Für eine Luxussteuer auf Privatjets

ShortId
23.3803
Id
20233803
Updated
19.09.2023 12:49
Language
de
Title
Für eine Luxussteuer auf Privatjets
AdditionalIndexing
48;2446;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1 Prozent der weltweiten Bevölkerung ist für die Hälfte der weltweiten Treibhausgasemissionen durch Flugzeuge verantwortlich. Ein Privatflugzeug verursacht das Zehnfache an Pro-Kopf Emissionen im Vergleich zu Standardflüge. Im Jahr 2022 verursachten Privatflüge in der Schweiz Emissionen im Umfang von 166 012 Tonnen CO21, was dem CO2- Ausstoss von 21 000 Schweizer Haushalten2 entspricht. Privatjets zeigen exemplarisch globale Ungleichheiten auf. 80 Prozent der Weltbevölkerung hat noch nie ein Flugzeug bestiegen.</p><p>Eine Besteuerung von Privatjets reduziert einerseits die Attraktivität von Privatjets. Die Mehreinnahmen können andererseits für Innovationsförderung im Klimaschutz genutzt werden. Italien kennt bereits seit Jahren eine Gewichts-, Personen- und Distanzabhängige "Luxussteuer" auf Privatjets. </p>
  • <p>Bei der statistischen Erhebung von Flugbewegungen in der Schweiz gibt es keine Kategorie «Privatjetflüge». Unter dem Begriff «Business Aviation» werden Flüge mit Flugzeugen über 5,7 Tonnen, die nicht dem Linienverkehr zugeordnet werden, erfasst. Flüge der Business Aviation erfolgen zu gewerbsmässigen oder nicht gewerbsmässigen Zwecken.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur Interpellation 21.4096 Pasquier-Eichenberger «Wachsende Zahl von Flügen mit Privatjets. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?» sowie auf die Stellungnahme zur Motion Pasquier-Eichenberger 23.3634 «Privatjets: Es reicht!». Die darin dargelegte Haltung zur Regulierung der Business Aviation gilt unverändert. Zudem kann eine neue Steuer nur eingeführt werden, wenn in der Bundesverfassung eine entsprechende Grundlage vorhanden ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall.</p><p>&nbsp;</p><p>Italien ist das einzige europäische Land, das eine «Luxusteuer» für Bewegungen von Businessjets kennt. Die Steuer ist nach Distanzen abgestuft&nbsp; Zusätzlich wird bei der Registrierung von Businessjets eine Gebühr verlangt. Dem Bund liegen keine Informationen vor, inwiefern diese Steuer zu einer Reduktion der Flugbewegungen geführt hat. Im Zusammenhang mit der laufenden CO2-Gesetzesrevision setzt der Bundesrat nicht auf Abgaben, sondern richtet sich angesichts der internationalen Natur der Luftfahrt nach den Massnahmen in der EU.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion 23.3634 festgehalten, sind in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes eine Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe in Anlehnung an die EU sowie Fördermittel für die Entwicklung solcher Treibstoffe vorgesehen. Inwieweit Abflüge der Business Aviation ab Regionalflughäfen der Beimischpflicht unterliegen, ist aktuell noch nicht entschieden. Eine weitere Massnahme mit gesamteuropäischer Wirkung ist die Reduktion der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte durch die EU – dies ist auch für das Schweizer Emissionshandelssystem vorgesehen.&nbsp;Die Wirkung aller klimarelevanten Massnahmen wird der Bundesrat mit Blick auf die internationalen und nationalen Klimaziele fortlaufend überprüfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage für eine Luxussteuer auf Privatjetflüge auszuarbeiten. Die Steuer soll mit internationalen Gesetzen kompatibel sein. Ausgenommen von der Steuer sind Flugzeuge in staatlicher Hand sowie Luftfahrzeuge, die für Notfälle wie medizinische Rettung und Brandbekämpfung verwendet werden. </p>
  • Für eine Luxussteuer auf Privatjets
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1 Prozent der weltweiten Bevölkerung ist für die Hälfte der weltweiten Treibhausgasemissionen durch Flugzeuge verantwortlich. Ein Privatflugzeug verursacht das Zehnfache an Pro-Kopf Emissionen im Vergleich zu Standardflüge. Im Jahr 2022 verursachten Privatflüge in der Schweiz Emissionen im Umfang von 166 012 Tonnen CO21, was dem CO2- Ausstoss von 21 000 Schweizer Haushalten2 entspricht. Privatjets zeigen exemplarisch globale Ungleichheiten auf. 80 Prozent der Weltbevölkerung hat noch nie ein Flugzeug bestiegen.</p><p>Eine Besteuerung von Privatjets reduziert einerseits die Attraktivität von Privatjets. Die Mehreinnahmen können andererseits für Innovationsförderung im Klimaschutz genutzt werden. Italien kennt bereits seit Jahren eine Gewichts-, Personen- und Distanzabhängige "Luxussteuer" auf Privatjets. </p>
    • <p>Bei der statistischen Erhebung von Flugbewegungen in der Schweiz gibt es keine Kategorie «Privatjetflüge». Unter dem Begriff «Business Aviation» werden Flüge mit Flugzeugen über 5,7 Tonnen, die nicht dem Linienverkehr zugeordnet werden, erfasst. Flüge der Business Aviation erfolgen zu gewerbsmässigen oder nicht gewerbsmässigen Zwecken.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur Interpellation 21.4096 Pasquier-Eichenberger «Wachsende Zahl von Flügen mit Privatjets. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?» sowie auf die Stellungnahme zur Motion Pasquier-Eichenberger 23.3634 «Privatjets: Es reicht!». Die darin dargelegte Haltung zur Regulierung der Business Aviation gilt unverändert. Zudem kann eine neue Steuer nur eingeführt werden, wenn in der Bundesverfassung eine entsprechende Grundlage vorhanden ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall.</p><p>&nbsp;</p><p>Italien ist das einzige europäische Land, das eine «Luxusteuer» für Bewegungen von Businessjets kennt. Die Steuer ist nach Distanzen abgestuft&nbsp; Zusätzlich wird bei der Registrierung von Businessjets eine Gebühr verlangt. Dem Bund liegen keine Informationen vor, inwiefern diese Steuer zu einer Reduktion der Flugbewegungen geführt hat. Im Zusammenhang mit der laufenden CO2-Gesetzesrevision setzt der Bundesrat nicht auf Abgaben, sondern richtet sich angesichts der internationalen Natur der Luftfahrt nach den Massnahmen in der EU.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion 23.3634 festgehalten, sind in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes eine Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe in Anlehnung an die EU sowie Fördermittel für die Entwicklung solcher Treibstoffe vorgesehen. Inwieweit Abflüge der Business Aviation ab Regionalflughäfen der Beimischpflicht unterliegen, ist aktuell noch nicht entschieden. Eine weitere Massnahme mit gesamteuropäischer Wirkung ist die Reduktion der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte durch die EU – dies ist auch für das Schweizer Emissionshandelssystem vorgesehen.&nbsp;Die Wirkung aller klimarelevanten Massnahmen wird der Bundesrat mit Blick auf die internationalen und nationalen Klimaziele fortlaufend überprüfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage für eine Luxussteuer auf Privatjetflüge auszuarbeiten. Die Steuer soll mit internationalen Gesetzen kompatibel sein. Ausgenommen von der Steuer sind Flugzeuge in staatlicher Hand sowie Luftfahrzeuge, die für Notfälle wie medizinische Rettung und Brandbekämpfung verwendet werden. </p>
    • Für eine Luxussteuer auf Privatjets

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