Unterbringung von Asylbewerbern auf Armeearealen

ShortId
23.3769
Id
20233769
Updated
26.03.2024 21:50
Language
de
Title
Unterbringung von Asylbewerbern auf Armeearealen
AdditionalIndexing
2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu Fragen 1 und 3: Artikel 24c des Asylgesetzes (SR 142.31) erlaubt grundsätzlich eine Nutzung von militärischen Bauten und Anlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden für höchstens drei Jahre. Diese Frist wäre auch hinsichtlich der Nutzung von Containeranlagen auf militärischem Gelände zu beachten gewesen. Wäre aufgrund der Asylprognosen des SEM klar geworden, dass die Plätze für längere Zeit nicht benötigt werden, hätte ein früherer Rückbau erfolgen können. Im Rahmen eines Prozesses wurden vier geeignete Standorte im Detail eruiert: Bière (VD), Bure (JU), Thun (BE) und Turtmann (VS). Dabei hätte es sich mehrheitlich um asphaltierte Flächen des Armeegeländes wie Parkplätze gehandelt. Der Bundesrat hat für die Bereitstellung der Containeranlagen einen Kredit zuhanden des SEM-Budgets beantragt, Auswirkungen auf das Armeeimmobilienbudget wären nicht zu erwarten gewesen. Weil das Parlament den Nachtragskredit zur Finanzierung solcher Containeranlagen abgelehnt hat, werden diese nun nicht beschafft.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Fragen 2, 4 und 5: Gemäss den «Eckwerten der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen im Bereich Asyl» unterstützt das VBS das SEM bei der Suche und Bereitstellung geeigneter Asylunterkünfte. Das VBS schlägt dem SEM nur Standorte vor, bei welchen eine Parallelnutzung auch betrieblich machbar ist und der Armeebetrieb nicht unverhältnismässig eingeschränkt wird. Der Betrieb einer Asylunterkunft auf einem militärischen Standort erfolgt getrennt von dessen militärischer Nutzung. Das SEM hat Erfahrung darin, die Trennungsvorgabe in Absprache mit den zuständigen Behörden des entsprechenden Waffenplatzes umzusetzen, was beispielsweise die langjährige parallele Nutzung der Infrastruktur auf dem Glaubenberg (OW) zeigt. Die vom SEM genutzten Gebäude und Anlagen sind entweder umzäunt oder anderweitig vom militärischen Betrieb abgegrenzt. Bei Bedarf werden zusätzliche bauliche Massnahmen vorgenommen. Der Zutritt zum SEM-Bereich ist via Eingangskontrollen geregelt. Das SEM verfügt über ein umfassendes Sicherheitsdispositiv, welches auch mit der Armee abgesprochen ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Fragen 6 und 7: Wie in allen Bundesasylzentren legt das SEM auch bei Unterkünften an Armeestandorten grossen Wert auf eine gute Betreuung der Asylsuchenden und die Sicherheit in und um die Unterkunft. Ein Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister ist rund um die Uhr vor Ort, und es werden bei Bedarf ebenfalls Aussenpatrouillen durchgeführt. Dies wird auch für die temporären Nutzungen in Emmen (LU) und Brugg (AG) so gehandhabt. In Emmen musste die Armee ihren Sportunterricht aufgrund der besetzten Turnhalle anderweitig organisieren, die vorhandenen Sanitäranlagen wurden mit Dusch- und WC-Containern neben der Halle ergänzt und die Verpflegung erfolgt mittels Anlieferung von warmen Mahlzeiten und der Essensausgabe vor Ort. So kann garantiert werden, dass der reguläre Dienstbetrieb der Armee aufrechterhalten bleibt und sich allfällige Einschränkungen auf ein verträgliches Mass beschränken.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 8: Das SEM ist bei hohen Asylgesuchzahlen darauf angewiesen, militärische Bauten und Anlagen des Bundes zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzen zu können. Dabei bringt das SEM Asylsuchende auch an militärischen Standorten unter, die parallel von der Armee genutzt werden. Das SEM informiert die Asylsuchenden über die besonderen Gegebenheiten der Unterbringung auf militärischem Gelände. Dies führt in der Regel zu einer guten Akzeptanz bei den Asylsuchenden. Traumatisierte Personen, denen eine Unterbringung auf militärischem Gelände nicht zugemutet werden kann, versucht das SEM nach Möglichkeiten in anderen Unterkünften unterzubringen.