Bestehende Alternativen für die Unterbringung von Asylbewerbern besser nutzen

ShortId
23.3797
Id
20233797
Updated
26.03.2024 21:37
Language
de
Title
Bestehende Alternativen für die Unterbringung von Asylbewerbern besser nutzen
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1 + 4)<i>&nbsp;</i>Für temporäre Asylunterkünfte wird versucht, die kostengünstigste Lösung zu finden. Wenn möglich wird deshalb zuerst auf bestehende Infrastrukturen zurückgegriffen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dies im Verlaufe des Jahres 2022 mit Verdichtungen in bestehenden Bundesasylzentren (BAZ), der Miete von kantonalen Unterkünften oder der Nutzung von militärischen Anlagen getan. Die Nutzung grosser Infrastrukturen wird bevorzugt, da mit mehreren kleinen Infrastrukturen die Kosten für Betrieb und Personal höher ausfallen. Stehen dem Bund eine unzureichende Anzahl Plätze zur Verfügung, muss im Notfall eine vorzeitige Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone vorgenommen werden, was seinerseits zu Mehrkosten (höhere Auszahlungen an die Kantone im Bereich der Globalpauschale), erheblichem organisatorischem Mehraufwand und längeren Asylverfahren führen würde.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2)<i>&nbsp;</i>Gemäss der im 2014 verabschiedeten Eckwerte zur Umsetzung der Neustrukturierung verfügt der Bund im Normalfall über 5`000 reguläre Plätze in BAZ. Seit März 2022 hätten damit, mit monatlichen Höchstwerten des Bestandes von teilweise bis zu 7`300 Personen, zwischenzeitlich deutlich über 2`000 Plätze gefehlt. Dank zusätzlichen Unterkünften und Verdichtungen konnte die Unterbringungs-kapazität im Herbst 2022 auf über 9'000 Plätze gesteigert werden. Dennoch musste im November / Dezember 2022 auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der vorzeitigen Verteilung in die Kantone zurückgegriffen werden, da ansonsten auch diese Plätze nicht ausgereicht hätten (vgl. Art. 24 Abs. 6 Asylgesetz; SR 142.31). Im Zeitraum Januar 2022 bis und mit Mai 2023 waren im Durchschnitt rund 5'400 Personen in den Bundesstrukturen. Ohne zusätzliche temporäre Strukturen wäre deren Auslastung somit über 100% gewesen. Dies gilt umso mehr, als die besonderen Bedürfnisse der vielen unbegleiteten Minderjährigen und Familien die Belegungsmöglichkeiten der BAZ beeinflussen, was beispielsweise nicht der Fall ist, wenn alleinstehende, nicht verwandte und gleichgeschlechtliche Personen in einem Schlafsaal untergebracht werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>3)<i>&nbsp;</i>Mit den regulären 5`000 Plätzen – die notwendige Flexibilität im Personalbestand vorausgesetzt – können rund 24`000 Asylgesuche pro Jahr bewältigt werden. Im letzten Jahr waren es etwas mehr als 24`000 Asylgesuche und hinzu kamen noch rund 75`000 Schutzgesuche. Für das Jahr 2023 rechnet das SEM mit über 27`000 Asylgesuchen. Die Schwankungstauglichkeit des Asylsystems wird mit der Annahme des Postulats Minder 23.3084 vom 08.03.2023 vom Bundesrat in einem Bericht dargelegt.</p><p>&nbsp;</p><p>5) Siehe Antwort 3. In den Eckwerten der gemeinsamen Notfallplanung von 2016 haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zudem festgelegt, dass das SEM bei Bedarf seine Unterbringungskapazität auf bis zu 9`000 Plätze erhöht. Die Eckwerte werden aktuell in einer Arbeitsgruppe mit Vertreter/innen aus Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre überprüft und überarbeitet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>6) Die Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden in der Schweiz ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Im Bereich der Notfallplanung findet für die Bereitstellung von zusätzlichen, temporären Unterkünften gemäss Artikel 24c des Asylgesetzes eine Konsultation der Kantone und Gemeinden statt, eine Bewilligung ist aber nicht notwendig. Das SEM legt grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, da dies eine wichtige Voraussetzung für den Betrieb der BAZ ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>7) Sowohl die ordentlichen Kapazitäten, als auch die vorgesehenen Kapazitäten der gemeinsamen Notfallplanung Asyl von 2016 wurden basierend auf mehrjährige Erfahrungswerte der Vorjahre im Asylbereich und gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden ausgearbeitet. Jüngste Entwicklungen, wie z.B. die Covid-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und veränderte Migrationsbewegungen wurden nicht antizipiert. Siehe ebenfalls Antwort auf Frage 5.