Terrorismusbekämpfung. Einrichtung einer Koordinationsstelle zwischen Bund und Kantonen gemäss der Empfehlung der AB-BA

ShortId
23.3785
Id
20233785
Updated
26.03.2024 22:13
Language
de
Title
Terrorismusbekämpfung. Einrichtung einer Koordinationsstelle zwischen Bund und Kantonen gemäss der Empfehlung der AB-BA
AdditionalIndexing
09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat über den Terroranschlag in Morges, bei dem im September 2020 ein junger Mann ums Leben kam, und den dschihadistischen Angriff auf zwei Frauen in Lugano im November 2020 eine Untersuchung durchgeführt. In ihrem Bericht weist sie auf mehrere systemische Mängel hin, insbesondere bei der Kommunikation zwischen den Bundes- und Kantonsbehörden.&nbsp;</p><p>Diese Mängel veranlassten die AB-BA, Empfehlungen abzugeben, wie die Schaffung eines Koordinationsorgans, das alle betroffenen Behörden umfasst, um die Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund und Kantonen zu fördern. Einige Kantone baten um mehr Informationen zur Terrorismusbekämpfung und wünschen sich häufigere Treffen.</p><p>Der Vorschlag der Aufsichtsbehörde ist sachdienlich. Aus den Anschlägen in Morges und Lugano müssen wir Lehren ziehen, und wir müssen lernen, effektiver zusammenzuarbeiten.</p><p>Der Krieg in der Ukraine hat das Terrorrisiko in den Hintergrund gedrängt. Es ist jedoch immer noch da, denn die dschihadistische Ideologie ist nicht verschwunden. Das Terrorrisiko ist laut dem Nachrichtendienst des Bundes sogar weiterhin hoch. Es ist jedoch diffuser geworden und geht vor allem von radikalisierten Einzelpersonen aus. Propaganda ist nach wie vor insbesondere im Internet verfügbar, und kann instabile Menschen zu einer Tat bewegen. Im Februar dieses Jahres wurde in Genf ein Mann wegen terroristischer Drohungen festgenommen. Die vorliegende Motion fordert daher, dass die Empfehlung der AB-BA umgehend umgesetzt wird.</p>
  • <p>Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass dem Bundesrat weder die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (BA) noch die Befugnis zusteht, der BA Weisungen zu erteilen. Sollte die Motion so zu verstehen sein, dass der Bundesrat mittels einer Weisung dafür sorgen solle, dass die BA die Empfehlung der AB-BA umsetzt, könnte er dieses Anliegen somit nicht erfüllen. Sollte dagegen nicht der Bundesrat, sondern die AB-BA in der Pflicht gesehen werden, die Umsetzung der Empfehlung sicherzustellen, ist zu beachten, dass gemäss Artikel 118 Absatz 4bis des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG; SR 171.0) keine Motion an die AB-BA gerichtet werden kann.&nbsp;</p><p>Zum Inhalt ist festzuhalten, dass die AB-BA der BA am 7. März 2023 die Einrichtung einer Koordinationsstelle zwischen den verschiedenen betroffenen Behörden empfohlen hat. Die Empfehlungen der AB-BA richten sich in erster Linie an die BA. Die AB-BA hat hingegen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf diskutiert. Gemäss der Zusammenfassung des Inspektionsberichts der AB-BA (https://ab-ba.admin.ch &gt; Inspektionsberichte &gt; Zusammenfassung des Inspektionsberichts Terrorismusbekämpfung) hat eine von der AB-BA durchgeführte <span style="background-color:white;">Befragung der&nbsp;kantonalen Staatsanwaltschaften offenbar ergeben, dass diese die Zusammenarbeit mit der BA bei Terrorakten grundsätzlich positiv beurteilen. Die zu diesem Zweck eingerichteten zentralen Anlaufstellen bei den SPOC T würden sowohl von den Kantonen als auch von der BA als notwendig und sachgerecht beurteilt. Einige Kantone wünschten einen regelmässigeren Informationsaustausch mit der BA, was die AB-BA zu einer entsprechenden Empfehlung an die BA veranlasst hat.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:white;">Vor diesem Hintergrund erkennt der Bundesrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne der Motion; vielmehr gilt es zunächst abzuwarten, wie die Empfehlungen der AB-BA von der BA umgesetzt und zu welchen Verbesserungen sie führen werden. Dies zu kontrollieren und nötigenfalls Weisungen zu erlassen, obliegt der AB-BA.</span></p><p><span style="background-color:white;">Für ein Zuwarten spricht weiter, dass der Bundesrat durch das&nbsp;</span>Postulat 21.4598 Marti Min Li «Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung» beauftragt ist, in einem Bericht darzulegen, welche Ebenen und Organe für welche Formen von Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zuständig und welche gesetzlichen Grundlagen dafür jeweils gegeben sind. Der Postulatsbericht ist zurzeit in Erarbeitung und soll gemäss heutiger Planung im ersten Halbjahr 2024 vom Bundesrat verabschiedet werden.