Prämienexplosion. Willkürliche chirurgische Eingriffe in einem unkoordinierten Spitalsystem

ShortId
23.3767
Id
20233767
Updated
26.03.2024 21:53
Language
de
Title
Prämienexplosion. Willkürliche chirurgische Eingriffe in einem unkoordinierten Spitalsystem
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jüngsten Informationen aus der Ostschweiz zufolge ist ein weiterer Versuch, den „Kantönligeist“ zu überwinden und die Koordination der Spitalplanungen eines halben Dutzends Kantone voranzutreiben, teilweise gescheitert: Thurgau und Graubünden haben sich aus dem gemeinsamen Projekt zurückgezogen. Auch die jüngste Veröffentlichung des Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung des OBSAN weist auf epidemiologisch nicht erklärbare Verzerrungen bei der Häufigkeit chirurgischer Eingriffe im Zusammenhang mit verschiedenen Erkrankungen hin. Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass viel zu oft ohne plausiblen medizinischen Grund operiert wird. Einige Monate zuvor kam eine Studie der Universität Basel und des Kantonsspitals Aargau, die sich auf umfassende, mehrjährige Daten von Versicherten mit Zusatzversicherung stützt, zum gleichen Ergebnis.</p><p>Heute weist die Swissmedic auch auf systematische Qualitätsprobleme in regionalen Spitälern hin, insbesondere bei der Sterilisation von Instrumenten und der Wartung lebensrettender Geräte. Zu viele Spitäler, zu viele unnötige Operationen und Qualitätsprobleme: Diese Faktoren setzen die Patientinnen und Patienten vermeidbaren Gesundheitsrisiken aus und führen zu unnötigen Ausgaben, die von den Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahlern getragen werden.</p><p>Darüber hinaus wirft die zu grosse Anzahl Spitäler, die zudem unkoordiniert arbeiten, auch die Frage auf, ob der von den Spitälern beklagte Fachkräftemangel nicht durch diese Situation künstlich verstärkt wird. Aufgrund all dieser Elemente zusammen scheint es durchaus legitim, die Frage nach der Realität des "besten Gesundheitssystems der Welt" mit etwas mehr Bescheidenheit zu stellen: Handelt es sich dabei nicht vielmehr um eine einfache, aber unbegründete Behauptung, die aufrechterhalten wird, um gegenüber der Bevölkerung die Tatsache zu rechtfertigen, dass die Schweiz bei den Gesundheitsausgaben pro Kopf weltweit an zweiter Stelle steht? Anzumerken ist, dass der Bundesrat in seiner Antwort aufdie Frage 23.7308 der Bevölkerung leider keine klare Auskunft über die Qualität und die Effizienz der Gesundheitsversorgung in unserem Land gegeben hat.</p>
  • <p>1./2. Im Jahr 2020 haben der Bund und die Kantone zum ersten Mal die schweregradbereinigten Fallkosten der Spitäler veröffentlicht. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Transparenz wurde ein erster wichtiger Schritt unternommen, um das Verbesserungspotenzial auszuschöpfen. Es zeigt sich jedoch, dass es noch an präziseren Regelungen für eine einheitliche Tarifberechnung fehlt. Diese sollen durch eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) eingeführt werden, die derzeit im Austausch mit den beteiligten Akteuren erarbeitet wird. Insbesondere sollen Vorschriften zur einheitlichen Ermittlung und Bewertung der Effizienz von Spitälern erlassen werden, um den Wettbewerb zwischen den Spitälern zu fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>In Bezug auf die Qualität hat der «Nationale Bericht zur Qualität und Patientensicherheit im schweizerischen Gesundheitswesen» vom 25. Juni 2019 hinsichtlich Transparenz und vermeidbare unerwünschte Ereignisse Handlungsbedarf festgestellt. Der Bundesrat hat darauf aufbauend seine Ziele zur Qualitätsentwicklung nach Artikel 58 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) festgelegt. Er setzt dabei zwei Schwerpunkte: die Erstellung eines nationalen Monitoringsystems und die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen. Die Verfügbarkeit nationaler Daten ist zu verbessern, um die Versorgungsqualität in der Schweiz angemessen beurteilen zu können. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weiterhin Anstrengungen notwendig sind, um das gute Niveau der Schweiz weiter zu verbessern.