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragte in der Sommersession, dass Asylbewerber in Containersiedlungen auf Armeearealen untergebracht werden sollen. Der Bundesrat versprach, dass der Armeebetrieb dadurch nicht eingeschränkt werde. Es stellen sich in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen auf Armeearealen mehrere Fragen:</p><p>1. Wie lange hätten die Container dort stehen bleiben sollen? Auf welchen Gebieten von Armeearealen hätten solche Container aufgestellt werden sollen? Welches sind die Kriterien, welche zu einem Rückbau der Container geführt hätten? Zum Beispiel Anzahl Asylanträge, Grad der Auslastung bei den Kantonen, Platzbedarf durch die Armee, etc. </p><p>2. Die Ausbildungstätigkeiten auf den Armeearealen müssen professionell weitergeführt werden können. Eine Einschränkung der Schiess- und Gefechtstätigkeiten, bzw. Verschiebungen zu Fuss oder mit Fahrzeugen auf dem Armeeareal dürfen wegen dem Nebeneinander nicht eingeschränkt werden. Wie kann der Bundesrat dies garantieren? </p><p>3. Kann davon ausgegangen werden, dass durch die SEM-Auflagen das Armee-Immobilienbudget nicht belastet wird und bauliche Auflagen vollumfänglich nicht zu Lasten der Armee gehen?</p><p>4. Wie ist sichergestellt, dass der reguläre Dienstbetrieb weiter aufrechterhalten bleibt und der Armee keine Einschränkungen in der Aus- und Weiterbildung auferlegt werden? </p><p>5. Welche Erfahrungsberichte gibt es von Armeearealen in denen bereits Asylbewerber und Armee gleichzeitig untergebracht wurden? Wie wurde der Platz ausgesucht, wie wurde sichergestellt, dass das Militär keinerlei Einschränkungen durch die Asylbewerber hatte und wie gestaltete sich das Zusammenleben zwischen Militär und Asylbewerbern?</p><p>6. Wie waren bisherige Asylunterkünfte beispielsweise in Brugg und in Emmen organisiert?</p><p>7. In Brugg wurde eine Lagerhalle des Militärs geräumt und in Emmen die Mehrzweckhalle, was schon bedeutende Einschränkungen für den Militärbetrieb mit sich brachte. Wie wurde die Lebensmittelversorgung und die sanitäre Versorgung organisiert?</p><p>8. Wieso bringt man Asylbewerber auf aktiven Truppenstandorten unter? Asylbewerber, welche aus Kriegsgebieten stammen oder vor staatlicher Repression flohen sind traumatisiert von staatlicher Gewalt. Uniformen und Waffen können hier Traumata reaktivieren. Wie gedenkt der Bundesrat damit umzugehen? Oder handelt es sich gar nicht um Personen, welche vor organisierter Gewalt und/oder aus Kriegsgebieten fliehen?</p>
  • Unterbringung von Asylbewerbern auf Armeearealen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Fragen 1 und 3: Artikel 24c des Asylgesetzes (SR 142.31) erlaubt grundsätzlich eine Nutzung von militärischen Bauten und Anlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden für höchstens drei Jahre. Diese Frist wäre auch hinsichtlich der Nutzung von Containeranlagen auf militärischem Gelände zu beachten gewesen. Wäre aufgrund der Asylprognosen des SEM klar geworden, dass die Plätze für längere Zeit nicht benötigt werden, hätte ein früherer Rückbau erfolgen können. Im Rahmen eines Prozesses wurden vier geeignete Standorte im Detail eruiert: Bière (VD), Bure (JU), Thun (BE) und Turtmann (VS). Dabei hätte es sich mehrheitlich um asphaltierte Flächen des Armeegeländes wie Parkplätze gehandelt. Der Bundesrat hat für die Bereitstellung der Containeranlagen einen Kredit zuhanden des SEM-Budgets beantragt, Auswirkungen auf das Armeeimmobilienbudget wären nicht zu erwarten gewesen. Weil das Parlament den Nachtragskredit zur Finanzierung solcher Containeranlagen abgelehnt hat, werden diese nun nicht beschafft.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Fragen 2, 4 und 5: Gemäss den «Eckwerten der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen im Bereich Asyl» unterstützt das VBS das SEM bei der Suche und Bereitstellung geeigneter Asylunterkünfte. Das VBS schlägt dem SEM nur Standorte vor, bei welchen eine Parallelnutzung auch betrieblich machbar ist und der Armeebetrieb nicht unverhältnismässig eingeschränkt wird. Der Betrieb einer Asylunterkunft auf einem militärischen Standort erfolgt getrennt von dessen militärischer Nutzung. Das SEM hat Erfahrung darin, die Trennungsvorgabe in Absprache mit den zuständigen Behörden des entsprechenden Waffenplatzes umzusetzen, was beispielsweise die langjährige parallele Nutzung der Infrastruktur auf dem Glaubenberg (OW) zeigt. Die vom SEM genutzten Gebäude und Anlagen sind entweder umzäunt oder anderweitig vom militärischen Betrieb abgegrenzt. Bei Bedarf werden zusätzliche bauliche Massnahmen vorgenommen. Der Zutritt zum SEM-Bereich ist via Eingangskontrollen geregelt. Das SEM verfügt