Übernahme der EU-Regulierung im Bereich der künstlichen Intelligenz

ShortId
23.3807
Id
20233807
Updated
19.09.2023 13:19
Language
de
Title
Übernahme der EU-Regulierung im Bereich der künstlichen Intelligenz
AdditionalIndexing
10;1236;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und bei Algorithmischen Systemen sind rasant. Neben grossen Chancen bergen diese Technologien einige Risiken. Aus diesem Grund werden sind sowohl in der Europäischen Union wie auch auf anderer internationalen Ebenen Bestrebungen im Gange, Regulierungen einzuführen, die diese Risiken einschränken. Die Schweiz ist mit ihren Hochschulen aber auch innovativen Unternehmen aktiv und an vorderster Front in der Entwicklung von künstlicher Intelligenz. Es ist daher im Interesse des Standorts Schweiz, insbesondere in Hinblick auf die Rechtssicherheit, kompatible und vergleichbare Regulierungen zu schaffen, wie dies beispielsweise im Bereich des Datenschutzes erfolgt ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt den Verordnungsvorschlag zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften für künstliche Intelligenz (den sogenannten «AI Act») aufmerksam. Aktuell steht der «AI Act» der EU noch im gesetzgeberischen Prozess und diverse Punkte zur konkreten Ausgestaltung der Verordnung sind noch offen. Der Bundesrat rechnet mit einem Abschluss dieser Arbeiten bis Ende 2023 oder Anfang 2024.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz verfolgt im Digitalisierungsbereich wie die EU eine Politik, welche die Nutzung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials der Technologien unter Wahrung der individuellen Rechte ermöglichen will.&nbsp;Eine eigenständige Anpassung des Schweizer Rechtsrahmens an den «AI Act» bedingt eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf die Schweiz und eine gründliche Interessensabwägung. Eine solche Analyse kann erst nach erst nach Abschluss der gesetzgeberischen Tätigkeiten und auf Basis des finalisierten Textes geschehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem gilt es zu beachten, dass neben dem «AI Act» auch noch weitere regulatorische Entwicklungen zu KI laufen. Die Schweiz bringt ihre Interessen und Werte in diesen Aktivitäten bestmöglich ein. Insbesondere relevant für die Schweiz sind die Verhandlungen im Europarat für ein erstes verbindliches internationales Abkommen zu KI. Die Schweiz ist in diesem Prozess, in welchem auch führende KI-Nationen wie die USA, Japan oder Israel mitverhandeln, aktiv involviert. Der Bundesrat geht aktuell davon aus, dass die Verhandlungen im Europarat im Frühjahr 2024 abgeschlossen werden können. Im Falle einer Ratifikation des verhandelten Abkommens durch die Schweiz wäre die Schweiz danach auch zur innerstaatlichen Umsetzung dieses Abkommen verpflichtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Sowohl der «AI Act» wie auch das Europaratsabkommen zur KI werden demzufolge frühestens Anfang 2024 vorliegen. Der Bundesrat kann die Auswirkungen dieser beiden europäischen Regelwerke auf die Schweiz erst beurteilen, wenn die Ergebnisse dieser Prozesse bekannt sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Entsprechend hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf das Postulat Dobler (23.3201) in Aussicht gestellt, dass er im Rahmen der existierenden Gefässe der Bundesverwaltung (insbesondere der interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik, der Platforme Tripartite, dem Monitoring der KI-Leitlinien durch den Bund sowie dem Kompetenznetzwerk Künstliche Intelligenz des BFS (CNAI)) und unter Einbezug aller für die betroffenen Rechtsbereiche federführenden Bundesstellen eine politische Auslegeordnung erarbeiten und&nbsp;bis Ende 2024 Handlungsbedarf sowie mögliche Optionen für sektorielle und, wenn nötig, horizontale Massnahmen aufzeigen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die wesentlichen Ziele und Inhalte des europäischen AI Acts für die Schweiz zu übernehmen. Er achtet dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht. </p>
