Reform der Migrationspolitik der EU und Haltung des Bundesrates

ShortId
23.3802
Id
20233802
Updated
26.03.2024 22:02
Language
de
Title
Reform der Migrationspolitik der EU und Haltung des Bundesrates
AdditionalIndexing
10;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu 1. Die Schweiz profitiert vom Dublin-System: Die Zahl der Überstellungen von Dublin-Fällen aus der Schweiz in andere europäische Länder ist deutlich höher als die Zahl der Rückübernahmen durch die Schweiz. Dennoch hat sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass das Dublin-System vor allem in Situationen von starkem Migrationsdruck an seine Grenzen stösst und wenig krisenfest ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Reform der europäischen Asylpolitik nötig ist. Diesen Standpunkt hat der Bundesrat in den letzten Jahren immer wieder zum Ausdruck gebracht.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 2. und 3. Das Dublin-System soll mit der aktuellen Reform nicht von Grund auf verändert werden. So behält der Kern des Dublin-Systems, sprich die Festlegung der Zuständigkeit für das Asylverfahren, weiterhin Gültigkeit. Im Rahmen der geplanten Anpassungen der Dublin-Bestimmungen sollen insbesondere Fristen angepasst werden, und zwar mit dem Ziel, die Sekundärmigration einzudämmen. Die Dublin-Bestimmungen sollen darüber hinaus durch zwei wesentliche neue Elemente ergänzt werden: den Solidaritätsmechanismus sowie rasche Verfahren an der Aussengrenze für einen Teil der Asylsuchenden. Durch den Solidaritätsmechanismus sollen die Staaten an der Aussengrenze entlastet werden. Die Grenzverfahren bezwecken rasche Asylentscheide bei Personen, die wenig Aussicht auf Gewährung von Schutz haben. Damit soll das Schengen-Dublin-System krisenfester und insgesamt gestärkt werden. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass Staaten wegen der geplanten Reformen den Schengen-Verbund verlassen werden. Die Reformdiskussionen sind seit rund sieben Jahren in Gang und die Positionen der EU-Staaten lagen phasenweise so weit auseinander, dass eine Einigung nicht absehbar war. Mit der Verabschiedung der entsprechenden Verhandlungsmandate durch den Rat der EU-Innen- und Justizminister/-innen wurde nun eine entscheidende Hürde auf dem Weg zu einem gestärkten System überwunden, sodass dieser Schritt von zahlreichen Regierungen als «historische Etappe» bezeichnet wurde. Ob die Ziele der Reform erreicht werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Das Reformpaket ist das Ergebnis weitreichender Kompromisse und wird nun im sogenannten Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission verhandelt. Mit einer Umsetzung der Reform ist nicht vor 2027 zu rechnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 4. Bei den geplanten Grenzverfahren sowie beim Solidaritätsmechanismus handelt es sich um keine Schengen- oder Dublin-Weiterentwicklungen. Das heisst: Für die Schweiz als assoziierter Staat ist die Solidarität nicht verpflichtend. Die Schweiz hat allerdings die Möglichkeit, sich freiwillig und punktuell an solidarischen Massnahmen zu beteiligen, wie sie es in der Vergangenheit auf der Basis bestehender rechtlicher Grundlagen bereits mehrfach getan hat. Es wäre aber auch möglich, eine spezielle gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen. Artikel 121a Absatz 2 BV schreibt dem Gesetzgeber vor, die Einwanderung zu steuern, indem er die Zahl der erteilten Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Eine allfällige Umsetzungsnorm müsste dem Rechnung tragen. Ob es angezeigt ist, eine zusätzliche explizite gesetzliche Grundlage für die freiwillige Solidarität zu schaffen, wird der Bundesrat prüfen, wenn die definitiven europäischen Rechtstexte vorliegen. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 5. Die Schweiz ist im Rahmen ihrer in den Assoziierungsabkommen verbrieften Rechte berechtigt, zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen und Anregungen einzubringen.