Freiwilliger Zugang zum Zivildienst

ShortId
23.3798
Id
20233798
Updated
26.03.2024 21:12
Language
de
Title
Freiwilliger Zugang zum Zivildienst
AdditionalIndexing
09;28;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zivildienst erbringt in der Schweiz einen grossen Nutzen für die ganze Gesellschaft. Im Jahr 2021 wurden über 1,7 Millionen Zivildiensttage geleistet. Ein Grossteil davon im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Diese Einsätze nützen durch ihre direkte Wirkung, sie stärken aber auch den Zusammenhalt zwischen den Generationen und Landesteilen und lassen die Zivildienstleistenden wertvolle Erfahrungen sammeln. Von diesen Einsätzen sind jedoch viele Personen in der Schweiz ausgeschlossen. Das Engagement für die Gesellschaft im Rahmen des Zivildienstes soll somit auch diesen Personengruppen ermöglicht werden.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2017 zur 17.3525 Motion der Grünen Fraktion «Einführung eines freiwilligen Zivildiensts für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer» darlegte, hat sich die Studiengruppe Dienstpflichtsystem intensiv mit der Frage eines möglichen freiwilligen Zivildiensts auseinandergesetzt. In ihrem Bericht vom 15. März 2016 kam die Studiengruppe zum Schluss, dass die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes nicht als Element des Dienstpflichtsystems weiterverfolgt werden sollte. Aus den nachfolgenden Gründen teilt der Bundesrat damals wie heute diese Einschätzung.&nbsp;</p><p>Ein «freiwilliger Zivildienst» ist im bestehenden rechtlichen Rahmen ein Widerspruch in sich: Der Zivildienst ist gemäss Verfassung und Gesetz als ziviler Ersatzdienst für Militärdienstpflichtige konzipiert, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Er ist in diesem Sinne per se unfreiwillig. Die Schaffung eines freiwilligen Zivildienstes würde daher eine Verfassungsänderung bedingen.</p><p>In ihrem Bericht identifiziert die Studiengruppe Dienstpflichtsystem zwar gewisse Vorteile durch die Einführung eines freiwilligen Zivildiensts, etwa die mit einer möglichen Vergrösserung des Personalkörpers potenziell einhergehende Effektivitätssteigerung. Gleichzeitig führt die Studiengruppe aus, dass die Nachteile überwiegen. So sei unklar, ob überhaupt ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf durch einen freiwilligen Zivildienst vorhanden ist. Dabei könnte ein freiwilliger Zivildienst die gemeinnützige Arbeit insgesamt gar negativ beeinflussen. Ferner sei offen, ob angesichts steigender Anforderungen bzgl. Beruf, nebenberuflicher Engagements und familiärer Verpflichtungen eine ausreichende Nachfrage seitens Bürger/innen für ein freiwilliges Engagement im Zivildienst besteht. Der unfreiwillige und der freiwillige Zivildienst wären zudem im Vollzug kaum kompatibel, sodass es zu Ineffizienzen käme. Darüber hinaus ist es aus Sicht des Bundesrats in der aktuellen von Fachkräftemangel geprägten Situation aus volkswirtschaftlichen Überlegungen nicht wünschenswert, dass sich ausgebildete Personen im Rahmen eines freiwilligen Dienstes als Hilfskräfte zusätzlich engagieren und dem Arbeitsplatz fernbleiben.</p><p>Es existieren schliesslich bereits zahlreiche zivilgesellschaftliche gemeinnützige Organisationen, in denen sich die in der Motion aufgeführten Personengruppen freiwillig zugunsten der Gesellschaft engagieren und wertvolle Erfahrungen sammeln können. Die Schaffung eines staatlichen Konkurrenzangebots durch einen freiwilligen Zivildienst ist insofern weder angemessen noch notwendig.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat nach wie vor keinen Anlass für Anpassungen an Verfassung und Gesetz zwecks Schaffung eines freiwilligen Zivildienstes.</p>
  • <p>Der direkte Zugang zum Zivildienst soll der breiten Bevölkerung offenstehen. Folgende Personengruppen sollen freiwillig Zivildienst leisten können:</p><p>- Männer, die nicht mehr militär-, zivilschutz- oder zivildienstpflichtig sind,</p><p>- Personen, die weder militär- noch schutzdiensttauglich sind,</p><p>- Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden,</p><p>- in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.</p>
