Wohnungsnot, Wohnungskündigungen und Obdachlosigkeit. Es braucht eine nationale Strategie

ShortId
23.3781
Id
20233781
Updated
26.03.2024 20:53
Language
de
Title
Wohnungsnot, Wohnungskündigungen und Obdachlosigkeit. Es braucht eine nationale Strategie
AdditionalIndexing
2846;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Mieterausweisungsverfahren ist grundsätzlich im kantonalen Recht geregelt. Der Bund kann in diesem Bereich nur wenig Einfluss nehmen. In zahlreichen Kantonen ist eine Kündigung per Ende Jahr allerdings nicht möglich. Ausserdem wird die persönliche Situation der Mieterinnen und Mieter bei der Interessenabwägung stets berücksichtigt, insbesondere hinsichtlich einer allfälligen Erstreckung des Mietverhältnisses.</p><p>Da seit Kurzem diverse Signale einen allgemeinen Kostenanstieg erwarten lassen, hat sowohl die Mieter- als auch die Vermieterschaft ein Interesse daran, sich auf eine befristete Staffelung der Zahlungsbedingungen und ‑fristen zu einigen. Eine vertraglich vereinbarte Mietstaffelung ist in der Tat viel effizienter und verfahrenstechnisch weniger aufwändig als ein gerichtliches Verfahren zur Vertragskündigung – mit einer allfälligen Erstreckung –, gefolgt von einem möglichen Ausweisungsgesuch. Eine solche Staffelung muss allerdings zeitlich befristet sein, denn ein Zahlungsaufschub bis zum nächsten Jahr würde nichts bringen, da dies lediglich eine Überlappung der Zahlungen zur Folge hätte. In einigen von Wohnungsknappheit besonders stark betroffenen Kantonen sind zwischen den Mieter- und Eigentümerverbänden derzeit Verhandlungen bezüglich Vereinbarungen über gestaffelte Mietzinse im Gang.</p><p>Vergleichbare Massnahmen auf Bundesebene einzuführen, scheint hingegen wenig sinnvoll, zumal die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den verschiedenen Regionen des Landes sehr unterschiedlich ist. Bundesrat Guy Parmelin hat allerdings kürzlich Vertreterinnen und Vertreter der drei Staatsebenen, der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie weitere Akteure an einem Runden Tisch versammelt. Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis über die Herausforderungen sowie über die Rollen der Akteure zu finden, sich einen Überblick über die Ursachen der Wohnungsknappheit zu verschaffen und Lösungsansätze zu besprechen. Aktuell wird ein Massnahmenplan ausgearbeitet. Sobald diese Massnahmen aufeinander abgestimmt und beurteilt wurden, wird erneut ein Runder Tisch stattfinden.</p><p>Zum Thema Obdachlosigkeit hat das Bundesamt für Wohnungswesen eine Studie in Auftrag gegeben, die im Februar&nbsp;2022 auf seiner Website publiziert wurde. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat 22.4349 bereits festgestellt hat, sind grundsätzlich die Kantone, Städte und Gemeinden für die Bekämpfung und Verhinderung von Obdachlosigkeit zuständig. Sie müssen daher aufgrund ihrer Beurteilung der aktuellen Situation einen allfälligen Handlungsbedarf feststellen und daraus allenfalls konkrete Massnahmen ableiten. Der Bund verfügt in diesem Bereich über keine Kompetenzen.</p><p>Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat die Erstellung eines entsprechenden Berichts ab.</p>
  • <p>Der Anstieg der Mietpreise setzt sich in der gesamten Schweiz fort und wird durch den Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise und des hypothekarischen Referenzzinssatzes angeheizt. Swisslife kündigte an, die Mietpreise für mehrere zehntausend Mieterinnen und Mieter erhöhen zu wollen und das spiegelt nur einen Teil der Probleme wider, von denen Mieterinnen und Mieter betroffen sind.</p><p>Gleichzeitig sinken die Reallöhne.</p><p>Die rasche Verschärfung der Wohnungsnot erfolgt zu einer Zeit, in der der Schutz der Mieterinnen und Mieter bei weitem nicht ausreicht. Das gilt insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit.</p><p>Bei Zahlungsverzug erlaubt das Obligationenrecht der Vermieterin oder dem Vermieter, den Mietvertrag zu kündigen, ohne Rücksicht auf den Grund des Zahlungsausfalls, die Missbräuchlichkeit der Miete (die eine Entschädigung ermöglichen sollte) und die soziale Situation der Mieterin oder des Mieters. Die Zivilprozessordnung enthält keine Massnahme, die es der Richterin oder dem Richter in Fällen, in denen Menschen die Wohnung gekündigt wird, erlaubt, die Mieterin oder den Mieter zu belassen, wenn keine alternative Unterkunft gefunden wurde.</p><p>Einige Kantone und Gemeinden konnten Vorkehrungen treffen, um die potenziell katastrophalen Auswirkungen einer Wohnungskündigung abzufedern.</p><p>Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über das Ausmass und die Umstände der Wohnungskündigungen sowie über die Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Mieterinnen und Mieter und deren Wirksamkeit zu erstellen. Mit dem Bericht soll das Risiko einer zunehmenden Obdachlosigkeit oder von sehr prekären Situationen infolge von Wohnungsverlust eingeschätzt und Strategien zur Verhinderung dieser Entwicklung sollen aufgezeigt werden.</p>