&nbsp;Diese Rechte hat der Bundesrat während der Beratungen zur Reform wahrgenommen und die&nbsp;Grundsätze der Revision unterstützt. Die Schweiz hat insbesondere ein Gleichgewicht zwischen den Prinzipien der Verantwortung und der Solidarität befürwortet. Sie hat sich ebenfalls für die Unterstützung der Erstaufnahmeländer und die schnellen Verfahren an den Aussengrenzen ausgesprochen, wobei sie jeweils betonte, dass dabei die Menschenrechte gewahrt, und die Flüchtlingskonvention eingehalten werden müssen.</p>
  • <p>Die europäischen Innenministerinnen und Innenminister haben sich über die Eckwerte der europäischen Migrationspolitik geeinigt. Bundesrätin Baume-Schneider hat von einem historischen Schritt gesprochen und laut „Le Temps“ darauf hingewiesen, das Dublin-System hätte der gegenwärtigen Situation kaum länger standgehalten.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Bundesrätin Baume-Schneider, wonach das Dublin-System der gegenwärtigen Asyllage ohne grosse Reform nicht standhält? Warum hat er das Parlament über solche Zweifel nie informiert?</p><p>2. Sollte das Dublin-System durch eine Reform komplett über den Haufen geworfen werden, mit welchen Folgen für das Schengen-System wäre zu rechnen? Könnte die eine oder andere Partei die Reform mit der Aufgabe von Schengen verknüpfen?</p><p>3. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat von der neuen EU-Gesetzgebung? Inwiefern ist dies ein "historischer Schritt", um die Worte von Frau Baume-Schneider zu verwenden?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, das Solidaritätsprinzip in die Schweizer Gesetzgebung zu übernehmen? Wäre eine solche Entwicklung mit Artikel 121a der Verfassung vereinbar?</p><p>5. Inwiefern wurde der Bundesrat von den europäischen Instanzen bei der Ausarbeitung des Entwurfs konsultiert und welche Position hat der Bundesrat vertreten?</p><p>&nbsp;</p>
  • Reform der Migrationspolitik der EU und Haltung des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu 1. Die Schweiz profitiert vom Dublin-System: Die Zahl der Überstellungen von Dublin-Fällen aus der Schweiz in andere europäische Länder ist deutlich höher als die Zahl der Rückübernahmen durch die Schweiz. Dennoch hat sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass das Dublin-System vor allem in Situationen von starkem Migrationsdruck an seine Grenzen stösst und wenig krisenfest ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Reform der europäischen Asylpolitik nötig ist. Diesen Standpunkt hat der Bundesrat in den letzten Jahren immer wieder zum Ausdruck gebracht.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 2. und 3. Das Dublin-System soll mit der aktuellen Reform nicht von Grund auf verändert werden. So behält der Kern des Dublin-Systems, sprich die Festlegung der Zuständigkeit für das Asylverfahren, weiterhin Gültigkeit. Im Rahmen der geplanten Anpassungen der Dublin-Bestimmungen sollen insbesondere Fristen angepasst werden, und zwar mit dem Ziel, die Sekundärmigration einzudämmen. Die Dublin-Bestimmungen sollen darüber hinaus durch zwei wesentliche neue Elemente ergänzt werden: den Solidaritätsmechanismus sowie rasche Verfahren an der Aussengrenze für einen Teil der Asylsuchenden. Durch den Solidaritätsmechanismus sollen die Staaten an der Aussengrenze entlastet werden. Die Grenzverfahren bezwecken rasche Asylentscheide bei Personen, die wenig Aussicht auf Gewährung von Schutz haben. Damit soll das Schengen-Dublin-System krisenfester und insgesamt gestärkt werden. