Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Parlament

ShortId
23.3766
Id
20233766
Updated
26.03.2024 21:52
Language
de
Title
Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Parlament
AdditionalIndexing
04;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich seit 2007 wiederholt und einlässlich mit der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihrer Vertretung im Parlament befasst. Aufgrund eines Auftrags der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 17.&nbsp;November&nbsp;2011 klärte die Bundeskanzlei in einem ausführlichen Rechtsgutachten vom 21.&nbsp;August&nbsp;2013 ab, ob die Kantone ohne Änderung der Bundesverfassung verpflichtet sind, Auslandschweizer Stimmberechtigte an ihren Ständeratswahlen teilnehmen zu lassen (publiziert in: VPB 1/2014, S. 1-57). Im Rahmen dieses Gutachtens setzte sich die Bundeskanzlei auch rechtsvergleichend mit der Repräsentanz von Auslandbürgerinnen und -bürgern in anderen europäischen Staaten auseinander. Ausserdem hat der Bundesrat gestützt auf das Postulat 14.3384 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats in seinem Bericht vom 1.&nbsp;September&nbsp;2016 einen weiteren, detaillierten Überblick über die Ausgestaltung der politischen Rechte von Auslandbürgerinnen und Auslandbürgern in verschiedenen Staaten Europas erstellt.&nbsp;Schliesslich bietet auch der Bericht <span style="color:#1E1E1E;">vom 17.&nbsp;März 2023&nbsp;</span>in Erfüllung des Postulats 20.4348 Silberschmidt eine umfassende Analyse zur <span style="color:#1E1E1E;">Stärkung der Möglichkeiten zur demokratischen Partizipation von Auslandschweizerinnen und -schweizern. Ergänzend ist auf den Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 30. Januar 2020&nbsp;</span>zur parlamentarischen Initiative 19.490 Minder zu verweisen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Bundesverwaltung tauscht sich regelmässig mit der Auslandschweizer-Organisation (ASO) aus und verfolgt die Tätigkeit des Auslandschweizerrates (ASR) (vgl. dazu Art. 9 Abs. 2 Auslandschweizergesetz, SR 195.1). Als privatrechtliche Organisation steht es der ASO und dem ASR frei, sich auf der politischen Ebene einzubringen, beispielweise durch eine eigene Wahlplattform oder die bestehende parlamentarische Gruppe, die aktuell 78 Parlamentsmitglieder umfasst (Stand 31. Juli 2023).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Zusammensetzung und die Wahl des Nationalrats sind auf Stufe Verfassung und Gesetz geregelt (Art. 149 Bundesverfassung, SR 101). Die Schaffung eines eigenen Wahlkreises würde eine Verfassungsänderung bedingen. Die Organisation und die Durchführung der Nationalratswahlen liegen nach Auffassung des Bundesrats richtigerweise abschliessend in der Verantwortung der behördlichen Stellen von Bund und Kantonen. Es ist nicht vorgesehen, dem Parlament eine Änderung zu beantragen.</p>
  • <p>Mit über 800&nbsp;000 im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern, von denen fast ein Viertel in den Stimmregistern eingetragen ist, hat die Fünfte Schweiz ihrem Namen noch nie so gut entsprochen. Mehr als 10&nbsp;Prozent der Schweizer Bürgerinnen und Bürger leben also im Ausland. Sie können zwar für die eidgenössischen Wahlen kandidieren, haben es aber enorm schwer, gewählt zu werden und damit die Fünfte Schweiz im Parlament aktiv und wirksam zu vertreten. Denn sie werden auf kantonale, stark lokal verankerte Listen gesetzt, die ihnen nur geringe Chancen auf einen Sitz im Parlament bieten.</p><p>Die Besonderheiten, aber auch der Reichtum der Fünften Schweiz fehlen somit im Parlament allzu oft. Darum kann das Parlament das Schweizer Volk in seiner ganzen Vielfalt nur stark eingeschränkt vertreten, auch wenn die Auslandschweizer-Organisation (ASO) und der Auslandschweizerrat (ASR) hervorragende Arbeit leisten, um die Anliegen und Besonderheiten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer einzubringen.</p><p>Mehrere europäische Länder haben dieses Problem gelöst, indem sie ihrer im Ausland lebenden Bevölkerung eine direkte Vertretung anbieten. Dies ist beispielsweise in Frankreich, Italien oder Portugal der Fall. Die Vergabe von Sitzen im Schweizer Parlament für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger hätte darum nichts Aussergewöhnliches und würde die indirekte Vertretung durch die ASO und den ASR durchaus ergänzen. Dies wurde im Übrigen bereits in zwei 2007 eingereichten Vorstössen beantragt (Motion Fehr 07.3330 und pa. Iv. Sommaruga 07.460). Daher meine Fragen:</p><p>- Hat sich der Bundesrat seit 2007 mit der Frage einer besseren Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in unseren politischen Institutionen befasst?&nbsp;</p><p>- Hat er zu diesem Zweck die verschiedenen Optionen evaluiert, die es den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ermöglichen würden, ihre eigenen Vertreterinnen und Vertreter im National- oder Ständerat zu haben?</p><p>- Wenn nein, was hält er von der Idee, ihnen nur im Nationalrat eine proportionale Anzahl Sitze zuzugestehen? Und welche Rolle könnten die ASO und der ASR in diesem Prozess spielen?</p><p>- Und welche alternativen Massnahmen könnte er in Betracht ziehen, um eine angemessenere Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu gewährleisten?</p>
  • Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich seit 2007 wiederholt und einlässlich mit der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihrer Vertretung im Parlament befasst. Aufgrund eines Auftrags der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 17.&nbsp;November&nbsp;2011 klärte die Bundeskanzlei in einem ausführlichen Rechtsgutachten vom 21.&nbsp;August&nbsp;2013 ab, ob die Kantone ohne Änderung der Bundesverfassung verpflichtet sind, Auslandschweizer Stimmberechtigte an ihren Ständeratswahlen teilnehmen zu lassen (publiziert in: VPB 1/2014, S. 1-57). Im Rahmen dieses Gutachtens setzte sich die Bundeskanzlei auch rechtsvergleichend mit der Repräsentanz von Auslandbürgerinnen und -bürgern in anderen europäischen Staaten auseinander. Ausserdem hat der Bundesrat gestützt auf das Postulat 14.3384 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats in seinem Bericht vom 1.&nbsp;September&nbsp;2016 einen weiteren, detaillierten Überblick über die Ausgestaltung der politischen Rechte von Auslandbürgerinnen und Auslandbürgern in verschiedenen Staaten Europas erstellt.&nbsp;Schliesslich bietet auch der Bericht <span style="color:#1E1E1E;">vom 17.&nbsp;März 2023&nbsp;</span>in Erfüllung des Postulats 20.4348 Silberschmidt eine umfassende Analyse zur <span style="color:#1E1E1E;">Stärkung der Möglichkeiten zur demokratischen Partizipation von Auslandschweizerinnen und -schweizern. Ergänzend ist auf den Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 30. Januar 2020&nbsp;</span>zur parlamentarischen Initiative 19.490 Minder zu verweisen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Bundesverwaltung tauscht sich regelmässig mit der Auslandschweizer-Organisation (ASO) aus und verfolgt die Tätigkeit des Auslandschweizerrates (ASR) (vgl. dazu Art. 9 Abs. 2 Auslandschweizergesetz, SR 195.1). Als privatrechtliche Organisation steht es der ASO und dem ASR frei, sich auf der politischen Ebene einzubringen, beispielweise durch eine eigene Wahlplattform oder die bestehende parlamentarische Gruppe, die aktuell 78 Parlamentsmitglieder umfasst (Stand 31. Juli 2023).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Zusammensetzung und die Wahl des Nationalrats sind auf Stufe Verfassung und Gesetz geregelt (Art. 149 Bundesverfassung, SR 101). Die Schaffung eines eigenen Wahlkreises würde eine Verfassungsänderung bedingen. Die Organisation und die Durchführung der Nationalratswahlen liegen nach Auffassung des Bundesrats richtigerweise abschliessend in der Verantwortung der behördlichen Stellen von Bund und Kantonen. Es ist nicht vorgesehen, dem Parlament eine Änderung zu beantragen.</p>
    • <p>Mit über 800&nbsp;000 im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern, von denen fast ein Viertel in den Stimmregistern eingetragen ist, hat die Fünfte Schweiz ihrem Namen noch nie so gut entsprochen. Mehr als 10&nbsp;Prozent der Schweizer Bürgerinnen und Bürger leben also im Ausland. Sie können zwar für die eidgenössischen Wahlen kandidieren, haben es aber enorm schwer, gewählt zu werden und damit die Fünfte Schweiz im Parlament aktiv und wirksam zu vertreten. Denn sie werden auf kantonale, stark lokal verankerte Listen gesetzt, die ihnen nur geringe Chancen auf einen Sitz im Parlament bieten.</p><p>Die Besonderheiten, aber auch der Reichtum der Fünften Schweiz fehlen somit im Parlament allzu oft. Darum kann das Parlament das Schweizer Volk in seiner ganzen Vielfalt nur stark eingeschränkt vertreten, auch wenn die Auslandschweizer-Organisation (ASO) und der Auslandschweizerrat (ASR) hervorragende Arbeit leisten, um die Anliegen und Besonderheiten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer einzubringen.</p><p>Mehrere europäische Länder haben dieses Problem gelöst, indem sie ihrer im Ausland lebenden Bevölkerung eine direkte Vertretung anbieten. Dies ist beispielsweise in Frankreich, Italien oder Portugal der Fall. Die Vergabe von Sitzen im Schweizer Parlament für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger hätte darum nichts Aussergewöhnliches und würde die indirekte Vertretung durch die ASO und den ASR durchaus ergänzen. Dies wurde im Übrigen bereits in zwei 2007 eingereichten Vorstössen beantragt (Motion Fehr 07.3330 und pa. Iv. Sommaruga 07.460). Daher meine Fragen:</p><p>- Hat sich der Bundesrat seit 2007 mit der Frage einer besseren Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in unseren politischen Institutionen befasst?&nbsp;</p><p>- Hat er zu diesem Zweck die verschiedenen Optionen evaluiert, die es den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ermöglichen würden, ihre eigenen Vertreterinnen und Vertreter im National- oder Ständerat zu haben?</p><p>- Wenn nein, was hält er von der Idee, ihnen nur im Nationalrat eine proportionale Anzahl Sitze zuzugestehen? Und welche Rolle könnten die ASO und der ASR in diesem Prozess spielen?</p><p>- Und welche alternativen Massnahmen könnte er in Betracht ziehen, um eine angemessenere Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu gewährleisten?</p>
    • Vertretung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Parlament

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