Für ein Verbot von SUV und Geländewagen

ShortId
23.3711
Id
20233711
Updated
26.03.2024 21:49
Language
de
Title
Für ein Verbot von SUV und Geländewagen
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neu zugelassenen Autos werden immer grösser, schwerer und leistungsstärker. Im Jahr 2022 hatten sie ein Durchschnittsgewicht von 1745&nbsp;kg und eine Leistung von 208&nbsp;PS. Mehr als jedes zweite neue Auto ist ein SUV. Dieser Trend betrifft sowohl die ländlichen Kantone und Bergkantone als auch die urbanen Kantone. Im Kanton Zug machen Geländewagen 65 Prozent der Neuzulassungen aus.</p><p>Die Internationale Energieagentur ist besorgt über diesen Trend, mit dem wenig energieeffiziente Autos bevorzugt werden und der den durch die technologische Entwicklung ermöglichten Fortschritt ausbremst.</p><p>Die schweren und grossen SUV sind die zweitgrössten Verursacher des Anstiegs der CO2-Emissionen seit 2010 und platzieren sich so hinter dem Energiesektor, aber noch vor der Schwerindustrie und der Luftfahrt. Dies liegt unter anderem daran, dass der Energieverbrauch solcher Fahrzeuge rund einen Viertel höher ist als jener von mittelgrossen Autos. In der Schweiz steigt der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch von Neuwagen seit 2016 an. Je schwerer ein Fahrzeug, desto höher sein Kraftstoffverbrauch.</p><p>Dieser Trend geht zu Lasten der Umwelt, denn 100&nbsp;kg zusätzliches Gewicht bedeuten einen halben Liter mehr Kraftstoff pro 100&nbsp;km; ein Liter Benzin entspricht einem CO2-Ausstoss von 2,3&nbsp;kg und ein Liter Diesel einem CO2-Ausstoss von 2,6&nbsp;kg. Dieses Problem verschwindet auch nicht mit der Entwicklung von Elektro-SUV, da diese für den Transport einer Person viel mehr Energie benötigen als ein leichtes Auto.</p><p>Die Tendenz, immer grössere, schwerere und mehr Kraftstoff verbrauchende Fahrzeuge zu kaufen, ist nicht nur für die Umwelt und das Klima problematisch, sondern auch für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Personen, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind. Ausserdem sei daran erinnert, dass ein Auto im Durchschnitt von 1,5&nbsp;Personen genutzt wird.</p>
  • <p>Der Antrag der Motion entspricht im Kerngehalt der am 17.3.2023 abgeschriebenen Motion Pasquier-Eichenberger (21.3149 Für ein Verbot von SUV und Geländewagen)<i>.&nbsp;</i>Die damalige Stellungnahme des Bundesrates betreffend CO2-Gesetz hat weiterhin Gültigkeit.&nbsp;Die aufgeführten Problemkreise (Verbrauch bzw. CO2-Ausstoss, Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer) gelten nach wie vor nicht nur für Geländefahrzeuge oder Sport Utility Vehicle (SUV). Sie hängen vielmehr mit dem allgemein zu beobachtenden Trend nach leistungsstärkeren, schwereren und grösseren Fahrzeugen zusammen. Das als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für menschenfreundlichere Fahrzeuge» («Offroader-Initiative») erlassene CO2-Gesetz schreibt vor, dass auf Basis von Zielwerten die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Vorgabe einhalten muss. Mit der vorgesehenen Totalrevision des CO2-Gesetzes soll der Treibhausgas-Ausstoss weiter sinken, indem neue Zielwerte eingeführt und die bestehenden verschärft werden.</p><p>Neu ist, dass der Bundesrat am 24. November 2021 mit der Revision von Artikel 28 der CO2-Verordnung (SR 641.711) die Motion Müller (20.3210; CO2-Emmissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken) umgesetzt hat. Seit dem 1. Januar 2022 werden auch Fahrzeuge von Klein- und Nischenanbietern gleich sanktioniert wie die übrigen Fahrzeugmarken. Dadurch entfällt die Privilegierung von namhaften Anbietern von SUV und Geländewagen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Import von neuen Sport Utility Vehicles (SUV) und Geländewagen mit einem Leergewicht von zwei Tonnen oder mehr ab 2025 zu verbieten. Ausnahmen sind möglich, sofern ein Bedarf nachgewiesen werden kann.</p>