  • Freiwilliger Zugang zum Zivildienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zivildienst erbringt in der Schweiz einen grossen Nutzen für die ganze Gesellschaft. Im Jahr 2021 wurden über 1,7 Millionen Zivildiensttage geleistet. Ein Grossteil davon im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Diese Einsätze nützen durch ihre direkte Wirkung, sie stärken aber auch den Zusammenhalt zwischen den Generationen und Landesteilen und lassen die Zivildienstleistenden wertvolle Erfahrungen sammeln. Von diesen Einsätzen sind jedoch viele Personen in der Schweiz ausgeschlossen. Das Engagement für die Gesellschaft im Rahmen des Zivildienstes soll somit auch diesen Personengruppen ermöglicht werden.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2017 zur 17.3525 Motion der Grünen Fraktion «Einführung eines freiwilligen Zivildiensts für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer» darlegte, hat sich die Studiengruppe Dienstpflichtsystem intensiv mit der Frage eines möglichen freiwilligen Zivildiensts auseinandergesetzt. In ihrem Bericht vom 15. März 2016 kam die Studiengruppe zum Schluss, dass die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes nicht als Element des Dienstpflichtsystems weiterverfolgt werden sollte. Aus den nachfolgenden Gründen teilt der Bundesrat damals wie heute diese Einschätzung.&nbsp;</p><p>Ein «freiwilliger Zivildienst» ist im bestehenden rechtlichen Rahmen ein Widerspruch in sich: Der Zivildienst ist gemäss Verfassung und Gesetz als ziviler Ersatzdienst für Militärdienstpflichtige konzipiert, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Er ist in diesem Sinne per se unfreiwillig. Die Schaffung eines freiwilligen Zivildienstes würde daher eine Verfassungsänderung bedingen.</p><p>In ihrem Bericht identifiziert die Studiengruppe Dienstpflichtsystem zwar gewisse Vorteile durch die Einführung eines freiwilligen Zivildiensts, etwa die mit einer möglichen Vergrösserung des Personalkörpers potenziell einhergehende Effektivitätssteigerung. Gleichzeitig führt die Studiengruppe aus, dass die Nachteile überwiegen. So sei unklar, ob überhaupt ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf durch einen freiwilligen Zivildienst vorhanden ist. Dabei könnte ein freiwilliger Zivildienst die gemeinnützige Arbeit insgesamt gar negativ beeinflussen. Ferner sei offen, ob angesichts steigender Anforderungen bzgl. Beruf, nebenberuflicher Engagements und familiärer Verpflichtungen eine ausreichende Nachfrage seitens Bürger/innen für ein freiwilliges Engagement im Zivildienst besteht. Der unfreiwillige und der freiwillige Zivildienst wären zudem im Vollzug kaum kompatibel, sodass es zu Ineffizienzen käme. Darüber hinaus ist es aus Sicht des Bundesrats in der aktuellen von Fachkräftemangel geprägten Situation aus volkswirtschaftlichen Überlegungen nicht wünschenswert, dass sich ausgebildete Personen im Rahmen eines freiwilligen Dienstes als Hilfskräfte zusätzlich engagieren und dem Arbeitsplatz fernbleiben.</p><p>Es existieren schliesslich bereits zahlreiche zivilgesellschaftliche gemeinnützige Organisationen, in denen sich die in der Motion aufgeführten Personengruppen freiwillig zugunsten der Gesellschaft engagieren und wertvolle Erfahrungen sammeln können. Die Schaffung eines staatlichen Konkurrenzangebots durch einen freiwilligen Zivildienst ist insofern weder angemessen noch notwendig.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat nach wie vor keinen Anlass für Anpassungen an Verfassung und Gesetz zwecks Schaffung eines freiwilligen Zivildienstes.</p>
    • <p>Der direkte Zugang zum Zivildienst soll der breiten Bevölkerung offenstehen. Folgende Personengruppen sollen freiwillig Zivildienst leisten können:</p><p>- Männer, die nicht mehr militär-, zivilschutz- oder zivildienstpflichtig sind,</p><p>- Personen, die weder militär- noch schutzdiensttauglich sind,</p><p>- Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden,</p><p>- in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.</p>
    • Freiwilliger Zugang zum Zivildienst

Back to List