Überholverbot für Lastwagen zur Verminderung von Staus

ShortId
23.3791
Id
20233791
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Überholverbot für Lastwagen zur Verminderung von Staus
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./4./5./6./8. Bei der Richtlinie 15013 «Überholverbote für Lastwagen» handelt es sich um eine Verkehrsmanagement-Richtlinie, die zum Ziel hat, den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen zu verbessern und die bestehenden Strassenkapazitäten optimal auszunutzen. Auf geeigneten Streckenabschnitten führen Lastwagen-Überholverbote zu einer leichten Verbesserung des Verkehrsflusses und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Aus Sicht des Bundesrates sind Überholverbote für Lastwagen kein geeignetes Mittel gegen deren Umweltbelastung. Gegen die vom Interpellanten erwähnten Emissionen (Luftverschmutzung, Lärm, Treibhausgase) bestehen zahlreiche Fahrzeugvorschriften und umfangreiche Massnahmen und Vorgaben im Bundesgesetz über den Umweltschutz (SR 814.01), dem Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.71), dem Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SR 641.81) sowie in der Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1) und der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41). Überholverbote eignen sich auch nicht, um LKW von Geschwindigkeitsüberschreitungen abzuhalten. Generelle Lastwagen-Überholverbote oder eine starke Ausdehnung der bestehenden Überholverbote würden zu langen Lastwagenkolonnen auf der Normalspur führen. In Bereichen von stark genutzten Ein- und Ausfahrten bzw. Verzweigungen würden die Lastwagenkolonnen das Einfahren auf die Autobahn erschweren. Das beeinträchtigt den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit.</p><p>3. Heute bestehen auf rund 750 Kilometern des Nationalstrassennetzes permanente und temporäre Lastwagen-Überholverbote. Ein Grossteil der Lastwagen-Überholverbote befindet sich in Tunneln oder auf Abschnitten mit Tunnel (rund 500 Kilometer), wobei diese aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet wurden. Die übrigen offenen Abschnitte mit Lastwagen-Überholverboten betreffen Strecken mit sehr hoher Verkehrsbelastung oder Bereiche mit längeren Steigungen.</p><p>7. Diesbezüglich liegen dem Bundesrat keine Zahlen vor.</p>
  • <p>Die angenommene Motion 11.3661 "Keine Elefantenrennen auf Autobahnen", forderte ein generelles oder zeitlich-örtlich-limitiertes Überholverbot für LKW. Allerdings hielt der Bundesrat dabei fest, ein "flächendeckendes Überholverbot für Lastwagen auf Autobahnen kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verhältnismässigkeit nicht infrage kommen." Im Tages-Anzeiger postulierte ETH-Professor Dirk Helbing, dass ein Überholverbot ein geeignetes Mittel wäre, um Staus zu verhindern. Lastwagen-Überholmanöver seien eine der häufigeren Stauursachen. Es scheint somit neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu geben, welche dem Überholmanöver von Lastwagen einen bedeutenden Anteil der Stau-Situationen zuschreiben. Ein solches Verbot ist generell oder zeitlich-örtlich-beschränkt, aber in deutlich grösserem Umfang als heute, zu prüfen. </p><p>Mit der Richtlinie ASTRA 15013 hatte das ASTRA 2012 die Grundsätze für die Evaluation und Signalisation von Überholverboten für Lastwagen analysiert. Die Studie des ASTRA fokussierte sich nur auf die Kriterien Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund der Ergebnisse wurden die Grenzwerte I bis IV festgelegt. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurden bei der Richtlinie ASTRA 15013 zur Evaluation der Grenzwerte die Kriterien Lärmbelastung. Klimaschäden und Luftverschmutzung nicht berücksichtigt?</p><p>2. Wieso gibt es keine einheitlichen Richtlinien für die Einführung von Überholverboten für Lastwagen zur Einschränkung der Lärmbelastung und der Luftverschmutzung?</p><p>3. An wie vielen Stellen auf den Nationalstrassen bzw. welchem Anteil an km des Netzes gibt es bereits ein Überholverbot für Lastwagen?</p><p>4. Besteht die Möglichkeit, ein generell geltendes Überholverbot für Lastwagen einzuführen oder die Möglichkeit dieses erheblich auszuweiten?</p><p>5. Was ergaben Auswertungen der eingeführten Überholverbote für Lastwagen auf den Nationalstrassen punkto gesenkter Verkehrsbelastung und gesteigerter Verkehrssicherheit?</p><p>6. Sind Überholverbote für Lastwagen ein geeignetes Mittel, um LKWs von Geschwindigkeitsüberschreitungen abzuhalten?</p><p>7. Wie viel Energie und umwelt- und klimaschädliche Emissionen könnten bei einem Überholverbot für Lastwagen gespart werden? </p><p>8. Wie steht heute der Bundesrat zu einem generelleren Überholverbot für Lastwagen?</p>
