Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Grenzgebieten

ShortId
23.3811
Id
20233811
Updated
12.09.2023 10:46
Language
de
Title
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Grenzgebieten
AdditionalIndexing
08;09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf einen Beschluss der Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte aus dem Jahr 2019 erstattet der Bundesrat den beiden Kommissionen jährlich Bericht über den Stand der Umsetzung von Schengen/Dublin. Einmal pro Legislatur, das letzte Mal im Jahr 2021, gibt es eine ausführliche Berichterstattung, in den restlichen drei Jahren einen Kurzbericht. Diese Berichte geben ausführlich Auskunft über die Auswirkungen der Schengen/Dublin-Assoziierung. Zudem legte der Bundesrat im Februar 2018, in Erfüllung des Postulats 15.3896 der sozialdemokratischen Fraktion «Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft», einen Bericht vor. Dieser nahm eine Bewertung der Schengen/Dublin-Assoziierung aus volkswirtschaftlicher und finanzieller Perspektive vor, erlaubte aber auch Schlüsse zu verwandten Themen wie die innere Sicherheit.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen 1 bis 3: Kriminalität kennt keine Grenze und kann deshalb am besten international vernetzt bekämpft werden. Dank des Informationsaustausches mit allen Schengen-Staaten ist die Schweiz Teil eines gemeinsamen europäischen Fahndungsraums. Das Fundament der Zusammenarbeit bildet der Grundsatz, dass die Polizeidienste der Schengen-Staaten einander gegenseitig bei der Prävention und Verfolgung von Straftaten Unterstützung leisten müssen, und dass Informationen, die den Polizeibehörden eines Schengen-Staates vorliegen, den Polizeibehörden der anderen Staaten zeitgerecht verfügbar gemacht werden. Die durch den verstärkten polizeilichen Informationsaustausch ermöglichten Fahndungserfolge tragen massgeblich zur effizienten Bekämpfung der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität bei. Fedpol ist die nationale Anlaufstelle für den Informationsaustausch und hat im Verlauf des Jahres 2022 insgesamt 394’266 Meldungen im Rahmen der Schengen-/Dublin-Assoziierung bearbeitet, was den Aufwärtstrend der letzten Jahre bestätigt (339'715 im 2020, 301'119 im 2018, 259'278 im 2016).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Wegfall der Schengen-Instrumente in der Polizeizusammenarbeit würde zu einer substanziellen Lücke führen, da die Schweiz keinen Zugang mehr zu den Daten des Fahndungssystems SIS, der Visumdatenbank VIS und der Fingerabdruckdatenbank Eurodac hätte. Dadurch würde die Qualität der Grenzkontrollen, aber auch der polizeilichen Personenkontrollen sinken. Ebenfalls betroffen wäre die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, da auch dort die Entwicklung immer mehr Richtung automatisiertem Datenaustausch geht. Zur Kompensation müsste versucht werden, durch zusätzliche Massnahmen ein möglichst hohes Niveau an innerer Sicherheit zu gewährleisten. Würden bspw. die kantonalen Polizeikorps aufgestockt, um die Polizeipräsenz im Landesinnern zu erhöhen und vermehrt Videoüberwachungssysteme eingesetzt, so wäre dies – laut dem Bericht von 2018 – mit Kostenfolgen in der Höhe von schätzungsweise 400 bis 500 Mio. Franken verbunden. Eine Einführung von systematischen Grenzkontrollen an den Schweizer Landesgrenzen dürfte gar rund 1.5 Mrd. Franken pro Jahr kosten, wobei die Wirksamkeit der Kontrollen infolge des fehlenden Zugriffs auf die Schengener Datenbanken eingeschränkt wäre.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik sind zwischen 2009 und 2022 die jährlichen Häufigkeitszahlen&nbsp;für das Total der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch(Anzahl Straftaten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner) in fast allen Grenzkantonen (ausser BS und SO) gesunken, in einigen Kantonen sogar signifikant (TI von 61 auf 32, VD von 85 auf 53, GE von 143 auf 86). Bei den Gewaltdelikten sind in den meisten Grenzkantonen die Zahlen gesunken (TI, GR, SG, TG, ZH, AG, BL, JU, NE, GE verzeichnen einen Rückgang, in VD sind sie stabil, in SH, BS, SO und VS gibt es eine Zunahme).