  • Wohnungsnot, Wohnungskündigungen und Obdachlosigkeit. Es braucht eine nationale Strategie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Mieterausweisungsverfahren ist grundsätzlich im kantonalen Recht geregelt. Der Bund kann in diesem Bereich nur wenig Einfluss nehmen. In zahlreichen Kantonen ist eine Kündigung per Ende Jahr allerdings nicht möglich. Ausserdem wird die persönliche Situation der Mieterinnen und Mieter bei der Interessenabwägung stets berücksichtigt, insbesondere hinsichtlich einer allfälligen Erstreckung des Mietverhältnisses.</p><p>Da seit Kurzem diverse Signale einen allgemeinen Kostenanstieg erwarten lassen, hat sowohl die Mieter- als auch die Vermieterschaft ein Interesse daran, sich auf eine befristete Staffelung der Zahlungsbedingungen und ‑fristen zu einigen. Eine vertraglich vereinbarte Mietstaffelung ist in der Tat viel effizienter und verfahrenstechnisch weniger aufwändig als ein gerichtliches Verfahren zur Vertragskündigung – mit einer allfälligen Erstreckung –, gefolgt von einem möglichen Ausweisungsgesuch. Eine solche Staffelung muss allerdings zeitlich befristet sein, denn ein Zahlungsaufschub bis zum nächsten Jahr würde nichts bringen, da dies lediglich eine Überlappung der Zahlungen zur Folge hätte. In einigen von Wohnungsknappheit besonders stark betroffenen Kantonen sind zwischen den Mieter- und Eigentümerverbänden derzeit Verhandlungen bezüglich Vereinbarungen über gestaffelte Mietzinse im Gang.</p><p>Vergleichbare Massnahmen auf Bundesebene einzuführen, scheint hingegen wenig sinnvoll, zumal die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den verschiedenen Regionen des Landes sehr unterschiedlich ist. Bundesrat Guy Parmelin hat allerdings kürzlich Vertreterinnen und Vertreter der drei Staatsebenen, der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie weitere Akteure an einem Runden Tisch versammelt. Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis über die Herausforderungen sowie über die Rollen der Akteure zu finden, sich einen Überblick über die Ursachen der Wohnungsknappheit zu verschaffen und Lösungsansätze zu besprechen. Aktuell wird ein Massnahmenplan ausgearbeitet. Sobald diese Massnahmen aufeinander abgestimmt und beurteilt wurden, wird erneut ein Runder Tisch stattfinden.</p><p>Zum Thema Obdachlosigkeit hat das Bundesamt für Wohnungswesen eine Studie in Auftrag gegeben, die im Februar&nbsp;2022 auf seiner Website publiziert wurde. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat 22.4349 bereits festgestellt hat, sind grundsätzlich die Kantone, Städte und Gemeinden für die Bekämpfung und Verhinderung von Obdachlosigkeit zuständig. Sie müssen daher aufgrund ihrer Beurteilung der aktuellen Situation einen allfälligen Handlungsbedarf feststellen und daraus allenfalls konkrete Massnahmen ableiten. Der Bund verfügt in diesem Bereich über keine Kompetenzen.</p><p>Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat die Erstellung eines entsprechenden Berichts ab.</p>
    • <p>Der Anstieg der Mietpreise setzt sich in der gesamten Schweiz fort und wird durch den Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise und des hypothekarischen Referenzzinssatzes angeheizt. Swisslife kündigte an, die Mietpreise für mehrere zehntausend Mieterinnen und Mieter erhöhen zu wollen und das spiegelt nur einen Teil der Probleme wider, von denen Mieterinnen und Mieter betroffen sind.</p><p>Gleichzeitig sinken die Reallöhne.</p><p>Die rasche Verschärfung der Wohnungsnot erfolgt zu einer Zeit, in der der Schutz der Mieterinnen und Mieter bei weitem nicht ausreicht. Das gilt insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit.</p><p>Bei Zahlungsverzug erlaubt das Obligationenrecht der Vermieterin oder dem Vermieter, den Mietvertrag zu kündigen, ohne Rücksicht auf den Grund des Zahlungsausfalls, die Missbräuchlichkeit der Miete (die eine Entschädigung ermöglichen sollte) und die soziale Situation der Mieterin oder des Mieters. Die Zivilprozessordnung enthält keine Massnahme, die es der Richterin oder dem Richter in Fällen, in denen Menschen die Wohnung gekündigt wird, erlaubt, die Mieterin oder den Mieter zu belassen, wenn keine alternative Unterkunft gefunden wurde.</p><p>Einige Kantone und Gemeinden konnten Vorkehrungen treffen, um die potenziell katastrophalen Auswirkungen einer Wohnungskündigung abzufedern.</p><p>Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über das Ausmass und die Umstände der Wohnungskündigungen sowie über die Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Mieterinnen und Mieter und deren Wirksamkeit zu erstellen. Mit dem Bericht soll das Risiko einer zunehmenden Obdachlosigkeit oder von sehr prekären Situationen infolge von Wohnungsverlust eingeschätzt und Strategien zur Verhinderung dieser Entwicklung sollen aufgezeigt werden.</p>
    • Wohnungsnot, Wohnungskündigungen und Obdachlosigkeit. Es braucht eine nationale Strategie

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