Neue ambulante Tarifstruktur nach dem Willen des Nationalrates?

ShortId
23.3813
Id
20233813
Updated
26.03.2024 21:59
Language
de
Title
Neue ambulante Tarifstruktur nach dem Willen des Nationalrates?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort zum Postulat 22.3505 vom 24. August 2022 ausgeführt, dass er die zentralen Punkte durch die Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen und der für die Genehmigung eines ambulanten Tarifsystems erforderlichen Rahmenbedingungen in seinem Entscheid vom 3. Juni 2022 bzw. mit dem Schreiben an die Tarifpartner bereits berücksichtigt hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat weiter im Rahmen eines Treffens zu Beginn dieses Jahres die Tarifpartner explizit auf das Postulat und die entsprechenden Erwartungen des Parlaments hingewiesen. Die Umsetzung obliegt nun den Tarifpartnern.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Artikel&nbsp;43 Absatz&nbsp;5ter des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) legt den Vorrang der ambulanten Pauschalen gesetzlich fest — es gibt also weder für die Genehmigungsbehörde (in diesem Fall der Bundesrat gemäss Art. 46 Abs. 4 KVG) noch für die Tarifpartner einen Interpretationsspielraum. Wenn es also eine vom Bundesrat genehmigte oder festgelegte Tarifstruktur für Patientenpauschaltarife im ambulanten Bereich gibt, muss diese von allen Leistungserbringern für die entsprechenden Behandlungen angewendet werden. In seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 zur Nicht-Genehmigung von TARDOC betonte der Bundesrat, dass sich die Partner auf ein Konzept einigen müssen, das die Kostenneutralität von TARDOC gewährleistet, und dass dieses Konzept so lange aufrechterhalten werden muss, bis der Bundesrat die Pauschalen für ambulante medizinische Leistungen genehmigt hat. Damit will der Bundesrat einerseits die Einführung einer neuen Tarifstruktur sicherstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von den relevanten Tarifpartnern breit unterstützt wird, und andererseits die rasche Weiterentwicklung der Pauschalen im ambulanten Bereich fördern. Um die Tarifpartner in ihren Bemühungen zu unterstützen, hat das BAG zudem kürzlich eine Vorprüfung der Version 0.3 der ambulanten Pauschalen durchgeführt, die genauer aufzeigt, welche Aspekte verbessert werden müssen, damit beim Bundesrat rasch ein Genehmigungsgesuch gestellt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Voraussetzungen zur Genehmigung im Schreiben des Bundesrates vom 3. Juni 2022 sind so formuliert, dass sie im Rahmen der Tariforganisation des ambulanten Bereichs nach Artikel&nbsp;47<i>a</i> KVG (Massnahmen zur Kostendämpfung — Paket 1a; BBl 2021 1496) erfüllt werden. Am 15. November 2022 haben die Tarifpartner diese ambulante Tariforganisation in Form der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) gegründet. Sie haben sich auch darauf verständigt, gegenseitig TARDOC und die ambulanten Pauschalen anzuerkennen und gemeinsam bis Ende 2023 einzureichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen einer Vorprüfung von TARDOC 1.3.1 hat das BAG ausserdem betont, dass der Bundesrat von den Tarifpartnern erwartet, dass sie ihm ein insgesamt kohärentes Paket vorlegen. Dieses muss insbesondere die Kompatibilität zwischen TARDOC und den ambulanten Pauschalen gewährleisten, um die grösstmögliche Stabilität des Gesamtsystems sicherzustellen. Dies beinhaltet nicht nur eine klare Abgrenzung der medizinischen Leistungen, sondern auch die Einhaltung der grundlegenden Tarifprinzipien — wie Kostenneutralität und langfristiges Monitoring — in jeder der vorgelegten Tarifstrukturen. Zudem hat der Departementsvorsteher des EDI an zwei Sitzungen des Verwaltungsrats der OAAT AG teilgenommen und hat die Tarifpartner aufgefordert, den Anpassungsbedarf gemäss Brief vom 3. Juni 2022 zu berücksichtigen sowie ein insgesamt kohärentes Paket vorzulegen.</p>
  • <p>Am 27. September 2022 hat der Nationalrat dem Bundesrat das Postulat "22.3505 Neue Tarifstruktur im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen" mit einer überdeutlichen Mehrheit von 170 zu 7 Stimmen überwiesen. Darin beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, kein neues Tarifsystem - weder einen neuen Einzelleistungstarif, noch ambulante Pauschalen - zu genehmigen, bis eine von allen massgebenden Tarifpartnern (insbesondere santésuisse, curafutura, FMH, H+) gemeinsam revidierte neue Tarifstruktur vorliegt. Zudem soll das neue Tarifsystem nur Einzelleistungstarife beinhalten, wo nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Pauschalen für ambulante Leistungen möglich sind. Der pauschalen Abgeltung ambulanter Leistung soll der Vorzug gegeben werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat gewährleisten, dass die sehr deutlich verabschiedeten Forderungen des Nationalrats umgesetzt werden?</p><p>2. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass der im Kostendämpfungspaket 1a gesetzlich festgelegte Vorrang von ambulanten Pauschalen umgesetzt wird?</p><p>3. Kann der Bundesrat gewährleisten, dass alle genannten Akteure massgeblich an der künftigen ambulanten Tarifstruktur beteiligt sind?</p>
