Führt der WHO-Pandemievertrag (am Volk vorbei) zu einer Impfpflicht und Kostenexplosion?

ShortId
23.3794
Id
20233794
Updated
26.03.2024 21:39
Language
de
Title
Führt der WHO-Pandemievertrag (am Volk vorbei) zu einer Impfpflicht und Kostenexplosion?
AdditionalIndexing
08;1231;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Der Bundesrat hatte bereits die Gelegenheit, zu diesen Anliegen in mehreren Antworten auf parlamentarische Vorstösse Stellung zu nehmen (z. B. 22.3546 Mo. Fraktion der Schweizerischen Volkspartei «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung»; 23.3302 Ip. Grüter «Fragen zum im Aufbau befindlichen Pandemievertrag der WHO»; 23.3138 Mo. Schläpfer «WHO Pandemie-Vertrag vor das Parlament»). Der Bundesrat stützt sich beim Prozess zur Aushandlung des Pandemievertrags der&nbsp;Weltgesundheitsorganisation (WHO)&nbsp;auf die ständige Praxis zur Verhandlung und Prüfung internationaler Instrumente sowie die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung (BV) und der geltenden Bundesgesetze (Art. 166 Abs. 2 und 184 Abs. 1 und 2 BV; SR 101, sowie Art. 24 des Parlamentsgesetzes, ParlG, SR 171.10, und Art. 7a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG, SR 172.010). Aktuell laufen zwei separate Verhandlungsprozesse in der WHO: 1) Die Verhandlungen für Änderungen an den bereits bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005; 2) Die Verhandlungen für ein allfälliges neues WHO-Abkommen oder anderes internationales Instrument zur Pandemievorbereitung und -bewältigung. Es handelt sich weiterhin nur um Textvorschläge, die erst noch durch die Mitgliedstaaten verhandelt werden müssen. Die Verhandlungen sind vorerst bis Mai 2024 angesetzt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Erst nach Abschluss der Verhandlungen, wenn Inhalt und Rechtsnatur des möglichen Textes und seiner einzelnen Bestimmungen abschliessend geklärt sind, kann eine Prüfung durchgeführt werden<span style="color:red;">.&nbsp;</span>Dies gilt auch für mögliche finanzielle Verpflichtungen für die Vertragsparteien. Bei jedem neuen völkerrechtlichen Vertrag wird sorgfältig geprüft, ob dieser dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist und gegebenenfalls dem Referendum unterstellt wird.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Diskussionen über einen künftigen Pandemievertrag zielen hauptsächlich darauf ab, die internationale Zusammenarbeit in verschiedenen Aspekten (z. B. Forschung und Entwicklung für pandemierelevante Produkte, Früherkennung gefährlicher Erreger) zu stärken. Die Impfpflicht ist in diesem Zusammenhang kein Thema. Die WHO kann schon heute, wie sie dies in der COVID-Pandemie getan hat, Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten aussprechen, auch zu Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Diese sind für die Mitgliedsstaaten jedoch nicht rechtsverbindlich. Während der COVID-Pandemie hat die WHO keine Empfehlung zur Impfpflicht ausgesprochen, sondern nur Empfehlungen zur Impfung. Die Schweiz wird auch künftig eigenständig über ihre nationale Gesundheitspolitik und nationale Massnahmen entscheiden.</p>
  • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet unter Hochdruck an einem globalen Pandemievertrag (teils auch Pandemiepakt genannt), der weitreichende Auswirkungen auf die weltweite Staatengemeinschaft haben wird. Der vorliegende Entwurf dieses Vertragswerks vom 2. Juni 2023 wirft viele Fragen auf und verunsichert grosse Teile der Bevölkerung.</p><p>Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat versichern, ein so umfassendes, die Souveränität unseres Landes stark betreffendes Vertragswerk wie den WHO-Pandemievertrag in seiner endgültigen Fassung der Eidgenössischen Bundesversammlung als referendumsfähigen Beschluss zur Genehmigung zu unterbreiten?</p><p>1.1 Falls dies nicht versichert werden kann: Wie lautet die Begründung? Wie reagieren Sie auf Stimmen, die eine Zustimmung an Parlament und Volk vorbei als demokratiepolitisch problematisch anschauen?</p><p>2. Kann der Bundesrat versichern, dass im Rahmen des WHO-Pandemievertrags keine für die Schweizer Bevölkerung verbindliche Impfflicht verordnet werden kann?</p><p>3. Welche einmaligen und wiederkehrenden Kosten entstehen der Schweiz durch die Mitwirkung und Ratifizierung des WHO-Pandemievertrags?</p><p>3.1 Falls die Kosten nicht beziffert werden können oder dazu nicht informiert wird: Wie ist zu rechtfertigen, dass die Steuerzahler nicht frühzeitig Kosten-Transparenz erhalten?</p>