  • Für ein Verbot von SUV und Geländewagen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neu zugelassenen Autos werden immer grösser, schwerer und leistungsstärker. Im Jahr 2022 hatten sie ein Durchschnittsgewicht von 1745&nbsp;kg und eine Leistung von 208&nbsp;PS. Mehr als jedes zweite neue Auto ist ein SUV. Dieser Trend betrifft sowohl die ländlichen Kantone und Bergkantone als auch die urbanen Kantone. Im Kanton Zug machen Geländewagen 65 Prozent der Neuzulassungen aus.</p><p>Die Internationale Energieagentur ist besorgt über diesen Trend, mit dem wenig energieeffiziente Autos bevorzugt werden und der den durch die technologische Entwicklung ermöglichten Fortschritt ausbremst.</p><p>Die schweren und grossen SUV sind die zweitgrössten Verursacher des Anstiegs der CO2-Emissionen seit 2010 und platzieren sich so hinter dem Energiesektor, aber noch vor der Schwerindustrie und der Luftfahrt. Dies liegt unter anderem daran, dass der Energieverbrauch solcher Fahrzeuge rund einen Viertel höher ist als jener von mittelgrossen Autos. In der Schweiz steigt der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch von Neuwagen seit 2016 an. Je schwerer ein Fahrzeug, desto höher sein Kraftstoffverbrauch.</p><p>Dieser Trend geht zu Lasten der Umwelt, denn 100&nbsp;kg zusätzliches Gewicht bedeuten einen halben Liter mehr Kraftstoff pro 100&nbsp;km; ein Liter Benzin entspricht einem CO2-Ausstoss von 2,3&nbsp;kg und ein Liter Diesel einem CO2-Ausstoss von 2,6&nbsp;kg. Dieses Problem verschwindet auch nicht mit der Entwicklung von Elektro-SUV, da diese für den Transport einer Person viel mehr Energie benötigen als ein leichtes Auto.</p><p>Die Tendenz, immer grössere, schwerere und mehr Kraftstoff verbrauchende Fahrzeuge zu kaufen, ist nicht nur für die Umwelt und das Klima problematisch, sondern auch für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Personen, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind. Ausserdem sei daran erinnert, dass ein Auto im Durchschnitt von 1,5&nbsp;Personen genutzt wird.</p>
    • <p>Der Antrag der Motion entspricht im Kerngehalt der am 17.3.2023 abgeschriebenen Motion Pasquier-Eichenberger (21.3149 Für ein Verbot von SUV und Geländewagen)<i>.&nbsp;</i>Die damalige Stellungnahme des Bundesrates betreffend CO2-Gesetz hat weiterhin Gültigkeit.&nbsp;Die aufgeführten Problemkreise (Verbrauch bzw. CO2-Ausstoss, Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer) gelten nach wie vor nicht nur für Geländefahrzeuge oder Sport Utility Vehicle (SUV). Sie hängen vielmehr mit dem allgemein zu beobachtenden Trend nach leistungsstärkeren, schwereren und grösseren Fahrzeugen zusammen. Das als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für menschenfreundlichere Fahrzeuge» («Offroader-Initiative») erlassene CO2-Gesetz schreibt vor, dass auf Basis von Zielwerten die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Vorgabe einhalten muss. Mit der vorgesehenen Totalrevision des CO2-Gesetzes soll der Treibhausgas-Ausstoss weiter sinken, indem neue Zielwerte eingeführt und die bestehenden verschärft werden.</p><p>Neu ist, dass der Bundesrat am 24. November 2021 mit der Revision von Artikel 28 der CO2-Verordnung (SR 641.711) die Motion Müller (20.3210; CO2-Emmissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken) umgesetzt hat. Seit dem 1. Januar 2022 werden auch Fahrzeuge von Klein- und Nischenanbietern gleich sanktioniert wie die übrigen Fahrzeugmarken. Dadurch entfällt die Privilegierung von namhaften Anbietern von SUV und Geländewagen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Import von neuen Sport Utility Vehicles (SUV) und Geländewagen mit einem Leergewicht von zwei Tonnen oder mehr ab 2025 zu verbieten. Ausnahmen sind möglich, sofern ein Bedarf nachgewiesen werden kann.</p>
    • Für ein Verbot von SUV und Geländewagen

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