Regulierung von Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern und Nutzerinnen

ShortId
23.3788
Id
20233788
Updated
26.03.2024 21:43
Language
de
Title
Regulierung von Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern und Nutzerinnen
AdditionalIndexing
10;34;1236;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Plattformen mit einer Nutzerbasis von über 45 Millionen Menschen spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des demokratischen Diskurses. Der DSA der EU erkennt die Bedeutung dieser Plattformen für den demokratischen Prozess an und legt Massnahmen fest, um Manipulation, Desinformation und andere Missbräuche zu bekämpfen. Dies geschieht durch Transparenzvorschriften für politische Werbung, Offenlegung von Algorithmen und den Schutz vor gefälschten Konten. Der DSA trägt somit dazu bei, eine gesunde demokratische Debatte zu fördern und die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger vor manipulativen Einflüssen zu schützen. Plattformen mit einer so grossen Nutzerbasis haben eine erhebliche Auswirkung auf die öffentliche Meinungsbildung. Durch die Einführung klarer Regeln für Transparenz, politische Werbung und Moderationspraktiken wird sichergestellt, dass die Meinungsfreiheit respektiert und der Pluralismus gefördert wird.</p><p>Des Weiteren werden die Nutzer*innen der Social-Media Plattformen mit dem DSA besser geschützt, indem die Plattformen in die Verantwortung genommen um, illegale Inhalte, wie zum Beispiel Hassrede, terroristische Propaganda oder Kinderpornografie, zu bekämpfen. Der DSA legt klare Verpflichtungen für Plattformen fest, um sicherzustellen, dass solche Inhalte entfernt und gemeldet werden. Dadurch soll ein sicherer Online-Raum gefördert und die Strafverfolgungsbehörden können effektiver gegen Straftaten im digitalen Bereich vorgehen.</p><p>Es ist aus den oben aufgeführten Risiken, welche Social-Media Plattformen für eine funktionierende Gesellschaft mit sich bringen, wichtig, dass auch die Schweiz die Regeln für die Betreiber verschärft.</p><p>Da diese Tech-Giganten international agieren und die Schweiz ein verhältnismässig kleiner Markt ist, wäre es sinnvoll zu prüfen, ob sich die Schweiz dem EU-Mechanismus der Plattformen mit über 45 Millionen Nutzer*innen anschliessen könnte.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass Kommunikationsplattformen von einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung genutzt werden und dass diese damit auch Einfluss auf die Meinungsbildung haben. Der Bericht «Intermediäre und Kommunikations­plattformen» des Bundesamtes für Kommunikation und der Bundeskanzlei vom 17. November 2021 benennt Chancen und Risiken dieser digitalen Dienste für die öffentliche Kommunikation in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat hat am 5. April 2023 unter Abwägung dieser Chancen und Risiken und in Kenntnis des Digital Services Act (DSA) der EU entschieden, eine Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen anzustreben. Er hat das UVEK beauftragt, unter Einbezug des Bundesamtes für Justiz (BJ) bis Ende März 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit folgender Stossrichtung auszuarbeiten:</p><p>- Die grossen Plattformen sollen Transparenzberichte erstellen und eine Kontaktstelle sowie einen Rechtsvertreter in der Schweiz benennen.</p><p>- Löschungen sind zu begründen. Nutzende, deren Inhalte gelöscht oder deren Konto gesperrt wurde, sollen bei der Plattform direkt eine Überprüfung der getroffenen Massnahme verlangen können. Zusätzlich soll eine unabhängige Schweizer Schlichtungsstelle geschaffen werden. Diese soll von den Plattformen finanziert werden.</p><p>- Um Transparenz zu schaffen, sollen die grossen Plattformen insbesondere Werbung als solche kennzeichnen und bei zielgruppenspezifischer Werbung die wichtigsten Parameter veröffentlichen, nach denen Werbung ausgespielt wird.&nbsp;</p><p>- Die Nutzenden sollen den Plattformen Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen niederschwellig melden können. Die Plattformen müssen die Meldungen prüfen und bearbeiten.&nbsp;</p><p>Das UVEK wird unter Einbezug des BJ prüfen, inwieweit die Übernahme von Bestimmungen aus dem DSA bzw. dem europäischen Recht für die Schweiz sinnvoll und machbar sind.&nbsp;</p>
  • <p>Die EU verschärft derzeit im Rahmen des Digital Services Act (DSA) die Regulierungen für grosse Plattformunternehmen mit über 45 Millionen Nutzer*innen. Unter anderem auch in Bezug auf an Nutzer*innen angepasste personalisierte politische Werbung (microtargeting), illegale Inhalte wie Hassrede und Drohungen, den Umgang mit sensiblen Daten sowie den Schutz von Minderjährigen auf den Plattformen. </p><p>Ergreift der Bundesrat ebenfalls Massnahmen gegen diese Gefahren?</p><p>Besteht für die Schweiz eine Möglichkeit, sich dem Mechanismus der EU anzuschliessen, den die EU bei Plattformen mit über 45 Millionen Nutzer*innen anwendet?</p>