  • Führt der WHO-Pandemievertrag (am Volk vorbei) zu einer Impfpflicht und Kostenexplosion?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Der Bundesrat hatte bereits die Gelegenheit, zu diesen Anliegen in mehreren Antworten auf parlamentarische Vorstösse Stellung zu nehmen (z. B. 22.3546 Mo. Fraktion der Schweizerischen Volkspartei «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung»; 23.3302 Ip. Grüter «Fragen zum im Aufbau befindlichen Pandemievertrag der WHO»; 23.3138 Mo. Schläpfer «WHO Pandemie-Vertrag vor das Parlament»). Der Bundesrat stützt sich beim Prozess zur Aushandlung des Pandemievertrags der&nbsp;Weltgesundheitsorganisation (WHO)&nbsp;auf die ständige Praxis zur Verhandlung und Prüfung internationaler Instrumente sowie die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung (BV) und der geltenden Bundesgesetze (Art. 166 Abs. 2 und 184 Abs. 1 und 2 BV; SR 101, sowie Art. 24 des Parlamentsgesetzes, ParlG, SR 171.10, und Art. 7a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG, SR 172.010). Aktuell laufen zwei separate Verhandlungsprozesse in der WHO: 1) Die Verhandlungen für Änderungen an den bereits bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005; 2) Die Verhandlungen für ein allfälliges neues WHO-Abkommen oder anderes internationales Instrument zur Pandemievorbereitung und -bewältigung. Es handelt sich weiterhin nur um Textvorschläge, die erst noch durch die Mitgliedstaaten verhandelt werden müssen. Die Verhandlungen sind vorerst bis Mai 2024 angesetzt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Erst nach Abschluss der Verhandlungen, wenn Inhalt und Rechtsnatur des möglichen Textes und seiner einzelnen Bestimmungen abschliessend geklärt sind, kann eine Prüfung durchgeführt werden<span style="color:red;">.&nbsp;</span>Dies gilt auch für mögliche finanzielle Verpflichtungen für die Vertragsparteien. Bei jedem neuen völkerrechtlichen Vertrag wird sorgfältig geprüft, ob dieser dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist und gegebenenfalls dem Referendum unterstellt wird.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Diskussionen über einen künftigen Pandemievertrag zielen hauptsächlich darauf ab, die internationale Zusammenarbeit in verschiedenen Aspekten (z. B. Forschung und Entwicklung für pandemierelevante Produkte, Früherkennung gefährlicher Erreger) zu stärken. Die Impfpflicht ist in diesem Zusammenhang kein Thema. Die WHO kann schon heute, wie sie dies in der COVID-Pandemie getan hat, Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten aussprechen, auch zu Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Diese sind für die Mitgliedsstaaten jedoch nicht rechtsverbindlich. Während der COVID-Pandemie hat die WHO keine Empfehlung zur Impfpflicht ausgesprochen, sondern nur Empfehlungen zur Impfung. Die Schweiz wird auch künftig eigenständig über ihre nationale Gesundheitspolitik und nationale Massnahmen entscheiden.</p>
    • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet unter Hochdruck an einem globalen Pandemievertrag (teils auch Pandemiepakt genannt), der weitreichende Auswirkungen auf die weltweite Staatengemeinschaft haben wird. Der vorliegende Entwurf dieses Vertragswerks vom 2. Juni 2023 wirft viele Fragen auf und verunsichert grosse Teile der Bevölkerung.</p><p>Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat versichern, ein so umfassendes, die Souveränität unseres Landes stark betreffendes Vertragswerk wie den WHO-Pandemievertrag in seiner endgültigen Fassung der Eidgenössischen Bundesversammlung als referendumsfähigen Beschluss zur Genehmigung zu unterbreiten?</p><p>1.1 Falls dies nicht versichert werden kann: Wie lautet die Begründung? Wie reagieren Sie auf Stimmen, die eine Zustimmung an Parlament und Volk vorbei als demokratiepolitisch problematisch anschauen?</p><p>2. Kann der Bundesrat versichern, dass im Rahmen des WHO-Pandemievertrags keine für die Schweizer Bevölkerung verbindliche Impfflicht verordnet werden kann?</p><p>3. Welche einmaligen und wiederkehrenden Kosten entstehen der Schweiz durch die Mitwirkung und Ratifizierung des WHO-Pandemievertrags?</p><p>3.1 Falls die Kosten nicht beziffert werden können oder dazu nicht informiert wird: Wie ist zu rechtfertigen, dass die Steuerzahler nicht frühzeitig Kosten-Transparenz erhalten?</p>
    • Führt der WHO-Pandemievertrag (am Volk vorbei) zu einer Impfpflicht und Kostenexplosion?

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