&nbsp;</p><p>Die Verteilung von Asylsuchenden an die Kantone erfolgt nach einem gesetzlich definierten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel (Art. 21 Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen; SR 142.311). Die Standortkantone eines regulären oder temporären BAZ erhalten eine Kompensation in Form einer reduzierten Zuweisung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren.</p><p>&nbsp;</p><p>8) Die meisten der umliegenden Staaten wenden bei der Unterbringung ähnliche Lösungen an wie die Schweiz. Dazu gehört die Einrichtung von temporären Unterkünften, die Beschleunigung der Asylverfahren und die Stärkung der Rückkehr, eine gerechtere Verteilung der Migranten auf die Regionen, die Bereitstellung ungenutzter staatlicher Gebäude (z.B. ehemalige Kasernen, Wohnungen) und die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in nationalen Zentren vor der Zuweisung in die Regionen. Zudem haben einige Länder auch Container beschafft, um ihre Aufnahmeeinrichtungen zu entlasten, oder Asylsuchende auf Schiffen untergebracht, wie Grossbritannien. Italien hat beispielsweise auch Dublin-Übernahmen ausgesetzt. In einigen Fällen musste, für eine begrenzte Zeit, auf die Nutzung von Zelten zurückgegriffen werden. Nichtsdestotrotz mussten im Herbst 2022 in gewissen europäischen Staaten (z.B. Belgien) zeitweise die Asylsuchenden auf der Strasse schlafen, da zu wenige Plätze in Unterkünften verfügbar waren. Um dieses Szenario in der Schweiz zu verhindern, ist die Bereitstellung zusätzlicher Unterkunftsplätze im Rahmen&nbsp;einer Vorsorgeplanung zentral.&nbsp;</p>
  • <p>Angesichts der anhaltenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden in der Schweiz und den aktuellen Debatten in den Räten halte ich es für äusserst wichtig, Informationen über die derzeitige Auslastung der Bundesasylzentren und kantonalen Unterbringungen zu erhalten. Auf diese Weise können effektive Engpässe aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ergibt der Neubau von temporären Unterbringungen angesichts der steigenden Auslastung der Bundesasylzentren auch unter einer Kostenbetrachtung Sinn?</p><p>2. Wie hoch war die Auslastung der BAZ im Jahre 2022/3 (ohne Nebengebäude)? </p><p>3. Kann der Strom der ordentlichen Asylsuchenden (ohne ukrainischen Flüchtlingen) mittels der Reform der Asylstruktur nicht bereits absorbiert werden?</p><p>4. Welche Alternativlösungen werden in Betracht gezogen, um eine Unterbringung von Asylsuchenden sicherzustellen?</p><p>5. Existiert eine langfristige Strategie für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Schweiz? Falls ja, welche Ziele und Massnahmen sind in dieser Strategie vorgesehen? Falls nein, plant der Bundesrat, eine solche Strategie zu entwickeln?</p><p>6. Inwiefern werden die betroffenen Kantone und Gemeinden in Bezug auf die Unterbringung von Asylsuchenden und den Neubau von Unterbringungseinrichtungen angehört und in der Entscheidfindung miteinbezogen? Wie werden ihre Meinungen und Bedenken bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt?</p><p>7. Sind die aktuellen Planungen und Massnahmen zur Unterbringung von Asylsuchenden langfristig ausgelegt? Wird bei der Planung auch die Unterbringungssituation in den Kantonen bzw. Gemeinden für die Zeit nach dem Aufenthalt in den Bundesasylzentren berücksichtigt?</p><p>8. Wie lösen die umliegenden Staaten ihre Unterbringungsengpässe? Welche Arten von Unterbringungseinrichtungen nutzen sie und haben sie allenfalls zusätzliche Kapazitäten schaffen müssen, um mit der steigenden Anzahl von Asylsuchenden umzugehen?</p>
