Opferschutz durch Täterarbeit

ShortId
23.3799
Id
20233799
Updated
26.03.2024 21:38
Language
de
Title
Opferschutz durch Täterarbeit
AdditionalIndexing
1216;28;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2021 einigten sich der Bund und die Kantone auf eine Roadmap zur Eindämmung von häuslicher Gewalt. Während viel im Bereich Opferschutz gemacht wurde, steht beim Handlungsfeld 8 der Roadmap Arbeit mit gewaltausübenden Personen, noch einiges an Arbeit an. Doch wichtig ist: Täterarbeit ist in der Verhinderung von Femiziden bzw. geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Tätigkeitsgebiet. Damit die Tatperson langfristig mit der Gewaltanwendung aufhört, muss sie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Gezielte Begleitmassnahmen oder spezialisierte Programme zielen darauf ab, diesen Prozess zu erleichtern, anhaltende häusliche Gewalt zu unterbrechen, die Gefahr von Rückfällen sowie die Übertragung gewalttätigen Verhaltens von Generation zu Generation zu verhindern. </p><p>Für die Anordnung solcher Massnahmen bestehen bei Bund und Kantonen Rechtsgrundlagen. Z.B. bei Strafverfahren nach Artikel 55a StGB gibt es nun die Möglichkeit gewaltausübende Personen in Lernprogramme zu verpflichten. Oder im Bereich von Kinderschutzmassnahmen sind Massnahmen laut ZGB Artikel 307 Absatz 3 möglich. Die Finanzierung der Angebote für gewaltausübende Personen ist unterschiedlich geregelt. In den meisten Kantonen müssen Beratungsstellen, die eine Langzeitbetreuung anbieten, deren Finanzierung ganz oder teilweise selbst übernehmen. Einige Kantone machen grosse Anstrengungen, um ausreichende, niederschwellige Angebote von hoher Qualität für gewaltausübende Personen bereitzustellen. In einigen Kantonen läuft zu wenig. Doch die Rückfallprävention bewirkt einiges. Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl an gewaltausübende Personen, die rückfällig werden, sinkt, wenn die Justizbehörde eine Beratung bzw. ein Lernprogramm als ergänzende Massnahme verordnet oder man gewaltausübende Personen zu Massnahmen motivieren kann. Berechnungen zufolge können pro investierten Franken in ein Lernprogramm 4 Franken eingespart werden.</p><p>Bei dieser wichtigen Arbeit mit Gewaltausübenden gibt es wichtiges Optimierungspotenzial, dies wird nicht nur von Fachstellen erwähnt sondern hält auch der Grevio Bericht fest, der von internationale Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats bezüglich Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz erstellt wurde und somit die IST-Situation untersucht hat. </p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Postulats. Die Kantone haben sich jedoch im Rahmen der Roadmap zur Häuslichen Gewalt zur Zuständigkeit bei der Arbeit mit gewaltausübenden Personen bekannt. Bei der Prüfung der im Postulat aufgeworfenen Fragen wird es deshalb nicht darum gehen, die Kantone in diesem Bereich finanziell zu entlasten. Vielmehr soll ausgelotet werden, welche Spielräume es im Rahmen der bisherigen Zuständigkeiten für eine wirksame Täterarbeit gibt.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu untersuchen, wie eine systematische Arbeit mit gewaltausübenden Personen gefördert werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob analog zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) Anforderungen an die Beratungsstellen für gewaltausübende Personen gestellt, die Kostenverteilung zwischen den Kantonen definiert sowie die finanziellen Leistungen und Aufgaben des Bundes festgelegt werden können. Damit würde ein nationaler Rahmen geschaffen, der zudem die Wahrung der Istanbul-Konvention garantiert.</p>
  • Opferschutz durch Täterarbeit
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20233800
  • 20233801
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2021 einigten sich der Bund und die Kantone auf eine Roadmap zur Eindämmung von häuslicher Gewalt. Während viel im Bereich Opferschutz gemacht wurde, steht beim Handlungsfeld 8 der Roadmap Arbeit mit gewaltausübenden Personen, noch einiges an Arbeit an. Doch wichtig ist: Täterarbeit ist in der Verhinderung von Femiziden bzw. geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Tätigkeitsgebiet. Damit die Tatperson langfristig mit der Gewaltanwendung aufhört, muss sie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Gezielte Begleitmassnahmen oder spezialisierte Programme zielen darauf ab, diesen Prozess zu erleichtern, anhaltende häusliche Gewalt zu unterbrechen, die Gefahr von Rückfällen sowie die Übertragung gewalttätigen Verhaltens von Generation zu Generation zu verhindern. </p><p>Für die Anordnung solcher Massnahmen bestehen bei Bund und Kantonen Rechtsgrundlagen. Z.B. bei Strafverfahren nach Artikel 55a StGB gibt es nun die Möglichkeit gewaltausübende Personen in Lernprogramme zu verpflichten. Oder im Bereich von Kinderschutzmassnahmen sind Massnahmen laut ZGB Artikel 307 Absatz 3 möglich. Die Finanzierung der Angebote für gewaltausübende Personen ist unterschiedlich geregelt. In den meisten Kantonen müssen Beratungsstellen, die eine Langzeitbetreuung anbieten, deren Finanzierung ganz oder teilweise selbst übernehmen. Einige Kantone machen grosse Anstrengungen, um ausreichende, niederschwellige Angebote von hoher Qualität für gewaltausübende Personen bereitzustellen. In einigen Kantonen läuft zu wenig. Doch die Rückfallprävention bewirkt einiges. Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl an gewaltausübende Personen, die rückfällig werden, sinkt, wenn die Justizbehörde eine Beratung bzw. ein Lernprogramm als ergänzende Massnahme verordnet oder man gewaltausübende Personen zu Massnahmen motivieren kann. Berechnungen zufolge können pro investierten Franken in ein Lernprogramm 4 Franken eingespart werden.</p><p>Bei dieser wichtigen Arbeit mit Gewaltausübenden gibt es wichtiges Optimierungspotenzial, dies wird nicht nur von Fachstellen erwähnt sondern hält auch der Grevio Bericht fest, der von internationale Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats bezüglich Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz erstellt wurde und somit die IST-Situation untersucht hat. </p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Postulats. Die Kantone haben sich jedoch im Rahmen der Roadmap zur Häuslichen Gewalt zur Zuständigkeit bei der Arbeit mit gewaltausübenden Personen bekannt. Bei der Prüfung der im Postulat aufgeworfenen Fragen wird es deshalb nicht darum gehen, die Kantone in diesem Bereich finanziell zu entlasten. Vielmehr soll ausgelotet werden, welche Spielräume es im Rahmen der bisherigen Zuständigkeiten für eine wirksame Täterarbeit gibt.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu untersuchen, wie eine systematische Arbeit mit gewaltausübenden Personen gefördert werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob analog zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) Anforderungen an die Beratungsstellen für gewaltausübende Personen gestellt, die Kostenverteilung zwischen den Kantonen definiert sowie die finanziellen Leistungen und Aufgaben des Bundes festgelegt werden können. Damit würde ein nationaler Rahmen geschaffen, der zudem die Wahrung der Istanbul-Konvention garantiert.</p>
    • Opferschutz durch Täterarbeit

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