</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Frage 4: Eine regionale Beschränkung der Schengen-Zusammenarbeit ist weder rechtlich und praktisch möglich noch angemessen für die Bekämpfung der Kriminalität. Der Schengener Grenzkodex (Verordnung [EU] 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen) erlaubt es den Schengen-Staaten, im Fall einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorübergehend Personenkontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Verschiedene Schengen-Staaten haben von dieser Möglichkeit im Zuge der Migrationskrise oder als Reaktion auf die Terroranschläge der letzten Jahre Gebrauch gemacht und die Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzabschnitten vorübergehend wieder eingeführt. Die Schweiz hat von dieser Möglichkeit bisher nie (bzw. einzig als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie) Gebrauch gemacht. Dies, weil Personenkontrollen weiterhin zulässig bleiben, auch wenn es keine Krisensituation gibt, soweit sie im Einzelfall polizeilich motiviert sind oder der Ermittlung der Bedrohungslage dienen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kann gestützt auf Vereinbarungen mit den zuständigen Kantonen Personenkontrollen im Grenzraum und auf Zügen vornehmen. Es finden auch gemeinsame Kontrollen mit den zuständigen Polizeikorps der Kantone statt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund – und insbesondere auch aufgrund der regelmässigen Berichterstattung zur Schengen-/Dublin-Assoziierung – keinen Anlass und Mehrwert in einem weiteren Bericht zu diesem Thema.&nbsp;</p>
  • <p>In den Grenzgebieten des Tessins, aber auch anderer Regionen der Schweiz, gab und gibt es Wohnungseinbrüche, Raubüberfälle auf Tankstellen und Kioske sowie Überfälle auf Geldtransporter und weitere Raubüberfälle.</p><p>Auch in den letzten Wochen wurden im Kanton Tessin bewaffnete Raubüberfälle auf grenznahe Tankstellen verübt, oft nur wenige hundert Meter von der Grenze entfernt. Gefördert wird die grenzüberschreitende Kriminalität durch die unbesetzten Grenzübergänge. Es ist mittlerweile eine allgemein bekannte Tatsache, dass die Täterinnen und Täter in den meisten Fällen aus dem Ausland kommen und oft grenzüberschreitenden kriminellen Organisationen mit festen Strukturen angehören. Die Kantone und Gemeinden in den Grenzgebieten leiden unter diesem Phänomen, können aber oft praktisch nichts dagegen unternehmen. Ständig offene Grenzübergänge, die nie bis selten besetzt sind, laden grenzüberschreitend aktive Kriminelle geradezu ein. Diese können von den gut etablierten Fluchtwegen profitieren.</p><p>Die Bevölkerung ist angesichts der oft gewalttätigen und bewaffneten Zwischenfälle bestürzt. Viele Bürgerinnen und Bürger fordern mehr Sicherheit von den Behörden der Gemeinden und Kantone, die jedoch leider nicht viele Möglichkeiten haben, um die Rahmenbedingungen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Situation der letzten 10 Jahre bezüglich des Phänomens der grenzüberschreitenden Kriminalität und ganz allgemein der Sicherheit in den Grenzregionen gründlich zu analysieren und einen entsprechenden Bericht vorzulegen, wobei mindestens folgende Elemente zu berücksichtigen sind:</p><p>1. negative und positive Auswirkungen des Schengen-Abkommens auf die Sicherheit, mit klaren und nach Region differenzierten Daten dazu;</p><p>2. negative und positive Auswirkungen des Schengen-Abkommens auf die grenzüberschreitende Kriminalität, mit klaren und nach Region differenzierten Daten dazu;</p><p>3. die Kosten, die den Kantonen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität entstehen, und die Entwicklung dieser Kosten im Laufe der Zeit;</p><p>4. Bewertung, in welchem Mass das Schengen-Abkommen für die heikelsten Gebiete, die im Laufe der Jahre am stärksten von grenzüberschreitender Kriminalität betroffen waren, eingeschränkt werden könnte.</p><p>&nbsp;</p>
  • Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Grenzgebieten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf einen Beschluss der Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte aus dem Jahr 2019 erstattet der Bundesrat den beiden Kommissionen jährlich Bericht über den Stand der Umsetzung von Schengen/Dublin. Einmal pro Legislatur, das letzte Mal im Jahr 2021, gibt es eine ausführliche Berichterstattung, in den restlichen drei Jahren einen Kurzbericht. Diese Berichte geben ausführlich Auskunft über die Auswirkungen der Schengen/Dublin-Assoziierung. Zudem legte der Bundesrat im Februar 2018, in Erfüllung des Postulats 15.3896 der sozialdemokratischen Fraktion «Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft», einen Bericht vor. Dieser nahm eine Bewertung der Schengen/Dublin-Assoziierung aus volkswirtschaftlicher und finanzieller Perspektive vor, erlaubte aber auch Schlüsse zu verwandten Themen wie die innere Sicherheit.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen 1 bis 3: Kriminalität kennt keine Grenze und kann deshalb am besten international vernetzt bekämpft werden. Dank des Informationsaustausches mit allen Schengen-Staaten ist die Schweiz Teil eines gemeinsamen europäischen Fahndungsraums. Das Fundament der Zusammenarbeit bildet der Grundsatz, dass die Polizeidienste der Schengen-Staaten einander gegenseitig bei der Prävention und Verfolgung von Straftaten Unterstützung leisten müssen, und dass Informationen, die den Polizeibehörden eines Schengen-Staates vorliegen, den Polizeibehörden der anderen Staaten zeitgerecht verfügbar gemacht werden. Die durch den verstärkten polizeilichen Informationsaustausch ermöglichten Fahndungserfolge tragen massgeblich zur effizienten Bekämpfung der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität bei. Fedpol ist die nationale Anlaufstelle für den Informationsaustausch und hat im Verlauf des Jahres 2022 insgesamt 394’266 Meldungen im Rahmen der Schengen-/Dublin-Assoziierung bearbeitet, was den Aufwärtstrend der letzten Jahre bestätigt (339'715 im 2020, 301'119 im 2018, 259'278 im 2016).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Wegfall der Schengen-Instrumente in der Polizeizusammenarbeit würde zu einer substanziellen Lücke führen, da die Schweiz keinen Zugang mehr zu den Daten des Fahndungssystems SIS, der Visumdatenbank VIS und der Fingerabdruckdatenbank Eurodac hätte. Dadurch würde die Qualität der Grenzkontrollen, aber auch der polizeilichen Personenkontrollen sinken. Ebenfalls betroffen wäre die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, da auch dort die Entwicklung immer mehr Richtung automatisiertem Datenaustausch geht. Zur Kompensation müsste versucht werden, durch zusätzliche Massnahmen ein möglichst hohes Niveau an innerer Sicherheit zu gewährleisten. Würden bspw. die kantonalen Polizeikorps aufgestockt, um die Polizeipräsenz im Landesinnern zu erhöhen und vermehrt Videoüberwachungssysteme eingesetzt, so wäre dies – laut dem Bericht von 2018 – mit Kostenfolgen in der Höhe von schätzungsweise 400 bis 500 Mio. Franken verbunden. Eine Einführung von systematischen Grenzkontrollen an den Schweizer Landesgrenzen dürfte gar rund 1.5 Mrd. Franken pro Jahr kosten, wobei die Wirksamkeit der Kontrollen infolge des fehlenden Zugriffs auf die Schengener Datenbanken eingeschränkt wäre.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik sind zwischen 2009 und 2022 die jährlichen Häufigkeitszahlen&nbsp;für das Total der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch(Anzahl Straftaten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner) in fast allen Grenzkantonen (ausser BS und SO) gesunken, in einigen Kantonen sogar signifikant (TI von 61 auf 32, VD von 85 auf 53, GE von 143 auf 86). Bei den Gewaltdelikten sind in den meisten Grenzkantonen die Zahlen gesunken (TI, GR, SG, TG, ZH, AG, BL, JU, NE, GE verzeichnen einen Rückgang, in VD sind sie stabil, in SH, BS, SO und VS gibt es eine Zunahme).