&nbsp;</p><p>Es ist zudem zu berücksichtigen, dass seit den in der Motion erwähnten Ereignissen von Morges und Lugano auf gesetzlicher Ebene Änderungen erfolgt sind: So sind auf den 1. Juli 2021 mehrere Änderungen des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit dem Terrorismus in Kraft getreten (AS <i>2021</i> 360). Weiter ist das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) seit dem 1. Juni 2022 in Kraft (AS <i>2022</i> 300).&nbsp;</p><p>Ausserdem ist am 1. Januar 2023 die Verordnung über den Nationalen Terrorausschuss (NATA-Verordnung; SR 172.010.422) in Kraft getreten. Der NATA ist ein politisches Koordinationsgremium, welches im Falle einer Terrorlage die zuständigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund und Kantonen zusammenführt. Durch gegenseitigen Austausch und eine gemeinsame Lagebeurteilung können die politische Führung und die politische Kommunikation in den jeweiligen Kompetenzen der zuständigen Behörden koordiniert werden.</p><p>Schliesslich gibt es die operative Koordination TETRA (Terrorist Tracking), wo unter der Leitung von fedpol Behörden des Bundes und der Kantone zusammenarbeiten. TETRA beurteilt fortlaufend die Lage, koordiniert konkrete Fälle, evaluiert bestehende Massnahmen, schlägt neue Massnahmen vor und gibt Handlungsempfehlungen ab.</p><p>Der Bericht zum Postulat Marti Min Li wird die aktuelle Situation und allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in umfassender Hinsicht darlegen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird allfällige Gesetzgebungsarbeiten erst in Kenntnis dieser Analyse und aufgrund der Erfahrungen mit den Empfehlungen der AB-BA an die BA in die Wege leiten und beantragt, nicht bereits jetzt punktuelle Änderungen, wie sie die Motion verlangt, zu beschliessen.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für alle Single Point of Contact T (SPOC T) der kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwaltschaft eine Koordinationsstelle einzurichten, die der sicheren Übermittlung von Informationen dient. Ziel dieser Stelle ist es, in der Terrorismusbekämpfung die Kommunikation und Koordination zwischen den Bundes- und Kantonsbehörden zu verbessern.</p>
  • Terrorismusbekämpfung. Einrichtung einer Koordinationsstelle zwischen Bund und Kantonen gemäss der Empfehlung der AB-BA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat über den Terroranschlag in Morges, bei dem im September 2020 ein junger Mann ums Leben kam, und den dschihadistischen Angriff auf zwei Frauen in Lugano im November 2020 eine Untersuchung durchgeführt. In ihrem Bericht weist sie auf mehrere systemische Mängel hin, insbesondere bei der Kommunikation zwischen den Bundes- und Kantonsbehörden.&nbsp;</p><p>Diese Mängel veranlassten die AB-BA, Empfehlungen abzugeben, wie die Schaffung eines Koordinationsorgans, das alle betroffenen Behörden umfasst, um die Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund und Kantonen zu fördern. Einige Kantone baten um mehr Informationen zur Terrorismusbekämpfung und wünschen sich häufigere Treffen.</p><p>Der Vorschlag der Aufsichtsbehörde ist sachdienlich. Aus den Anschlägen in Morges und Lugano müssen wir Lehren ziehen, und wir müssen lernen, effektiver zusammenzuarbeiten.</p><p>Der Krieg in der Ukraine hat das Terrorrisiko in den Hintergrund gedrängt. Es ist jedoch immer noch da, denn die dschihadistische Ideologie ist nicht verschwunden. Das Terrorrisiko ist laut dem Nachrichtendienst des Bundes sogar weiterhin hoch. Es ist jedoch diffuser geworden und geht vor allem von radikalisierten Einzelpersonen aus. Propaganda ist nach wie vor insbesondere im Internet verfügbar, und kann instabile Menschen zu einer Tat bewegen. Im Februar dieses Jahres wurde in Genf ein Mann wegen terroristischer Drohungen festgenommen. Die vorliegende Motion fordert daher, dass die Empfehlung der AB-BA umgehend umgesetzt wird.</p>
