Bekämpfung des Fachkräftemangels und Förderung der Integration

ShortId
23.3779
Id
20233779
Updated
10.10.2023 08:45
Language
de
Title
Bekämpfung des Fachkräftemangels und Förderung der Integration
AdditionalIndexing
44;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Fachkräftemangel stellt eines der dringendsten Probleme des Arbeitsmarktes dar. Ende 2022 gab es mehr als 120&nbsp;000 offene Stellen – ein Rekord. Verschiedenste Sektoren sind mit diesem Phänomen konfrontiert: z.&nbsp;B. das Gesundheitswesen, Hotellerie und Gastronomie, Baugewerbe, IT. Im IT-Sektor ist die Lage besonders ernst.</p><p>Für das Problem des Personalmangels gibt es keine Patentlösung. Es muss vielmehr mit mehreren unterschiedlichen und sich ergänzenden Massnahmen und Schritten angegangen werden.</p><p>Der Fachkräftemangel wird in den nächsten Jahren dramatische Ausmasse annehmen, wenn keine Massnahmen ergriffen und Verbesserungen vorgenommen werden. Eine Antwort auf das Problem liegt in der gezielten Ausbildung von Personen mit einem Ausweis N, F oder S, um ihnen den Einstieg in die Arbeitswelt gerade in diese vom Fachkräftemangel betroffenen Sektoren zu ermöglichen.</p><p>Diese Menschen bleiben jahrelang, oft für immer, in der Schweiz. Integration bedeutet auch ihre Einbindung in die Arbeitswelt. Daher ist es sinnvoll, alles zu geben, um die Vermittlung von Arbeitsplätzen in Sektoren zu ermöglichen, in denen ein Personalmangel herrscht. Das würde die Integration fördern, was im Interesse der Gesellschaft liegt, und das Problem des Fachkräftemangels entschärfen.</p>
  • <p>Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) und Schutzbedürftige (Ausweis S) gehören nach Artikel&nbsp;21 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR&nbsp;142.20) zum inländischen Arbeitskräftepotenzial. Bei Asylsuchenden (Ausweis N) steht die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt während der Dauer des Asylverfahrens nicht im Vordergrund.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Personen im Asylbereich brauchen Zeit, bis sie in der Schweiz Fuss fassen, die Sprache erwerben und in den Arbeitsmarkt eintreten können. Der Anteil an Erwerbstätigen lag bei den anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nach sieben Jahren bei mehr als der Hälfte, genauer 55.4% (Einreisekohorte 2014). Bei den Schutzbedürftigen liegt die Erwerbstätigenquote bei 18%. Der Erwerbsanteil von Personen mit Status S liegt derzeit bei 19%.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und zur beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und Schutzbedürftigen getroffen. Die Pilotprogramme «Integrationsvorlehre» und «Finanzielle Zuschüsse» werden gerade in Branchen mit Arbeitskräftemangel bzw. Branchen mit unbesetzten Lehrstellen rege genutzt, wie zum Beispiel in der Gastronomie, Uhrenindustrie, im Baunebengewerbe oder in der Logistik. Beide Pilotprogramme werden ständig evaluiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt zur Integrationsagenda Schweiz (IAS) ein Monitoring durch, deren Resultate regelmässig publiziert werden. Zudem publiziert das SEM Resultate aus der Berichterstattung der Kantone, verschiedene Berichte zu spezifischen Fragen der Förderung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials von Personen aus dem Asylbereich, sowie auch Evaluationen zu Projekten und Programmen. Diese zeigen, dass vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge oft in Branchen mit Arbeits- und Fachkräftemangel tätig sind. Gestützt auf diese Berichte, sowie regelmässige Kontakte mit Vertretenden von Branchen mit Arbeits- und Fachkräftemangel, entwickeln Bund und Kantone die Instrumente und Programme zur Bildungs- und Arbeitsmarktintegration laufend weiter, beispielsweise hinsichtlich spezifischer Fachkurse. Die Instrumente der IAS wie die Potenzialabklärung und durchgehende Fallführung mit Integrationsplan erlauben gezielte Fördermassnahmen in Branchen mit Arbeits- und Fachkräftemangel.