Umfassendes Engagement der Post im Bereich E-Health. Wettbewerbsverzerrung?

ShortId
23.3815
Id
20233815
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Umfassendes Engagement der Post im Bereich E-Health. Wettbewerbsverzerrung?
AdditionalIndexing
34;15;2841;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Der Wettbewerb im Markt ist weiterhin gegeben. Die Vorlage zur Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) sieht erfolgsorientierte Finanzhilfen für die Stammgemeinschaften vor. Indem die Finanzhilfen pro eröffnetes EPD vorgesehen sind, schafft der Bundesrat einen Anreiz für die Stammgemeinschaften, sich im Markt zu bewähren und gleichzeitig die Verbreitung des EPD voranzutreiben. Aufgrund der Verantwortung der Kantone für die Gesundheitsversorgung sollen sie sich mindestens in gleichem Umfang an der Übergangsfinanzierung beteiligen. Es ist dabei den Kantonen überlassen, wie viele Stammgemeinschaften sie (finanziell) unterstützen. Darüber hinaus ist die Schaffung der zentralen Datenbank kein Paradigmenwechsel, sondern ergänzt die bisherige dezentrale Datenhaltung: Auf der zentralen Datenbank werden nur strukturierte Daten gespeichert werden, während unstrukturierte Daten nach wie vor dezentral bei den Stammgemeinschaften vorliegen.</p><p>Die Post betreibt derzeit die IT-Infrastruktur von sechs Stammgemeinschaften. Die nationale Stammgemeinschaft Abilis sowie die Gemeinschaft AD Swiss haben jeweils einen anderen IT-Anbieter. Auch wenn der Post eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des EPD zukommt, so wird der Markt auch von der Konkurrenz bewirtschaftet. Die Post muss dabei auch im Bereich des EPD die kartellgesetzlichen Vorgaben (Kartellgesetz, KG; SR 251) einhalten, namentlich betreffend einen allfälligen Missbrauch einer marktbeherrschenden oder einer relativ marktmächtigen Stellung (Art. 7 KG i. V. m. Art. 4 Abs. 2 und 2bis KG).</p><p>3. und 4. Die Post hat im Herbst 2022 die Mehrheit an der axsana AG übernommen. Über die finanziellen Details haben die involvierten Parteien Stillschweigen vereinbart.</p><p>5. Angesichts des kontinuierlichen Rückgangs ihres Kerngeschäfts (Briefe, Schaltertransaktionen) ist die Post gezwungen, in neue Tätigkeitsfelder zu expandieren, um ihren gesetzlichen Auftrag auf lange Sicht weiterhin eigenwirtschaftlich erfüllen zu können. Die Post hat die digitale Kommunikation als vielversprechendes Zukunftsgeschäft identifiziert und investiert entsprechend in diesen Bereich. Der vom Verwaltungsrat angestrebte Umbau des Geschäftsmodells steht im Einklang mit den strategischen Zielen des Bundesrates für die Post. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass im Kontext der laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten die Frage des Tätigkeitsbereichs der Post vertieft behandelt werden muss.&nbsp;</p><p>6. Alle Aufgaben rund um das EPD sowie die Voraussetzungen für die Bearbeitung der Daten des EPD sind im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) klar geregelt. Die Post darf die Daten, welche sie als IT-Dienstleisterin im Auftrag der Stammgemeinschaften speichert sowie verwaltet, nicht für anderweitige Zwecke nutzen.</p>
  • <p>Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) im Jahr 2015 wollte der Gesetzgeber einen wettbewerblich organisierten Markt schaffen. So entstanden mehrere Stammgemeinschaften. Die Post interessierte sich für diesen Markt und stellte einigen von den Kantonen geschaffenen Stammgemeinschaften (eHealth Aargau, Cara usw.) eine technische Plattform zur Verfügung. Die Post und die Kantone verfolgen seither offenbar gemeinsame Interessen.</p><p>Am 27. April 2022 teilte der Bundesrat mit, dass er für das elektronische Patientendossier (EPD) eine zentrale Datenablage einführen wolle. Dies ist ein absoluter Paradigmenwechsel, da im Endergebnis einer einzigen Stammgemeinschaft der Vorzug gegeben wird.