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die primär für die Versorgungsplanung zuständigen Kantone und die Qualitätsvertragspartner sind gemeinsam für die Qualität der Leistungen zuständig. Der Jahresbericht 2021/2022 der Swissmedic-Spitalinspektionen zeigt, dass in sicherheitsrelevanten Bereichen kritische Mängel bestehen und häufig ein effektives Qualitätsmanagement fehlt. Weiter empfiehlt Swissmedic zur Verbesserung der Qualität die Zentralisierung von kritischen Prozessen und Aktivitäten innerhalb grösserer Spitäler oder Spitalgruppen. In den Qualitätsverträgen sollte im Spitalbereich die Anforderung der kantonalen Spitalplanung an ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem nach Artikel 58<i>d</i> Absatz 2 Buchstabe b KVV weiter präzisiert werden. Mit der Genehmigung der Qualitätsverträge durch den Bundesrat sind diese Vorgaben auch für die Kantone massgebend, die ihre Spitalplanungen laufend überprüfen, um Handlungsbedarf zu erkennen. Dieses Vorgehen führt zur Stärkung der Qualität im Schweizer Gesundheitssystem.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es bestehen Anreize für eine medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung der Leistungen. Der Bundesrat hat die Thematik der mengenbezogenen Lohnanreize und der Kickbacks bereits im Rahmen mehrerer parlamentarischer Vorstösse behandelt (vgl. Motion 20.4092 Mäder «Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte»). Dabei hatte er Gelegenheit darzulegen, dass die Beseitigung dieser Fehlanreize im Rahmen der Änderung der KVV betreffend die Weiterentwicklung der Spitalplanungskriterien, die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist, aufgenommen wurde. Die Kantone müssen daher vorsehen, dass den auf ihren Listen berücksichtigten Spitälern die Einführung solcher Anreizsysteme untersagt ist.&nbsp;Damit wird die Unterbindung solcher Praktiken und damit verbunden eine kostendämpfende Wirkung möglich. Diese Massnahme könnte zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität und -gerechtigkeit für die Patientinnen und Patienten beitragen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits gehandelt, indem er die Kriterien für die Spitalplanung weiterentwickelt und darin für die Kantone die Pflicht festgelegt hat, die Spitalversorgung auf kantonaler, aber auch interkantonaler Ebene zu koordinieren. Der Bundesrat wird die Umsetzung dieser neuen Kriterien durch die Kantone überwachen, insbesondere in Bezug auf die interkantonale Planung, welche von wesentlicher Bedeutung ist und deren Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist. In diesem Sinne hat er die Annahme des Postulats 19.3423 «Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien» empfohlen. In diesem Rahmen wird er prüfen und Bericht darüber erstatten, wie gestützt auf periodisch entwickelte Modelle und längerfristige Szenarien schweizweit die optimale Bedarfsdeckung in der stationären Versorgung gewährleistet werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Weiter berät die Eidgenössische Qualitätskommission den Bundesrat, die Kantone, die Leistungserbringer und die Versicherer hinsichtlich der Koordination der Massnahmen zur Qualitätsentwicklung (Art. 58<i>c</i> Abs. 1 Bst. a KVG). Der Bundesrat kann diesbezüglich im Rahmen der Festlegung der Vierjahresziele die Koordination auch in Qualitätsfragen mitgestalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Erfüllt die Schweizer Spitallandschaft nach Ansicht des Bundesrates die höchsten Anforderungen an Effizienz (Preis, Kosten) und Qualität (hohe Rate an nosokomialen Infektionen, oft zu tiefe Fallzahlen und andere Qualitätsprobleme: Swissmedic-Bericht)?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über direkte und unwiderlegbare Beweise, die belegen, dass die in Schweizer Spitälern durchgeführten Eingriffe im internationalen Vergleich zu den Besten gehören? Wenn ja, um was für Beweise handelt es sich?</p><p>3. Sieht der Bundesrat diesbezüglich für die Kantone, die verfassungsmässig für die Planung der Gesundheitsversorgung zuständig sind, ein Verbesserungspotenzial? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, aus welchen Gründen?</p><p>4. Welche konkreten Probleme entstehen nach Ansicht des Bundesrates durch die epidemiologisch nicht erklärbaren Behandlungsunterschiede, die bei bestimmten Erkrankungen oder Patientinnen und Patienten festgestellt werden (Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung des OBSAN; Studie der Universität Basel und des KSP Aarau)?</p><p>a. für die betroffenen Patientinnen und Patienten?</p><p>b. für die Kostenträgerinnen und Kostenträger? (Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler)?</p><p>c. für die Wirtschaft (Arbeit und Familie)?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, seine Kompetenzen aktiver zu nutzen und die Kontakte mit den Kantonen über das heutige Mass hinaus zu intensivieren, um sie zu ermutigen, konkrete Verbesserungen bei der Koordination der Spitalversorgung und der Qualität (Indikationen; Qualitätsmanagement) der medizinischen Behandlungen vorzunehmen?</p>
