Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie in Senegal

ShortId
23.3787
Id
20233787
Updated
26.03.2024 21:43
Language
de
Title
Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie in Senegal
AdditionalIndexing
08;1236;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz verfolgt die politischen Auseinandersetzungen im Senegal seit 2021 mit Sorge. Senegal gilt als Referenz für friedliche Koexistenz und Toleranz, Stabilität und Demokratie in der Region.</p><p>1)<strong>&nbsp;</strong>Senegal ist weder ein Schwerpunktland der DEZA noch der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM). Die Botschaft in Dakar unterstützt aber Initiativen, etwa auf dem Gebiet der Prävention des gewalttätigen Extremismus. Zudem unterstützt die Schweiz finanziell das <i>Institute for Democracy and Electoral Assistance</i> (IDEA), welches im Senegal die Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit fördert: z.B. durch ein Projekt mit dem <i>Institut fondamental d’Afrique noire</i> (IFAN) zur Unterstützung von Frauen in der Politik oder in der Zusammenarbeit mit der <i>Economic Community of West African States</i> (ECOWAS), um die Reform des ECOWAS-Protokolls über Demokratie und gute Regierungsführung voranzutreiben.&nbsp;</p><p>2) Die Schweiz fokussiert auf multilateraler Ebene auf den Schutz und die Förderung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und äussert sich regelmässig im UNO-Menschenrechtsrat und in der IOF dazu. Im Rahmen der wiederkehrenden allgemeinen Überprüfung (UPR) im UNO-Menschenrechtsrat stellt die Schweiz Empfehlungen zur Förderung der Meinungsäusserungs-, Versammlung- und Vereinigungsfreiheit ebenso wie zum Schutz der Medienfreiheit an die zu überprüfenden Staaten. Die nächste allgemeine Überprüfung von Senegal steht im Januar 2024 an.&nbsp;</p><p>3) Die Schweiz hat sich 2019 mit der Entsendung von einem Langzeitbeobachter und zwei Kurzzeitbeobachtern an der EU Wahlbeobachtungsmission in Senegal beteiligt. Das EDA beschränkt sich auf die Beteiligung an Wahlbeobachtungsmission der OSZE, EU und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Es besteht keine Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und OIF in diesem Bereich. Der Bundesrat äussert sich deshalb nicht zur Umsetzung der von anderen Organisationen gemachten Empfehlungen.</p>
  • <p>Anfang Juni 2023 bestätigte in Senegal ein Appellationsgericht die Verhaftung des wichtigsten Oppositionsführers. Bereits sind Dutzende Oppositionelle aus politischen Gründen inhaftiert. Bei sich anschliessenden Protesten kamen mindestens sechzehn Personen ums Leben. Bereits Anfang März hatten 104 Intellektuelle in einem offenen Brief gegen den Versuch der aktuellen Regierung protestiert, die Justiz zu politischen Zwecken zu instrumentalisieren. Nobelpreisträger Wole Soyinka schloss sich diesem Protest an. Auch Samira Daoud, Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika bei Amnesty International, zeigte sich beunruhigt: Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2024 schwächen die senegalesischen Behörden den Menschenrechtsschutz im Land, indem sie die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung unterdrücken, von Oppositionsparteien organisierte Demonstrationen verbieten und die Rechte der Opfer des Einsatzes tödlicher Gewalt auf Gerechtigkeit, Transparenz und Wahrheit missachten.</p><p>1. Laut Artikel 54 der Bundesverfassung trägt die Aussenpolitik der Schweiz "zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie" bei. Die Subsahara-Afrika-Strategie bekräftigt: Der Bundesrat setzt sich im Zeitraum 2021-2024 für "Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit ein und unterstützt staatliche sowie zivilgesellschaftliche Initiativen in diesen Bereichen". Was macht die Schweiz diesbezüglich konkret in Senegal?</p><p>2. Die UNO Hochkommissarin für Menschenrechte beglückwünschte 2012 den Senegal noch ausdrücklich zur Durchführung einer friedlichen, freien, fairen und transparenten zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen in diesem Land. Welche Initiativen ergreift die Schweiz im UNO Menschenrechtsrat und weiteren multilateralen Foren, damit die Präsidentschaftswahlen 2024 erneut fair und frei verlaufen? </p><p>3. Die Internationale Organisation der Frankophonie (IOF) hat im März 2023 ihren Synthesebericht über die Wahlbeobachtung 2022 in Senegal veröffentlicht und mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen 2024 Empfehlungen formuliert. Schliesst sich der Bundesrat diesen Empfehlungen an? Was trägt die Schweiz dazu bei, dass diese umgesetzt werden? Entsprechen die Empfehlungen der IOF jenen, welche die Afrikanische Union im Anschluss an ihre Wahlbeobachtungen in Senegal formuliert hat? Welche sind umgesetzt und welche noch nicht?</p>
  • Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie in Senegal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz verfolgt die politischen Auseinandersetzungen im Senegal seit 2021 mit Sorge. Senegal gilt als Referenz für friedliche Koexistenz und Toleranz, Stabilität und Demokratie in der Region.</p><p>1)<strong>&nbsp;</strong>Senegal ist weder ein Schwerpunktland der DEZA noch der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM). Die Botschaft in Dakar unterstützt aber Initiativen, etwa auf dem Gebiet der Prävention des gewalttätigen Extremismus. Zudem unterstützt die Schweiz finanziell das <i>Institute for Democracy and Electoral Assistance</i> (IDEA), welches im Senegal die Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit fördert: z.B. durch ein Projekt mit dem <i>Institut fondamental d’Afrique noire</i> (IFAN) zur Unterstützung von Frauen in der Politik oder in der Zusammenarbeit mit der <i>Economic Community of West African States</i> (ECOWAS), um die Reform des ECOWAS-Protokolls über Demokratie und gute Regierungsführung voranzutreiben.&nbsp;</p><p>2) Die Schweiz fokussiert auf multilateraler Ebene auf den Schutz und die Förderung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und äussert sich regelmässig im UNO-Menschenrechtsrat und in der IOF dazu. Im Rahmen der wiederkehrenden allgemeinen Überprüfung (UPR) im UNO-Menschenrechtsrat stellt die Schweiz Empfehlungen zur Förderung der Meinungsäusserungs-, Versammlung- und Vereinigungsfreiheit ebenso wie zum Schutz der Medienfreiheit an die zu überprüfenden Staaten. Die nächste allgemeine Überprüfung von Senegal steht im Januar 2024 an.&nbsp;</p><p>3) Die Schweiz hat sich 2019 mit der Entsendung von einem Langzeitbeobachter und zwei Kurzzeitbeobachtern an der EU Wahlbeobachtungsmission in Senegal beteiligt. Das EDA beschränkt sich auf die Beteiligung an Wahlbeobachtungsmission der OSZE, EU und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Es besteht keine Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und OIF in diesem Bereich. Der Bundesrat äussert sich deshalb nicht zur Umsetzung der von anderen Organisationen gemachten Empfehlungen.</p>
    • <p>Anfang Juni 2023 bestätigte in Senegal ein Appellationsgericht die Verhaftung des wichtigsten Oppositionsführers. Bereits sind Dutzende Oppositionelle aus politischen Gründen inhaftiert. Bei sich anschliessenden Protesten kamen mindestens sechzehn Personen ums Leben. Bereits Anfang März hatten 104 Intellektuelle in einem offenen Brief gegen den Versuch der aktuellen Regierung protestiert, die Justiz zu politischen Zwecken zu instrumentalisieren. Nobelpreisträger Wole Soyinka schloss sich diesem Protest an. Auch Samira Daoud, Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika bei Amnesty International, zeigte sich beunruhigt: Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2024 schwächen die senegalesischen Behörden den Menschenrechtsschutz im Land, indem sie die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung unterdrücken, von Oppositionsparteien organisierte Demonstrationen verbieten und die Rechte der Opfer des Einsatzes tödlicher Gewalt auf Gerechtigkeit, Transparenz und Wahrheit missachten.</p><p>1. Laut Artikel 54 der Bundesverfassung trägt die Aussenpolitik der Schweiz "zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie" bei. Die Subsahara-Afrika-Strategie bekräftigt: Der Bundesrat setzt sich im Zeitraum 2021-2024 für "Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit ein und unterstützt staatliche sowie zivilgesellschaftliche Initiativen in diesen Bereichen". Was macht die Schweiz diesbezüglich konkret in Senegal?</p><p>2. Die UNO Hochkommissarin für Menschenrechte beglückwünschte 2012 den Senegal noch ausdrücklich zur Durchführung einer friedlichen, freien, fairen und transparenten zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen in diesem Land. Welche Initiativen ergreift die Schweiz im UNO Menschenrechtsrat und weiteren multilateralen Foren, damit die Präsidentschaftswahlen 2024 erneut fair und frei verlaufen? </p><p>3. Die Internationale Organisation der Frankophonie (IOF) hat im März 2023 ihren Synthesebericht über die Wahlbeobachtung 2022 in Senegal veröffentlicht und mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen 2024 Empfehlungen formuliert. Schliesst sich der Bundesrat diesen Empfehlungen an? Was trägt die Schweiz dazu bei, dass diese umgesetzt werden? Entsprechen die Empfehlungen der IOF jenen, welche die Afrikanische Union im Anschluss an ihre Wahlbeobachtungen in Senegal formuliert hat? Welche sind umgesetzt und welche noch nicht?</p>
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