</p><p>Überdies hat der Bundesrat am 25. Januar 2023 eine Änderungsvorlage zum EPDG in die Vernehmlassung geschickt, die eine Übergangsfinanzierung der Stammgemeinschaften nach der Anzahl eröffneter Patientendossiers vorsieht, wobei sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen. Es entsteht der Eindruck, dass diese befristete Regelung darauf abzielt, die von den Kantonen geschaffenen Stammgemeinschaften und damit auch die technische Plattform der Post auf Kosten anderer Anbieter zu bevorzugen.</p><p>Noch erstaunlicher ist, dass die Post am 3. Oktober 2022 die Stammgemeinschaft XAD übernommen hat. Damit wird diese Gemeinschaft zu einer direkten Konkurrentin der anderen Stammgemeinschaften, denen die Post ihre technische Plattform zur Verfügung stellt.</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein wettbewerblich organisierter Markt, wie ihn das EPDG vorsieht, noch gewährleistet ist?</p><p>2. Werden die Übernahme der Stammgemeinschaft XAD durch die Post und die Übergangsfinanzierung gemäss Änderungsvorlage, die im Januar 2023 in die Vernehmlassung geschickt wurde, nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen? Wird die Post nicht zu einem marktbeherrschenden Unternehmen im Sinne des Kartellgesetzes?</p><p>3. Wie hoch sind die Ausgaben der Post für Übernahme von XAD?</p><p>4. Wie hoch sind die Gesamtausgaben, die die Post bislang für die Entwicklung der technischen Plattform, die von einigen Stammgemeinschaften genutzt wird, getätigt hat?</p><p>5. Besteht ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Gesetzesauftrag der Post und ihrem umfassenden Engagement im Bereich eHealth?</p><p>6. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die von der Post im Bereich eHealth beschafften Daten nur für das EPD verwendet werden dürfen?</p><p>&nbsp;</p>
  • Umfassendes Engagement der Post im Bereich E-Health. Wettbewerbsverzerrung?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Der Wettbewerb im Markt ist weiterhin gegeben. Die Vorlage zur Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) sieht erfolgsorientierte Finanzhilfen für die Stammgemeinschaften vor. Indem die Finanzhilfen pro eröffnetes EPD vorgesehen sind, schafft der Bundesrat einen Anreiz für die Stammgemeinschaften, sich im Markt zu bewähren und gleichzeitig die Verbreitung des EPD voranzutreiben. Aufgrund der Verantwortung der Kantone für die Gesundheitsversorgung sollen sie sich mindestens in gleichem Umfang an der Übergangsfinanzierung beteiligen. Es ist dabei den Kantonen überlassen, wie viele Stammgemeinschaften sie (finanziell) unterstützen. Darüber hinaus ist die Schaffung der zentralen Datenbank kein Paradigmenwechsel, sondern ergänzt die bisherige dezentrale Datenhaltung: Auf der zentralen Datenbank werden nur strukturierte Daten gespeichert werden, während unstrukturierte Daten nach wie vor dezentral bei den Stammgemeinschaften vorliegen.</p><p>Die Post betreibt derzeit die IT-Infrastruktur von sechs Stammgemeinschaften. Die nationale Stammgemeinschaft Abilis sowie die Gemeinschaft AD Swiss haben jeweils einen anderen IT-Anbieter. Auch wenn der Post eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des EPD zukommt, so wird der Markt auch von der Konkurrenz bewirtschaftet. Die Post muss dabei auch im Bereich des EPD die kartellgesetzlichen Vorgaben (Kartellgesetz, KG; SR 251) einhalten, namentlich betreffend einen allfälligen Missbrauch einer marktbeherrschenden oder einer relativ marktmächtigen Stellung (Art. 7 KG i. V. m. Art. 4 Abs. 2 und 2bis KG).</p><p>3. und 4. Die Post hat im Herbst 2022 die Mehrheit an der axsana AG übernommen. Über die finanziellen Details haben die involvierten Parteien Stillschweigen vereinbart.