</p><p>&nbsp;</p><p>Für Personen mit Schutzstatus S setzen die Kantone Massnahmen um, welche der Bund im Rahmen des Programms «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Status&nbsp;S» unterstützt. Zu deren Situation liegen umfassende Informationen vor, beispielsweise der im Auftrag des SEM im Januar 2023 publizierte Bericht «Arbeitsmarktrelevante Merkmale von Personen mit Status S». Der Bund tauscht sich mit seinen Partnerinnen und Partnern regelmässig zu den Resultaten dieser Berichte sowie zu «best practices» aus. Dabei hat sich gezeigt, dass Handlungsbedarf in zwei Bereichen besteht. Erstens soll die Eingliederung durch ein effektiveres «Matching» der Kompetenzen der Schutzsuchenden und des Bedarfs der Betriebe optimiert werden. Zweitens soll die Anerkennung von Qualifikationen und Diplomen durch eine gezielte Begleitung und schrittweise Förderung der sprachlichen Kompetenzen verbessert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Das EJPD ist zudem gestützt auf Artikel 21<i>a</i> Absatz 8 AIG und die Motion&nbsp;16.4151 der Mitte Fraktion vom 16.&nbsp;Dezember 2016 «Monitoring über die Wirkung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative» daran, in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner bis Ende März 2024 eine Gesamtschau zu den bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu erarbeiten. Dieser Bericht wird auch eine Übersicht zur Zielgruppe der vorläufig Aufgenommenen, der anerkannten Flüchtlinge und der Personen mit S-Status enthalten und soll unter anderem beurteilen, ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der bereits laufenden Arbeiten ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein neuer Bericht nicht nötig ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, inwiefern der Fachkräftemangel durch die gezielte Ausbildung von Personen mit einem Ausweis N, F oder S entschärft werden könnte.</p>
  • Bekämpfung des Fachkräftemangels und Förderung der Integration
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Fachkräftemangel stellt eines der dringendsten Probleme des Arbeitsmarktes dar. Ende 2022 gab es mehr als 120&nbsp;000 offene Stellen – ein Rekord. Verschiedenste Sektoren sind mit diesem Phänomen konfrontiert: z.&nbsp;B. das Gesundheitswesen, Hotellerie und Gastronomie, Baugewerbe, IT. Im IT-Sektor ist die Lage besonders ernst.</p><p>Für das Problem des Personalmangels gibt es keine Patentlösung. Es muss vielmehr mit mehreren unterschiedlichen und sich ergänzenden Massnahmen und Schritten angegangen werden.</p><p>Der Fachkräftemangel wird in den nächsten Jahren dramatische Ausmasse annehmen, wenn keine Massnahmen ergriffen und Verbesserungen vorgenommen werden. Eine Antwort auf das Problem liegt in der gezielten Ausbildung von Personen mit einem Ausweis N, F oder S, um ihnen den Einstieg in die Arbeitswelt gerade in diese vom Fachkräftemangel betroffenen Sektoren zu ermöglichen.</p><p>Diese Menschen bleiben jahrelang, oft für immer, in der Schweiz. Integration bedeutet auch ihre Einbindung in die Arbeitswelt. Daher ist es sinnvoll, alles zu geben, um die Vermittlung von Arbeitsplätzen in Sektoren zu ermöglichen, in denen ein Personalmangel herrscht. Das würde die Integration fördern, was im Interesse der Gesellschaft liegt, und das Problem des Fachkräftemangels entschärfen.</p>