  • Übernahme der EU-Regulierung im Bereich der künstlichen Intelligenz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und bei Algorithmischen Systemen sind rasant. Neben grossen Chancen bergen diese Technologien einige Risiken. Aus diesem Grund werden sind sowohl in der Europäischen Union wie auch auf anderer internationalen Ebenen Bestrebungen im Gange, Regulierungen einzuführen, die diese Risiken einschränken. Die Schweiz ist mit ihren Hochschulen aber auch innovativen Unternehmen aktiv und an vorderster Front in der Entwicklung von künstlicher Intelligenz. Es ist daher im Interesse des Standorts Schweiz, insbesondere in Hinblick auf die Rechtssicherheit, kompatible und vergleichbare Regulierungen zu schaffen, wie dies beispielsweise im Bereich des Datenschutzes erfolgt ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt den Verordnungsvorschlag zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften für künstliche Intelligenz (den sogenannten «AI Act») aufmerksam. Aktuell steht der «AI Act» der EU noch im gesetzgeberischen Prozess und diverse Punkte zur konkreten Ausgestaltung der Verordnung sind noch offen. Der Bundesrat rechnet mit einem Abschluss dieser Arbeiten bis Ende 2023 oder Anfang 2024.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz verfolgt im Digitalisierungsbereich wie die EU eine Politik, welche die Nutzung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials der Technologien unter Wahrung der individuellen Rechte ermöglichen will.&nbsp;Eine eigenständige Anpassung des Schweizer Rechtsrahmens an den «AI Act» bedingt eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf die Schweiz und eine gründliche Interessensabwägung. Eine solche Analyse kann erst nach erst nach Abschluss der gesetzgeberischen Tätigkeiten und auf Basis des finalisierten Textes geschehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem gilt es zu beachten, dass neben dem «AI Act» auch noch weitere regulatorische Entwicklungen zu KI laufen. Die Schweiz bringt ihre Interessen und Werte in diesen Aktivitäten bestmöglich ein. Insbesondere relevant für die Schweiz sind die Verhandlungen im Europarat für ein erstes verbindliches internationales Abkommen zu KI. Die Schweiz ist in diesem Prozess, in welchem auch führende KI-Nationen wie die USA, Japan oder Israel mitverhandeln, aktiv involviert. Der Bundesrat geht aktuell davon aus, dass die Verhandlungen im Europarat im Frühjahr 2024 abgeschlossen werden können. Im Falle einer Ratifikation des verhandelten Abkommens durch die Schweiz wäre die Schweiz danach auch zur innerstaatlichen Umsetzung dieses Abkommen verpflichtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Sowohl der «AI Act» wie auch das Europaratsabkommen zur KI werden demzufolge frühestens Anfang 2024 vorliegen. Der Bundesrat kann die Auswirkungen dieser beiden europäischen Regelwerke auf die Schweiz erst beurteilen, wenn die Ergebnisse dieser Prozesse bekannt sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Entsprechend hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf das Postulat Dobler (23.3201) in Aussicht gestellt, dass er im Rahmen der existierenden Gefässe der Bundesverwaltung (insbesondere der interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik, der Platforme Tripartite, dem Monitoring der KI-Leitlinien durch den Bund sowie dem Kompetenznetzwerk Künstliche Intelligenz des BFS (CNAI)) und unter Einbezug aller für die betroffenen Rechtsbereiche federführenden Bundesstellen eine politische Auslegeordnung erarbeiten und&nbsp;bis Ende 2024 Handlungsbedarf sowie mögliche Optionen für sektorielle und, wenn nötig, horizontale Massnahmen aufzeigen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die wesentlichen Ziele und Inhalte des europäischen AI Acts für die Schweiz zu übernehmen. Er achtet dabei auf eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht. </p>
    • Übernahme der EU-Regulierung im Bereich der künstlichen Intelligenz

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