  • Regulierung von Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern und Nutzerinnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Plattformen mit einer Nutzerbasis von über 45 Millionen Menschen spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des demokratischen Diskurses. Der DSA der EU erkennt die Bedeutung dieser Plattformen für den demokratischen Prozess an und legt Massnahmen fest, um Manipulation, Desinformation und andere Missbräuche zu bekämpfen. Dies geschieht durch Transparenzvorschriften für politische Werbung, Offenlegung von Algorithmen und den Schutz vor gefälschten Konten. Der DSA trägt somit dazu bei, eine gesunde demokratische Debatte zu fördern und die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger vor manipulativen Einflüssen zu schützen. Plattformen mit einer so grossen Nutzerbasis haben eine erhebliche Auswirkung auf die öffentliche Meinungsbildung. Durch die Einführung klarer Regeln für Transparenz, politische Werbung und Moderationspraktiken wird sichergestellt, dass die Meinungsfreiheit respektiert und der Pluralismus gefördert wird.</p><p>Des Weiteren werden die Nutzer*innen der Social-Media Plattformen mit dem DSA besser geschützt, indem die Plattformen in die Verantwortung genommen um, illegale Inhalte, wie zum Beispiel Hassrede, terroristische Propaganda oder Kinderpornografie, zu bekämpfen. Der DSA legt klare Verpflichtungen für Plattformen fest, um sicherzustellen, dass solche Inhalte entfernt und gemeldet werden. Dadurch soll ein sicherer Online-Raum gefördert und die Strafverfolgungsbehörden können effektiver gegen Straftaten im digitalen Bereich vorgehen.</p><p>Es ist aus den oben aufgeführten Risiken, welche Social-Media Plattformen für eine funktionierende Gesellschaft mit sich bringen, wichtig, dass auch die Schweiz die Regeln für die Betreiber verschärft.</p><p>Da diese Tech-Giganten international agieren und die Schweiz ein verhältnismässig kleiner Markt ist, wäre es sinnvoll zu prüfen, ob sich die Schweiz dem EU-Mechanismus der Plattformen mit über 45 Millionen Nutzer*innen anschliessen könnte.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass Kommunikationsplattformen von einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung genutzt werden und dass diese damit auch Einfluss auf die Meinungsbildung haben. Der Bericht «Intermediäre und Kommunikations­plattformen» des Bundesamtes für Kommunikation und der Bundeskanzlei vom 17. November 2021 benennt Chancen und Risiken dieser digitalen Dienste für die öffentliche Kommunikation in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat hat am 5. April 2023 unter Abwägung dieser Chancen und Risiken und in Kenntnis des Digital Services Act (DSA) der EU entschieden, eine Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen anzustreben. Er hat das UVEK beauftragt, unter Einbezug des Bundesamtes für Justiz (BJ) bis Ende März 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit folgender Stossrichtung auszuarbeiten:</p><p>- Die grossen Plattformen sollen Transparenzberichte erstellen und eine Kontaktstelle sowie einen Rechtsvertreter in der Schweiz benennen.</p><p>- Löschungen sind zu begründen. Nutzende, deren Inhalte gelöscht oder deren Konto gesperrt wurde, sollen bei der Plattform direkt eine Überprüfung der getroffenen Massnahme verlangen können. Zusätzlich soll eine unabhängige Schweizer Schlichtungsstelle geschaffen werden. Diese soll von den Plattformen finanziert werden.</p><p>- Um Transparenz zu schaffen, sollen die grossen Plattformen insbesondere Werbung als solche kennzeichnen und bei zielgruppenspezifischer Werbung die wichtigsten Parameter veröffentlichen, nach denen Werbung ausgespielt wird.&nbsp;</p><p>- Die Nutzenden sollen den Plattformen Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen niederschwellig melden können. Die Plattformen müssen die Meldungen prüfen und bearbeiten.&nbsp;</p><p>Das UVEK wird unter Einbezug des BJ prüfen, inwieweit die Übernahme von Bestimmungen aus dem DSA bzw. dem europäischen Recht für die Schweiz sinnvoll und machbar sind.&nbsp;</p>
    • <p>Die EU verschärft derzeit im Rahmen des Digital Services Act (DSA) die Regulierungen für grosse Plattformunternehmen mit über 45 Millionen Nutzer*innen. Unter anderem auch in Bezug auf an Nutzer*innen angepasste personalisierte politische Werbung (microtargeting), illegale Inhalte wie Hassrede und Drohungen, den Umgang mit sensiblen Daten sowie den Schutz von Minderjährigen auf den Plattformen. </p><p>Ergreift der Bundesrat ebenfalls Massnahmen gegen diese Gefahren?</p><p>Besteht für die Schweiz eine Möglichkeit, sich dem Mechanismus der EU anzuschliessen, den die EU bei Plattformen mit über 45 Millionen Nutzer*innen anwendet?</p>
    • Regulierung von Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern und Nutzerinnen

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