  • Neue ambulante Tarifstruktur nach dem Willen des Nationalrates?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort zum Postulat 22.3505 vom 24. August 2022 ausgeführt, dass er die zentralen Punkte durch die Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen und der für die Genehmigung eines ambulanten Tarifsystems erforderlichen Rahmenbedingungen in seinem Entscheid vom 3. Juni 2022 bzw. mit dem Schreiben an die Tarifpartner bereits berücksichtigt hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat weiter im Rahmen eines Treffens zu Beginn dieses Jahres die Tarifpartner explizit auf das Postulat und die entsprechenden Erwartungen des Parlaments hingewiesen. Die Umsetzung obliegt nun den Tarifpartnern.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Artikel&nbsp;43 Absatz&nbsp;5ter des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) legt den Vorrang der ambulanten Pauschalen gesetzlich fest — es gibt also weder für die Genehmigungsbehörde (in diesem Fall der Bundesrat gemäss Art. 46 Abs. 4 KVG) noch für die Tarifpartner einen Interpretationsspielraum. Wenn es also eine vom Bundesrat genehmigte oder festgelegte Tarifstruktur für Patientenpauschaltarife im ambulanten Bereich gibt, muss diese von allen Leistungserbringern für die entsprechenden Behandlungen angewendet werden. In seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 zur Nicht-Genehmigung von TARDOC betonte der Bundesrat, dass sich die Partner auf ein Konzept einigen müssen, das die Kostenneutralität von TARDOC gewährleistet, und dass dieses Konzept so lange aufrechterhalten werden muss, bis der Bundesrat die Pauschalen für ambulante medizinische Leistungen genehmigt hat. Damit will der Bundesrat einerseits die Einführung einer neuen Tarifstruktur sicherstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von den relevanten Tarifpartnern breit unterstützt wird, und andererseits die rasche Weiterentwicklung der Pauschalen im ambulanten Bereich fördern. Um die Tarifpartner in ihren Bemühungen zu unterstützen, hat das BAG zudem kürzlich eine Vorprüfung der Version 0.3 der ambulanten Pauschalen durchgeführt, die genauer aufzeigt, welche Aspekte verbessert werden müssen, damit beim Bundesrat rasch ein Genehmigungsgesuch gestellt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Voraussetzungen zur Genehmigung im Schreiben des Bundesrates vom 3. Juni 2022 sind so formuliert, dass sie im Rahmen der Tariforganisation des ambulanten Bereichs nach Artikel&nbsp;47<i>a</i> KVG (Massnahmen zur Kostendämpfung — Paket 1a; BBl 2021 1496) erfüllt werden. Am 15. November 2022 haben die Tarifpartner diese ambulante Tariforganisation in Form der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) gegründet. Sie haben sich auch darauf verständigt, gegenseitig TARDOC und die ambulanten Pauschalen anzuerkennen und gemeinsam bis Ende 2023 einzureichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen einer Vorprüfung von TARDOC 1.3.1 hat das BAG ausserdem betont, dass der Bundesrat von den Tarifpartnern erwartet, dass sie ihm ein insgesamt kohärentes Paket vorlegen. Dieses muss insbesondere die Kompatibilität zwischen TARDOC und den ambulanten Pauschalen gewährleisten, um die grösstmögliche Stabilität des Gesamtsystems sicherzustellen. Dies beinhaltet nicht nur eine klare Abgrenzung der medizinischen Leistungen, sondern auch die Einhaltung der grundlegenden Tarifprinzipien — wie Kostenneutralität und langfristiges Monitoring — in jeder der vorgelegten Tarifstrukturen. Zudem hat der Departementsvorsteher des EDI an zwei Sitzungen des Verwaltungsrats der OAAT AG teilgenommen und hat die Tarifpartner aufgefordert, den Anpassungsbedarf gemäss Brief vom 3. Juni 2022 zu berücksichtigen sowie ein insgesamt kohärentes Paket vorzulegen.</p>
    • <p>Am 27. September 2022 hat der Nationalrat dem Bundesrat das Postulat "22.3505 Neue Tarifstruktur im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen" mit einer überdeutlichen Mehrheit von 170 zu 7 Stimmen überwiesen. Darin beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, kein neues Tarifsystem - weder einen neuen Einzelleistungstarif, noch ambulante Pauschalen - zu genehmigen, bis eine von allen massgebenden Tarifpartnern (insbesondere santésuisse, curafutura, FMH, H+) gemeinsam revidierte neue Tarifstruktur vorliegt. Zudem soll das neue Tarifsystem nur Einzelleistungstarife beinhalten, wo nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Pauschalen für ambulante Leistungen möglich sind. Der pauschalen Abgeltung ambulanter Leistung soll der Vorzug gegeben werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat gewährleisten, dass die sehr deutlich verabschiedeten Forderungen des Nationalrats umgesetzt werden?</p><p>2. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass der im Kostendämpfungspaket 1a gesetzlich festgelegte Vorrang von ambulanten Pauschalen umgesetzt wird?</p><p>3. Kann der Bundesrat gewährleisten, dass alle genannten Akteure massgeblich an der künftigen ambulanten Tarifstruktur beteiligt sind?</p>
    • Neue ambulante Tarifstruktur nach dem Willen des Nationalrates?

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