  • Prämienexplosion. Willkürliche chirurgische Eingriffe in einem unkoordinierten Spitalsystem
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jüngsten Informationen aus der Ostschweiz zufolge ist ein weiterer Versuch, den „Kantönligeist“ zu überwinden und die Koordination der Spitalplanungen eines halben Dutzends Kantone voranzutreiben, teilweise gescheitert: Thurgau und Graubünden haben sich aus dem gemeinsamen Projekt zurückgezogen. Auch die jüngste Veröffentlichung des Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung des OBSAN weist auf epidemiologisch nicht erklärbare Verzerrungen bei der Häufigkeit chirurgischer Eingriffe im Zusammenhang mit verschiedenen Erkrankungen hin. Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass viel zu oft ohne plausiblen medizinischen Grund operiert wird. Einige Monate zuvor kam eine Studie der Universität Basel und des Kantonsspitals Aargau, die sich auf umfassende, mehrjährige Daten von Versicherten mit Zusatzversicherung stützt, zum gleichen Ergebnis.</p><p>Heute weist die Swissmedic auch auf systematische Qualitätsprobleme in regionalen Spitälern hin, insbesondere bei der Sterilisation von Instrumenten und der Wartung lebensrettender Geräte. Zu viele Spitäler, zu viele unnötige Operationen und Qualitätsprobleme: Diese Faktoren setzen die Patientinnen und Patienten vermeidbaren Gesundheitsrisiken aus und führen zu unnötigen Ausgaben, die von den Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahlern getragen werden.</p><p>Darüber hinaus wirft die zu grosse Anzahl Spitäler, die zudem unkoordiniert arbeiten, auch die Frage auf, ob der von den Spitälern beklagte Fachkräftemangel nicht durch diese Situation künstlich verstärkt wird. Aufgrund all dieser Elemente zusammen scheint es durchaus legitim, die Frage nach der Realität des "besten Gesundheitssystems der Welt" mit etwas mehr Bescheidenheit zu stellen: Handelt es sich dabei nicht vielmehr um eine einfache, aber unbegründete Behauptung, die aufrechterhalten wird, um gegenüber der Bevölkerung die Tatsache zu rechtfertigen, dass die Schweiz bei den Gesundheitsausgaben pro Kopf weltweit an zweiter Stelle steht? Anzumerken ist, dass der Bundesrat in seiner Antwort aufdie Frage 23.7308 der Bevölkerung leider keine klare Auskunft über die Qualität und die Effizienz der Gesundheitsversorgung in unserem Land gegeben hat.</p>
    • <p>1./2. Im Jahr 2020 haben der Bund und die Kantone zum ersten Mal die schweregradbereinigten Fallkosten der Spitäler veröffentlicht. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Transparenz wurde ein erster wichtiger Schritt unternommen, um das Verbesserungspotenzial auszuschöpfen. Es zeigt sich jedoch, dass es noch an präziseren Regelungen für eine einheitliche Tarifberechnung fehlt. Diese sollen durch eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) eingeführt werden, die derzeit im Austausch mit den beteiligten Akteuren erarbeitet wird. Insbesondere sollen Vorschriften zur einheitlichen Ermittlung und Bewertung der Effizienz von Spitälern erlassen werden, um den Wettbewerb zwischen den Spitälern zu fördern.</p><p>&nbsp;</p><p>In Bezug auf die Qualität hat der «Nationale Bericht zur Qualität und Patientensicherheit im schweizerischen Gesundheitswesen» vom 25. Juni 2019 hinsichtlich Transparenz und vermeidbare unerwünschte Ereignisse Handlungsbedarf festgestellt. Der Bundesrat hat darauf aufbauend seine Ziele zur Qualitätsentwicklung nach Artikel 58 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) festgelegt. Er setzt dabei zwei Schwerpunkte: die Erstellung eines nationalen Monitoringsystems und die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen. Die Verfügbarkeit nationaler Daten ist zu verbessern, um die Versorgungsqualität in der Schweiz angemessen beurteilen zu können. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weiterhin Anstrengungen notwendig sind, um das gute Niveau der Schweiz weiter zu verbessern.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die primär für die Versorgungsplanung zuständigen Kantone und die Qualitätsvertragspartner sind gemeinsam für die Qualität der Leistungen zuständig. Der Jahresbericht 2021/2022 der Swissmedic-Spitalinspektionen zeigt, dass in sicherheitsrelevanten Bereichen kritische Mängel bestehen und häufig ein effektives Qualitätsmanagement fehlt. Weiter empfiehlt Swissmedic zur Verbesserung der Qualität die Zentralisierung von kritischen Prozessen und Aktivitäten innerhalb grösserer Spitäler oder Spitalgruppen. In den Qualitätsverträgen sollte im Spitalbereich die Anforderung der kantonalen Spitalplanung an ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem nach Artikel 58<i>d</i> Absatz 2 Buchstabe b KVV weiter präzisiert werden. Mit der Genehmigung der Qualitätsverträge durch den Bundesrat sind diese Vorgaben auch für die Kantone massgebend, die ihre Spitalplanungen laufend überprüfen, um Handlungsbedarf zu erkennen. Dieses Vorgehen führt zur Stärkung der Qualität im Schweizer Gesundheitssystem.