    • <p>Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass dem Bundesrat weder die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (BA) noch die Befugnis zusteht, der BA Weisungen zu erteilen. Sollte die Motion so zu verstehen sein, dass der Bundesrat mittels einer Weisung dafür sorgen solle, dass die BA die Empfehlung der AB-BA umsetzt, könnte er dieses Anliegen somit nicht erfüllen. Sollte dagegen nicht der Bundesrat, sondern die AB-BA in der Pflicht gesehen werden, die Umsetzung der Empfehlung sicherzustellen, ist zu beachten, dass gemäss Artikel 118 Absatz 4bis des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG; SR 171.0) keine Motion an die AB-BA gerichtet werden kann.&nbsp;</p><p>Zum Inhalt ist festzuhalten, dass die AB-BA der BA am 7. März 2023 die Einrichtung einer Koordinationsstelle zwischen den verschiedenen betroffenen Behörden empfohlen hat. Die Empfehlungen der AB-BA richten sich in erster Linie an die BA. Die AB-BA hat hingegen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf diskutiert. Gemäss der Zusammenfassung des Inspektionsberichts der AB-BA (https://ab-ba.admin.ch &gt; Inspektionsberichte &gt; Zusammenfassung des Inspektionsberichts Terrorismusbekämpfung) hat eine von der AB-BA durchgeführte <span style="background-color:white;">Befragung der&nbsp;kantonalen Staatsanwaltschaften offenbar ergeben, dass diese die Zusammenarbeit mit der BA bei Terrorakten grundsätzlich positiv beurteilen. Die zu diesem Zweck eingerichteten zentralen Anlaufstellen bei den SPOC T würden sowohl von den Kantonen als auch von der BA als notwendig und sachgerecht beurteilt. Einige Kantone wünschten einen regelmässigeren Informationsaustausch mit der BA, was die AB-BA zu einer entsprechenden Empfehlung an die BA veranlasst hat.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:white;">Vor diesem Hintergrund erkennt der Bundesrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne der Motion; vielmehr gilt es zunächst abzuwarten, wie die Empfehlungen der AB-BA von der BA umgesetzt und zu welchen Verbesserungen sie führen werden. Dies zu kontrollieren und nötigenfalls Weisungen zu erlassen, obliegt der AB-BA.</span></p><p><span style="background-color:white;">Für ein Zuwarten spricht weiter, dass der Bundesrat durch das&nbsp;</span>Postulat 21.4598 Marti Min Li «Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung» beauftragt ist, in einem Bericht darzulegen, welche Ebenen und Organe für welche Formen von Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zuständig und welche gesetzlichen Grundlagen dafür jeweils gegeben sind. Der Postulatsbericht ist zurzeit in Erarbeitung und soll gemäss heutiger Planung im ersten Halbjahr 2024 vom Bundesrat verabschiedet werden.&nbsp;</p><p>Es ist zudem zu berücksichtigen, dass seit den in der Motion erwähnten Ereignissen von Morges und Lugano auf gesetzlicher Ebene Änderungen erfolgt sind: So sind auf den 1. Juli 2021 mehrere Änderungen des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit dem Terrorismus in Kraft getreten (AS <i>2021</i> 360). Weiter ist das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) seit dem 1. Juni 2022 in Kraft (AS <i>2022</i> 300).&nbsp;</p><p>Ausserdem ist am 1. Januar 2023 die Verordnung über den Nationalen Terrorausschuss (NATA-Verordnung; SR 172.010.422) in Kraft getreten. Der NATA ist ein politisches Koordinationsgremium, welches im Falle einer Terrorlage die zuständigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund und Kantonen zusammenführt. Durch gegenseitigen Austausch und eine gemeinsame Lagebeurteilung können die politische Führung und die politische Kommunikation in den jeweiligen Kompetenzen der zuständigen Behörden koordiniert werden.</p><p>Schliesslich gibt es die operative Koordination TETRA (Terrorist Tracking), wo unter der Leitung von fedpol Behörden des Bundes und der Kantone zusammenarbeiten. TETRA beurteilt fortlaufend die Lage, koordiniert konkrete Fälle, evaluiert bestehende Massnahmen, schlägt neue Massnahmen vor und gibt Handlungsempfehlungen ab.</p><p>Der Bericht zum Postulat Marti Min Li wird die aktuelle Situation und allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in umfassender Hinsicht darlegen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird allfällige Gesetzgebungsarbeiten erst in Kenntnis dieser Analyse und aufgrund der Erfahrungen mit den Empfehlungen der AB-BA an die BA in die Wege leiten und beantragt, nicht bereits jetzt punktuelle Änderungen, wie sie die Motion verlangt, zu beschliessen.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für alle Single Point of Contact T (SPOC T) der kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwaltschaft eine Koordinationsstelle einzurichten, die der sicheren Übermittlung von Informationen dient. Ziel dieser Stelle ist es, in der Terrorismusbekämpfung die Kommunikation und Koordination zwischen den Bundes- und Kantonsbehörden zu verbessern.</p>
    • Terrorismusbekämpfung. Einrichtung einer Koordinationsstelle zwischen Bund und Kantonen gemäss der Empfehlung der AB-BA

Back to List