  • Überholverbot für Lastwagen zur Verminderung von Staus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./4./5./6./8. Bei der Richtlinie 15013 «Überholverbote für Lastwagen» handelt es sich um eine Verkehrsmanagement-Richtlinie, die zum Ziel hat, den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen zu verbessern und die bestehenden Strassenkapazitäten optimal auszunutzen. Auf geeigneten Streckenabschnitten führen Lastwagen-Überholverbote zu einer leichten Verbesserung des Verkehrsflusses und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Aus Sicht des Bundesrates sind Überholverbote für Lastwagen kein geeignetes Mittel gegen deren Umweltbelastung. Gegen die vom Interpellanten erwähnten Emissionen (Luftverschmutzung, Lärm, Treibhausgase) bestehen zahlreiche Fahrzeugvorschriften und umfangreiche Massnahmen und Vorgaben im Bundesgesetz über den Umweltschutz (SR 814.01), dem Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.71), dem Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SR 641.81) sowie in der Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1) und der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41). Überholverbote eignen sich auch nicht, um LKW von Geschwindigkeitsüberschreitungen abzuhalten. Generelle Lastwagen-Überholverbote oder eine starke Ausdehnung der bestehenden Überholverbote würden zu langen Lastwagenkolonnen auf der Normalspur führen. In Bereichen von stark genutzten Ein- und Ausfahrten bzw. Verzweigungen würden die Lastwagenkolonnen das Einfahren auf die Autobahn erschweren. Das beeinträchtigt den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit.</p><p>3. Heute bestehen auf rund 750 Kilometern des Nationalstrassennetzes permanente und temporäre Lastwagen-Überholverbote. Ein Grossteil der Lastwagen-Überholverbote befindet sich in Tunneln oder auf Abschnitten mit Tunnel (rund 500 Kilometer), wobei diese aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet wurden. Die übrigen offenen Abschnitte mit Lastwagen-Überholverboten betreffen Strecken mit sehr hoher Verkehrsbelastung oder Bereiche mit längeren Steigungen.</p><p>7. Diesbezüglich liegen dem Bundesrat keine Zahlen vor.</p>
    • <p>Die angenommene Motion 11.3661 "Keine Elefantenrennen auf Autobahnen", forderte ein generelles oder zeitlich-örtlich-limitiertes Überholverbot für LKW. Allerdings hielt der Bundesrat dabei fest, ein "flächendeckendes Überholverbot für Lastwagen auf Autobahnen kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verhältnismässigkeit nicht infrage kommen." Im Tages-Anzeiger postulierte ETH-Professor Dirk Helbing, dass ein Überholverbot ein geeignetes Mittel wäre, um Staus zu verhindern. Lastwagen-Überholmanöver seien eine der häufigeren Stauursachen. Es scheint somit neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu geben, welche dem Überholmanöver von Lastwagen einen bedeutenden Anteil der Stau-Situationen zuschreiben. Ein solches Verbot ist generell oder zeitlich-örtlich-beschränkt, aber in deutlich grösserem Umfang als heute, zu prüfen. </p><p>Mit der Richtlinie ASTRA 15013 hatte das ASTRA 2012 die Grundsätze für die Evaluation und Signalisation von Überholverboten für Lastwagen analysiert. Die Studie des ASTRA fokussierte sich nur auf die Kriterien Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund der Ergebnisse wurden die Grenzwerte I bis IV festgelegt. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurden bei der Richtlinie ASTRA 15013 zur Evaluation der Grenzwerte die Kriterien Lärmbelastung. Klimaschäden und Luftverschmutzung nicht berücksichtigt?</p><p>2. Wieso gibt es keine einheitlichen Richtlinien für die Einführung von Überholverboten für Lastwagen zur Einschränkung der Lärmbelastung und der Luftverschmutzung?</p><p>3. An wie vielen Stellen auf den Nationalstrassen bzw. welchem Anteil an km des Netzes gibt es bereits ein Überholverbot für Lastwagen?</p><p>4. Besteht die Möglichkeit, ein generell geltendes Überholverbot für Lastwagen einzuführen oder die Möglichkeit dieses erheblich auszuweiten?</p><p>5. Was ergaben Auswertungen der eingeführten Überholverbote für Lastwagen auf den Nationalstrassen punkto gesenkter Verkehrsbelastung und gesteigerter Verkehrssicherheit?</p><p>6. Sind Überholverbote für Lastwagen ein geeignetes Mittel, um LKWs von Geschwindigkeitsüberschreitungen abzuhalten?</p><p>7. Wie viel Energie und umwelt- und klimaschädliche Emissionen könnten bei einem Überholverbot für Lastwagen gespart werden? </p><p>8. Wie steht heute der Bundesrat zu einem generelleren Überholverbot für Lastwagen?</p>
    • Überholverbot für Lastwagen zur Verminderung von Staus

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