  • Bestehende Alternativen für die Unterbringung von Asylbewerbern besser nutzen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1 + 4)<i>&nbsp;</i>Für temporäre Asylunterkünfte wird versucht, die kostengünstigste Lösung zu finden. Wenn möglich wird deshalb zuerst auf bestehende Infrastrukturen zurückgegriffen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dies im Verlaufe des Jahres 2022 mit Verdichtungen in bestehenden Bundesasylzentren (BAZ), der Miete von kantonalen Unterkünften oder der Nutzung von militärischen Anlagen getan. Die Nutzung grosser Infrastrukturen wird bevorzugt, da mit mehreren kleinen Infrastrukturen die Kosten für Betrieb und Personal höher ausfallen. Stehen dem Bund eine unzureichende Anzahl Plätze zur Verfügung, muss im Notfall eine vorzeitige Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone vorgenommen werden, was seinerseits zu Mehrkosten (höhere Auszahlungen an die Kantone im Bereich der Globalpauschale), erheblichem organisatorischem Mehraufwand und längeren Asylverfahren führen würde.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2)<i>&nbsp;</i>Gemäss der im 2014 verabschiedeten Eckwerte zur Umsetzung der Neustrukturierung verfügt der Bund im Normalfall über 5`000 reguläre Plätze in BAZ. Seit März 2022 hätten damit, mit monatlichen Höchstwerten des Bestandes von teilweise bis zu 7`300 Personen, zwischenzeitlich deutlich über 2`000 Plätze gefehlt. Dank zusätzlichen Unterkünften und Verdichtungen konnte die Unterbringungs-kapazität im Herbst 2022 auf über 9'000 Plätze gesteigert werden. Dennoch musste im November / Dezember 2022 auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der vorzeitigen Verteilung in die Kantone zurückgegriffen werden, da ansonsten auch diese Plätze nicht ausgereicht hätten (vgl. Art. 24 Abs. 6 Asylgesetz; SR 142.31). Im Zeitraum Januar 2022 bis und mit Mai 2023 waren im Durchschnitt rund 5'400 Personen in den Bundesstrukturen. Ohne zusätzliche temporäre Strukturen wäre deren Auslastung somit über 100% gewesen. Dies gilt umso mehr, als die besonderen Bedürfnisse der vielen unbegleiteten Minderjährigen und Familien die Belegungsmöglichkeiten der BAZ beeinflussen, was beispielsweise nicht der Fall ist, wenn alleinstehende, nicht verwandte und gleichgeschlechtliche Personen in einem Schlafsaal untergebracht werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>3)<i>&nbsp;</i>Mit den regulären 5`000 Plätzen – die notwendige Flexibilität im Personalbestand vorausgesetzt – können rund 24`000 Asylgesuche pro Jahr bewältigt werden. Im letzten Jahr waren es etwas mehr als 24`000 Asylgesuche und hinzu kamen noch rund 75`000 Schutzgesuche. Für das Jahr 2023 rechnet das SEM mit über 27`000 Asylgesuchen. Die Schwankungstauglichkeit des Asylsystems wird mit der Annahme des Postulats Minder 23.3084 vom 08.03.2023 vom Bundesrat in einem Bericht dargelegt.</p><p>&nbsp;</p><p>5) Siehe Antwort 3. In den Eckwerten der gemeinsamen Notfallplanung von 2016 haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zudem festgelegt, dass das SEM bei Bedarf seine Unterbringungskapazität auf bis zu 9`000 Plätze erhöht. Die Eckwerte werden aktuell in einer Arbeitsgruppe mit Vertreter/innen aus Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre überprüft und überarbeitet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>6) Die Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden in der Schweiz ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Im Bereich der Notfallplanung findet für die Bereitstellung von zusätzlichen, temporären Unterkünften gemäss Artikel 24c des Asylgesetzes eine Konsultation der Kantone und Gemeinden statt, eine Bewilligung ist aber nicht notwendig. Das SEM legt grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, da dies eine wichtige Voraussetzung für den Betrieb der BAZ ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>7) Sowohl die ordentlichen Kapazitäten, als auch die vorgesehenen Kapazitäten der gemeinsamen Notfallplanung Asyl von 2016 wurden basierend auf mehrjährige Erfahrungswerte der Vorjahre im Asylbereich und gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden ausgearbeitet. Jüngste Entwicklungen, wie z.B. die Covid-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und veränderte Migrationsbewegungen wurden nicht antizipiert. Siehe ebenfalls Antwort auf Frage 5.