Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden

ShortId
23.3784
Id
20233784
Updated
17.04.2024 08:40
Language
de
Title
Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden
AdditionalIndexing
09;08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2014 überfiel der sogenannte "Islamische Staat" (IS) das Gebiet der Jesidinnen und Jesiden und verübte brutale Verbrechen gegen die jesidische Minderheit im Irak und in Syrien. Die Untersuchung einer vom UNO-Menschenrechtsrat einberufenen Kommission (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic) definiert die Verbrechen als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Dabei geht sie von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen aus: Versklavung, Vergewaltigung, Umerziehung, Zwangsabtreibungen und Tötungen, die gegen jesidische Frauen, Männer und Kinder verübt wurden. Die Kommission, welche von unabhängigen Expertinnen und Experten geführt wurde, empfiehlt den UNO-Mitgliedstaaten diese Einschätzung zu übernehmen. Der IS hat gemäss der Kommission die Verbrechen mit der Absicht begangen, die jesidische Minderheit ganz oder teilweise zu zerstören. Der IS hat damit gegen das humanitäre Völkerrecht sowie gegen das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verstossen. Das Verbot des Völkermordes gehört zum zwingenden Völkerrecht, welches auch gewohnheitsrechtlichen Charakter hat. Die Schweiz soll der Empfehlung der Kommission folgen und die Verbrechen als Völkermord einstufen. Andere Parlamente wie das Europäische, das schottische, das armenische oder das australische Parlament haben dies bereits gemacht. Auch in Deutschland hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 30. November 2021 den IS-Anhänger Taha Al-J wegen Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden verurteilt. Anerkennt die Schweiz die Verbrechen des IS als Völkermord, schafft sie nicht nur Gerechtigkeit für die Opfer, sie setzt sich auch aktiv entsprechend dem Weltrechtsprinzip für die internationale Strafverfolgung und gegen Straflosigkeit ein. Schliesslich hat die Anerkennung des Völkermordes an den Jesidinnen und Jesiden auch präventiven Charakter, damit nie wieder ein solches Verbrechen begangen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt das Leid und die Opfer der Jesidinnen und Jesiden und anderer religiösen und ethnischen Minderheiten durch die Gräueltaten des selbsternannten «Islamischen Staat (IS)» und hat diese schweren Verstösse gegen das Völkerrecht auf Schärfste verurteilt. Es steht ausser Zweifel, dass den Betroffenen durch diese Verfolgung schwerstes Unrecht zugefügt wurde. Die Schweiz hat sich auf multilateraler Ebene verschiedentlich für die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in Syrien und Irak eingesetzt und wird ihr diesbezügliches Engagement fortsetzen.</p><p>Wie in der Antwort auf die Postulate&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213948">21.3948</a>, und&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224326">22.4326</a> vermerkt, obliegt die rechtliche Bewertung von bestimmten Gräueltaten als «Völkermord» grundsätzlich Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat. Sie obliegt nicht einzelnen Staaten. Die Schweiz anerkennt entsprechende Urteile internationaler Gerichte wie dem Internationalen Strafgerichtshof oder dem Internationalen Gerichtshof.&nbsp;</p><p>Im Übrigen ist es nicht Sache des Bundesrates, sich zu einem allfälligen Entscheid des Nationalrates in dieser Sache zu äussern. Sollte der Nationalrat einen entsprechenden Entscheid fällen, würde der Bundesrat diesen über die üblichen Kanäle weiterleiten.</p>
  • <p>Der Nationalrat anerkennt den durch den "Islamischen Staat" ab dem Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden verübten Völkermord. Er ersucht den Bundesrat, von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Weg weiterzuleiten.</p>
  • Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2014 überfiel der sogenannte "Islamische Staat" (IS) das Gebiet der Jesidinnen und Jesiden und verübte brutale Verbrechen gegen die jesidische Minderheit im Irak und in Syrien. Die Untersuchung einer vom UNO-Menschenrechtsrat einberufenen Kommission (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic) definiert die Verbrechen als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Dabei geht sie von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen aus: Versklavung, Vergewaltigung, Umerziehung, Zwangsabtreibungen und Tötungen, die gegen jesidische Frauen, Männer und Kinder verübt wurden. Die Kommission, welche von unabhängigen Expertinnen und Experten geführt wurde, empfiehlt den UNO-Mitgliedstaaten diese Einschätzung zu übernehmen. Der IS hat gemäss der Kommission die Verbrechen mit der Absicht begangen, die jesidische Minderheit ganz oder teilweise zu zerstören. Der IS hat damit gegen das humanitäre Völkerrecht sowie gegen das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verstossen. Das Verbot des Völkermordes gehört zum zwingenden Völkerrecht, welches auch gewohnheitsrechtlichen Charakter hat. Die Schweiz soll der Empfehlung der Kommission folgen und die Verbrechen als Völkermord einstufen. Andere Parlamente wie das Europäische, das schottische, das armenische oder das australische Parlament haben dies bereits gemacht. Auch in Deutschland hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 30. November 2021 den IS-Anhänger Taha Al-J wegen Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden verurteilt. Anerkennt die Schweiz die Verbrechen des IS als Völkermord, schafft sie nicht nur Gerechtigkeit für die Opfer, sie setzt sich auch aktiv entsprechend dem Weltrechtsprinzip für die internationale Strafverfolgung und gegen Straflosigkeit ein. Schliesslich hat die Anerkennung des Völkermordes an den Jesidinnen und Jesiden auch präventiven Charakter, damit nie wieder ein solches Verbrechen begangen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt das Leid und die Opfer der Jesidinnen und Jesiden und anderer religiösen und ethnischen Minderheiten durch die Gräueltaten des selbsternannten «Islamischen Staat (IS)» und hat diese schweren Verstösse gegen das Völkerrecht auf Schärfste verurteilt. Es steht ausser Zweifel, dass den Betroffenen durch diese Verfolgung schwerstes Unrecht zugefügt wurde. Die Schweiz hat sich auf multilateraler Ebene verschiedentlich für die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in Syrien und Irak eingesetzt und wird ihr diesbezügliches Engagement fortsetzen.</p><p>Wie in der Antwort auf die Postulate&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213948">21.3948</a>, und&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224326">22.4326</a> vermerkt, obliegt die rechtliche Bewertung von bestimmten Gräueltaten als «Völkermord» grundsätzlich Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat. Sie obliegt nicht einzelnen Staaten. Die Schweiz anerkennt entsprechende Urteile internationaler Gerichte wie dem Internationalen Strafgerichtshof oder dem Internationalen Gerichtshof.&nbsp;</p><p>Im Übrigen ist es nicht Sache des Bundesrates, sich zu einem allfälligen Entscheid des Nationalrates in dieser Sache zu äussern. Sollte der Nationalrat einen entsprechenden Entscheid fällen, würde der Bundesrat diesen über die üblichen Kanäle weiterleiten.</p>
    • <p>Der Nationalrat anerkennt den durch den "Islamischen Staat" ab dem Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden verübten Völkermord. Er ersucht den Bundesrat, von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Weg weiterzuleiten.</p>
    • Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden

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