Keine 10-Millionen-Schweiz!

ShortId
23.3777
Id
20233777
Updated
26.03.2024 21:48
Language
de
Title
Keine 10-Millionen-Schweiz!
AdditionalIndexing
2811;10;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Volk und Stände stimmten am 9. Februar 2014 der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" zu. Bald zehn Jahre später ist die "eigenständige" Steuerung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern" durch "jährliche Höchstzahlen und Kontingente" noch immer nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Jüngst hat der Bundesrat sogar das Postulat 23.3042, das vom Bundesrat eine "positiv geprägte Vision einer 10-Millionen-Schweiz" fordert, zur Annahme empfohlen und der Nationalrat ist am 14. Juni 2023 diesem Antrag gefolgt und hat die Vorlage mit 122 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p>Seit 2002, dem Jahr des Inkrafttretens der Personenfreizügigkeit Schweiz-EU/EFTA, ist die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um fast 2 Millionen Personen gestiegen. Die Ursache dieser massiven Zunahme ist die Zuwanderung von netto 1,4 Millionen Personen. Die Auswirkungen einer solchen Masseneinwanderung sind verheerend: Der Wohnraum wird immer knapper und teurer, die Natur und die Landschaft geraten durch den Siedlungsdruck immer mehr unter die Räder, die Energieversorgungssicherheit ist bei immer noch mehr Einwohnern immer stärker gefährdet, die öffentlichen Verkehrsmittel sind immer häufiger überlastet, die Strasseninfrastruktur kommt immer öfters an ihre Kapazitätsgrenzen und die Staustunden nehmen weiter zu, die Qualität der Gesundheitsversorgung nimmt trotz stark steigender Kosten weiter ab und die Sozialwerke sind wegen der Masseneinwanderung immer akuter gefährdet. Und obwohl seit dem 1. Juni 2002 netto 1,4 Millionen Fachkräfte in die Schweiz eingewandert sind, wird seitens economiesuisse und anderen Verbänden immer noch mehr Zuwanderung gegen den angeblichen "Fachkräftemangel" gefordert. Offensichtlich hat uns die Personenfreizügigkeit zu viele und die falschen Zuwanderer gebracht, wenn bei einer Nettozuwanderung von 1,4 Millionen Fachkräften seit dem 1. Juni 2002 gemäss economiesuisse noch immer tausende Fachkräfte fehlen. Aus den erwähnten Gründen wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament innerhalb von sechs Monaten eine Vorlage zur Umsetzung des BundesverfassungsartikeIs 121a für eine "eigenständige Steuerung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern" durch "jährliche Höchstzahlen und Kontingente" zu unterbreiten.</p>
  • <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass sich das Parlament bei der Umsetzung von Artikel 121<i>a</i> der Bundesverfassung (BV; SR 101) für eine Steuerung entschieden hat, welche darauf abzielt, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Lösung, die mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz (FZA; SR 0.142.112.681) vereinbar ist und eine Weiterführung des bilateralen Weges sicherstellt. Mit der Ablehnung der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» im September 2020 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung (mit Volksmehr von 61.7% und Ständemehr von 19,5) insbesondere für den Erhalt der Personenfreizügigkeit im Rahmen des bilateralen Wegs ausgesprochen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Umsetzung von Artikel 121<i>a</i> BV wurde am 16. Dezember 2016 unter anderem mit der Einführung einer Stellenmeldepflicht verabschiedet. Die Stellenmeldepflicht ist eine von mehreren Massnahmen, welche in den letzten Jahren zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ergriffen worden sind. So hat der Bundesrat beispielsweise im Mai 2019 ein Massnahmenpaket verabschiedet, um die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern, schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat einen gesetzlichen Auftrag zur Wirkungsprüfung der Umsetzungsgesetzgebung von Artikel 121<i>a</i> BV. Gestützt auf Artikel 21<i>a</i> Absatz 8 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) ist er aufgefordert, der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner zusätzliche Massnahmen zu unterbreiten, falls die laufenden Bestrebungen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und die Stellenmeldepflicht nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Zusätzlich beauftragt die angenommene Motion 16.4151, «Monitoring über die Wirkung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative», den Bundesrat, die Wirkung der Umsetzungsgesetzgebung von Artikel 121<i>a</i> BV zu beobachten und dem Parlament bei ausbleibender Wirkung weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Beurteilung, ob die bisher ergriffenen Massnahmen die gesetzten Ziele erfüllen und ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 11. Juni 2021 beauftragt, ihm in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, bis zum 31. März 2024 eine Gesamtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorzulegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Da das Parlament die Umsetzungsgesetzgebung zu Artikel 121<i>a</i> BV bereits verabschiedet hat, sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf im Sinne der vorliegenden Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament innerhalb von sechs Monaten eine Vorlage zur Umsetzung des BundesverfassungsartikeIs 121a für eine "eigenständige Steuerung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente" zu unterbreiten.</p>