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es bestehen Anreize für eine medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung der Leistungen. Der Bundesrat hat die Thematik der mengenbezogenen Lohnanreize und der Kickbacks bereits im Rahmen mehrerer parlamentarischer Vorstösse behandelt (vgl. Motion 20.4092 Mäder «Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte»). Dabei hatte er Gelegenheit darzulegen, dass die Beseitigung dieser Fehlanreize im Rahmen der Änderung der KVV betreffend die Weiterentwicklung der Spitalplanungskriterien, die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist, aufgenommen wurde. Die Kantone müssen daher vorsehen, dass den auf ihren Listen berücksichtigten Spitälern die Einführung solcher Anreizsysteme untersagt ist.&nbsp;Damit wird die Unterbindung solcher Praktiken und damit verbunden eine kostendämpfende Wirkung möglich. Diese Massnahme könnte zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität und -gerechtigkeit für die Patientinnen und Patienten beitragen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits gehandelt, indem er die Kriterien für die Spitalplanung weiterentwickelt und darin für die Kantone die Pflicht festgelegt hat, die Spitalversorgung auf kantonaler, aber auch interkantonaler Ebene zu koordinieren. Der Bundesrat wird die Umsetzung dieser neuen Kriterien durch die Kantone überwachen, insbesondere in Bezug auf die interkantonale Planung, welche von wesentlicher Bedeutung ist und deren Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist. In diesem Sinne hat er die Annahme des Postulats 19.3423 «Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien» empfohlen. In diesem Rahmen wird er prüfen und Bericht darüber erstatten, wie gestützt auf periodisch entwickelte Modelle und längerfristige Szenarien schweizweit die optimale Bedarfsdeckung in der stationären Versorgung gewährleistet werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Weiter berät die Eidgenössische Qualitätskommission den Bundesrat, die Kantone, die Leistungserbringer und die Versicherer hinsichtlich der Koordination der Massnahmen zur Qualitätsentwicklung (Art. 58<i>c</i> Abs. 1 Bst. a KVG). Der Bundesrat kann diesbezüglich im Rahmen der Festlegung der Vierjahresziele die Koordination auch in Qualitätsfragen mitgestalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Erfüllt die Schweizer Spitallandschaft nach Ansicht des Bundesrates die höchsten Anforderungen an Effizienz (Preis, Kosten) und Qualität (hohe Rate an nosokomialen Infektionen, oft zu tiefe Fallzahlen und andere Qualitätsprobleme: Swissmedic-Bericht)?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über direkte und unwiderlegbare Beweise, die belegen, dass die in Schweizer Spitälern durchgeführten Eingriffe im internationalen Vergleich zu den Besten gehören? Wenn ja, um was für Beweise handelt es sich?</p><p>3. Sieht der Bundesrat diesbezüglich für die Kantone, die verfassungsmässig für die Planung der Gesundheitsversorgung zuständig sind, ein Verbesserungspotenzial? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, aus welchen Gründen?</p><p>4. Welche konkreten Probleme entstehen nach Ansicht des Bundesrates durch die epidemiologisch nicht erklärbaren Behandlungsunterschiede, die bei bestimmten Erkrankungen oder Patientinnen und Patienten festgestellt werden (Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung des OBSAN; Studie der Universität Basel und des KSP Aarau)?</p><p>a. für die betroffenen Patientinnen und Patienten?</p><p>b. für die Kostenträgerinnen und Kostenträger? (Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler)?</p><p>c. für die Wirtschaft (Arbeit und Familie)?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, seine Kompetenzen aktiver zu nutzen und die Kontakte mit den Kantonen über das heutige Mass hinaus zu intensivieren, um sie zu ermutigen, konkrete Verbesserungen bei der Koordination der Spitalversorgung und der Qualität (Indikationen; Qualitätsmanagement) der medizinischen Behandlungen vorzunehmen?</p>
    • Prämienexplosion. Willkürliche chirurgische Eingriffe in einem unkoordinierten Spitalsystem

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