    • <p>Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) und Schutzbedürftige (Ausweis S) gehören nach Artikel&nbsp;21 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR&nbsp;142.20) zum inländischen Arbeitskräftepotenzial. Bei Asylsuchenden (Ausweis N) steht die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt während der Dauer des Asylverfahrens nicht im Vordergrund.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Personen im Asylbereich brauchen Zeit, bis sie in der Schweiz Fuss fassen, die Sprache erwerben und in den Arbeitsmarkt eintreten können. Der Anteil an Erwerbstätigen lag bei den anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nach sieben Jahren bei mehr als der Hälfte, genauer 55.4% (Einreisekohorte 2014). Bei den Schutzbedürftigen liegt die Erwerbstätigenquote bei 18%. Der Erwerbsanteil von Personen mit Status S liegt derzeit bei 19%.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und zur beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und Schutzbedürftigen getroffen. Die Pilotprogramme «Integrationsvorlehre» und «Finanzielle Zuschüsse» werden gerade in Branchen mit Arbeitskräftemangel bzw. Branchen mit unbesetzten Lehrstellen rege genutzt, wie zum Beispiel in der Gastronomie, Uhrenindustrie, im Baunebengewerbe oder in der Logistik. Beide Pilotprogramme werden ständig evaluiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt zur Integrationsagenda Schweiz (IAS) ein Monitoring durch, deren Resultate regelmässig publiziert werden. Zudem publiziert das SEM Resultate aus der Berichterstattung der Kantone, verschiedene Berichte zu spezifischen Fragen der Förderung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials von Personen aus dem Asylbereich, sowie auch Evaluationen zu Projekten und Programmen. Diese zeigen, dass vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge oft in Branchen mit Arbeits- und Fachkräftemangel tätig sind. Gestützt auf diese Berichte, sowie regelmässige Kontakte mit Vertretenden von Branchen mit Arbeits- und Fachkräftemangel, entwickeln Bund und Kantone die Instrumente und Programme zur Bildungs- und Arbeitsmarktintegration laufend weiter, beispielsweise hinsichtlich spezifischer Fachkurse. Die Instrumente der IAS wie die Potenzialabklärung und durchgehende Fallführung mit Integrationsplan erlauben gezielte Fördermassnahmen in Branchen mit Arbeits- und Fachkräftemangel.</p><p>&nbsp;</p><p>Für Personen mit Schutzstatus S setzen die Kantone Massnahmen um, welche der Bund im Rahmen des Programms «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Status&nbsp;S» unterstützt. Zu deren Situation liegen umfassende Informationen vor, beispielsweise der im Auftrag des SEM im Januar 2023 publizierte Bericht «Arbeitsmarktrelevante Merkmale von Personen mit Status S». Der Bund tauscht sich mit seinen Partnerinnen und Partnern regelmässig zu den Resultaten dieser Berichte sowie zu «best practices» aus. Dabei hat sich gezeigt, dass Handlungsbedarf in zwei Bereichen besteht. Erstens soll die Eingliederung durch ein effektiveres «Matching» der Kompetenzen der Schutzsuchenden und des Bedarfs der Betriebe optimiert werden. Zweitens soll die Anerkennung von Qualifikationen und Diplomen durch eine gezielte Begleitung und schrittweise Förderung der sprachlichen Kompetenzen verbessert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Das EJPD ist zudem gestützt auf Artikel 21<i>a</i> Absatz 8 AIG und die Motion&nbsp;16.4151 der Mitte Fraktion vom 16.&nbsp;Dezember 2016 «Monitoring über die Wirkung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative» daran, in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner bis Ende März 2024 eine Gesamtschau zu den bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu erarbeiten. Dieser Bericht wird auch eine Übersicht zur Zielgruppe der vorläufig Aufgenommenen, der anerkannten Flüchtlinge und der Personen mit S-Status enthalten und soll unter anderem beurteilen, ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der bereits laufenden Arbeiten ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein neuer Bericht nicht nötig ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, inwiefern der Fachkräftemangel durch die gezielte Ausbildung von Personen mit einem Ausweis N, F oder S entschärft werden könnte.</p>
    • Bekämpfung des Fachkräftemangels und Förderung der Integration

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