  • Keine 10-Millionen-Schweiz!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Volk und Stände stimmten am 9. Februar 2014 der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" zu. Bald zehn Jahre später ist die "eigenständige" Steuerung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern" durch "jährliche Höchstzahlen und Kontingente" noch immer nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Jüngst hat der Bundesrat sogar das Postulat 23.3042, das vom Bundesrat eine "positiv geprägte Vision einer 10-Millionen-Schweiz" fordert, zur Annahme empfohlen und der Nationalrat ist am 14. Juni 2023 diesem Antrag gefolgt und hat die Vorlage mit 122 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p>Seit 2002, dem Jahr des Inkrafttretens der Personenfreizügigkeit Schweiz-EU/EFTA, ist die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um fast 2 Millionen Personen gestiegen. Die Ursache dieser massiven Zunahme ist die Zuwanderung von netto 1,4 Millionen Personen. Die Auswirkungen einer solchen Masseneinwanderung sind verheerend: Der Wohnraum wird immer knapper und teurer, die Natur und die Landschaft geraten durch den Siedlungsdruck immer mehr unter die Räder, die Energieversorgungssicherheit ist bei immer noch mehr Einwohnern immer stärker gefährdet, die öffentlichen Verkehrsmittel sind immer häufiger überlastet, die Strasseninfrastruktur kommt immer öfters an ihre Kapazitätsgrenzen und die Staustunden nehmen weiter zu, die Qualität der Gesundheitsversorgung nimmt trotz stark steigender Kosten weiter ab und die Sozialwerke sind wegen der Masseneinwanderung immer akuter gefährdet. Und obwohl seit dem 1. Juni 2002 netto 1,4 Millionen Fachkräfte in die Schweiz eingewandert sind, wird seitens economiesuisse und anderen Verbänden immer noch mehr Zuwanderung gegen den angeblichen "Fachkräftemangel" gefordert. Offensichtlich hat uns die Personenfreizügigkeit zu viele und die falschen Zuwanderer gebracht, wenn bei einer Nettozuwanderung von 1,4 Millionen Fachkräften seit dem 1. Juni 2002 gemäss economiesuisse noch immer tausende Fachkräfte fehlen. Aus den erwähnten Gründen wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament innerhalb von sechs Monaten eine Vorlage zur Umsetzung des BundesverfassungsartikeIs 121a für eine "eigenständige Steuerung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern" durch "jährliche Höchstzahlen und Kontingente" zu unterbreiten.</p>
    • <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass sich das Parlament bei der Umsetzung von Artikel 121<i>a</i> der Bundesverfassung (BV; SR 101) für eine Steuerung entschieden hat, welche darauf abzielt, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Lösung, die mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz (FZA; SR 0.142.112.681) vereinbar ist und eine Weiterführung des bilateralen Weges sicherstellt. Mit der Ablehnung der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» im September 2020 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung (mit Volksmehr von 61.7% und Ständemehr von 19,5) insbesondere für den Erhalt der Personenfreizügigkeit im Rahmen des bilateralen Wegs ausgesprochen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Umsetzung von Artikel 121<i>a</i> BV wurde am 16. Dezember 2016 unter anderem mit der Einführung einer Stellenmeldepflicht verabschiedet. Die Stellenmeldepflicht ist eine von mehreren Massnahmen, welche in den letzten Jahren zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ergriffen worden sind. So hat der Bundesrat beispielsweise im Mai 2019 ein Massnahmenpaket verabschiedet, um die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern, schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat einen gesetzlichen Auftrag zur Wirkungsprüfung der Umsetzungsgesetzgebung von Artikel 121<i>a</i> BV. Gestützt auf Artikel 21<i>a</i> Absatz 8 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) ist er aufgefordert, der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner zusätzliche Massnahmen zu unterbreiten, falls die laufenden Bestrebungen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und die Stellenmeldepflicht nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Zusätzlich beauftragt die angenommene Motion 16.4151, «Monitoring über die Wirkung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative», den Bundesrat, die Wirkung der Umsetzungsgesetzgebung von Artikel 121<i>a</i> BV zu beobachten und dem Parlament bei ausbleibender Wirkung weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Beurteilung, ob die bisher ergriffenen Massnahmen die gesetzten Ziele erfüllen und ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 11. Juni 2021 beauftragt, ihm in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, bis zum 31. März 2024 eine Gesamtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorzulegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Da das Parlament die Umsetzungsgesetzgebung zu Artikel 121<i>a</i> BV bereits verabschiedet hat, sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf im Sinne der vorliegenden Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament innerhalb von sechs Monaten eine Vorlage zur Umsetzung des BundesverfassungsartikeIs 121a für eine "eigenständige Steuerung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente" zu unterbreiten.</p>
    • Keine 10-Millionen-Schweiz!

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