über ein umfassendes Sicherheitsdispositiv, welches auch mit der Armee abgesprochen ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Fragen 6 und 7: Wie in allen Bundesasylzentren legt das SEM auch bei Unterkünften an Armeestandorten grossen Wert auf eine gute Betreuung der Asylsuchenden und die Sicherheit in und um die Unterkunft. Ein Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister ist rund um die Uhr vor Ort, und es werden bei Bedarf ebenfalls Aussenpatrouillen durchgeführt. Dies wird auch für die temporären Nutzungen in Emmen (LU) und Brugg (AG) so gehandhabt. In Emmen musste die Armee ihren Sportunterricht aufgrund der besetzten Turnhalle anderweitig organisieren, die vorhandenen Sanitäranlagen wurden mit Dusch- und WC-Containern neben der Halle ergänzt und die Verpflegung erfolgt mittels Anlieferung von warmen Mahlzeiten und der Essensausgabe vor Ort. So kann garantiert werden, dass der reguläre Dienstbetrieb der Armee aufrechterhalten bleibt und sich allfällige Einschränkungen auf ein verträgliches Mass beschränken.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 8: Das SEM ist bei hohen Asylgesuchzahlen darauf angewiesen, militärische Bauten und Anlagen des Bundes zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzen zu können. Dabei bringt das SEM Asylsuchende auch an militärischen Standorten unter, die parallel von der Armee genutzt werden. Das SEM informiert die Asylsuchenden über die besonderen Gegebenheiten der Unterbringung auf militärischem Gelände. Dies führt in der Regel zu einer guten Akzeptanz bei den Asylsuchenden. Traumatisierte Personen, denen eine Unterbringung auf militärischem Gelände nicht zugemutet werden kann, versucht das SEM nach Möglichkeiten in anderen Unterkünften unterzubringen.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragte in der Sommersession, dass Asylbewerber in Containersiedlungen auf Armeearealen untergebracht werden sollen. Der Bundesrat versprach, dass der Armeebetrieb dadurch nicht eingeschränkt werde. Es stellen sich in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen auf Armeearealen mehrere Fragen:</p><p>1. Wie lange hätten die Container dort stehen bleiben sollen? Auf welchen Gebieten von Armeearealen hätten solche Container aufgestellt werden sollen? Welches sind die Kriterien, welche zu einem Rückbau der Container geführt hätten? Zum Beispiel Anzahl Asylanträge, Grad der Auslastung bei den Kantonen, Platzbedarf durch die Armee, etc. </p><p>2. Die Ausbildungstätigkeiten auf den Armeearealen müssen professionell weitergeführt werden können. Eine Einschränkung der Schiess- und Gefechtstätigkeiten, bzw. Verschiebungen zu Fuss oder mit Fahrzeugen auf dem Armeeareal dürfen wegen dem Nebeneinander nicht eingeschränkt werden. Wie kann der Bundesrat dies garantieren? </p><p>3. Kann davon ausgegangen werden, dass durch die SEM-Auflagen das Armee-Immobilienbudget nicht belastet wird und bauliche Auflagen vollumfänglich nicht zu Lasten der Armee gehen?</p><p>4. Wie ist sichergestellt, dass der reguläre Dienstbetrieb weiter aufrechterhalten bleibt und der Armee keine Einschränkungen in der Aus- und Weiterbildung auferlegt werden? </p><p>5. Welche Erfahrungsberichte gibt es von Armeearealen in denen bereits Asylbewerber und Armee gleichzeitig untergebracht wurden? Wie wurde der Platz ausgesucht, wie wurde sichergestellt, dass das Militär keinerlei Einschränkungen durch die Asylbewerber hatte und wie gestaltete sich das Zusammenleben zwischen Militär und Asylbewerbern?</p><p>6. Wie waren bisherige Asylunterkünfte beispielsweise in Brugg und in Emmen organisiert?</p><p>7. In Brugg wurde eine Lagerhalle des Militärs geräumt und in Emmen die Mehrzweckhalle, was schon bedeutende Einschränkungen für den Militärbetrieb mit sich brachte. Wie wurde die Lebensmittelversorgung und die sanitäre Versorgung organisiert?</p><p>8. Wieso bringt man Asylbewerber auf aktiven Truppenstandorten unter? Asylbewerber, welche aus Kriegsgebieten stammen oder vor staatlicher Repression flohen sind traumatisiert von staatlicher Gewalt. Uniformen und Waffen können hier Traumata reaktivieren. Wie gedenkt der Bundesrat damit umzugehen? Oder handelt es sich gar nicht um Personen, welche vor organisierter Gewalt und/oder aus Kriegsgebieten fliehen?</p>
    • Unterbringung von Asylbewerbern auf Armeearealen

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