</p><p>5. Angesichts des kontinuierlichen Rückgangs ihres Kerngeschäfts (Briefe, Schaltertransaktionen) ist die Post gezwungen, in neue Tätigkeitsfelder zu expandieren, um ihren gesetzlichen Auftrag auf lange Sicht weiterhin eigenwirtschaftlich erfüllen zu können. Die Post hat die digitale Kommunikation als vielversprechendes Zukunftsgeschäft identifiziert und investiert entsprechend in diesen Bereich. Der vom Verwaltungsrat angestrebte Umbau des Geschäftsmodells steht im Einklang mit den strategischen Zielen des Bundesrates für die Post. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass im Kontext der laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten die Frage des Tätigkeitsbereichs der Post vertieft behandelt werden muss.&nbsp;</p><p>6. Alle Aufgaben rund um das EPD sowie die Voraussetzungen für die Bearbeitung der Daten des EPD sind im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) klar geregelt. Die Post darf die Daten, welche sie als IT-Dienstleisterin im Auftrag der Stammgemeinschaften speichert sowie verwaltet, nicht für anderweitige Zwecke nutzen.</p>
    • <p>Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) im Jahr 2015 wollte der Gesetzgeber einen wettbewerblich organisierten Markt schaffen. So entstanden mehrere Stammgemeinschaften. Die Post interessierte sich für diesen Markt und stellte einigen von den Kantonen geschaffenen Stammgemeinschaften (eHealth Aargau, Cara usw.) eine technische Plattform zur Verfügung. Die Post und die Kantone verfolgen seither offenbar gemeinsame Interessen.</p><p>Am 27. April 2022 teilte der Bundesrat mit, dass er für das elektronische Patientendossier (EPD) eine zentrale Datenablage einführen wolle. Dies ist ein absoluter Paradigmenwechsel, da im Endergebnis einer einzigen Stammgemeinschaft der Vorzug gegeben wird.</p><p>Überdies hat der Bundesrat am 25. Januar 2023 eine Änderungsvorlage zum EPDG in die Vernehmlassung geschickt, die eine Übergangsfinanzierung der Stammgemeinschaften nach der Anzahl eröffneter Patientendossiers vorsieht, wobei sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen. Es entsteht der Eindruck, dass diese befristete Regelung darauf abzielt, die von den Kantonen geschaffenen Stammgemeinschaften und damit auch die technische Plattform der Post auf Kosten anderer Anbieter zu bevorzugen.</p><p>Noch erstaunlicher ist, dass die Post am 3. Oktober 2022 die Stammgemeinschaft XAD übernommen hat. Damit wird diese Gemeinschaft zu einer direkten Konkurrentin der anderen Stammgemeinschaften, denen die Post ihre technische Plattform zur Verfügung stellt.</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein wettbewerblich organisierter Markt, wie ihn das EPDG vorsieht, noch gewährleistet ist?</p><p>2. Werden die Übernahme der Stammgemeinschaft XAD durch die Post und die Übergangsfinanzierung gemäss Änderungsvorlage, die im Januar 2023 in die Vernehmlassung geschickt wurde, nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen? Wird die Post nicht zu einem marktbeherrschenden Unternehmen im Sinne des Kartellgesetzes?</p><p>3. Wie hoch sind die Ausgaben der Post für Übernahme von XAD?</p><p>4. Wie hoch sind die Gesamtausgaben, die die Post bislang für die Entwicklung der technischen Plattform, die von einigen Stammgemeinschaften genutzt wird, getätigt hat?</p><p>5. Besteht ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Gesetzesauftrag der Post und ihrem umfassenden Engagement im Bereich eHealth?</p><p>6. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die von der Post im Bereich eHealth beschafften Daten nur für das EPD verwendet werden dürfen?</p><p>&nbsp;</p>
    • Umfassendes Engagement der Post im Bereich E-Health. Wettbewerbsverzerrung?

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