nur 6 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe von einer Frau geleitet; das entspricht 3289 Frauen gegenüber 46&nbsp;749 Männern. Auch wenn dieser Anteil in der Betriebsleitung in den letzten Jahren gestiegen ist und das Projekt von Agridea «PFO – Partizipation von Frauen in landwirtschaftlichen Organisationen» zu begrüssen ist, ist er immer noch extrem niedrig. Am heutigen für Frauen wichtigen Tag (Feministischer Streik am 14. Juni 2023) können wir für die Landwirtinnen, die bereits einen Beitrag zu einem wichtigen Wirtschaftssektor und Gesellschaftsbereich leisten oder einen solchen Beitrag leisten wollen, ein starkes Zeichen setzen, indem wir ihnen offiziell eine gleichberechtigte Stellung zuerkennen.</p><p>– Laut dem bäuerlichen Bodenrecht ist «für die Selbstbewirtschaftung geeignet [...], wer die Fähigkeiten besitzt, die nach landesüblicher Vorstellung notwendig sind, um den landwirtschaftlichen Boden selber zu bearbeiten und ein landwirtschaftliches Gewerbe persönlich zu leiten». Kann gewährleistet werden, dass sich diese restriktive Formulierung nicht diskriminierend auf Ehefrauen und Töchter von Landwirten auswirkt?</p><p>– Welche Massnahmen wird der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass 94 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz in Männerhand sind, ergreifen, um die Gleichstellung zu erreichen?</p>
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