</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Frage 4: Eine regionale Beschränkung der Schengen-Zusammenarbeit ist weder rechtlich und praktisch möglich noch angemessen für die Bekämpfung der Kriminalität. Der Schengener Grenzkodex (Verordnung [EU] 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen) erlaubt es den Schengen-Staaten, im Fall einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorübergehend Personenkontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Verschiedene Schengen-Staaten haben von dieser Möglichkeit im Zuge der Migrationskrise oder als Reaktion auf die Terroranschläge der letzten Jahre Gebrauch gemacht und die Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzabschnitten vorübergehend wieder eingeführt. Die Schweiz hat von dieser Möglichkeit bisher nie (bzw. einzig als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie) Gebrauch gemacht. Dies, weil Personenkontrollen weiterhin zulässig bleiben, auch wenn es keine Krisensituation gibt, soweit sie im Einzelfall polizeilich motiviert sind oder der Ermittlung der Bedrohungslage dienen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kann gestützt auf Vereinbarungen mit den zuständigen Kantonen Personenkontrollen im Grenzraum und auf Zügen vornehmen. Es finden auch gemeinsame Kontrollen mit den zuständigen Polizeikorps der Kantone statt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund – und insbesondere auch aufgrund der regelmässigen Berichterstattung zur Schengen-/Dublin-Assoziierung – keinen Anlass und Mehrwert in einem weiteren Bericht zu diesem Thema.&nbsp;</p>
    • <p>In den Grenzgebieten des Tessins, aber auch anderer Regionen der Schweiz, gab und gibt es Wohnungseinbrüche, Raubüberfälle auf Tankstellen und Kioske sowie Überfälle auf Geldtransporter und weitere Raubüberfälle.</p><p>Auch in den letzten Wochen wurden im Kanton Tessin bewaffnete Raubüberfälle auf grenznahe Tankstellen verübt, oft nur wenige hundert Meter von der Grenze entfernt. Gefördert wird die grenzüberschreitende Kriminalität durch die unbesetzten Grenzübergänge. Es ist mittlerweile eine allgemein bekannte Tatsache, dass die Täterinnen und Täter in den meisten Fällen aus dem Ausland kommen und oft grenzüberschreitenden kriminellen Organisationen mit festen Strukturen angehören. Die Kantone und Gemeinden in den Grenzgebieten leiden unter diesem Phänomen, können aber oft praktisch nichts dagegen unternehmen. Ständig offene Grenzübergänge, die nie bis selten besetzt sind, laden grenzüberschreitend aktive Kriminelle geradezu ein. Diese können von den gut etablierten Fluchtwegen profitieren.</p><p>Die Bevölkerung ist angesichts der oft gewalttätigen und bewaffneten Zwischenfälle bestürzt. Viele Bürgerinnen und Bürger fordern mehr Sicherheit von den Behörden der Gemeinden und Kantone, die jedoch leider nicht viele Möglichkeiten haben, um die Rahmenbedingungen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Situation der letzten 10 Jahre bezüglich des Phänomens der grenzüberschreitenden Kriminalität und ganz allgemein der Sicherheit in den Grenzregionen gründlich zu analysieren und einen entsprechenden Bericht vorzulegen, wobei mindestens folgende Elemente zu berücksichtigen sind:</p><p>1. negative und positive Auswirkungen des Schengen-Abkommens auf die Sicherheit, mit klaren und nach Region differenzierten Daten dazu;</p><p>2. negative und positive Auswirkungen des Schengen-Abkommens auf die grenzüberschreitende Kriminalität, mit klaren und nach Region differenzierten Daten dazu;</p><p>3. die Kosten, die den Kantonen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität entstehen, und die Entwicklung dieser Kosten im Laufe der Zeit;</p><p>4. Bewertung, in welchem Mass das Schengen-Abkommen für die heikelsten Gebiete, die im Laufe der Jahre am stärksten von grenzüberschreitender Kriminalität betroffen waren, eingeschränkt werden könnte.</p><p>&nbsp;</p>
    • Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Grenzgebieten

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