&nbsp;</p><p>Die Verteilung von Asylsuchenden an die Kantone erfolgt nach einem gesetzlich definierten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel (Art. 21 Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen; SR 142.311). Die Standortkantone eines regulären oder temporären BAZ erhalten eine Kompensation in Form einer reduzierten Zuweisung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren.</p><p>&nbsp;</p><p>8) Die meisten der umliegenden Staaten wenden bei der Unterbringung ähnliche Lösungen an wie die Schweiz. Dazu gehört die Einrichtung von temporären Unterkünften, die Beschleunigung der Asylverfahren und die Stärkung der Rückkehr, eine gerechtere Verteilung der Migranten auf die Regionen, die Bereitstellung ungenutzter staatlicher Gebäude (z.B. ehemalige Kasernen, Wohnungen) und die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in nationalen Zentren vor der Zuweisung in die Regionen. Zudem haben einige Länder auch Container beschafft, um ihre Aufnahmeeinrichtungen zu entlasten, oder Asylsuchende auf Schiffen untergebracht, wie Grossbritannien. Italien hat beispielsweise auch Dublin-Übernahmen ausgesetzt. In einigen Fällen musste, für eine begrenzte Zeit, auf die Nutzung von Zelten zurückgegriffen werden. Nichtsdestotrotz mussten im Herbst 2022 in gewissen europäischen Staaten (z.B. Belgien) zeitweise die Asylsuchenden auf der Strasse schlafen, da zu wenige Plätze in Unterkünften verfügbar waren. Um dieses Szenario in der Schweiz zu verhindern, ist die Bereitstellung zusätzlicher Unterkunftsplätze im Rahmen&nbsp;einer Vorsorgeplanung zentral.&nbsp;</p>
    • <p>Angesichts der anhaltenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden in der Schweiz und den aktuellen Debatten in den Räten halte ich es für äusserst wichtig, Informationen über die derzeitige Auslastung der Bundesasylzentren und kantonalen Unterbringungen zu erhalten. Auf diese Weise können effektive Engpässe aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ergibt der Neubau von temporären Unterbringungen angesichts der steigenden Auslastung der Bundesasylzentren auch unter einer Kostenbetrachtung Sinn?</p><p>2. Wie hoch war die Auslastung der BAZ im Jahre 2022/3 (ohne Nebengebäude)? </p><p>3. Kann der Strom der ordentlichen Asylsuchenden (ohne ukrainischen Flüchtlingen) mittels der Reform der Asylstruktur nicht bereits absorbiert werden?</p><p>4. Welche Alternativlösungen werden in Betracht gezogen, um eine Unterbringung von Asylsuchenden sicherzustellen?</p><p>5. Existiert eine langfristige Strategie für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Schweiz? Falls ja, welche Ziele und Massnahmen sind in dieser Strategie vorgesehen? Falls nein, plant der Bundesrat, eine solche Strategie zu entwickeln?</p><p>6. Inwiefern werden die betroffenen Kantone und Gemeinden in Bezug auf die Unterbringung von Asylsuchenden und den Neubau von Unterbringungseinrichtungen angehört und in der Entscheidfindung miteinbezogen? Wie werden ihre Meinungen und Bedenken bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt?</p><p>7. Sind die aktuellen Planungen und Massnahmen zur Unterbringung von Asylsuchenden langfristig ausgelegt? Wird bei der Planung auch die Unterbringungssituation in den Kantonen bzw. Gemeinden für die Zeit nach dem Aufenthalt in den Bundesasylzentren berücksichtigt?</p><p>8. Wie lösen die umliegenden Staaten ihre Unterbringungsengpässe? Welche Arten von Unterbringungseinrichtungen nutzen sie und haben sie allenfalls zusätzliche Kapazitäten schaffen müssen, um mit der steigenden Anzahl von Asylsuchenden umzugehen?</p>
    • Bestehende Alternativen für die Unterbringung von Asylbewerbern besser nutzen

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