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass Staaten wegen der geplanten Reformen den Schengen-Verbund verlassen werden. Die Reformdiskussionen sind seit rund sieben Jahren in Gang und die Positionen der EU-Staaten lagen phasenweise so weit auseinander, dass eine Einigung nicht absehbar war. Mit der Verabschiedung der entsprechenden Verhandlungsmandate durch den Rat der EU-Innen- und Justizminister/-innen wurde nun eine entscheidende Hürde auf dem Weg zu einem gestärkten System überwunden, sodass dieser Schritt von zahlreichen Regierungen als «historische Etappe» bezeichnet wurde. Ob die Ziele der Reform erreicht werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Das Reformpaket ist das Ergebnis weitreichender Kompromisse und wird nun im sogenannten Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission verhandelt. Mit einer Umsetzung der Reform ist nicht vor 2027 zu rechnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 4. Bei den geplanten Grenzverfahren sowie beim Solidaritätsmechanismus handelt es sich um keine Schengen- oder Dublin-Weiterentwicklungen. Das heisst: Für die Schweiz als assoziierter Staat ist die Solidarität nicht verpflichtend. Die Schweiz hat allerdings die Möglichkeit, sich freiwillig und punktuell an solidarischen Massnahmen zu beteiligen, wie sie es in der Vergangenheit auf der Basis bestehender rechtlicher Grundlagen bereits mehrfach getan hat. Es wäre aber auch möglich, eine spezielle gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen. Artikel 121a Absatz 2 BV schreibt dem Gesetzgeber vor, die Einwanderung zu steuern, indem er die Zahl der erteilten Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Eine allfällige Umsetzungsnorm müsste dem Rechnung tragen. Ob es angezeigt ist, eine zusätzliche explizite gesetzliche Grundlage für die freiwillige Solidarität zu schaffen, wird der Bundesrat prüfen, wenn die definitiven europäischen Rechtstexte vorliegen. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 5. Die Schweiz ist im Rahmen ihrer in den Assoziierungsabkommen verbrieften Rechte berechtigt, zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen und Anregungen einzubringen.&nbsp;Diese Rechte hat der Bundesrat während der Beratungen zur Reform wahrgenommen und die&nbsp;Grundsätze der Revision unterstützt. Die Schweiz hat insbesondere ein Gleichgewicht zwischen den Prinzipien der Verantwortung und der Solidarität befürwortet. Sie hat sich ebenfalls für die Unterstützung der Erstaufnahmeländer und die schnellen Verfahren an den Aussengrenzen ausgesprochen, wobei sie jeweils betonte, dass dabei die Menschenrechte gewahrt, und die Flüchtlingskonvention eingehalten werden müssen.</p>
    • <p>Die europäischen Innenministerinnen und Innenminister haben sich über die Eckwerte der europäischen Migrationspolitik geeinigt. Bundesrätin Baume-Schneider hat von einem historischen Schritt gesprochen und laut „Le Temps“ darauf hingewiesen, das Dublin-System hätte der gegenwärtigen Situation kaum länger standgehalten.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Bundesrätin Baume-Schneider, wonach das Dublin-System der gegenwärtigen Asyllage ohne grosse Reform nicht standhält? Warum hat er das Parlament über solche Zweifel nie informiert?</p><p>2. Sollte das Dublin-System durch eine Reform komplett über den Haufen geworfen werden, mit welchen Folgen für das Schengen-System wäre zu rechnen? Könnte die eine oder andere Partei die Reform mit der Aufgabe von Schengen verknüpfen?</p><p>3. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat von der neuen EU-Gesetzgebung? Inwiefern ist dies ein "historischer Schritt", um die Worte von Frau Baume-Schneider zu verwenden?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, das Solidaritätsprinzip in die Schweizer Gesetzgebung zu übernehmen? Wäre eine solche Entwicklung mit Artikel 121a der Verfassung vereinbar?</p><p>5. Inwiefern wurde der Bundesrat von den europäischen Instanzen bei der Ausarbeitung des Entwurfs konsultiert und welche Position hat der Bundesrat vertreten?</p><p>&nbsp;</p>
    • Reform der Migrationspolitik der EU und Haltung des Bundesrates

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